es sind unsere Polizeibeamten, die ihren Dienst ordnungsgemäß machen, im Rahmen unserer Gesetze! Sie sollten sich mal darüber Gedanken machen, wie Sie sie hier hinstellen.
Zur weiteren Erklärung. Es waren im Jahr 2011 keine 133, sondern 149 Abschiebungen, davon 82 abgelehnte Asylbewerber und 67 sogenannte Illegale. Ich könnte das weiterführen, aber das bringt ja nichts. Es ist einfach so, viele der Abschiebungen erfolgen auch in EU- und Nachbarländer, weil dort bereits ein Asylantrag gestellt wurde. Wenn man die Zahlen richtig analysiert, stellt man fest, dass Ihre Zahlen, nicht meine, ideologisch geprägt und aufgebauscht sind und mit der Lebenswirklichkeit wirklich nichts zu tun haben.
Sie sprechen von Gettoisierung und Verhinderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dabei blenden Sie völlig aus, was gerade für Kinder in Lebach getan wird. Das Innenministerium bezuschusst mit Landesmitteln verschiedene Beratungs- und Betreuungsprojekte der dort tätigen Wohlfahrtsverbände wie DRK, Caritas und Diakonie mit einem jährlichen Kostenvolumen von 350.000 Euro. Den Flüchtlingsrat haben Sie nicht erwähnt, Sie wissen, warum. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die hervorragende Kinderbetreuung in der Landesaufnahmestelle zu erwähnen, die dezentral in dieser Form in den Gemeinden niemals zu realisieren wäre. In der Landesaufnahmestelle befindet sich eine Kindertagesstätte, zu deren Finanzierung das Land einen erheblichen Beitrag leistet. Diese Einrichtung wird von Flüchtlingskindern und von Lebacher Kindern aus der Stadt gemeinsam benutzt. Wegen der besonderen Anforderung an die Betreuung, die sich aus der Sprachenvielfalt der Kinder ergibt, wird dieser Einrichtung ein besonderer Schlüssel für das Betreuungspersonal zugebilligt. Den personellen Mehraufwand von rund 100.000 Euro jährlich, den normalerweise Eltern und die Kirchen bezahlen müssten, übernimmt das Land zusätzlich.
Neben einer üblichen Kinderbetreuung für Vorschulkinder gibt es in dieser Einrichtung auch noch einen Kinderhort für Schulkinder. Darüber hinaus organisiert die Caritas eine Freizeitbetreuung für Kinder und Jugendliche sowie eine Hausaufgabenhilfe, die dazu führte, dass wir dort die besten Abschlüsse bei Kindern von Asylsuchenden im Lande haben, weitaus besser als in allen anderen Familien, die in den Orten wohnen.
Der Mittelansatz im Haushalt wurde in diesem Jahr gegenüber 2012 nochmals um 50.000 Euro erhöht. Sie fordern in Ihrem Antrag die Umstellung von Sach- auf Geldleistungen. Der Antrag stammt von den drei Oppositionsparteien. Mich wundert es schon, dass die LINKEN das auch fordern. Immerhin
war es doch ihr Oberguru Lafontaine, der diese Umstellung auf Sachleistungen in seiner Zeit als Ministerpräsident vollzogen hat.
Es gibt bis heute keinen plausiblen Grund, von dieser Regelung abzugehen. Wie damals sind nach wie vor in Lebach Strukturen vorhanden - das muss man einfach sehen -, die dazu führen, dass durch Schutzgeldforderungen und Erpressungen, Drogenund Alkoholkonsum die Geldleistungen nicht mehr ihren Zweck erfüllen. Wir wollen aber sichergehen, dass Frauen und Kinder vom ersten bis zum letzten Tag eine ordentliche Versorgung erhalten.
Auch mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012, die Sie vorhin erwähnt haben, wurde die Gewährung von Sachleistungen nicht beanstandet. Das Sachleistungsprinzip wurde nicht angetastet. Was die Verpflegungspakete angeht, kann man feststellen, dass von ursprünglich 19 verschiedenen heute noch 11 abgefragt werden. Hinzu kommen aber individuelle Pakete, die nach ärztlicher Verordnung, zum Beispiel bei Diabetes und anderen Krankheiten, zusammengestellt werden. Es wird jedoch in allen Fällen auf individuelle Wünsche eingegangen.
Was die Aufenthaltsdauer in Lebach angeht, so haben wir klare Aussagen im Koalitionsvertrag gemacht. Dort heißt es: „Wir streben an, die Dauer der Verpflichtung von Flüchtlingen zum Aufenthalt in der Landesaufnahmestelle Lebach deutlich zu reduzieren. Über die Aufhebung wird nach einem Jahr, mit dem Ziel der Beendigung, im Einzelfall entschieden.“ Über weitere Details wird derzeit in einer Arbeitsgruppe, zu der auch die kommunalen Spitzenverbände gehören, verhandelt. Darüber wird aber nachher meine Kollegin Ruth Meyer auch noch ein paar Ausführungen machen. Davon gehe ich aus.
Sie fordern in Ihrem Antrag die Verbesserung der Wohn- und Sachausstattung. Auch dies geschieht permanent. Sobald eine Wohnung, ein Haus frei wird, erfolgt die Renovierung, wobei immer Duschen eingebaut werden. Zur Verbesserung der Wohnverhältnisse in der Landesaufnahmestelle sind im Jahr 2012 Haushaltsmittel in einem Unfang von 100.000 Euro bereitgestellt worden, die für Maßnahmen verwendet werden, die im Wesentlichen der Schaffung von Aufenthaltsräumen für die Freizeitgestaltung und der Neueinrichtung eines Raumes für Familienfeiern dienen. Die entsprechenden Baumaßnahmen laufen zurzeit. Sie werden in wenigen Wochen abgeschlossen sein und die Räumlichkeiten werden übergeben werden.
Sie fordern, dass wir uns der rheinland-pfälzischen Initiative für ein dauerhaftes Bleiberecht anschließen. Wir haben etwas Ähnliches, nämlich die Altfall
regelung. Wir werden auch in Zukunft darüber nachdenken müssen - da gebe ich Ihnen recht -, was wir mit den zahlreichen Menschen, die lange Jahre hier wohnen, zukünftig machen. Daran werden wir nicht vorbeikommen. Nur, klar ist aber auch, dass wir von den Kriterien, wonach die Menschen, die hierbleiben wollen, über ordentliche Sprachkenntnisse verfügen müssen, einen großen Integrationsgrad nachweisen müssen und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, nicht abweichen werden.
Sie fordern die Abschaffung des Arbeitsverbots für Asylbewerber im ersten Jahr. Hier handelt es sich um eine bundesgesetzliche Regelung, die darauf beruht, dass im Asylverfahren keine Integration erfolgen soll und der Asylsuchende nach Abschluss des Verfahrens bei einer Ablehnung das Land wieder verlassen muss. Das Vorrangprinzip, das besagt, dass zuerst der deutsche Arbeitsmarkt nach Arbeitskräften abgesucht werden muss, bevor einem Asylbewerber eine Arbeit ermöglicht wird, halten wir im Gegensatz zu Ihnen in Anbetracht von 3 Millionen Arbeitslosen nach wie vor für sinnvoll. Die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes - wie von Ihnen gefordert - würde bedeuten, dass die Gemeinschaftsunterkünfte aufgelöst werden müssten und das Sachleistungsprinzip abgeschafft werden müsste. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Zugangszahlen würde die Ausgabe von Geldleistungen noch größere Zuzugsanreize bewirken, die wir nicht wollen. Darüber hinaus würde die Finanzierung des Ganzen auf andere Schultern verlagert werden.
Ich wünsche bei dieser Ausgangslage gute Verrichtung und viel Spaß bei den Verhandlungen mit den neuen Kostenträgern. - Über die Abschaffung der Residenzpflicht haben wir hier ebenfalls vor wenigen Wochen debattiert. Ich habe dazu Ausführungen gemacht. Dazu ist nur noch zu sagen, alle Asylbewerber können sich im Saarland frei bewegen und sollten sie aus persönlichen, wichtigen Gründen die Landesgrenze überschreiten müssen, gibt es genügend Ausnahmegenehmigungen. Es besteht also auch hier kein Regelungsbedarf. Wichtig ist und bleibt, dass sie im laufenden Verfahren erreichbar sind.
Was ein Abschiebeverbot in Wintermonaten betrifft, bleibt festzustellen, dass ein genereller Wintererlass dazu führen würde, dass ab Spätsommer eine verstärkte Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme Deutschlands einsetzen würde. Auch daran sollte man bei diesem Antrag denken. Festzuhalten ist jedoch - das haben mir die Verantwortlichen bestätigt -, dass bei jeder Abschiebung jeder Einzelfall einer besonderen Überprüfung unterzogen wird, wo man die Verhältnisse vor Ort kennt.
Ich komme zum Schluss. Wir werden Ihren Antrag ablehnen, weil er vielfach von falschen Tatsachen ausgeht, vielfach nicht bis zum Ende durchdacht ist und an den Realitäten - vor allen Dingen, wie sie zurzeit gegeben sind - vorbeigeht. Wir werden auch in Zukunft Wert darauf legen, dass Menschen, die zu uns kommen, menschenwürdig untergebracht und menschenwürdig behandelt werden. Wir tun dies mit Augenmaß unter Berücksichtigung der Bedürfnisse derer, die zu uns kommen, aber auch unter Berücksichtigung der Interessen derer, die das alles zu bezahlen haben. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Becker, warum gibt es wohl so viele solidarische Bewegungen, Gruppen, die sich für Leute engagieren, die Asyl beantragt haben? Das frage ich mich, wenn ich diese Lobeshymnen höre. Da ist mir einiges nicht so ganz klar. Die Probleme im Landesaufnahmelager sind bekannt. Sie werden seit Jahren diskutiert. Sie reichen von den räumlichen Voraussetzungen einschließlich hygienischer Gegebenheiten, die kritisiert werden, bis hin zu den Essenspaketen, die Sie so rühmlich erwähnt hatten, Herr Becker.
Diese Art der Verpflegung, die als Entmündigung verstanden wird, berücksichtigt keinerlei individuelle Bedürfnisse. Genauer gesagt, die Selbstbestimmung der Asylbewerber wird eingeschränkt. Kirchen, Sozialverbände, Saarländischer Flüchtlingsrat, Aktion Dritte Welt Saar und einige andere Gruppierungen verlangen seit Jahren die Abschaffung dieser Pakete und stattdessen Geld für eine eigene Finanzierung, damit man selber einkaufen gehen kann.
Nach einer Studie des Bundeslands Bayern, auf die in der Internetseite „philocafe“ hingewiesen wurde, wäre eine Selbstverpflegung kostengünstiger als die zweimal wöchentlich aus Bamberg über 400 Kilometer angefahrenen Lebensmittelpakete. Die DIE LINKE schließt sich dieser Forderung ausdrücklich an. Die DIE LINKE steht hier für „ein bisschen mehr Freiheit“.
Meine Damen und Herren von der Regierung, nehmen Sie zur Kenntnis, dass diese Missstände nicht in erster Linie durch die DIE LINKE vorgebracht worden sind, sondern sie werden seit Jahren wirklich durch Kirchen - die Evangelische Kirche und die Katholische Kirche - wie auch Sozialverbände, die dort arbeiten, und andere Vereine und Gruppen ange
prangert. Eine Besserung der Zustände in absehbarer Zeit ist, wie man dem Bericht der Saarbrücker Zeitung heute Morgen entnehmen konnte, noch in weiter Ferne.
Es ist aber aufgrund des Berichts, wie er angelegt war, nicht zu erwarten, dass da irgendetwas kommt. Wir werden es ja sehen. Ich würde es Ihnen gönnen, wenn es anders käme. Die im Koalitionsvertrag angestrebte Verkürzung des Aufenthalts im Landesaufnahmelager wird es meiner Meinung nach auf absehbare Zeit nicht geben.
Die Sachleistungen sollen, so besagt es der Koalitionsvertrag, weiterhin sogar entgegen aller Forderungen der einbezogenen Verbände in der Lebacher Einrichtung bestehen bleiben. Wir stellen fest, da musste wohl auch der etwas rotere Koalitionspartner erheblich Kreide schlucken, forderten Sie doch, lieber Kollege Jung, am 18. November 2010 in diesem Haus „ein bisschen mehr“ an „Freiheit“. Dies bezog sich damals - Sie werden sich wohl erinnern - auf die Lebensmittelpakete, was alternativ, also entweder Entscheidung für die Pakete oder für Geldleistungen, geregelt werden sollte. Leider ist davon nichts geblieben. Viele Asylantragsteller haben die Abholung von Lebensmittelpaketen verweigert und es sind in dem Zusammenhang auch einige Veranstaltungen gelaufen.
Es bleibt festzuhalten, dass sich in den letzten Jahren kaum etwas verändert hat. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich aus dem Internetbericht von Asyl Saar: „Und so wundert es nicht, dass manche Zuhörerinnen und Zuhörer zu dem Urteil kamen, dass die Anhörung letztlich nur eine politische Alibiveranstaltung war.“ Ich denke, sie hatten recht.
DIE LINKE steht stattdessen für eine Reform der Flüchtlingspolitik. Diese muss sich an den Maßstäben der Menschenrechte orientieren und muss ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit ermöglichen. Dazu steht die Landesaufnahmestelle aus unserer Sicht in krassem Gegensatz. Daher fordern wir, dass die dort untergebrachten Menschen auf die Kommunen im Land verteilt werden. Rheinland-Pfalz ist uns hier schon einen guten Schritt voraus. Allenfalls darf Lebach noch zur Erstaufnahme dienen. Die durch die Schließung eingesparten Mittel könnten dann den Kommunen zur Unterstützung der Integration der Flüchtlinge in der Region zur Verfügung gestellt werden.
Abschließend möchte ich Jean-Jacques Rousseau zitieren, der sagte: „Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.“ In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist der Tag des Nichts. Der Antrag, der heute vorliegt, ist wohl der Antrag der GRÜNEN zum Tag des Nichts, denn es ist ein Antrag, in dem es nichts Neues gibt.
Es ist alles längst schon bekannt, alles in zahlreichen Sitzungen miteinander diskutiert. Auch in der letzten Landtagssitzung haben wir über dieses Thema diskutiert. Es gibt nichts Neues an Argumenten und es gibt auch nichts Neues zu berichten. Insofern können wir die Debatte heute auf wesentliche Punkte beschränken.
Wenn ein Antrag von der Opposition gestellt ist, hat der Antragsteller es aber verdient, dass auch aus Sicht einer Koalitionsfraktion zu den wesentlichen Argumenten, auch wenn es eine Wiederholung ist, erneut Stellung genommen wird. Zunächst einmal möchte ich auf das eingehen, was Sie in Ihrem Antrag geschrieben haben. Sie verweisen eingangs darauf, dass im Jahr 2012 im Vergleich zu 2011 die Zahl der Anerkennungen gesunken und die Zahl der Abschiebungen gestiegen seien, Kollege Becker ist schon detailliert darauf eingegangen.
Sofern Sie möglicherweise damit den Eindruck erwecken wollten, in Zeiten der Großen Koalition verfolge man eine restriktivere Politik beim Thema Anerkennung oder beim Thema Abschiebung, dann ist das nicht der Fall, sondern das liegt einfach daran, dass wir im letzten Jahr verstärkt Asylbewerber aus dem ehemaligen Jugoslawien hatten, die hier keine Anerkennung finden können, wo eine Abschiebung beziehungsweise eine freiwillige oder organisierte Rückkehr unumgänglich ist. Das ist auch in allen anderen Bundesländern der Fall. Daher ist das keine neue und auch keine spektakuläre Nachricht.
Darüber hinaus schreiben Sie Folgendes: „Die Aufenthaltsdauer in der Landesaufnahmestelle ist nicht begrenzt. Dies hat dazu geführt, dass weit über 50 Prozent der Flüchtlinge mindestens ein Jahr dort leben müssen. Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht ausreisen oder sich ein anderes Domizil suchen können, bleiben so über viele Jahre, teilweise sogar bis zu 13 Jahren in der Landesaufnahmestelle ohne Aussicht auf eine Wohnalternative. Die lange Aufenthaltsdauer hat teilweise
dramatische Auswirkungen auf die Bewohnerinnen und Bewohner der Landesaufnahmestelle. Sie schränkt den notwendigen Freiraum der Menschen zur Lebensgestaltung erheblich ein und behindert gleichzeitig deren Integration.“ Sehr geehrte Frau Dr. Peter, mit diesen Aussagen haben Sie recht. Aber ich muss Ihnen auch sagen: Diese Aussagen sind die Schlussbilanz Ihrer Jamaika-Regierungszeit.
(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) : Wir haben relativ viel gemacht! - Zurufe des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)
Insofern bin ich doch etwas verwundert, dass Sie jetzt mit dieser Erkenntnis in jeder Sitzung noch mal neu aufschlagen. Wir sind der gleichen Auffassung wie Sie, dass hier Veränderungsbedarf besteht. Deshalb heißt es ja auch im Koalitionsvertrag der Großen Koalition: Wir wollen die Aufenthaltsdauer auf ein Jahr begrenzen und wir wollen in jedem Einzelfall nach einem Jahr mit dem Ziel der Beendigung der Wohnsitzverpflichtung in Lebach darüber entscheiden, ob die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Damit sind wir auf dem Weg, den Sie in Ihrem Antrag vorschlagen.