Protocol of the Session on April 9, 2014

Wir können uns gerne mal zusammensetzen, mit dem größten Vergnügen. Ich bin noch nicht so lange im Amt, wie die Jamaika-Koalition insgesamt an Amtszeit zur Verfügung hatte. Ich finde, wir haben alleine in diesem Bereich, aber auch in vielen anderen Bereichen schon mehr erreicht als Sie in der längeren Amtszeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Koalitionsvertrag der Großen Koalition heißt es: „Der Fassadengestaltung messen wir für die Attraktivität des Museums und für seine Akzeptanz in der Bevölkerung eine hohe Bedeutung bei, weshalb die baukulturellen Verbände eingebunden werden.“ Das haben wir getan. Es heißt weiter: „Im Sinne einer Gesamtplanung soll auch unter städtebaulichen Gesichtspunkten die Umfeldgestaltung der sogenannten Kulturmeile und des Kulturufers in Kooperation mit der Landeshauptstadt Saarbrücken und unter Beteiligung der Öffentlichkeit konzipiert und Schritt für Schritt umgesetzt werden.“ Auch da sind wir auf dem richtigen Weg und gehen diesen, wie es dort heißt, Schritt für Schritt voran.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Selbstverständlich sind Fassadengestaltung und städtebauliches Umfeld zwei zusätzliche Erfordernisse, die gesondert zu würdigen sein werden. Im Rahmen der jetzt vorgenommenen Vorentwurfsplanung, der vorzunehmenden Entwurfsplanung und der weiteren Ausführungsplanung werden die entsprechenden nächsten Schritte, die nächsten Zeitpläne, die nächsten Kosten seriös zu ermitteln und

(Minister Commerçon)

dann natürlich auch gegenüber dem Parlament und gegenüber der Öffentlichkeit darzustellen und gemeinsam zu diskutieren sein. Das ist der Stand, auf dem wir uns heute befinden. Ich glaube, das ist auch der richtige Weg, den wir an dieser Stelle gehen. Wir müssen einen Schritt nach dem anderen gehen und nicht viele gleichzeitig, wenn wir nicht stolpern wollen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Deswegen heißt es im Planungsauftrag eben auch: Der Übergang zwischen dem bestehenden Museum und dem Erweiterungsbau soll mitbearbeitet werden und die Außenanlagen im direkten Umfeld sowie die Gesamtintegration sollen in das städtebauliche Gefüge einbezogen werden. Das ist doch die wesentliche Voraussetzung, um genau das zu erreichen, was noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, nämlich die Akzeptanz in der Öffentlichkeit für den Erweiterungsbau herzustellen. Das ist die Voraussetzung und die muss man erst einmal schaffen, bevor man den nächsten Schritt geht.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vor diesem Hintergrund bin ich der Auffassung, dass die Entscheidungen des Kuratoriums in der vergangenen Woche einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur Vollendung des Erweiterungsbaus darstellen. Die Vorentwürfe sind überzeugend und bieten eine solide Grundlage für die weitere Arbeit. Der Erweiterungsbau - das können wir heute sagen - hat das Potenzial und bietet die Perspektive, zu einem spannenden und hochwertigen Ausstellungsort zu werden, der von der Bevölkerung auch angenommen wird.

Die Vorstellungen von Kuehn Malvezzi, die sehr eng mit der Museumsleitung und mit dem Kuratorium abgestimmt sind bei der Vorentwurfsplanung, basieren auf drei wichtigen Gedanken. Zum einen wird der neue Trakt, der im Gebäude durch die neue Eingangssituation entsteht, in seiner Beziehung zum Bestandsbau einerseits und dem zum landschaftlichen und urbanen Umfeld andererseits betrachtet. Diese architektonische Gestalt des Gebäudes, die bisher im Umfeld noch keine Rolle gespielt hat, insbesondere aber die Fassade, ist natürlich untrennbar mit der Gestaltung des Außenraumes verbunden. Das ist ein sehr wichtiger konzeptioneller Ansatz, der neu ist, der vorher noch nicht angedacht worden ist, der in meinen Augen auch absolut erforderlich ist, um das Projekt letztlich zum Gelingen zu bringen.

Der zweite Gedanke. Der Neubau lässt sich mit dem denkmalgeschützten Ensemble Hanns Schöneckers nur dann in eine Balance bringen, wenn man ihn neben den bestehenden Sammlungspavillons und dem Wechselausstellungspavillon als dritten Flügel des Museums versteht. Daraus resultiert der Begriff des

Anbaus. Das ist in der Tat richtig, greift aber genau die Schönecker-Idee auf. Das ist ein Stück saarländischer Architektur. Lieber Kollege Ulrich, wenn Sie dann hier von Eternitplatten reden, ist das wirklich ein erbärmliches Niveau. Das ist auch nicht gut für Hanns Schönecker und sein Erbe, das er uns hinterlassen hat.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der ursprüngliche Eingang zur Modernen Galerie wird reaktiviert. Sie werden das sehen. Sie sehen das heute schon, wenn Sie vor Ort sind. Ich lade Sie alle gerne dazu ein, sich das vor Ort anzuschauen. Einige waren ja schon dort. Damit reduzieren wir den Neubau in seiner optischen Wirkung. Wir schaffen es damit, gleichzeitig eine Verbesserung der inneren Struktur des Neubaus zu bekommen und im Wesentlichen die Akzeptanz zu erhöhen. Das muss natürlich ganz stark im Zentrum unserer Überlegungen stehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Kuratorium der Stiftung saarländischer Kulturbesitz hat am 04. April - also in der vergangenen Woche - sehr intensiv über den Vorentwurf des Architektenbüros Kuehn Malvezzi beraten und diesem einstimmig zugestimmt. Wir haben damit die Voraussetzung geschaffen, dass sich die saarländische Landesregierung insgesamt zu diesem Projekt positionieren kann. Das muss auch noch in der saarländischen Landesregierung zu diskutieren sein.

Auf Grundlage dieser Vorentwurfsplanung ist es jedenfalls möglich, dass wir jetzt eine integrierte Planung für die verschiedenen Teilbereiche angehen können und nach Abschluss der Planungen von Architekten, Ingenieuren und Fachplanern eine neue Bauausführungsplanung erstellen können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind die wichtigen Voraussetzungen, die wir schaffen müssen. Völlig klar ist, dass damit für die Bürgerinnen und Bürger derzeit eben leider noch kein Baufortschritt erkennbar ist. Ich weiß selbst, wie schmerzhaft diese Wartezeit ist. Aber in einem sorgfältigen Verfahren im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen und den fachlichen Erfordernissen ist dieser Weg unvermeidlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Gründlichkeit geht eben wirklich vor Schnelligkeit.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Das haben wir jetzt aber nötig.)

Aber man muss es oft genug betonen. Lieber Kollege Lafontaine, Sie haben mit Ihrer Auffassungsgabe das sehr schnell verstanden. Ich glaube, es gilt zumindest für einen, der heute geredet hat, leider nicht. Er hört aber auch wieder nicht zu.

(Minister Commerçon)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen die Bevölkerung mitnehmen. Um diese Transparenz herzustellen, haben wir deswegen dafür Sorge getragen, dass der Erweiterungsbau selbst im Rahmen dessen, was aus sicherheitstechnischen Gründen möglich ist, geöffnet wurde. Seit dem Juni 2013 haben rund 700 Bürgerinnen und Bürger von dieser Gelegenheit Gebrauch gemacht und sich ihr eigenes Bild von dem Vorhaben gemacht. Ich lade Sie herzlich dazu ein, davon Gebrauch zu machen.

Ich halte es für überhaupt nicht überraschend, dass dabei selbstverständlich auch Kritik geübt wurde. Ich kann Ihnen aber sagen, die weit überwiegende Anzahl der Rückmeldungen, die wir bekommen haben, stimmen mich sehr positiv, was die Akzeptanz der Bevölkerung angeht. Ich glaube, wir haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, diese Akzeptanz in Zukunft zu steigern. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir am Ende dieses mühseligen und steinigen Weges den Saarländerinnen und Saarländern ihr Saarlandmuseum in einem angemessenen und zeitgemäßen Zustand werden übergeben können, sodass sie wieder voller Stolz sagen können: Unser Saarlandmuseum ist eines der schönsten Museen in Deutschland. - Ich danke Ihnen sehr herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Minister. - Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir treten nun in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 13.30 Uhr. Guten Appetit.

(Die Sitzung wird von 12.28 Uhr bis 13.32 Uhr unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort und kommen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Mediengesetzes (SMG) - Wiederherstellung der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Druck- sache 15/862)

Erste Lesung des von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Mediengesetzes (SMG) (Drucksache 15/867)

Zur Begründung des Gesetzes der DIE LINKE-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzendem Oskar Lafontaine das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor wenigen Tagen hat das Bundesverfassungsgericht über die Zusammensetzung der Gremien des ZDF geurteilt. Das Bundesverfassungsgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Zusammensetzung unserer Verfassung nicht entspricht, dass die im Verfassungsgrundsatz geforderte Staatsferne der Gremien und damit der Anstalt nicht gewährleistet sei. Im unmittelbaren Anschluss daran ist eine Diskussion ausgebrochen, ob die übrigen öffentlich-rechtlichen Anstalten ebenfalls diesem Grundsatz nicht entsprechen. Deshalb rufen wir diesen Punkt hier noch einmal auf.

Wir sind der Auffassung, dass eine vorurteilsfreie Prüfung ergibt, dass auch die Zusammensetzung der Gremien des Saarländischen Rundfunks diesem Verfassungsgrundsatz nicht entspricht und dass daher ohne Zweifel ein Änderungsbedarf bei der Rundfunkgesetzgebung gegeben ist. Dieser Änderungsbedarf muss aber auch eingebettet sein in die längerfristige Entwicklung des Saarländischen Rundfunks und in die Würdigung seiner Bedeutung für die Medienlandschaft hier an der Saar. Wir haben in diesem Plenum oft über den Saarländischen Rundfunk gesprochen. Begonnen hat die Diskussion, als es eine klare Struktur der Medienlandschaft gab. Wir hatten eine öffentlich-rechtliche Rundfunklandschaft und eine privatwirtschaftlich organisierte Presse. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass diese Aufteilung dem Erfordernis demokratischer Medienstrukturen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland am besten entsprochen hat.

Diese Medienstruktur ist aufgeweicht worden durch die Privatisierung der Rundfunkanstalten, die ja lange Zeit heftig umkämpft war. Auch beim Saarländischen Rundfunk und in diesem Landtag hat das Thema eine wichtige Rolle gespielt, hier wurde über die Privatisierung heftig gestritten. Damals haben die Befürworter der Privatisierung sich davon eine Verbesserung der Medienlandschaft versprochen im Sinne einer besseren Information, eines reichhaltigeren Angebots. Die Kritiker haben darauf hingewiesen, dass wirtschaftliche Gesichtspunkte dominieren würden, Einschaltquoten ausschlaggebend seien und daher mit dieser Privatisierung eine Programmverflachung verbunden sein würde. Ich glaube, wenn man heute nach vielen Jahren die Entwicklung zusammenfasst, kann man nicht bestreiten, dass mit der Privatisierung eine Programmverflachung gegeben war und ist.

Diese Diskussion wurde auch mit Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geführt. Damals ist

(Minister Commerçon)

hier an der Saar heftig darüber diskutiert worden, ob Werbesendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugelassen werden sollten; das war heftig umstritten. Die Gegner befürchteten, dass im öffentlichrechtlichen Programm Überlegungen angestellt werden würden, wo man die Werbung am besten platziert und daraufhin natürlich mehr auf Einschaltquoten als auf andere Gesichtspunkte geachtet würde. Das waren die Diskussionen der damaligen Zeit.

Mittlerweile haben wir eine geänderte Rundfunklandschaft; wir haben eben eine Privatisierung der Rundfunklandschaft. Wir haben natürlich auch eine Verflachung des Programms. Dies ist zumindest unsere Auffassung. Wir haben in der Presselandschaft ebenfalls erhebliche Veränderungen. Die Konzentration schreitet immer weiter fort, immer mehr Redaktionen fallen weg. Wenn ich etwa daran denke, wie reichhaltig das Angebot hier an der Saar noch vor Jahrzehnten war, und das mit der heutigen Situation vergleiche, dann sehe ich eine enorme Veränderung. Gleichwohl gilt aber der Grundsatz, dass eine freie Medienlandschaft - ich sage bewusst nicht: eine freie Presse - konstituierend für jede demokratische Ordnung ist. Deshalb sind wir der Auffassung, dass ganz besonders jetzt geprüft werden muss, welche Rolle der Saarländische Rundfunk heute noch spielen kann. Wir haben dies damals aufgehängt an der Diskussion um die Beschäftigung oder Nichtbeschäftigung des Chefredakteurs des ZDF. Damals hat sich die SPD-Fraktion unserer Auffassung angeschlossen, die darauf hinauslief, dass die Zusammensetzung der Gremien nicht verfassungsgemäß sei. Das Verfassungsgericht hat diese Auffassung bestätigt. Die CDU-Fraktion ist damals zu einem anderen Ergebnis gekommen.

Wir haben in der Folge dieser Diskussion unseren Gesetzentwurf vorgelegt, in dem wir darauf abgestellt haben, den Verwaltungsrat des Saarländischen Rundfunks anders zusammenzusetzen. Wir haben vorgeschlagen, die Belegschaft stärker zu beteiligen. Dieser Vorschlag ist damals von den Regierungsfraktionen abgelehnt worden mit der Bemerkung, man wolle das Urteil abwarten, danach wolle man beraten, ob sich aus dem Urteil Konsequenzen für den Saarländischen Rundfunk ergeben würden. So haben sich sowohl die Sprecherin der SPD-Fraktion, Frau Kolb, als auch die Kollegin Rink hier geäußert.

(Abg. Kolb (SPD) : Das ist nicht ganz richtig.)

Sie können das ja gerne noch ergänzen. Ich habe Ihre Ausführungen so in Erinnerung. Es ist ja auch logisch, dass Sie hier nicht sagen können: „Es interessiert uns nicht, was das Verfassungsgericht sagt.“ Es ist ja wohl selbstverständlich, dass Sie sagen: „Wir werden auf Grundlage dieses Urteils noch einmal das Gesetz überprüfen.“

Unterstützt haben unseren Antrag im Grundsatz die Fraktionen der PIRATEN und der GRÜNEN. Wir glauben also, dass dieser Gesetzentwurf erneut beraten werden muss, weil wir der Auffassung sind, dass das saarländische Rundfunkgesetz diesem Verfassungsgerichtsurteil nicht mehr entspricht. Zumindest im Verwaltungsrat ist das offensichtlich. Das Verfassungsgericht fordert zwar eine Staatsferne und kommt zu dem Ergebnis, dass die Staatsferne dann gewährleistet sei, wenn nicht übermäßig „amtliche“, so will ich es einmal nennen, Vertreter der Politik in den Gremien seien, also aktive Vertreter der Politik. Ich glaube aber, dass das Urteil im Hinblick auf die Staatsferne nicht ausreichend gewürdigt worden ist, auch in der öffentlichen Debatte. Denn ein Satz, die mir viel wichtiger erscheint, ist in der öffentlichen Debatte untergegangen, ich will ihn vorlesen: „Die Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind daher so auszuformen, dass eine Beeinflussung der Berichterstattung durch staatliche und staatsnahe politische Akteure zur Durchsetzung eigener Interessen“ - jetzt kommt das Wichtige! - „oder bestimmter, insbesondere parteipolitischer, Agenden wirksam verhindert wird.“ Das heißt, obwohl das Verfassungsgericht also in seinem Urteil wesentlich auf die Staatsferne abstellt, hat es die parteipolitische Beeinflussung des Rundfunkprogramms zumindest angesprochen und gefordert, dass die Gremien so zusammengesetzt sein sollen, dass diese weitgehend zurückgedrängt wird.

Hier, meine Damen und Herren, liegt das Problem! Denn wenn man sich nur auf die Staatsnähe oder Staatsferne konzentriert, könnte man sagen: „Na gut, die Damen und Herren im Verwaltungsrat sind alle keine aktiven Politiker mehr, sie haben mit den Parteien gar nichts mehr zu tun und mit dem Staat sowieso nicht, also ist die Staatsferne gewährleistet.“ So kam ja dann auch der Justiziar des Saarländischen Rundfunks, wie wir der Saarbrücker Zeitung entnehmen konnten, zum Ergebnis, dass nur 14 Prozent der Mitglieder des Verwaltungsrates als staatsnah zu beurteilen seien.

(Lachen.)

Sie lachen selbst, Herr Kollege Meiser. Wir sehen das als einen gelungenen Scherz an. Denn jeder, der die Praxis oder das Leben kennt, weiß, dass das natürlich nicht so ist.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Umso mehr ist es zu begrüßen, dass zumindest der Vorsitzende des Rundfunkrates sich anders geäußert hat. Er hat gesagt: „Unser Justiziar hat 14 Prozent Politiker im Verwaltungsrat gezählt. Offenbar sind einige der Politiker nicht mitgezählt worden, weil sie nicht von politischen Organisationen benannt worden sind. Wir werden das prüfen und notfalls antasten müssen.“ Das ist natürlich ein Auftrag,

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

der uns hier im Parlament gegeben ist, denn wir sind verantwortlich für das Rundfunkgesetz.

Ich stelle also nicht in erster Linie ab auf die sogenannte Staatsferne, die vom Verfassungsgericht gefordert wird, sondern ich stelle ab auf die parteipolitische Einflussnahme auf die Medien. Hierzu hat die auch in Ihrem Kreis unverdächtige Frankfurter Allgemeine Zeitung eine klare Stellungnahme abgegeben. Sie hat geschrieben, als es darum ging, dass immer wieder Pressesprecher von Staatskanzleien angerufen haben, um die Programmatik zu beeinflussen: „Die Staatsferne, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auszeichnen soll, ist eine Schimäre.“ Mit diesem Urteil hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung natürlich recht, es wird aber noch klarer: „In Wahrheit hat das Schmierentheater das Gegenteil bewiesen: Der öffentlich-rechtlich Rundfunk ist von den politischen Parteien abhängig bis ins Mark.“ Das ist der entscheidende Satz des Kommentars. Es geht mir also nicht in erster Linie um die so genannte Staatsferne, die man mit großen verfassungsrechtlichen Erörterungen an den Rand reden kann und bei der der Justiziar des Saarländischen Rundfunks zu dem Ergebnis kommt, es seien nur 14 Prozent der Mitglieder des Verwaltungsrates unter dieser Rubrik einzuordnen. Es geht um parteipolitische Beeinflussung. Wer das leugnet, entschuldigen Sie bitte, meine Damen und Herren, der lügt einfach oder versucht, den Leuten irgendetwas zu erzählen. In allen Rundfunkanstalten Deutschlands gibt es eine massive parteipolitische Beeinflussung.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Das war auch im Saarländischen Rundfunk über Jahrzehnte der Fall. Es geht nicht nur zulasten einer Partei. Das erwähne ich, damit sich nicht nur eine Partei angesprochen fühlt. Über Jahrzehnte war es nie anders. Das ist immer so gewesen. Es ist auch verständlich, dass politische Mehrheiten versuchen, ihren Einfluss in den öffentlich-rechtlichen Anstalten zu verstärken. Das ist so. Wer etwas anderes erzählt, lügt sich selbst in die Tasche oder versucht, andere in die Irre zu führen. Deshalb brauchen wir gar nicht aufzuarbeiten, wer wann wie und wo den Intendanten gestellt oder Chefredakteursstellen besetzt hat. Das ist quer durch die Parteien üblich. Das ist ein Sachverhalt. Wenn das Verfassungsgericht hier urteilt - ich wiederhole es -, dass sichergestellt werden soll, dass sich keine parteipolitischen Agenten durchsetzen, dann ist das eine ernstzunehmende Herausforderung. Dann ist auch die Frage beantwortet, die der Kollege Hans, der sich gerade hingestellt hat und deshalb in aller Größe sichtbar ist, öffentlich aufgeworfen hat. Man muss definieren, was ein Politiker ist. Da wäre ich auf Ihre Antwort gespannt, Herr Kollege Hans.