Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/296 - neu - in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und die PIRATEN, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD, enthalten hat sich die Fraktion B 90/GRÜNE.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes (Drucksache 15/248)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes wird im Nachgang zu den Neuregelungen des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, so wie sie am 01. Januar dieses Jahres in Kraft getreten sind, notwendig. Im Zuge der Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts wird zukünftig die Beschaffung von Informationen über Schuldner zur Beitreibung titulierter Forderungen in der Zwangs
vollstreckung für Gläubiger erleichtert. Außerdem wird die Führung des Schuldnerverzeichnisses zentralisiert und automatisiert.
Eine wesentliche Änderung besteht in der neuen, bundesweiten Publizität des Schuldnerverzeichnisses. Dieses wird im Wege der zeitnahen Replikation aller Länderschuldnerverzeichnisse in einem bundesweiten Portal bereitgestellt, sodass Gläubiger bundesweit Kenntnis über eventuelle Einträge im Schuldnerverzeichnis erlangen können. Die Einsicht in das zentrale Schuldnerregister wird jedem gestattet sein, der hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt.
Die Führung des Schuldnerverzeichnisses wiederum stellt entsprechend der Zivilprozessordnung eine Angelegenheit der Justizverwaltung dar, für die die Länder nach den jeweiligen Landesjustizkostengesetzen Kosten zu erheben haben. Die derzeitigen kostenrechtlichen Regelungen zum Schuldnerverzeichnis sind im Gebührenverzeichnis des Landesjustizkostengesetzes enthalten. Durch die Zentralisierung des Schuldnerverzeichnisses ab Januar dieses Jahres entsteht das Bedürfnis nach einer länderübergreifend einheitlichen Regelung der Kosten auf diesem Gebiet.
Weiterer Änderungsbedarf ergibt sich durch die richtlinienkonforme Ausgestaltung des Landesjustizkostengesetzes in Bezug auf die Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt aus dem Jahr 2006.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die im Gebührenverzeichnis zum Landesjustizkostengesetz vorgesehenen Gebührenbeträge und Rahmengebühren wurden teilweise seit dem Jahr 1992 nicht mehr verändert. Eine Anpassung an die allgemeine Preis- und Einkommensentwicklung ist aus diesem Grunde ebenfalls angemessen und sachgerecht.
Die vorgenannten Maßnahmen werden durch folgende Änderungen des Gebührenverzeichnisses des Landesjustizkostengesetzes umgesetzt. Erstens: In Nummer 2 werden die Gebühren des Schuldnerverzeichnisses in der ab dem 01. Januar 2013 geltenden Fassung geregelt. Zweitens: Die bisherige Rahmengebühr der Nummer 4 wird durch eine richtlinienkonforme Festgebühr ersetzt, deren Höhe sich an dem durchschnittlichen Verwaltungsaufwand orientiert. Hierzu wurden bei der betroffenen Behörde entsprechende Erhebungen durchgeführt. Drittens: Die übrigen Gebühren beziehungsweise Gebührenrahmen werden angemessen erhöht.
Das bisherige - dezentral in den einzelnen Amtsgerichten errichtete - Schuldnerverzeichnis nach § 915 der Zivilprozessordnung in der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Fassung wird hinsichtlich bestimmter Eintragungen - insbesondere solcher, die
vor dem 01. Januar 2013 vorzunehmen sind - fortgeführt. Eine Übergangsvorschrift stellt sicher, dass für diese Altvollstreckungsfälle weiterhin eine Gebühr für die Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung des laufenden Bezugs von Abdrucken erhoben werden kann. - Ich bitte um Zustimmung und Überweisung in den zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank.
Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/248 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig angenommen wurde und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen ist. Zugestimmt haben alle Landtagsfraktionen.
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der DIE LINKELandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Verbesserungen der Lebensbedingungen von AsylbewerberInnen und Flüchtlingen (Drucksache 15/300 - neu 2)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Deutschland unterliegen Flüchtlinge immer noch erheblichen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit, Ausbildungs- und Arbeitsverboten und diskriminierenden sozialrechtlichen Leistungsbeschränkungen. Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr festgestellt, dass das menschenwürdige Existenzminimum für alle gilt, Abschläge von den Hartz-4-Regelsätzen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete und Bleibeberechtigte sowie deren Kinder sind grundsätzlich nicht zulässig. Das heißt, die Menschenwürde ist nicht unterschiedlich auslegbar. Wir meinen, dass der Grundsatz des Bundesverfas
Es ist nicht hinnehmbar, dass Verfahren und Lebensumstände abschreckend auf Flüchtlinge wirken sollen, wie es jahrzehntelang Philosophie war und leider noch in vielen Köpfen verankert ist. Die Dauerkasernierung in Landesaufnahmestellen wie dem Lager Lebach oder das teurere und entwürdigende Sachleistungsprinzip müssen endlich ein Ende finden, auch im Saarland.
Wir haben die Zahlen vernommen: Mehr als 1.000 Menschen leben in der Landesaufnahmestelle. Mit der hohen Zahl der aufgenommenen Flüchtlinge wächst auch die Zahl der Abschiebungen. Es waren 158 Abschiebungen, 158 Einzelschicksale im vergangenen Jahr gegenüber 133 im Jahr 2011.
Die Aufenthaltsdauer in der Landesaufnahmestelle ist nicht begrenzt, deshalb verweilen Flüchtlinge, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht ausreisen oder sich ein anderes Domizil suchen, oft über viele Jahre, teilweise über mehr als ein Jahrzehnt, in der Landesaufnahmestelle, ohne Aussicht auf eine Wohnalternative. Das hat teilweise dramatische Auswirkungen auf die Bewohnerinnen und Bewohner. Man muss sich nur das Lager anschauen. Die Pflicht zum ständigen Aufenthalt verhindert die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, führt zu Ghettoisierung, zu zunehmenden Depressionen statt zu Integration, die wir doch eigentlich alle anstreben sollten. Ein Daueraufenthalt über viele Jahre verletzt nach unserer Ansicht in eklatanter Weise die Menschenwürde, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ein weiteres Problem für die Menschen vor Ort stellt die Verpflegung dar, das haben wir hier auch schon mehrfach zum Thema gemacht. Es gehört zu den Grundrechten eines jeden Menschen, Art und Form der Verpflegung frei zu wählen. Das Sachleistungsprinzip über Lebensmittelpakete widerspricht dem und wird deshalb von vielen Menschen auch nicht angenommen. Es entspricht nicht ihrem kulturellen Empfinden, was dort als Nahrungsmittel angeboten wird.
Das Sachleistungsprinzip ist möglicherweise sogar teurer als das Geldleistungsprinzip. Das haben wir noch nicht herausgefunden, darüber hätten wir gerne Auskünfte. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr zur Erhöhung der Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber wurde zwar auch hier im Land das bescheidene Taschengeld erhöht, aber es reicht natürlich nicht, um den Menschen eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Vor allem die Kinder leiden darunter. Wir wollen, dass ein Perspektivwechsel eingeleitet wird. Sie sollten in dieser Frage Ihre ideo
logischen Scheuklappen wegwerfen - ich spreche konkret einige im Plenum an - und sich für eine menschenwürdige Flüchtlings- und Asylpolitik öffnen. Wir sind gespannt, ob die Landesregierung mit den vor Ort arbeitenden Wohlfahrtsverbänden eine zentrale Verteilung der Flüchtlinge aushandelt. Die Kommunen sind deshalb in Gesprächen, auf denen viel Hoffnung ruht.
Wenn ich allerdings heute Morgen in der Saarbrücker Zeitung lese - ich spreche konkret Herrn Becker an -, dass das Land nicht viel Geld dafür in die Hand nehmen werde und andere Sorgen habe, dann beschleichen mich ungute Gefühle. Sie müssen als SPD dagegenhalten und Ihren schönen Reden der vergangenen Jahre Taten folgen lassen. Magnus Jung ist im Plenum anwesend, er hat in den letzten Jahren vehement dafür geworben, dass Verbesserungen kommen, dass das Land aus humanitären Gründen auch zahlen muss, wenn es zu Vereinbarungen mit den Kommunen kommt.
Wir meinen, dass die Koalitionsvereinbarung nachgebessert werden muss, dass die Verpflichtung zur Wohnsitznahme in der Landesaufnahmestelle unabhängig vom Identitätsnachweis oder von anderen Hürden nach einem Jahr entfallen sollte. Gerade die Verpflichtung des Identitätsnachweises kann durch die Hintertür zur Erhöhung der Zahl der Abschiebungen führen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Sie erweisen den Flüchtlingen damit einen Bärendienst. Nehmen Sie ähnliche Regelungen an, wie die, die derzeit in Rheinland-Pfalz diskutiert werden. Wir setzen darauf, dass Sie das auf einen guten Weg bringen. Wir fordern die Landesregierung zudem auf, endlich die Umstellung vom Sach- auf das Geldleistungsprinzip vorzunehmen sowie die Wohn- und Sachausstattung in dem Lager zu verbessern. Die Menschen müssen immer noch bei Kälte die Duschräume weit außerhalb aufsuchen. Die Gemeinschaftsräume werden gerade gebaut, aber es ist wirklich kein Luxus, dort zu wohnen.
Was die Abschiebungen betrifft, sollten diese in Bezug auf besonders schutzbedürftige Flüchtlinge in den Wintermonaten unterbleiben. Diese Regelung gibt es in vielen Bundesländern. Ich war im Dezember dort, mir wurde geschildert, dass die Polizei mit heruntergeklapptem Visier die Menschen in Schlafanzügen nachts herausholt. Das ist natürlich mit Geschrei verbunden, andere werden wach, die Kinder arbeiten das wochenlang in der Kita nach. Dieses Vorgehen ist absolut nicht mehr zeitgemäß und gehört weder in unsere Zeit noch in unser Umfeld. Es gilt Regelungen zu schaffen, dass wir zu humanen Lösungen kommen.
Bezüglich des bundesweiten Engagements bitten wir Sie, sich der rheinland-pfälzischen Initiative für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland anzuschließen, wonach abgelehnte Asylbewerberinnen
und Asylbewerber eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten, wenn sie nach einer gewissen Anzahl von Jahren gut integriert sind, über eine Arbeit, ausreichenden Wohnraum und deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Straftaten eines Familienmitglieds dürfen nicht zur Gesamthaftung der ganzen Familie führen. Nicht sofort festgestellte Identität ist kein Abschiebegrund; Menschen bemühen sich oft im Nachhinein um Ausweispapiere. Es soll zu einer Abschaffung des generellen Arbeitsverbotes kommen. Das Asylbewerberleistungsgesetz - das auch längst nicht mehr in unsere Zeit gehört - sowie die Residenzpflicht sollen abgeschafft werden, dazu haben wir einen Antrag eingebracht.
Ich denke, die Zeit ist reif. Sie müssen die Vorschläge, die Sie in den letzten Jahren gerade vonseiten der SPD unterbreitet haben, in die Verhandlungen einbringen. Wir werden das unterstützen und hoffen, dass es zu Verbesserungen in Lebach kommen wird. Jede einzelne Verbesserung führt zur Erleichterung der Schicksale der Menschen dort. Nehmen Sie die Regelungen so vor, dass sie wirklich zur Umsetzung kommen und den Menschen in Lebach und denen, die dann in dezentrale Unterkünfte kommen, gerecht werden und wir eine humanitäre Lösung finden. - In diesem Sinne vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben eben, als es um den Nichtraucherschutz ging, von der unendlichen Geschichte gesprochen. Auch wenn es um die Landesaufnahmestelle Lebach geht, komme ich mir vor wie bei „Dinner for one“.
Immer wieder dieselbe Geschichte in jeder Sitzung, die wir in den letzten Wochen hatten. Ich werde mich aber mit Ihrem Antrag auseinandersetzen. Sie fordern Verbesserungen der Lebensbedingungen für Asylbewerber und Flüchtlinge. Ich kann Sie beruhigen, daran arbeiten wir fortlaufend, die Verbesserungen erfolgen permanent, allerdings im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten.
Wie sieht es in Lebach aus? Zum 31.12.2012 lebten in Lebach 998 Menschen, ich habe die aktuellen Zahlen. Davon waren 523 Asylbewerber im Verfahren, 98 mit Anerkennung oder Abschiebeschutz und 377 abgelehnte Asylbewerber. Sie stellen in Ihrem
Antrag Zahlen in den Raum, die so nicht stimmen, wie Sie sie vorgetragen haben. Hinzu kommt, dass Sie diese Zahlen nicht hinterfragen beziehungsweise gar nicht wissen wollen, was genau dahintersteckt.
Sie gehen zum Beispiel von 84 anerkannten Flüchtlingen im Jahr 2012 aus. Tatsächlich sind es bei 747 Anträgen acht Anerkennungen im „großen Asyl“, 109 im „kleinen Asyl“ und 215 Feststellungen von subsidiärem Schutz. Es waren insbesondere Menschen aus Syrien, die eine Aufenthaltserlaubnis erhielten und nicht in der Landesaufnahmestelle leben müssen. Also wird zurzeit ein großer Prozentsatz anerkannt.
In Ihrem Antrag heißt es weiter, dass im Jahr 2012 158 Abschiebungen vorgenommen wurden gegenüber 133 im Jahr 2011. 2012 waren es tatsächlich 215 Abschiebungen: 175 abgelehnte Asylbewerber und 40 sogenannte Illegale. Aber jetzt kommt es, deshalb muss man auch die Zahlen hinterfragen: Von diesen 175 abgelehnten Asylbewerbern waren 97 Roma aus Serbien und 23 Roma aus Mazedonien. 120 von 175 waren also Roma, die den Wegfall der Visapflicht ausgenutzt haben und keinerlei Anspruch auf Asyl in Deutschland haben. Bei den restlichen 55 Abschiebungen handelte es sich bei 40 Personen um sogenannte Illegale. Es sind entweder Straftäter, die wegen schwerer Delikte in der JVA sind und in ihre Heimat abgeschoben werden oder solche, die hier ohne Aufenthaltsgenehmigung schwarz gearbeitet haben und bei Kontrollen aufgegriffen wurden. Es bleiben noch 15 echte Abschiebungen.
Sie sprachen davon, dass Nacht-und-Nebel-Aktionen stattfinden und Kinder traumatisiert sind. Deshalb will ich noch einmal erklären, wie es zu einer Abschiebung kommt. Ein Asylbewerber kommt nach Deutschland und stellt einen Antrag. Von Verwaltungsseite wird dieser Antrag abgelehnt, wenn ihm kein Asyl gewährt wird. In allen Fällen ist es so, dass er dann vor Gericht zieht. Wenn dort eine Ablehnung erfolgt, wird die zweite Instanz gewählt. Das ist Usus, deswegen dauern die Verfahren sehr lange. Wenn auch beim zweiten Mal abgelehnt wird, wird die Person aufgefordert, das Land zu verlassen. Tut sie es nicht, wird sie noch einmal aufgefordert, das Land zu verlassen. Erst dann setzt das Verfahren der Abschiebung ein. Das ist keine Nacht-und-Nebel-Aktion, aber man kann natürlich nicht vorher ankündigen, dass man vorbeikommt und die Abschiebung betreibt, denn dann würde man keine vollen Wohnungen mehr vorfinden, sondern nur noch leere. Deshalb kann das nur überraschend erfolgen, aber nicht in der Art, dass die Gestapo oder die Stasi vor der Tür steht. Wir sind in einem Rechtsstaat,
es sind unsere Polizeibeamten, die ihren Dienst ordnungsgemäß machen, im Rahmen unserer Gesetze! Sie sollten sich mal darüber Gedanken machen, wie Sie sie hier hinstellen.