Protocol of the Session on April 9, 2014

Das war auch im Saarländischen Rundfunk über Jahrzehnte der Fall. Es geht nicht nur zulasten einer Partei. Das erwähne ich, damit sich nicht nur eine Partei angesprochen fühlt. Über Jahrzehnte war es nie anders. Das ist immer so gewesen. Es ist auch verständlich, dass politische Mehrheiten versuchen, ihren Einfluss in den öffentlich-rechtlichen Anstalten zu verstärken. Das ist so. Wer etwas anderes erzählt, lügt sich selbst in die Tasche oder versucht, andere in die Irre zu führen. Deshalb brauchen wir gar nicht aufzuarbeiten, wer wann wie und wo den Intendanten gestellt oder Chefredakteursstellen besetzt hat. Das ist quer durch die Parteien üblich. Das ist ein Sachverhalt. Wenn das Verfassungsgericht hier urteilt - ich wiederhole es -, dass sichergestellt werden soll, dass sich keine parteipolitischen Agenten durchsetzen, dann ist das eine ernstzunehmende Herausforderung. Dann ist auch die Frage beantwortet, die der Kollege Hans, der sich gerade hingestellt hat und deshalb in aller Größe sichtbar ist, öffentlich aufgeworfen hat. Man muss definieren, was ein Politiker ist. Da wäre ich auf Ihre Antwort gespannt, Herr Kollege Hans.

(Heiterkeit.)

Ich überlasse Ihnen die Beantwortung. Es gab aber auch schon einen Kollegen hier im Landtag, der einmal gesagt hat: „Ich mein‘, ich bin doch kein Politiker“. Der betreffende Politiker hat dann Tage gebraucht, um das wieder aus dem Protokoll herauszubekommen. Er hat dazu auf seine berufliche Herkunft abgestellt. Es ist nun einmal so, wer im Landtag ist, ist zumindest Politiker. Wer politische Ämter innehat, ist nicht sofort, wenn er das Amt verloren hat, kein Politiker mehr. Eine andere Betrachtungsweise wäre nach meiner Auffassung etwas willkürlich. Die parteipolitische Beeinflussung ist also gegeben. Es war immer so. Ich habe angesprochen, dass die wichtigen Funktionen im Saarländischen Rundfunk zwischen SPD und CDU oder CDU und SPD aufgeteilt wurden, ab und zu rutschte ein anderer dazwischen, was aber ganz selten der Fall war. Im Wesentlichen war es so.

Das wird jetzt besonders problematisch, weil auch SPD und CDU, wie sie jetzt vertreten sind, nicht mehr die Mehrheit der saarländischen Wählerinnen und Wähler, der Wahlberechtigten vertreten. Sie wissen, dass Sie aufgrund der sinkenden Wahlbeteiligung zusammen noch nicht einmal 50 Prozent repräsentieren. Das ist eine Tatsache. Man kann darüber hinweggehen. Es ist ja nicht nur ein Problem an der Saar. Die sinkende Wahlbeteiligung ist eine Herausforderung für alle sich demokratisch nennenden Staaten in Europa. Da sollte man, wenn man ernsthaft über die demokratische Ordnung nachdenkt, nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sondern man sollte nach Wegen suchen, um hier eine Verbesserung zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist die Verfassung unserer Rundfunkanstalt ganz entscheidend. Die Rundfunkanstalt ist zunächst einmal da für die Saarländerinnen und Saarländer, für die Gebührenzahlerinnen und -zahler, für die demokratische Ordnung, für die Gesellschaft und nicht für einzelne politische Parteien. Das muss man einfach so sehen.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Damit soll die Bedeutung der politischen Parteien von mir nicht gering geschätzt werden. Die politischen Parteien haben Verfassungsrang. Das ist gar keine Frage. Aber der Verfassungsrang der politischen Parteien ist nicht so auszulegen, dass sie einen ganz dominierenden Einfluss auf öffentlichrechtliche Rundfunkanstalten haben sollten. Das ist unsere Auffassung. Darüber reden wir hier. Nun ist die Frage, wie man diesem Auftrag entsprechen kann. Wir haben deshalb den Vorschlag gemacht, zumindest im Verwaltungsrat, wo die Dinge offenkundig sind, eine andere Lösung herbeizuführen. Der Vorschlag liegt auf dem Tisch. Wir haben diesen Lösungsvorschlag verbunden mit einer stärkeren Beteiligung der Belegschaft - ein Ansatz, der lange Jahre unumstritten war. Ich habe schon mehrfach

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

darauf hingewiesen. Es war auch zwischen den beiden großen Parteien unumstritten, die Belegschaften stärker an ihren Unternehmen und Einrichtungen zu beteiligen. Insofern halten wir diesen Ansatz nach wie vor aufrecht. Wir glauben auch nicht, dass die Gegenargumente, die vorgetragen worden sind, greifen. Die Kollegin Kolb, die vorhin angedeutet hat, ich hätte sie nicht richtig wiedergegeben, hat nach meiner Erinnerung in ihren Ausführungen Bedenken geäußert, die Belegschaft zu beteiligen. Das ist im Protokoll nachzulesen. Sie hat darauf hingewiesen, dass eventuell die Binnenpluralität gefährdet sei. Sie hätte verfassungsrechtliche Bedenken. - Kollegin Kolb, wenn Sie das richtigstellen wollen, gerne.

Abg. Kolb (SPD) mit einer Zwischenfrage: Herr Kollege, sind Sie mit mir der Auffassung, dass ich damals bei der Besetzung des Verwaltungsrates über die paritätische Beteiligung, die Sie wollten, nämlich analog der Montanmitbestimmung, gesprochen habe? Es ging nie darum, dass wir bei einer Novelle des Mediengesetzes nicht darüber nachdenken wollten, die Belegschaft überhaupt zu beteiligen, wie es in vielen Rundfunkanstalten in diesem Land der Fall ist.

Vielen Dank für diese Klarstellung. Das ist ein Ansatz eines gemeinsamen Beschlusses. Wenn Sie also mit einer wie auch immer gearteten Drittelparität einverstanden wären, kämen wir einen ganz entscheidenden Schritt weiter. Wenn Sie gar nichts wollen, ist es natürlich ein Lippenbekenntnis, das Sie abgegeben haben. Denn dann sind Sie auf demselben Standpunkt wie die Kolleginnen und Kollegen der Unionsfraktion, die gesagt haben, dadurch dass der Personalrat angehört werden muss, ist die Belegschaftsbeteiligung gegeben. Ich war zumindest bis zum heutigen Tage der Auffassung, dass dies nicht unbedingt die Position der sozialdemokratischen Partei ist. Ich lasse mich aber gerne immer wieder belehren.

(Abg. Meiser (CDU) : Das ist lange her!)

Sie sagen, es sei lange her. - Gut. Das müssen Sie mit Ihrem Koalitionspartner ausmachen. Für mich ist es schon von Bedeutung, ob in diesem Hause teilweise Konsens besteht, dass es ein richtiger Ansatz ist, die Belegschaften wo auch immer zu beteiligen. Wir, die LINKE, fordern dies. Wir freuen uns, dass wir zumindest von anderen Fraktionen in diesem Hause unterstützt werden.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Im Grunde genommen geht es nur um einen Punkt: Wie kann man die Unabhängigkeit einzelner Journalistinnen und Journalisten stärken? Denn nur dann wird unsere Diskussion lebendig. Nur dann sind wir

sicher, dass vieles vorgetragen wird, was uns allen da oder dort nicht passt.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Nur dann haben wir eine lebendige Diskussion. Darum geht es. Die Frage ist, wie man das sicherstellen kann. Es gibt keine Patentlösung. Es ist zweifelsfrei so: Solange die Parteien - bestimmte Parteien in diesem Falle - einen dominierenden Einfluss auf die Rundfunkanstalten haben, wird jeder Journalist, der etwas werden will, denn so sind die Menschen nun mal, immer die Frage im Hinterkopf haben, ob er dies oder jenes sagen könne oder ob das den Unwillen oder die Missbilligung des einen oder anderen einflussreichen Mitglieds des Verwaltungsrates finden könnte. Ich formuliere es bewusst so, weil das überall eine Fragestellung ist und überall immer wieder die Kernfrage. Deshalb plädieren wir für eine Beteiligung der Belegschaft. Wir glauben, dass auf diese Art und Weise eine stärkere Unabhängigkeit der journalistischen Arbeit gewährleistet werden kann.

Etwas komplizierter, meine Damen und Herren, wird es bei der Zusammensetzung des Rundfunkrates. Hier ist der Missbrauch, wenn man so will, nicht so offensichtlich. Wir haben gesehen, dass die gesellschaftlich relevanten Gruppen durchaus einmal in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen, die nicht den Absprachen der beiden großen Parteien entsprechen. Das haben wir bei der letzten Intendantenwahl gesehen. Die Absprachen der beiden großen Parteien waren anders, wie zumindest einige in diesem Hause wissen, aber die gesellschaftlich relevanten Kräfte haben sich durchgesetzt, was zu einer anderen Lösung geführt hat. Das ist ein Zeichen, dass ein pluralistisch zusammengesetztes Gremium durchaus anders funktioniert als ein relativ stark von Parteipolitikern beeinflusstes kleines Gremium.

Meine Damen und Herren, geben Sie sich einen Ruck. Es ist nun einmal so, dass eine freie Presse eine Institution, in der Journalisten sich frei ausdrücken, kommentieren, informieren und kritisieren können - konsolidierend für unsere Demokratie ist. Unser Saarland würde gewinnen, wenn wir an dieser Stelle eine Stärkung der journalistischen Arbeit hätten.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. - Zur Begründung des Gesetzes der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Hubert Ulrich das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden über ein Thema, das eine relativ

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

große Bedeutung hat, dies mit Blick auf die Demokratie in unserem Land und mit Blick auf den Journalismus. Wir reden auch über ein Thema, das man hier in diesem Hause ohne Schaum vorm Mund diskutieren sollte. Kollege Lafontaine hat es eben richtigerweise angedeutet. Es kann sich hier keine Partei rausziehen, auch nicht wir GRÜNEN. Wir sind zwar am allergeringsten beteiligt, aber natürlich ist es so, dass eine Partei, wenn sie irgendwo Zugänge über einen Rundfunk- oder Verwaltungsrat hat, diese auch nutzen wird. Das ist menschlich, das ist so. Das muss man offen sagen.

Gerade deshalb bietet dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum ZDF-Staatsvertrag, in dem ganz klar bemängelt wird, dass die Politik zu starken Einfluss nimmt - in dem Fall konkret auf das ZDF bezogen -, einen guten Anlass, über diese Systematik einmal ernsthaft nachzudenken. Hier zu behaupten, es gebe keinen Einfluss der Politik im Saarländischen Rundfunk - schauen Sie mal da hoch! Die da oben sitzen, kennen alle das Gegenteil! Die lachen sich bei einer solchen Behauptung krumm. Das hat also mit der Realität nichts zu tun, das wissen wir alle.

Man sollte wirklich einmal den Versuch starten, das herauszunehmen, so schwer das auch allen fällt, gerade denen, die regieren. Klar, wenn man regiert, ist man natürlich versucht, in stärkerem Maße daran festzuhalten. Das wäre bei uns nicht anders, auch das muss man offen zugeben. Aber man hat jetzt einmal die Chance, einen anderen Ansatz zu wagen. Das Urteil bezieht sich auf das ZDF, aber so weit ist Mainz an der Stelle von Saarbrücken nicht weg. Ich meine jetzt nicht die 150 Kilometer direkte Entfernung, ich meine die Systematik im Saarländischen Rundfunk und im ZDF. Beides sind öffentlichrechtliche Anstalten. Da sollte man zumindest einmal den Schritt wagen, die Regierung aus dem Verwaltungsrat und dem Rundfunkrat herauszunehmen; denn dort ist schon ein sehr direkter Einfluss gegeben. Da kann ich wie der Kollege Lafontaine ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern: Alle, die regieren, nehmen Einfluss! Das ist so. Deshalb sollte man die Regierung herausnehmen.

Mit dieser Forderung stehen wir im Saarland auch nicht alleine. Ich weiß nicht, wie weit Ihnen die Presseerklärung der Gremien der ARD vom heutigen Tage bekannt ist; die haben aufgezählt, in wie vielen Rundfunkräten in Deutschland die Regierung nicht vertreten ist. Das sind sieben Stück. In drei Verwaltungsräten ist die Regierung auch nicht vertreten. Das heißt, es gibt gute Beispiele, gute Vorbilder in anderen Bundesländern, in denen auch CDU und SPD die dominierende politische Kraft sind. Man könnte also diesem guten Beispiel folgen, zumindest sollte man solche Gesetzesvorstöße der LINKEN genauso wie die von GRÜNEN und PIRATEN ein

mal in den Ausschuss verweisen, damit man zu dem Thema saarlandspezifisch eine Expertenanhörung durchführen kann, um danach ernsthaft darüber zu diskutieren.

Wir haben bei unserem Vorstoß zunächst einmal beantragt, im Gesetzesvorhaben die Regierung aus den entsprechenden Gremien zu streichen. Man muss aber auch darüber reden, ob es Sinn macht, dass die Parteien insgesamt drinsitzen. Ich will jetzt nicht so weit gehen, wir haben es deshalb auch nicht reingeschrieben, aber auch das sollte man einmal im Rahmen einer Expertenanhörung diskutieren und darüber nachdenken, wie das aussieht.

Wir haben ein weiter gehendes Problem, und deshalb habe ich eine Liste der Politiker mitgebracht, die auf indirektem Wege im Verwaltungsrat auf der einen Seite und im Rundfunkrat auf der anderen Seite sitzen. Ich will ein paar Namen vorlesen von Personen, die nicht hier in diesem Landtag sitzen. Da ist zunächst einmal der Herr Rippel. Der war ja mal Minister, der war Oberbürgermeister von Homburg. Von dem Herrn Rippel zu behaupten, dass er mit der Parteipolitik nichts mehr zu tun habe - ich glaube, da würde man ihm unrecht tun. Ich formuliere es einmal freundlich.

(Zurufe.)

Michael Burkert - ein allseits bekannter Mann in diesem Land. Er war nicht nur in mehreren Parteien, er hat auch sehr lange wichtige politische Ämter begleitet und hat mit Sicherheit seine politischen Vorstellungen eingebracht. Auch er sitzt im Verwaltungsrat, er ist sogar stellvertretender Vorsitzender.

Frau Morsch, die frühere Bürgermeisterin der Gemeinde Oberthal. Die sitzt nicht hier im Landtag, aber im Verwaltungsrat. Karl Rauber - der eine oder andere hier wird den Namen noch kennen.

(Vereinzelt Heiterkeit.)

Der sitzt dort ebenfalls noch drin. Wer behauptet, Karl Rauber habe mit der Politik abgeschlossen -

(Zuruf: Nö, nö! - Lachen und weitere Zurufe.)

Wer das ist? Ich erkläre Ihnen nachher, wer das ist, Frau Berg. Wer behauptet, Karl Rauber habe mit der Parteipolitik abgeschlossen, glaubt auch an den Osterhasen. Wir haben also eine massive Einflussnahme -

(Abg. Huonker (DIE LINKE) : Das reicht nicht. Es geht noch weiter!)

Ja, natürlich geht es noch weiter. Ich habe nur mal ein paar Leute vorgelesen. Frau Rink - die sitzt sogar hier im Landtag, ist aber nicht für den Landtag im Rundfunkrat, sondern sie ist drin für die saarländischen Familienverbände.

(Abg. Rink (CDU) : Richtig!)

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

Ich vermute, Frau Rink, wenn Sie für die Familienverbände im Rundfunkrat sitzen, vergessen Sie komplett Ihre Parteimitgliedschaft, Sie wissen dann gar nicht mehr, was das ist.

(Große Heiterkeit bei den Oppositionsfraktionen.)

Was wir hier machen, hat also alles mit der Realität nichts zu tun. Eugen Roth - genau dasselbe. Ich will gar keinen persönlich angreifen, ich mache nur das Problem klar, das sich für uns alle stellt. Wir sollten darüber diskutieren, das zu ändern -

(Zuruf von der CDU.)

Das ist nicht unverschämt, das ist einfach Realität. Wir sollten einfach mal darüber nachdenken, ob wir eine sinnvolle, kluge Veränderung im Einvernehmen hinbekommen. Wenn man nämlich entsprechende Vorstöße unternimmt, stärkt man am Ende, glaube ich, nicht nur guten Journalismus, nein, wir stärken auch die Demokratie. Darum muss es uns am Ende gehen. Deshalb bitte ich Sie an dieser Stelle, diese Gesetzentwürfe zumindest einmal in den Ausschuss zu verweisen, damit wir ernsthaft darüber reden können, zusammen mit Fachleuten. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Uwe Conradt von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht ist im Bereich des Medienrechts ein Riese. Durch seine Rundfunkentscheidungen hat es die bundesdeutsche Entwicklung des Medienrechts und auch der Medienlandschaft maßgeblich geprägt.

Wir haben eben gehört, dass Herr Lafontaine sich auch zum Thema Privatfunk geäußert hat. Natürlich geht die Frage, ob es in der Bundesrepublik einen Rundfunk gibt, der ausschließlich in öffentlich-rechtlicher Hand liegt, auf das Bundesverfassungsgericht zurück. Der Respekt, den wir als Abgeordnete im Nachgang von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes dem Gericht entgegenbringen, ist ein Ausfluss davon. Deshalb, Herr Lafontaine, sollte man das Bundesverfassungsgericht respektieren und seine Entscheidungen nicht so selektiv lesen. Es ist in der 1. Rundfunkentscheidung schon gesagt worden, dass auch Privatfunk eine Möglichkeit ist und dass Rundfunk nicht ausschließlich von juristischen Personen des öffentlichen Rechts angeboten werden muss, sondern auch von juristischen Personen des Privatrechts angeboten werden kann.

Das Thema Privatfunk im Saarland war 1981 mit der 3. Rundfunkentscheidung der zentrale Ausgangspunkt für den gesamten privaten Rundfunk in der Bundesrepublik. Ich glaube, unser Bundesland kann stolz darauf sein, dass hier die Wurzel des privaten Rundfunks liegt.