Protocol of the Session on April 9, 2014

So ist die Realität, in der Medienlandschaft und sonst wo auch. - Dann haben Sie den schönen Satz gesagt: Wir sind ja offen für Gespräche. Aber Sie sind nicht offen für Gespräche an der Stelle, wo diese Gespräche nun einmal hingehören. Wenn zwei Fraktionen einen Entwurf für eine Gesetzesänderung eingebracht haben, dann sollte man diese Gespräche mit einer Anhörung verbinden. Man kann dann ja nach der Anhörung zu dem Ergebnis kommen, davon halten wir nichts, das sehen wir so und so. Aber es einfach pauschal abzulehnen, überhaupt nicht darüber zu diskutieren, lieber Herr Kollege Thul, das ist der völlig falsche Weg.

Dann haben Sie gesagt, es muss in den Gremien diskutiert werden. Wer besetzt denn die Gremien? Ich habe eben eine ganze Reihe von Namen genannt. Das sind im Wesentlichen wir und die Leute, die hier sitzen.

(Zuruf.)

Der Gesetzgeber sitzt hier. Der Gesetzgeber hat darüber zu befinden und nicht irgendwelche Gremien, die im Endeffekt doch von den politischen Parteien im Wesentlichen dominiert werden. Was soll diese Art zu diskutieren?

(Zuruf des Abgeordneten Schmitt (CDU).)

Kollege Conradt, was Sie da gemacht haben, war eine Märchenstunde. Wäre ich ein Deutschlehrer, würde ich „Thema verfehlt“ unter Ihre Replik schreiben.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Die Logik, Kollege Conradt, die Sie da hineingebracht haben, ist die: Am besten setzt man noch alle Minister in den Rundfunkrat und den Verwaltungsrat, alle Staatssekretäre und auch noch die Vorzimmer, dann ist das alles richtig ausgewogen.

(Auflachen der Abgeordneten Huonker (DIE LIN- KE).)

So haben Sie das rübergebracht, das ist der Kern Ihrer Aussage. Das kann wohl auch vom Verfassungsgericht nicht gemeint gewesen sein, als es dieses Urteil getroffen hat. Dann haben Sie noch den schönen Satz gesagt: Der Vorstoß der LINKEN und der GRÜNEN hat zum Hintergrund, dass jetzt eine Kommunalwahl ist. Aha! Das heißt also übersetzt: Der Kollege Lafontaine, der Kollege Hilberer und ich haben beim BVG angerufen und haben ge

sagt, macht uns doch zum März ein schönes Urteil, damit wir das vor der Kommunalwahl einbringen können. Also Herr Conradt!

(Beifall und große Heiterkeit bei den Oppositions- fraktionen.)

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Abg. Conradt (CDU) mit einer Zwischenfrage: Herr Kollege Ulrich, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass Parlamentsdebatten im Rahmen des Zuhörens ermöglichen sollten, dass Sie heraushören, dass, wenn Sie alleine angesprochen sind, und es um die Frage des Rundfunkrats und die Besetzung des Saarländischen Integrationsrates geht, weder der Kollege Hilberer noch der Kollege Lafontaine angesprochen sind, sondern es ausschließlich um Ihren Antrag geht, bei dem ich ohnehin den Eindruck hatte, dass Sie ihn selbst nicht gelesen haben.

Aha! Ich glaube, ich meinte jetzt einen anderen Teil Ihrer Ausführungen, aber das war für mich jetzt etwas zu verwirrend, um darauf im Detail eingehen zu können. Aber es ist auch egal. Wie gesagt, nehmen wir das zur Kenntnis, Sie haben das deutlich zum Ausdruck gebracht. Damit will ich schließen, weil die Lampe schon blinkt.

Sie haben gesagt, Sie werden den Antrag nicht in den Ausschuss verweisen. Kollege Lafontaine, Kollege Hilberer und ich haben uns gerade verständigt. Was bleibt uns als Opposition, wenn Sie mit unserem Vorstoß so umgehen? Ich darf Sie daran erinnern, auch im Saarland gibt es ein Landesverfassungsgericht und wir denken darüber nach, ob wir gemeinsam als Opposition - wir haben darüber geredet, aber wir müssen noch darüber nachdenken, ob das juristisch sinnvoll ist - das Landesverfassungsgericht in diesem Punkt anrufen; denn was auf Bundesebene gilt, entschieden durch das Bundesverfassungsgericht, hat schon eine gewisse Logik, das könnte auch im Saarland mit Blick auf die saarländischen Gesetze gelten. Dann müssen Sie sich eben auf einen solchen gemeinsamen Vorstoß der Opposition einrichten. - Vielen Dank.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat nun die Ministerpräsidentin des Saarlandes Annegret Kramp-Karrenbauer.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Rundfunkfreiheit und auch die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind hohe Rechtsgüter. Das sieht man alleine schon daran - der Kollege Conradt hat darauf hingewiesen -, dass sich das Verfassungsgericht in der Vergangenheit immer wieder in großen und in wegweisenden Entscheidungen mit diesem Thema auseinandergesetzt hat.

Wie wichtig eine unabhängige Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger ist, sich Zugang zu Informationen zu verschaffen, sich eine eigene Meinung bilden zu können, das sehen wir im Moment in Teilen Europas, in denen der Rundfunk nicht mehr wirklich frei ist, in denen er unter eine wirkliche staatliche Kontrolle fällt, insbesondere in dem einen oder anderen osteuropäischen Staat, sicherlich ansatzweise etwa auch in Russland. Was das alles für Konsequenzen nach sich zieht, macht deutlich, dass die Rundfunkfreiheit ein hohes Gut ist, um das es sich zu streiten lohnt.

Insofern hat das Verfassungsgericht mit seiner Entscheidung zum ZDF-Staatsvertrag aus meiner Sicht wichtige Hinweise gegeben, wie zuerst einmal der ZDF-Staatsvertrag neu gefasst werden muss, aber ich glaube, das ist selbstverständlich -, dass jeder sieht, dass im ARD-Verbund es jetzt auch Aufgabe jeder einzelnen ARD-Anstalt und des zuständigen Landes ist zu schauen, was die Umsetzung und die Vorgaben aus diesem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag für unseren Rundfunk, für unsere Gremien und unser Land bedeuten. Genau dieser Aufgabe wird sich diese Landesregierung und wird sich dieses Parlament unterziehen, sicherlich nicht irgendwann in 10 oder 15 Jahren, sondern in einer zeitlichen Nähe.

Trotzdem, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eben in der Debatte ein Bild des Rundfunks gezeichnet worden ich beziehe mich hier insbesondere auf die Arbeit des Saarländischen Rundfunks und der politischen Einflussnahme -, das der Realität nicht ganz entspricht und vor allen Dingen den Zweck hat, hier einen Handlungsdruck aufzubauen, der angeblich besteht, der, wenn man sich die Realitäten im Saarland anschaut, aus meiner Sicht so nicht gegeben ist.

Es ist unter uns sicherlich unstreitig, dass es für die Politik nicht nur wichtig ist, was sie tut, sondern dass es für sie vor allen Dingen auch wichtig ist, wie sie rüberkommt, wie die grundlegenden Informationen, aber auch wie die Argumente transportiert werden. Dass dies natürlich insbesondere die Frage aufwirft, welche Rolle dabei die Medien allgemein spielen, das gilt insbesondere für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Es wäre deshalb naiv, wenn man diesen Zusammenhang nicht sehen würde und wenn das

überhaupt keine Rolle spielen würde, denn ansonsten hätte es in der Vergangenheit nicht immer wieder von uns Politikerinnen und Politikern den Versuch gegeben, in solche Gremien zu kommen. Dann hätte es in der Vergangenheit nicht die häufigen Gespräche gegeben, sehr geehrter Herr Kollege Ulrich, wen wir für die GRÜNEN an der Saar im ZDF-Fernsehrat positionieren und wen von den GRÜNEN wir noch zusätzlich im SR-Rundfunkrat positionieren können. Es hätte sicherlich nicht die Entscheidung in der Regierungszeit Lafontaine gegeben, Landräte, ehemalige Chefs der Staatskanzlei oder wen auch immer in die Gremien zu bringen. Es hätte diese Entscheidungen auch nicht zu Zeiten der absoluten CDU-Mehrheit in diesem Land gegeben. Es wäre daher naiv zu sagen, es gebe keine politische Einflussnahme.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das wird von niemandem bestritten!)

Es ist eben ein Bild gezeichnet worden, das aus meiner Sicht ein Zerrbild ist. Wenn es so wäre, dass der Saarländische Rundfunk fest im Würgegriff der politischen Parteien ist, dann frage ich mich, warum zu allen Zeiten sich jede Regierung in diesem Land über die Berichterstattung des Saarländischen Rundfunks beschwert hat, ob das die SPD mit absoluter Mehrheit war, ob es „Jamaika“ war oder ob es jetzt die Große Koalition ist, und warum sich zu allen Zeiten auch die jeweilige Opposition darüber beschwert hat, dass in der Berichterstattung nur die Regierung stattfindet und nicht die Opposition. Das alleine zeigt, dass es diesen Würgegriff, wie er hier überzeichnet dargestellt worden ist, nicht gibt.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Was hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf das ZDF gesagt? Es hat gesagt, dass der Einfluss der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den Aufsichtsgremien konsequent zu begrenzen ist, dass ihr Anteil ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Gremiums nicht übersteigen darf. Beim SR-Rundfunkrat sind folgende Vertreter als offensichtlich staatliche Vertreter der Parteien zu bewerten: die Vertreterin der Landesregierung - Innenministerin Monika Bachmann, der Vertreter der CDU-Landtagsfraktion - Fraktionsvorsitzender Klaus Meiser, die Vertreterin der SPD-Landtagsfraktion die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gisela Kolb, der Vertreter der PIRATEN-Fraktion - Vorsitzender Michael Hilberer, der Vertreter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Vorsitzender Hubert Ulrich, der Vertreter der Fraktion DIE LINKE - Herr Abgeordneter Ralf Georgi, der Vertreter des Städte- und Gemeindetages - Oberbürgermeister Jürgen Fried, auch er ein bekennendes und bekanntes SPD-Mitglied, sowie die Vertreterin des Landkreistages Landrätin Cornelia Hoffmann-Bethscheider dito. Damit sind acht Vertreter des 35-köpfigen SR-Rundfun

krates staatsnah und Vertreter der Parteien. Damit liegen wir im Saarland unter der Quote, die das Verfassungsgericht im ZDF-Urteil anerkannt hat.

Eben hat der Kollege Lafontaine zu Recht einen wichtigen Punkt im Urteil angesprochen, nämlich das Problem der Versteinerung bei der Zusammensetzung der Rundfunkgremien. Wenn immer wieder die gleichen gesellschaftlichen Gruppen und immer wieder die gleichen Organisationen, die gesellschaftliche Gruppen repräsentieren, in die Gremien berufen werden, ist zu fragen: Ist das eigentlich angemessen, muss da nicht mehr Bewegung hineinkommen? Aber auch hier ist das Saarländische Mediengesetz auf der Höhe der Zeit, denn bei uns können nach § 27 unterschiedliche Verbände, also beispielsweise unterschiedliche Lehrerverbände, unterschiedliche Familienverbände, unterschiedliche Journalistenverbände, unterschiedliche Naturschutzverbände und unterschiedliche Behindertenverbände, sich schon heute staatsfern für die Mitgliedschaft im SR-Rundfunkrat bewerben. Das heißt, wir sind hier weiter als etwa die Gremien beim ZDF, auch das ist heute zur Kenntnis zu nehmen.

Was aus meiner Sicht auch überprüft und einer Änderung zugeführt werden muss, ist die Frage, welche Inkompatibilitätsregelung es für bestimmte Personen gibt und ob sie von der Bestellung als staatsferne Mitglieder der Rundfunkanstalten auszuschließen sind. Das ist relativ einfach zu beantworten: Mitglieder von Regierungen, Parlamentarier, politische Beamte, Wahlbeamte in Leitungsfunktionen. Ich glaube, da kann man schnell zu dem Ergebnis kommen, dass es hier eine Unvereinbarkeit gibt, und dem muss Rechnung getragen werden.

Dann hat das Bundesverfassungsgericht die Inkompatibilitätsregelung auch für solche Personen eingezogen, die in herausgehobener Funktion für eine politische Partei Verantwortung tragen. Wann eine solche Mitwirkung in herausgehobener Verantwortung in einer politischen Partei gegeben ist, bedarf der näheren Ausgestaltung durch den Gesetzgeber, heißt es in dem Urteil. Das ist in der Tat eine sehr wichtige, aber auch eine schwierige Frage. Selbstverständlich kann man ein formales Argument heranziehen und sagen: Jeder, der ab der Kreisebene eine Funktion innehat, hat schon eine wichtige Parteifunktion. Dann stellt sich die Frage, ob man das bei einer kleinen Partei genauso beurteilen kann wie bei einer großen Partei.

Wie ist es eigentlich, wenn jemand zwar kein aktuelles Parteimandat mehr hat, aber zum Beispiel Bundesvorsitzender einer parteinahen Stiftung ist wie jetzt der ehemalige Ministerpräsident Kurt Beck? Wie ist es eigentlich, wenn ein sehr renommiertes Mitglied einer Partei wie Reinhard Klimmt als Sozialdemokrat für das Saarland in den ZDF-Fernsehrat berufen wird? Hat er noch Einfluss in seiner Partei

oder nicht? Ich glaube, man muss auch diese Frage sauber diskutieren. Es wäre nicht hilfreich, hier nur auf vordergründige, formale Aspekte einzugehen.

Ich will noch einen Punkt ansprechen, der mich bei dieser Diskussion umtreibt, das ist meine ganz persönliche Meinung. Wenn wir uns anschauen, dass unter eine solche Diskussion über die Besetzung des Rundfunkrates etwa die Kollegin Rink fallen würde, die für die katholischen Familienverbände in diesem Gremium sitzt, oder der Kollege Roth als Vorsitzender des DGB Saar, oder der Kollege Kurtz als Vertreter der Arbeitskammer, oder der ehemalige Abgeordnete Lang als Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen, dann müssen wir uns doch selbst als Politiker sagen - so habe ich das zumindest gelernt -, dass ein guter Politiker immer auch jemand ist, der sich eben nicht nur in seiner eigenen Partei bewegt, sondern sich auch im vorpolitischen Bereich engagiert.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Dann stellt sich die Frage, ob das überhaupt noch Sinn macht oder ob man Gremien mittlerweile nicht sogar raten muss, wenn man engagierte Bürgerinnen und Bürger zur Mitarbeit sucht, diejenigen auszuschließen, die sich auch politisch engagieren. Ich habe manchmal das Gefühl, wir Politikerinnen und Politiker haben einen Ausschlag oder eine ansteckende Krankheit und man darf sich im gesellschaftspolitischen Raum nicht mehr zeigen. Und ich muss feststellen, dass wir das heute zum Teil in diesem Haus genau unter dieser Maßgabe diskutieren. Was ist das eigentlich für ein Selbstverständnis, das wir von uns und unserem eigenen Engagement haben? Das ist eine Frage, die ich mir stelle.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Es ist keine einfache Diskussion und keine vordergründige. Wir werden diese Diskussion führen und eine Entscheidung herbeiführen. Aber wir werden dies in folgender Reihenfolge tun. Wir werden zuerst als saarländische Landesregierung in den dafür zuständigen Gremien in eine Diskussion über die Neugestaltung des ZDF-Staatsvertrages eintreten. Das Bundesverfassungsgericht hat uns vorgegeben, dass wir bis zum nächsten Jahr den Staatsvertrag auf der Grundlage dieses Urteils anpassen müssen. Ich gehe davon aus, dass wir viele der rechtlichen Fragen, die wir hier jetzt diskutiert haben auch mit Blick auf den Saarländischen Rundfunk, schon in der Diskussion und im Verfahren klären werden; auch der saarländische Landtag wird sich damit zu befassen haben. Wenn das geklärt ist, werden wir mit Blick auf das Saarländische Mediengesetz die notwendigen Anpassungen umgehend vornehmen.

Das ist das, was wir als Landesregierung planen. Ich glaube, das ist das, was wir auch als Landtag ganz

(Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer)

konsequent angehen sollten. Darüber hinaus ist der Saarländische Rundfunk aufgefordert - das wird er sicherlich auch tun -, sich mit Blick auf seine eigenen juristischen Expertisen das Urteil genau anzuschauen und aus seiner Sicht zu formulieren, wo er juristischen Änderungsbedarf bezüglich des Saarländischen Mediengesetzes und dieses Urteils sieht. Ich bin mir ganz sicher, dass wir in einem passenden Rahmen, der dem Thema angemessen ist, und in der notwendigen Abwägung nüchtern und sachlich sowohl für das ZDF als auch für den Saarländischen Rundfunk im Rahmen unseres Mediengesetzes zu entsprechenden Änderungen kommen werden und dass wir nach den neuen Festlegungen des Verfassungsgerichtes im nächsten Jahr einen Staatsvertrag haben werden, der den Vorgaben des Verfassungsgerichts entspricht. Dort, wo es notwendig ist, werden wir ein entsprechend angepasstes Saarländisches Mediengesetz haben. Auf diese Diskussion freue ich mich, denn es ist eine sehr spannende und tiefgehende Diskussion. - Herzlichen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, die Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf der DIE LINKE-Landtagsfraktion. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/862 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/862 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen; dagegen die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/867 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/867 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Unter

bringungsgesetzes (Drucksache 15/672) (Ab- änderungsantrag Drucksache 15/861)