Jetzt könnte man natürlich überlegen und sagen, okay, vielleicht ist es ja so, dass die Richter im Saarland regelmäßig nach drei Monaten sagen: „Nein, nein, das reicht jetzt, Sie haben uns keine Anzeichen geliefert, wir glauben der ursprünglichen Prognose nicht mehr. Entsprechend gibt es keine Verlängerung der Observation.“ Nein. Wir haben nachgefragt. Im Jahr 2016 kam es ganze drei Mal vor, dass um eine Verlängerung ersucht wurde. In allen drei Fällen hat der Richter dem auch zugestimmt. Also auch mit dem jetzigen Rechtsrahmen ist genau das gleiche Sicherheitsniveau möglich wie nach dieser Änderung, wenn Sie sie tatsächlich beschließen sollten.
Ich weiß, Sie reden gerne mit der Polizei. Wir tun das ja auch. Ich nenne jetzt auch keine Namen. Das Problem für die Polizei liegt nicht wirklich in diesen drei Monaten. Das Problem für die Polizei liegt darin, die Leute zusammenzukriegen, um drei Monate oder gar noch länger jemanden zu beobachten, und
das rund um die Uhr. Je mehr Leute man über sechs Monate hinweg beobachten will, desto mehr wird die Polizeiarbeit zum Erliegen kommen. Das ist das eigentliche Grundproblem.
Jetzt mit einer solchen Larifari-Änderung zu versuchen, Presse zu machen, finde ich ein ganz schwaches Bild. Ich glaube, darin ist der Grund für diese Gesetzesänderung zu suchen. Man braucht sich ja nur die Begründung durchzulesen, die Sie hinter das Gesetz geschrieben haben. Das hat überhaupt nichts mit dem zu tun, was in der Änderung drinsteht! Es wird von Gefährdern und konspirativem Verhalten fabuliert. Das alles ist in diesem Gesetz nicht definiert. Das alles ist nicht das, worum es geht. Nein, man möchte in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden als jemand, der sich um diese Gefährder kümmert. Das ist natürlich im zeitlichen Kontext mit dem Anschlag in Berlin zu sehen. Das ist eine ganz billige Nummer. Das ist vor allen Dingen ein unverantwortlicher Missbrauch der Gesetzgebung für wahlkämpferische Zwecke. Das ist postfaktisch. Das ist schlechter Stil. Das kann man so nicht machen. Das tritt auch die Arbeit der Polizei mit Füßen, wenn sie dafür herangezogen wird.
Der Preis dieses Wahlkampfs, den Sie hier bringen, ist eine weitere verfassungswidrige Regelung im Saarländischen Polizeigesetz. Wir bekommen eine Asymmetrie zum BKA-Gesetz. Das heißt, das BKA, das eigentlich für die terroristischen Hintergründe originär zuständig sein sollte, darf nur einen Monat überwachen, die saarländische Polizei sechs Monate. Da kann man sich überlegen, wer die Überwachung in Zukunft machen muss. Das ist doch ein Fehlanreiz. Das geht in die völlig falsche Richtung. In Wirklichkeit ist das eine Gefährdung der Sicherheit und keine Verbesserung der Sicherheitslage in diesem Land. Vor diesem Hintergrund kann man dieses Gesetz auch nur ablehnen. Ich hoffe, ich habe meinen Standpunkt deutlich gemacht.
Man hat auch gesehen, dass Sie eigentlich über ganz andere Dinge sprechen wollten, über Videoüberwachungen, über Hast-du-nicht-gesehen, einfach deshalb, weil in diesem Gesetz nichts drin ist. Es ist wieder so eine Luftnummer, man kann aber sagen: „Den Gefährdern haben wir es jetzt aber gezeigt!“ - Nö, nicht mit uns.
entwurf soll die Anordnungsfrist für längerfristige Observationen von bislang drei auf künftig sechs Monate ausgeweitet werden. Das haben wir jetzt schon öfter gehört. Mit diesem Gesetzesvorhaben sollen Probleme reduziert werden, die uns in den vergangenen Monaten mehrfach von unserer Polizei geschildert worden sind.
Damit wir uns gemeinsam die Dimension der Problemlage vorstellen können, möchte ich kurz einen Sachverhalt skizzieren: Die Polizei wird von einer Justizvollzugsanstalt darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Person deutscher Staatsangehörigkeit, die vor Jahren an einer konkreten Terroranschlagsplanung beteiligt war, demnächst nach Verbüßung der Strafe auf freien Fuß gesetzt wird.
Die Experten der Polizei bewerten nach bundesweit einheitlichen Standards die Gefährdungslage und kommen zu dem Ergebnis, dass diese Person nach wie vor als islamistisch orientierter Gefährder anzusehen ist. Um vorhandene Informationen abzusichern sowie ergänzende Informationen über Kontaktpersonen und Vorhabenplanungen zu erlangen, beantragt die zuständige Staatsschutzdienststelle der Polizei beim zuständigen Richter eine längerfristige Observation. Der Richter erlässt den beantragten Observationsbeschluss, weist aber deutlich und unmissverständlich darauf hin, dass eine Verlängerung in drei Monaten nicht in Betracht kommen wird, wenn bis dorthin keine weiteren und zusätzlichen Informationen über konkretes, im terroristischen Zusammenhang stehendes Verhalten existieren.
Der nun observierte Gefährder verhält sich im Wissen um die Rechtslage zunächst äußerst gesetzeskonform. Weder sucht noch pflegt er irgendwelche kriminellen Kontakte. Da die observierende Staatsschutzdienststelle keine weiteren Verdachtsmomente belegen kann, verzichtet sie trotz eines wirklich unguten Gefühls, aber eingedenk der klaren Aussage des Richters auf die Beantragung einer Verlängerung dieser Observationsanordnung.
Der Gefährder seinerseits wähnt sich im fünften Monat nach seiner Haftentlassung in ausreichender Sicherheit und sucht die ersten Kontakte zu anderen islamistischen Aktivisten. Zwei Monate später - - Ich führe das jetzt nicht weiter aus. Es kann sich jeder selbst überlegen, was danach geschehen kann. Ich überlasse das Ihrer Fantasie. Aber je nachdem, was dann passieren kann oder passiert, können wir uns vorstellen, was berichtet wird und wie die Opposition uns und die Polizei kritisiert.
Der besondere Vorwurf könnte lauten: Warum wurde der bekannte Gefährder nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis nicht lückenlos überwacht?
Meine Damen und Herren, Sie sehen mir nach, dass ich etwas weiter ausgeholt habe, aber angesichts erlebter und noch zu erwartender Diskussionen über Interpretationen von Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes oder sonstiger juristischer Feinheiten war es mir einfach wichtig, ein für mich mögliches Beispiel zu beschreiben. Wahrscheinlich gibt es nach dem Terroranschlag auf dem Weihnachtsmarkt in Berlin keinen mehr unter uns, der den Ausgang im gewählten Beispiel als Fantasiegebilde abtut. Und glauben Sie mir, dass alle Details - ich betone dies im Hinblick auf die Abläufe bei der Polizei und den Gerichten realitätsnah sind. Wir vertrauen unserer Polizei, wir vertrauen unseren Richtern.
Terroristen gehen konspirativ vor, bereiten in aller Regel über einen langen Zeitansatz ihre Taten vor und stützen sich dabei oft auf ein umfangreiches Geflecht aus Unterstützern und Helfern. Nur wenn wir unsere Sicherheitsstrukturen befähigen, im Einzelfall auch mit verdecktem und auf langfristiges Erkunden von Strukturen angelegtem taktischem Vorgehen zu reagieren, haben wir eine ernsthafte und echte Chance, Terroranschläge zu verhindern.
Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der terroristischen Bedrohung, die wir in diesen Tagen, Wochen und Monaten allenthalben in Deutschland und auch im Saarland spüren, ist es in meinen Augen die Aufgabe der verantwortungsvollen Politik, die Sicherheitsbehörden zur Abwehr von Gefahren zu befähigen. Dabei im Lichte unserer Verfassung und im Lichte von Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes die Grenzen des rechtlich Zulässigen auszuloten oder gegebenenfalls auch bisher für richtig oder ausreichend gehaltene Grenzen zu verschieben, gehört zeitweise dazu. Ich respektiere kritische Worte etwa aus der Perspektive des Datenschutzes, aber ich bitte genauso um Respekt für meine Haltung und für die Haltung meiner Fraktion.
Im ständigen Kontakt mit unseren saarländischen Sicherheitsbehörden ist bei uns die Überzeugung gereift, dass wir mit einer sechsmonatigen Anordnungsdauer besser als bisher in besonderen Einzelfällen eine umfassende Informationssammlung und auswertung ermöglichen können. Es wird so eher möglich, ein umfassendes Kontakt- und Bewegungsbild zu erstellen und gegebenenfalls Netzwerkstrukturen aufzudecken. Eine aussagekräftige Prognose kann nur aufgrund fundierter Kenntnisse erfolgen. Ich weise darauf hin, dass es auch Bundesländer gibt, die keine Begrenzung der Anordnungsdauer beziehungsweise eine Obergrenze nach bereits erfolgten Verlängerungen in ihren Polizeigesetzen haben, ein Beispiel dafür ist Rheinland-Pfalz.
ma Sicherheit im Vordergrund. Wir in der SPD nehmen unsere Aufgaben und Pflichten, für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger im Saarland zu sorgen, sehr ernst. Wir haben großes Vertrauen in unsere Polizei und unsere Justiz. Wir sind überzeugt, dass die Änderungen des Gesetzes in diesem Sinne ein richtiger Schritt sind. Daher werden wir diesem Gesetzesvorhaben zustimmen.
Gestatten Sie mir ganz kurz eine Schlussbemerkung zu meiner wahrscheinlich letzten Rede. Ich war stolz, von der saarländischen Bevölkerung gewählt hier Abgeordneter zu sein. Ich hoffe, dass ich meine Arbeit zur Zufriedenheit erledigt habe. Auch ich habe fertig, Günter!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes, konkret geht es darum, § 28 Abs. 3 zu ändern. Es geht darum, die Dauer der Befristung von längerfristigen Observationen potenzieller Gefährderinnen und Gefährder von derzeit drei Monaten Höchstfrist auf sechs Monate zu verlängern. - So weit der Sachverhalt. Begründet wird dies damit, dass die bisherige Befristung einer längerfristigen Observation von drei Monaten häufig nicht ausreiche, um eine belastbare Prognose hinsichtlich des Gefährdungspotenzials der beobachteten Person zu erstellen, und deshalb eine längere Frist erforderlich sei.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf den ersten Blick ist das nicht unvernünftig. Wer wollte schon etwas dagegen haben, dass mögliche Gefährder beobachtet, erkannt und je nach Fall und Lage auch frühzeitig dingfest gemacht werden? Denn es geht dabei doch um unser aller Sicherheit. Insofern sagen wir GRÜNE auch, unsere Sicherheit hat Vorrang und es muss alles getan werden, um gerade auch angesichts der Bedrohung durch Terroranschläge diese Sicherheit zu gewährleisten.
Dazu gehört aber auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, eine deutlich verbesserte Sach- und Personalausstattung der Polizei. Da dies die letzte Sitzung dieser Legislaturperiode ist, erhärte ich an dieser Stelle noch einmal ganz klar unsere Forderung nach einer kontinuierlichen Neueinstellung von jährlich mindestens 120 Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärtern, nachdem in den Jahren 2014 und 2015 jeweils nur
83 beziehungsweise 91 Neueinstellungen erfolgt sind. Es muss Schluss sein mit dem Stellenabbau in der Polizei, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Über eines müssen wir uns doch im Klaren sein: Ob Videoüberwachung - der Kollege Becker hat dazu weitgehende Ausführungen gemacht - oder eine längerfristige Observation von Gefährdern, all dies ist nun einmal personalintensiv. Das heißt, ohne eine Aufstockung des Polizeipersonals werden alle diese Maßnahmen nicht erfolgreich sein können. Damit wird auch keine verbesserte Sicherheitslage in diesem Land eintreten können.
Im Gesetzentwurf der Großen Koalition wird der Eindruck erweckt, dass es dringend erforderlich sei, den Beobachtungszeitraum der Gefährder auszuweiten, konkret zu verdoppeln, da ansonsten ein hohes Gefährdungspotenzial bestehe. Um das zu bewerten, muss man sich die derzeitige Gesetzeslage anschauen, ob es überhaupt notwendig und zielführend ist, dies zu tun, ob es nicht vielleicht ausreicht, die Gesetzeslage, wie wir sie zurzeit haben, auszuschöpfen. In dem Zusammenhang müssen wir die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme beurteilen vor dem Hintergrund der jetzt gültigen allgemeinen Rechtslage und insbesondere vor dem Hintergrund der Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zum Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Da hat die Anhörung zum Gesetzentwurf tendenziell gezeigt, dass es erhebliche Bedenken gibt, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Dies hat insbesondere das Unabhängige Datenschutzzentrum dargestellt, aber auch der Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt. Wir GRÜNE teilen an dieser Stelle die Bedenken, die dazu geäußert worden sind, und werden deshalb den Gesetzentwurf in Zweiter Lesung ablehnen.
Ich möchte das noch einmal wie folgt begründen. Erstens. Auch heute schon kann die Observationsfrist von drei auf sechs Monate verlängert werden, wenn eine entsprechende richterliche Anordnung erfolgt. Selbst der Vertreter der Deutschen Polizeigewerkschaft hat bei der Anhörung eingeräumt, dass es bislang überhaupt keine Probleme bei der Erlangung dieser richterlichen Anordnung gegeben hat. Ist Gefahr im Verzug, kann auch heute schon der Behördenleiter eine entsprechende Anordnung treffen und innerhalb von drei Tagen kann diese Anordnung von einem Richter bestätigt werden. Das ist die geltende Rechtslage. Die vorgesehene Verlängerung der Observationszeit über drei Monate hinaus ohne eigenen Richterspruch lockert eigentlich nur die richterliche Kontrolldichte und schränkt den Richtervorbehalt deutlich ein. Hinzu kommt, dass bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein
muss. Das scheint mir bei dieser Änderung nicht der Fall zu sein. Eine Prognose, die sich nicht auf eine konkrete Gefahr bezieht, reicht nicht aus, um einen derartigen Grundrechtseingriff zu rechtfertigen. Aus der Sicht des Datenschutzzentrums - da sind wir mit unserer Meinung also nicht alleine - ist deshalb die beabsichtigte Regelung sowohl unverhältnismäßig als auch verfassungswidrig, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Zweitens. Sie schreiben im Entwurf, dass die Observation von drei Monaten häufig nicht ausreiche. Häufig, sagen Sie. Meine Nachfrage im Innenausschuss hat ergeben, dass es im Jahr 2016 lediglich drei richterliche Verlängerungen der Observation über drei Monate hinaus gegeben hat. Von Häufigkeit kann also bei dieser Zahl überhaupt nicht die Rede sein. Insofern stellt sich wiederum die Frage nach dem parlamentarischen Handlungsbedarf für eine solche Gesetzesänderung überhaupt, zumal die derzeitige Regelung offensichtlich funktioniert, wie Vertreter der Polizeigewerkschaft bestätigt haben.
Aber vielleicht wollten Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von CDU und SPD, ja noch kurz vor der Wahl der Öffentlichkeit suggerieren, wie möglicherweise unsicher wir hier im Lande leben, gäbe es nicht die Große Koalition, gäbe es nicht auf den letzten Drücker diese Änderung im Polizeigesetz. Da kann ich nur sagen: Wenn Sie diese Sorge etwas früher gehabt hätten, im Laufe der Legislaturperiode, hätten Sie sich etwas sorgfältiger mit der Änderung des Polizeigesetzes befassen sollen und dieses zumindest dahingehend ändern sollen, dass ihm eine Verfassungsgemäßheit bescheinigt werden kann. Sie sollten aber nicht aus der Hüfte heraus ein Polizeigesetz so ändern, dass es an allen Ecken und Kanten auf rechtliche Bedenken stößt.
Ein dritter Punkt. Das Saarland geht mit diesem Gesetz einen Sonderweg. Eine so lange Frist von sechs Monaten Observation kennt sonst kein Gesetz. In der Strafprozessordnung sind drei Monate für die Abwehr der Gefahren des internationalen Terrorismus vorgesehen. Im Entwurf zum neuen BKA-Gesetz steht eine Frist für die Anordnung einer Observation von einem Monat, für einen verdeckten Ermittler von drei Monaten. Andere Polizeigesetze der Länder schreiben, wenn sie keine Höchstfrist vorsehen, ein Maximum von drei Monaten vor. Insofern ist es aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, warum wir gerade hier im Saarland einen solch unverhältnismäßig großen Grundrechtseingriff durch eine Änderung des Polizeigesetzes vornehmen sollen, zumal die derzeitige Regelung im Polizeigesetz völlig ausreichend ist, um entsprechende Observationsmaßnahmen - ich betone: auch länger andauern
Also kann es nur Wahlkampf sein, was Sie hier machen. Bei tatsächlichen Anhaltspunkten kann bereits heute nach geltendem Recht eine längerfristige Observation erfolgen, verlängert um drei weitere Monate durch richterlichen Beschluss. Insofern ändert der Gesetzentwurf nichts an den Anordnungsvoraussetzungen. Er löst eigentlich nur ein Scheinproblem. Er reduziert allerdings die Dichte der verfassungsrechtlich geforderten Kontrolle durch die Richter, und das ist ein aus verfassungsrechtlicher Sicht, auch aus unserer Sicht, überaus gewagtes Unterfangen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das machen wir GRÜNE nicht mit. Die derzeitige Regelung ist völlig ausreichend. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf in Zweiter Lesung ab. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich aus drei Gründen noch einmal zu Wort gemeldet. Zum einen will ich dem Eindruck, der gerade erweckt wurde, es würde sich bei dieser Gesetzesnovellierung um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte handeln, klar widersprechen, Kollege Kessler. Dem ist nicht so. Wir haben gerade von einer anderen Oppositionspartei, den PIRATEN, gehört, dass es ein Mini-Gesetz sei. Was sozusagen die breite Spreizung in der Ansicht der Opposition betrifft, mini bis maxi, bewegen wir uns irgendwo in der Mitte und da liegen wir auch goldrichtig.