Barbara Spaniol, du lachst. Ich vergesse dir bis an mein Lebensende nicht den Satz: „Rechts von Herrn Becker steht nur eine Wand.“ Alles, wofür ich damals geprügelt wurde, ist heute Allgemeingut. Es hat allerdings der Ereignisse der Silvesternacht in Köln bedurft, dass man gewisse Dinge sagen durfte, ohne in die rechte Ecke gestellt zu werden. Ich war hier immer ein Überzeugungstäter und habe immer gesagt, Deutschland ist ein weltoffenes Land und jeder ist willkommen, der sich an unsere Rechtsordnung hält. Dazu stehe ich auch.
Ich fühle mich aber nicht nur den Zuwanderern verpflichtet, sondern vor allen Dingen den Menschen, die hier wohnen, die morgens aufstehen, arbeiten gehen und Steuern bezahlen. Und wir sind verpflichtet, diese Steuern sinnvoll anzuwenden. Denen fühle ich mich vor allen Dingen verpflichtet. Wenn das rechts ist, dann bin ich eben rechts.
Ich will Ihnen allen an dieser Stelle alles, alles Gute wünschen, über alle Parteigrenzen hinweg. Denen, die mit mir ausscheiden, wünsche ich all das, was ich mir für mich selbst wünsche. Ich sehe gerade
Günter Waluga. Wir haben im Jahr 1970 zusammen mit der Verwaltungslehre angefangen - vor 47 Jahren oder vor 35 Kilo, wenn ich uns anschaue.
All denen, die dem Landtag nicht mehr angehören, die sich beruflich verändern, wünsche ich ebenfalls viel Erfolg in ihrer neuen Tätigkeit. Hier denke ich vor allen Dingen an Thomas Schmitt, der neuer Kulturdezernent in der Stadt Trier wird. Bring den Trierern ruhig mal Kultur bei!
Oskar Lafontaine ist jetzt nicht da. Ich habe gehört, er und seine Sahra freuen sich über das Geschenk aus China, das du in Trier aufstellen darfst. Pass auf, übertreib es nicht mit der Büste!
Allen anderen, die dem neuen Landtag wieder angehören, sage ich: Passt gut auf diesen wunderschönen Fleck, auf dieses wunderschöne Saarland, auf meine geliebte Heimat auf! - Ich bedanke mich. Ich habe fertig. Tschüss.
(Anhaltender Beifall bei den Regierungsfraktio- nen und von der Regierungsbank, Beifall von den Oppositionsfraktionen.)
Eine Anmerkung kann ich mir nicht verkneifen. Das mit der Gewichtsangabe war, glaube ich, untertrieben.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Günter Becker, du bist dir natürlich auch in deiner letzten Rede treu geblieben.
Natürlich kam wieder ein typischer Becker, klar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Verfassung basiert auf dem besten und gesündesten Menschenverstand, den es seit 68 Jahren in der Bundesrepublik gibt. Und ich bin stolz, in einem Land zu leben, das über solch eine Verfassung verfügt.
Gut. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befassen uns bei der vorliegenden Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes mit der Frage, ob eine längerfristige Observierung einer verdächtigen Person von nun drei Monaten auf sechs Monate verdoppelt werden kann. Es geht um eine Maßnahme, wenn sie zur vorbeugenden Bekämpfung eines Verbrechens
erforderlich ist. Wir beschäftigen uns also mit der längerfristigen Observation von Personen, von denen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte oder ihres individuellen Verhaltens davon auszugehen ist, dass sie eine Straftat in einem überschaubaren Zeitraum begehen werden. Voraussetzung für diese Observation ist aber nach wie vor eine hohe Hürde, nämlich der sogenannte Richtervorbehalt. Das heißt, ein Richter muss über diesen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung entscheiden.
Dieses Grundrecht bedeutet in Deutschland, dass jede einzelne Person das Recht hat, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Grundrechts sind im überwiegenden Allgemeininteresse möglich, benötigen allerdings eine gesetzliche Grundlage, mit der wir uns gerade befassen. Eine erste richterliche Anordnung kann also dazu führen, dass eine Observation für sechs Monate gestattet werden kann, jede Folgeanordnung kann auch noch mal bis zu sechs Monaten dauern.
In der Anhörung im Ausschuss wurden verschiedene Bedenken zum vorliegenden Gesetzentwurf geäußert, das ist richtig. So verwies zum Beispiel das Datenschutzzentrum des Saarlandes darauf, dass eine bestimmte tatsachengestützte Prognose vorhanden sein müsse, um eine Überwachung zu rechtfertigen, und dass die Verlängerung der Observationszeit weder erforderlich noch geeignet sei, um das verfolgte Ziel zu erreichen. Ferner sei es der Polizei zumutbar, sich nach drei Monaten eine weitere Verlängerung vom Gericht genehmigen zu lassen.
Dem widersprechen die Stellungnahmen aus der Praxis. So stellt der Bund der Kriminalbeamten fest, dass eine Verlängerung der Befristung um drei Monate aus kriminalistischer Sicht erforderlich sei, da sich Personen aus dem extremistischen oder terroristischen Spektrum zum Teil über längere Zeit gesetzeskonform verhalten, also sogenannte Schläfer sind, um auch die Sicherheitsbehörden von sich abzulenken. Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft weist darauf hin, dass die bisherige Frist von drei Monaten in der Praxis oftmals zum Problem werde, denn eine observierte Person würde sich vorübergehend unauffällig verhalten und somit den Anschein erwecken, es ginge keine Gefährdung mehr von ihr aus. Auch wies die Deutsche Polizeigewerkschaft noch darauf hin, dass eine erneute richterliche Verlängerung von Überwachungsmaßnahmen oftmals lange dauert, und dies würde die polizeiliche Arbeit behindern beziehungsweise hemmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich ist es wichtig, mögliche Gefährder terroristischer Vereinigungen schnell, effektiv und intensiv zu überwachen. Daher werden wir den vorliegenden Änderungen des Saarländischen Polizeigesetzes zustimmen. Ja, sicherlich ist der Gesetzentwurf verbesse
rungsfähig. Allerdings sind Änderungen in der derzeitigen Zusammensetzung dieses Parlamentes leider noch nicht durchsetzungsfähig. Aber ich denke, es ist wichtig, dass wir der Polizei die Arbeit in der derzeitigen Sicherheitslage erleichtern. Und nach unserer Auffassung ist die Sicherheit der saarländischen Bevölkerung bestmöglich zu garantieren.
Allerdings gehört auch zur Wahrheit, dass längerfristige Observationsmaßnahmen natürlich Personal binden, welches dann für andere Aufgaben nicht zur Verfügung steht. Wir werden daher nicht müde, immer wieder darauf hinzuweisen, dass für uns ein weiterer Abbau von Stellen bei den saarländischen Polizeibeamten auch aufgrund der geänderten Sicherheitslage schlichtweg unverantwortlich ist. Was nützt ein Polizeigesetz, wenn bestimmte Aufgaben aufgrund von Personalmangel nicht mit der entsprechenden Zügigkeit erledigt werden können?
Das betrifft auch den Sachverhalt, dass meine acht Fragen an die Landesregierung vom 10.01. dieses Jahres bezüglich Überstunden und Krankenstand bei der saarländischen Polizei bis zum heutigen Tage nicht beantwortet wurden. Dann muss es erlaubt sein zu fragen: Liegt es hier schon am mangelnden Personal für die Beantwortung parlamentarischer Fragen oder sind es deutliche Ermüdungserscheinungen der Landesregierung oder ist es mittlerweile Desinteresse an der Regierungsarbeit, meine sehr geehrten Damen und Herren? Auf eine Antwort bin ich sehr gespannt.
Dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir aber aus den bereits erwähnten Gründen zustimmen. Danke schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Wie Sie wissen, mache ich Dinge gerne einmal anders, als es die meisten tun. Ich bin nämlich der Überzeugung, wenn man nur mit dem Strom schwimmt, findet man am Ende einen Haufen toter Fische. Deshalb möchte ich meine Rede mit einer etwas längeren Einleitung beginnen, anstatt sie mit einem etwas längeren Ende zu beenden. Aber keine Sorge, ich komme zum Thema.
Das ist heute meine letzte Plenarsitzung in diesem Haus. Die letzten fünf Jahre hier waren eine herausfordernde Zeit und das nicht nur für dieses Land. Wir hatten ja viel Stoff, viel Grund und viel Zeit, darüber zu diskutieren. Auch für uns PIRATEN-Fraktion sind fünf Jahre, wenn sie sich dem Ende zuneigen, doch eine verdammt kurze Zeit, trotz unseres Turbostar
tes und trotz der fantastischen Arbeit unserer Mitarbeiter, meiner Kollegin und meines Kollegen, sich so schnell wie möglich in den Betrieb einzuarbeiten. Dafür möchte ich herzlich Danke sagen sowohl in eure Richtung als auch in Richtung unserer Mitarbeiter. Danke auch an alle im Saarland, die uns geholfen haben. Ich nenne jetzt keine Namen, weil ich keinem schaden möchte. Es gab zahlreiche Menschen, die uns diesen schwierigen Weg etwas erleichtert haben. Vielen Dank an dieser Stelle!
Fünf Jahre sind natürlich eine verdammt kurze Zeit, um alle Akteure einer Landespolitik kennenzulernen, denn es passiert ja viel in einem Bundesland. Das übersieht man manchmal, wenn man sich nur mit Bundesthemen beschäftigt und wenn man schaut, was in Europa los ist. Auch in unseren Bundesländern ist verdammt viel los. Es sind sehr viele Leute, die unglaublich engagiert daran arbeiten, unser Land für die Menschen, die hier leben, voranzubringen, egal ob sie schon immer hier leben oder irgendwann zugewandert sind.
Auch diesen Menschen möchte ich von dieser Stelle ausdrücklich Danke sagen. Gerade als Newcomer haben wir erlebt, wie engagiert die Saarländerinnen und Saarländer hinter den Themen stehen, um die sie sich streiten. Obwohl wir Abgeordnete uns in unserem etwas überschaubaren und nichtsdestotrotz großartigen Land ständig über den Weg laufen, sind fünf Jahre eine kurze Zeit, um sie mit so vortrefflichen Abgeordneten wie Ihnen und euch zu verbringen. Ich kenne weniger als die Hälfte von euch und nur halb so gut, wie sie es verdient. Ich sage nicht, ich kann die Hälfte von euch weniger leiden, als sie es verdient.
Ich glaube, wir kommen gut miteinander aus. Und auch in eure Richtung vielen Dank für die letzten fünf Jahre, die wir hier zusammen gearbeitet und gestritten haben!
Ich nehme es als besonderes Bonbon auf, dass man mir heute die Möglichkeit bietet und die Gelegenheit schafft, als Oppositionsführer der Herzen zu agieren
und heute über das Saarländische Polizeigesetz zu sprechen, ja, im besten Sinne des Wortes zu opponieren, in der Hoffnung, das Saarländische Polizeigesetz irgendwann einmal wieder auf den Boden der Verfassung zurückzuholen.
Damit sind wir schon mitten im Thema. Herr Becker hat ja gut vorgelegt. Ich kann es so subsumieren: Rechtsstaat heißt nicht „mehr Staat, weniger Recht“
und dann funktioniert es schon. Vielmehr muss sich der Rechtsstaat mit dem rechtlichen Rahmen herumschlagen. Das ist gut so. Wenn die Verfassung dann auch einmal doof erscheint, weil sie der Staatsgewalt im Wege steht, ist es nicht der Maßstab der Gesetzgebung, dies zu ändern. Vielmehr ist es die Frage, wie man die Rahmenbedingungen setzt.
Sie haben so schön gesagt, die Polizei braucht einen Vertrauensvorschuss. Nein, das braucht sie nicht. Die Polizei braucht keinen Vertrauensvorschuss. Was sie wirklich braucht und was sie uns sagt, was sie braucht und worauf man viel zu wenig hört, ist ein sicherer rechtlicher Rahmen, denn nichts ist schlimmer für die Polizei, als wenn jetzt ein Rechtsrahmen geschaffen wird, aufgrund dessen sie agiert, der dann aber von den Gerichten wieder kassiert wird. Dann kann sie sich nicht darauf verlassen. Das ist das Schlimmste, was der Polizei passieren kann.
Es ist ja eine Minimaländerung des Saarländischen Polizeigesetzes, über die wir heute sprechen, es ist gar nicht viel. Man ersetzt eine Ziffer 6 durch eine Ziffer 3. Warum müssen wir überhaupt darüber reden? Von allen Themen und Gesetzesänderungen, über die ich hier in den letzten Jahren sprechen durfte, ist es die unnötigste Gesetzesänderung ever. Es ist überhaupt keine qualitative Verbesserung mehr, was in dem Gesetz, das Sie hier eingebracht haben, drinsteht. Bereits heute ist es nämlich für die Polizei möglich, Observationen länger als drei Monate zu machen. Alles, was sie tun muss, ist, damit nach drei Monaten noch einmal zum Richter zu gehen. Der kann es dann verlängern.
Jetzt könnte man natürlich überlegen und sagen, okay, vielleicht ist es ja so, dass die Richter im Saarland regelmäßig nach drei Monaten sagen: „Nein, nein, das reicht jetzt, Sie haben uns keine Anzeichen geliefert, wir glauben der ursprünglichen Prognose nicht mehr. Entsprechend gibt es keine Verlängerung der Observation.“ Nein. Wir haben nachgefragt. Im Jahr 2016 kam es ganze drei Mal vor, dass um eine Verlängerung ersucht wurde. In allen drei Fällen hat der Richter dem auch zugestimmt. Also auch mit dem jetzigen Rechtsrahmen ist genau das gleiche Sicherheitsniveau möglich wie nach dieser Änderung, wenn Sie sie tatsächlich beschließen sollten.