Protocol of the Session on April 9, 2014

bringungsgesetzes (Drucksache 15/672) (Ab- änderungsantrag Drucksache 15/861)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Hermann Scharf, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 20. Sitzung am 20. November 2013 in Erster Lesung einstimmig bei Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.

Durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 2011 und 2012 sind die Rechte untergebrachter Bürgerinnen und Bürger, ihre Willensfreiheit zur Nichtbehandlung durchzusetzen, gestärkt worden.

Die bisherigen gesetzlichen Regelungen reichen für eine ärztliche Zwangsbehandlung nicht aus, weil das Bundesverfassungsgericht neben der Beschränkung auf Fälle krankheitsbedingt fehlender Einsicht weitere Anforderungen und materiell-rechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht abgeleitet hat. Insbesondere gebietet es die Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter, dass der Gesetzgeber selbst die Voraussetzungen, unter denen eine medizinische Zwangsbehandlung durchgeführt werden kann, regelt. Der Bundesgesetzgeber hat für den Bereich der betreuungsrechtlichen Unterbringung, für die er die Gesetzgebungskompetenz hat, eine entsprechende Regelung in § 1906 BGB getroffen.

Die hier vorgeschlagene Regelung zur Änderung des Landesunterbringungsgesetzes, insbesondere die Neufassung des § 13, vollzieht diese Regelung sinngemäß nach und schafft auch im saarländischen Unterbringungsgesetz die Voraussetzung, dass unter Wahrung der Willensfreiheit der Betroffenen für den Fall der Notwendigkeit der Maßnahme eine Durchsetzung zum Wohl der untergebrachten Person möglich ist. Daneben wird durch die Ergänzung des § 8 die Möglichkeit eines einheitlichen Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdienstes der Unterbringungsbehörden geschaffen, der der bereits erfolgten Konzentration im richterlichen Dienst entspricht.

Schließlich werden die im Unterbringungsgesetz enthaltenen Verweise auf das früher geltende Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Verweise auf dessen im Jahr 2009 in Kraft getretenen Nachfolger, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den

(Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer)

Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, ersetzt.

Der Ausschuss hat das Gesetz in seiner Sitzung am 11. Dezember 2013 gelesen sowie in seiner Sitzung am 05. Februar 2014 eine Anhörung durchgeführt. Die daraufhin von den Koalitionsfraktionen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellten Abänderungsanträge wurden in der Sitzung des Ausschusses am 02. April 2014 beraten. Diese betreffen eine Ergänzung des § 9 um einen Absatz 3, der die Anwendung von Zwang und das Betreten der Wohnung der Betroffenen im Rahmen der Durchsetzbarkeit einer Unterbringung ausdrücklich unter expliziten Richtervorbehalt stellt, sowie Klarstellungen in dem neu zu schaffenden § 13.

Das Gesetz und die diesbezüglichen Abänderungsanträge wurden vom Ausschuss einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, angenommen.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum daher die Annahme des Gesetzes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags Drucksache 15/861 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat mit der Drucksache 15/861 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag Drucksache 15/861. Wer diesem Abänderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/861 einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, angenommen wurde.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/672 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des gerade angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann ist auch dieser Gesetzentwurf Drucksache 15/672 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, angenommen worden.

Wir kommen nun zu den Punkten 4 und 10 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Studierende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligen - HochschulZukunft fair gestalten (Drucksache 15/865)

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Breit angelegten Diskussions- und Beratungsprozess über die Weiterentwicklung des Hochschulsystems des Saarlandes fortführen (Drucksa- che 15/873 - neu)

Zur Begründung des Antrages der Oppositionsfraktionen erteile ich Herrn Abgeordneten Michael Neyses das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Derzeit finden sehr wichtige Diskussionen über die Zukunft der Hochschullandschaft statt. Es geht dabei um tiefgreifende Veränderungen - bis hin zu Fächerschließungen. Man kann sagen, es geht um die Zukunft der Hochschullandschaft, um die Zukunft des Saarlandes.

In einer Pressekonferenz zur Vorstellung des Gutachtens des Wissenschaftsrates wurde seitens der Ministerpräsidentin eine breite öffentliche Diskussion angekündigt und die Bildung von Arbeitskreisen. So weit, so gut. Dann begannen die Beratungen des Wissenschaftsausschusses. Hier waren wir leicht geschockt. Wir mussten feststellen, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hochschulen und die Studierenden nicht in den Arbeitsgruppen vertreten waren. Wir haben dann erfahren, dass sich die ASten und die Personalvertretungen darum bemüht haben, aber abgewiesen wurden, nicht einmal Protokolle werden zur Verfügung gestellt.

Dieser Umstand wurde im Wissenschaftsausschuss thematisiert. Es gab dann eine Zusage zumindest des Abgeordneten Schmitt, sich darum zu bemühen, die Personalräte hier einzubinden. Wir haben mitbekommen, dass der AStA mit der Ministerpräsidentin, die Beauftragte für Hochschulen und Wissenschaft ist, geredet hat. Wir waren dann erstmal beruhigt und glaubten, dass das Problem gelöst wird. Pustekuchen! Weder wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Personalvertretungen involviert, noch wurden es die Studierenden. Und noch viel schlimmer: Es gibt auch keine Protokolle!

Die ASten und Personalvertretungen können zwar Vorschläge machen, allerdings erhalten sie die Grundlagen, die dazu nötig sind, nicht. Meine Da

(Abg. Scharf (CDU) )

men und Herren, die Basis fehlt! Die Berechnungen werden nicht zur Verfügung gestellt, Zwischenergebnisse und Protokolle wären nötig, mögliche Auswirkungen können nur schwer kalkuliert werden.

Ich möchte aus einer Stellungnahme des AStA der HTW zitieren, mit Ihrer Zustimmung, Frau Präsidentin: „Leider ist eine studentische Beteiligung so gut wie nicht vorgesehen. Weder in Lenkungsgruppen, noch in den Arbeitsgruppen oder in sonstigen vorgesehenen Instrumenten, die sich intensiv mit den auszuführenden Maßnahmen auseinandersetzen sollen, ist eine studentische Beteiligung vorgesehen. Wir sehen darin eine Verschwendung von Wissen und Potenzial, gemeinsam ein besseres und effizienteres Hochschulsystem aufzubauen, welches von allen Beteiligten getragen wird. Die Studierenden nicht einzubinden, wird zu Missverständnissen und folglich zu Protesten nach der Bekanntgabe von Schließungen, Streichungen und Einsparmaßnahmen führen. Die letzte Demo mit über 2.000 Studierenden aufgrund der Entscheidung des Landtags über den Globalhaushalt der Universität war ein deutliches Indiz dafür. Denn zu Recht haben die Studierenden Angst vor einem Ausverkauf und einer Minderung der Lehr- und Forschungsqualität. Nicht einmal ihre gewählten Vertreter ausreichend zu beteiligen, ist aus unserer Sicht der größte Fehler, den man bei der Umstrukturierung der Hochschullandschaft machen kann. Denn um uns Studierenden geht es letztlich.“

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Ich möchte Ihnen einen Vergleich mit dem Öffentlichen Dienst präsentieren. Bei den Verhandlungen zum Stellenabbau im Öffentlichen Dienst sind die Personalvertretungen in den Arbeitsgruppen an den Vorgängen bis hin zu den Detailfragen beteiligt. An der Universität und der HTW erhalten sie nicht einmal die Protokolle.

Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, wir fordern daher, die ASten und Personalräte von Uni und HTW an den Beratungen der Arbeitsgruppen vernünftig zu beteiligen, die Protokolle für die Gruppen zur Verfügung zu stellen, die nicht beteiligt werden, und eine Einbeziehung der Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeit muss zwischendurch umfassend und zeitnah über die Beratungen und Zwischenergebnisse informiert werden.

Ich möchte zum Schluss noch kurz auf meine Anfrage eingehen. Ich wundere mich etwas. In der Antwort zu meiner Anfrage wurde die Zahl von zehn Arbeitsgruppen genannt; im Antrag der Koalition ist von 16 Arbeitsgruppen die Rede. Vielleicht gibt es dafür eine sinnvolle Erklärung. Ich wäre froh, wenn die genannt werden könnte. - Vielen Dank.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank. - Zur Begründung des Antrages der Koalitionsfraktionen erteile ich Herrn Abgeordnetem Thomas Schmitt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Weiterentwicklung unserer Hochschulen wird uns intensiv noch über die nächsten Monate und wahrscheinlich Jahre beschäftigen. Es wird einen breit angelegten öffentlichen Diskurs geben - der schon läuft -, in den alle Beteiligten eingebunden werden müssen. Ich habe nichts von dem zurückzunehmen, was ich im Ausschuss gesagt habe: Studierende und Personalräte gehören natürlich zu diesem Prozess dazu und müssen natürlich entsprechend beteiligt werden. Das steht auch für die Koalitionsfraktionen völlig außer Frage!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die Frage ist, in welchen Verfahrensschritten man das tut und in welchen Gremien. Insofern muss das Landesparlament der Regierung einen entsprechenden Spielraum lassen, wie solche Prozesse organisiert werden. Ich halte allerdings fest: In einem ersten Schritt sind sowohl die ASten beider Hochschulen wie auch die Personalräte in der Staatskanzlei gehört worden. Derzeit finden Einzeltermine mit über 40 Fachschaften sowohl der HTW wie der Universität statt. Es wird in die Arbeitsgruppen weitergegeben, was dort an Vorschlägen kommt und an Meinungsbildung stattfindet.

Ich möchte an dieser Stelle auch hervorheben, dass auch der Landtag ein Teil dieses Diskussions- und Weiterentwicklungsprozesses ist und dass er seine Aufgabe mit sehr großem Engagement und sehr großer Ernsthaftigkeit wahrgenommen hat, indem er nämlich eine Anhörung organisiert hat, die über drei Tage ganztägig stattgefunden hat. Ich kann mich in meiner Zeit in diesem Parlament an keine dreitägige ganztägige Anhörung zu irgendeinem anderen Thema erinnern. Ich kann mich im Übrigen auch nicht daran erinnern, dass an einer Anhörung über 90 Prozent der Eingeladenen teilgenommen hätten. Es gab, glaube ich, nur drei oder vier Absagen von über 60 eingeladenen Gruppierungen und Personen. Ich habe anschließend für die ernsthafte Diskussion, die von den Parlamentariern, insbesondere auch der Koalitionsfraktionen, geführt worden ist, ein sehr großes Lob von vielen Beteiligten bekommen. Wir haben also unsere Aufgabe auch in diesem Prozess wahrgenommen und die Beteiligten entsprechend eingebunden.

Es wird aber von den Oppositionsfraktionen in ihrem Antrag so dargestellt, als seien Arbeitsgruppen eingesetzt, die fix und fertige Ergebnisse liefern und die Beteiligten vor vollendete Tatsachen stellen sollen,

(Abg. Neyses (PIRATEN) )

als würde in der Zwischenzeit mit niemandem mehr gesprochen. Das ist mitnichten so! Diese Arbeitsgruppen sind Teil eines länger angelegten Prozesses. Wenn diese Arbeitsgruppen erste konkret umrissene Vorstellungen entwickelt haben, sollen selbstverständlich wieder die Studierendenvertretungen und die Personalräte beteiligt werden und es soll selbstverständlich auch wieder der Landtag und damit auch die Öffentlichkeit beteiligt werden.

In diesen Verfahrensschritten ist im Übrigen auch vorgesehen, das darf man nicht vergessen, dass die Hochschulen ihrerseits zugesagt haben, die entsprechenden Interessenvertretungen selbst einzubinden, denn die Hochschulen bestehen nicht nur aus der Professorenschaft, sondern auch aus der Studierendenschaft und dem Personal, wie es gesetzlich vorgegeben ist. In erster Linie tragen auch die Hochschulen ihrerseits die Verantwortung, dass diese Rückkopplung in ihre Gremien und in die Beteiligtengruppen funktioniert, dass das entsprechend weitergetragen wird. Diese Erwartungshaltung haben selbstverständlich auch wir als Landtag bezüglich der Arbeitsgruppen, ebenso auch die Landesregierung.

Ich weiß aber - und das sichert die Landesregierung zu -, dass im weiteren Prozess nochmals direkt mit den Beteiligtengruppen selbst gesprochen wird, sodass wir die Beteiligung in den weiteren Verfahrensschritten sicherstellen. Und erst am Ende dieses Diskussionsprozesses sollen die Eckpunkte stehen, die zu einer Hochschulentwicklungsplanung führen. Sie sollen unter Beteiligung der Öffentlichkeit entstehen.

Die Hochschulentwicklungsplanung ist wieder ein rechtliches Verfahren, das eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht, das ebenfalls die Anregungen und Wünsche der einzelnen Betroffenen und Gruppierungen aufnehmen wird. Es ist also kein Prozess, bei dem der Mitwirkung und Beteiligung der Weg versperrt wird, sondern es ist ein Verfahren, das von der Landesregierung vorgeschlagen ist, das entsprechende Schritte vorsieht, das sicherstellen soll, dass alle gehört werden, und das erst, nachdem alle ihre Vorschläge haben einbringen können, zu Eckpunkten führen wird, die dann endgültig festgelegt werden. Auch dann, lieber Kollege Neyses, stehen noch nicht alle Details der einzelnen Planungen in den einzelnen Fächern geschweige denn in den Verwaltungsstrukturen. Wir haben dann Eckpunkte und eine Hochschulentwicklungsplanung. Wenn dort Ziele stehen sollten beispielsweise für den Verwaltungsapparat oder für einzelne andere Aspekte, dann ist das natürlich konkret vor Ort von den Hochschulen mit ihren Personalvertretungen zu besprechen. Es wird nicht bis ins letzte Komma von der Landesregierung vorgegeben.

Es liegt also noch ein längerer Prozess vor uns. Es ist ein längerer Prozess, bei dem wir garantieren, dass die beteiligten Gruppen auch weiterhin eingebunden werden. Es ist ein längerer Prozess, in dem es schwierige Diskussion geben wird, der aber am Ende hoffentlich zu guten Ergebnissen führen wird. Dafür setzen wir uns ein. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Sebastian Thul von der SPD-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie hat vor Kurzem die größte Anhörung zum Thema Hochschulpolitik durchgeführt, die dieses Parlament je gesehen hat. Das hat der Kollege Schmitt eben schon glaubhaft dargestellt. Wir haben alle Interessengruppen, die auch nur im Entferntesten von möglichen Restrukturierungsmaßnahmen betroffen sein können, eingeladen, sich an diesem Prozess zu beteiligen. Über 90 Prozent haben dies auch getan. Des Weiteren wurden die Verfasser von wichtigen Studien zu diesem Themenfeld in den Ausschuss eingeladen.

Nach drei Anhörungstagen mit über 50 Anzuhörenden kann man mit Fug und Recht behaupten, dass das Parlament in Sachen Transparenz und Mitwirkung beispielhaft gehandelt hat, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sowohl von den Anzuhörenden als auch von den Medienvertretern haben wir dafür großes Lob bekommen. Auch die Personal- und Studierendenvertretungen haben ihren Beitrag in das parlamentarische Anhörungsverfahren eingebracht. Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich den ASten für die Stellungnahmen und die konstruktiven Gespräche. Des Weiteren möchte ich mich bei den Personalvertretungen der Hochschulen für ihre Mitwirkung bedanken.

Mit dem Ende des Anhörungsverfahrens ist jedoch für unsere Fraktion kein Ende der Beteiligung eingetreten. Wir werden nach wie vor Anregungen und Vorschläge der Interessenvertretungen aufnehmen und in den politischen Prozess einbringen. Ich appelliere an dieser Stelle an das Selbstverständnis dieses Parlamentes: Wir sind der aktive Teil, der die Hochschul- und die Wissenschaftspolitik in Zukunft gestaltet. Wenn wir die Beteiligung sicherstellen und wenn wir die Interessengruppen anhören, dann ist das ein wirklich großer Schritt in Sachen Mitwirkung.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Es ist nicht so, als würden wir Gespräche nur im Rahmen von Anhörungen führen. Wir haben auch