Protocol of the Session on February 10, 2010

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Gisela Kolb.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Heinrich, Sie haben hier Ihre gefühlte Realität wiedergegeben, es hat nichts mit der Realität im Saarland zu tun.

(Zuruf: Genau! - Vereinzelt Beifall bei den Oppo- sitionsfraktionen.)

Fragen Sie bei den unteren Bauaufsichtsbehörden und bei den Kammern nach, die werden Ihnen eine andere Antwort geben.

Nach den Reden meiner Vorgänger möchte ich einer zweiten Mär entgegentreten. Lieber Kollege Ulrich, die SPD hat schon 2004 bei der Novelle der Landesbauordnung für die Wiedereinführung des Wahlrechtes gestritten. Da waren Sie noch nicht in

diesem Hause. Vielleicht waren das auch noch bessere Zeiten für dieses Haus.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen. - Spre- chen und Unruhe.)

Zum Dritten möchte ich auch den vom Kollegen Günter Heinrich geschätzten Herrn Bitz zitieren, wieder aus der Saarländischen Kommunalzeitschrift. Es ging ums Wahlrecht. Bisher sind die Regierungsfraktionen ein sachliches Argument schuldig geblieben, unseren Antrag abzulehnen.

Aber Herr Bitz schreibt: „Insbesondere der damalige wie heutige Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist jedoch im Rahmen der Debatte im November 2007 - zum wiederholten Male - mit guten Argumenten entschieden für eine Wiedereinführung des Bauherrenwahlrechts eingetreten und hat dabei insbesondere auf eigene Erfahrungen verwiesen. Er selbst habe wie über 90 Prozent aller Betroffenen die Wahlfreiheit genutzt, sich ‚ganz freiwillig’ für ein Baugenehmigungsverfahren entschieden und würde das in Zukunft ‚immer so machen’. Es ist eigentlich nicht vorstellbar, warum aus dieser Erkenntnislage heraus anderen - heute - in gleicher Situation befindlichen Bürgerinnen und Bürgern nicht zumindest die entsprechende Wahlmöglichkeit wieder eröffnet werden sollte. Die FDP-Fraktion war damals derselben Ansicht. Es bleibt abzuwarten, wie sich die nunmehr in anderer politischer Verantwortung befindenden langjährigen Befürworter einer solchen Änderung künftig verhalten werden, wenn was zumindest vonseiten der SPD-Fraktion nachvollziehbar sicher zu erwarten ist - eine erneute entsprechende Gesetzesinitiative ergriffen wird. Es ist zu hoffen, dass die früheren sachbezogen zutreffenden Erkenntnisse nicht in einer Art ‚Jamaika-Dreieck’ verloren gehen.“

(Hu-Rufe aus den Regierungsfraktionen. - Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Ich denke, das haben wir heute erlebt. Das Argument, es sei zu frühzeitig eingebracht, kann man wirklich nicht gelten lassen. Das ist wie im Sandkasten. Der Antrag kommt von der SPD. Deshalb wird er heute und hier abgelehnt.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das stelle ich für meine Fraktion heute genauso fest. Es tut mir leid. Die Saarländerinnen und Saarländer hätten eine andere Behandlung ihrer berechtigten Interessen verdient. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Thomas Schmitt, CDU-Fraktion.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit alles klar ist: Wir werden auch künftig nicht über jedes Stöckchen springen, das Sie uns hinhalten werden. Es gibt Zeitpläne, die zwischen uns verabredet sind. Die werden wir auch einhalten. Dieser Gesetzentwurf heute setzt eine EU-Richtlinie um, die einer zwingenden Vorgabe entspricht und die auch eine zwingende zeitliche Vorgabe hat. In diesen Zusammenhang gehört der Antrag, den Sie heute vorgestellt haben, eigentlich nur dergestalt, dass er denselben Titel hat, nämlich Landesbauordnung.

Selbstverständlich dürfen Sie ihn einbringen. Selbstverständlich dürfen wir ihn auch ablehnen, weil wir sagen, wir setzen jetzt mit diesem Gesetzentwurf erst einmal die EU-Richtlinie um. In einem weiteren Schritt werden wir die LBO in Gänze noch einmal evaluieren und werden dann durchaus auch streitig innerhalb der Koalitionsfraktionen - die Positionen sind heute zur Kenntnis gebracht worden - darüber reden, ob es in Einzelfällen Veränderungen rechtlicher Art geben muss. An diese Zeitabläufe werden wir uns halten. Wir werden aber nicht in jeder Parlamentssitzung jeden einzelnen Punkt der LBO einzeln diskutieren und einzeln in den Ausschuss verweisen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Deshalb werden wir die LBO, wie die Ministerin gesagt hat, zeitnah evaluieren lassen. Dann wird auch diese Frage wieder auf die Tagesordnung kommen. Bei allen hämischen Zwischenrufen vonseiten der SPD sage ich, die SPD war auch schon in einer Koalition und Sie mussten im Bundestag gegen gesetzliche Mindestlöhne stimmen.

(Abg. Spaniol (LINKE) : Nur nicht jammern!)

Sie mussten auch schon gegen Reformgesetze für Hartz 4 stimmen. Sie mussten auch schon gegen die Wiedereinführung der Pendlerpauschale stimmen, als die FDP das beantragt hat.

In Koalitionen gibt es eben Verträge und Zeitabläufe, an die man gebunden ist. Dann muss man manchmal auch Kompromisse machen. Der Kompromiss, den wir geschlossen haben, ist, dass wir zunächst eine Gesamtevaluierung machen und dann neu entscheiden. - Vielen Dank.

(Abg. Meiser (CDU) : Richtig! Genau so! - Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kolb, ich habe mich kurz zu Wort gemeldet, weil ich der Meinung bin, dass wir hier im Parlament zumindest eine gewisse Form wahren sollten, auch ein gewisses Niveau wahren sollten.

(Lautes Lachen bei den Oppositionsfraktionen. - Zurufe.)

Ich rede jetzt nicht von dem Niveau, das Herr Commerçon hier gerade wieder zum Besten gegeben hat. Aber ich habe eben mit Blick auf Ihren Antrag sehr deutlich gesagt, dass Ihr Antrag ein grüner Antrag ist, von uns fast 1 : 1 in der letzten Periode so eingebracht. Sie haben diesen Antrag wieder aufgegriffen. Das ist in Ordnung. Das ist Ihr gutes Recht. Der Antrag ist auch aus unserer Sicht inhaltlich vollkommen richtig.

(Abg. Spaniol (LINKE) : Der Spitzenreiter der Ruhelosigkeit spricht. - Minister Weisweiler: Ich bin entsetzt!)

Ich habe hier deutlich gemacht, dass wir heute den Antrag nicht deswegen ablehnen, weil die SPD diesen Antrag einbringt, wie Sie das eben formuliert haben, sondern dass wir diesen Antrag heute ablehnen, weil er zum falschen Zeitpunkt von Ihnen eingebracht wird, weil wir - ich wiederhole es noch einmal, obwohl Sie das wissen - eine Evaluierung dieses gesamten Themas vereinbart haben. Im Rahmen dieser Evaluierung werden wir genau über dieses Thema reden, aber nicht heute. Also stellen Sie sich bitte nicht hierhin, Frau Kolb, und behaupten das, was Sie eben behauptet haben, wir würden Ihren Antrag ablehnen, weil die SPD ihn eingebracht hat. Sie wissen, das ist blanker Unsinn, mehr nicht. Das wollte ich hier einmal klarstellen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, die Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr zu überweisen. Wir kommen nun zur Abstimmung über die beiden Gesetzentwürfe. Es ist kein Antrag, wie es hier ein paarmal gesagt wurde, sondern es sind zwei Gesetzentwürfe.

Zunächst zu dem Gesetzentwurf der Regierung, Drucksache 14/79. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/79 ist - das ist der Gesetzentwurf der Landesregierung - in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur

weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr überwiesen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 14/84. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/84 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen bei Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich unterbreche unsere Sitzung bis um 13.30 Uhr und wünsche allen einen guten Appetit.

(Die Sitzung wird von 12.31 Uhr bis 13.32 Uhr unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort und kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes über die Zustimmung zum 13. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (13. Rund- funkänderungsstaatsvertrag) (Drucksache 14/52) (Abänderungsantrag: Drucksache 14/ 89)

Zur Berichterstattung erteile ich Frau Abgeordneter Rehlinger das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf über die Zustimmung zum 13. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (13. Rund- funkänderungsstaatsvertrag) in seiner 6. Sitzung am 20. Januar dieses Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Der uns als Drucksache 14/52 vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung des genannten Staatsvertrages in gesetzliches Landesrecht. Diesen haben die Regierungschefs der Länder bereits im vergangenen Jahr unterzeichnet. Die inhaltlichen Änderungen, die dieser Staatsvertrag vornimmt, beziehen sich auf den Rundfunkstaatsvertrag und auf den Jugendmedienschutzstaatsvertrag.

Schwerpunkt ist die Anpassung der staatsvertraglichen Regelungen an die neue Mediendienstrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft. Diese Richtlinie aus dem Jahr 2007 ist eine Fortentwicklung der EGFernsehrichtlinie von 1989, deren Anwendungsbereich durch die neue Richtlinie auf alle audiovisuellen Mediendienste ausgedehnt wird. Die Richtlinie liberalisiert unter anderem das bisherige Werberecht. Bei weitgehender Erhaltung der geltenden Bestimmungen über den Umfang der Werbung sind, was die Platzierung der Werbung im Programmablauf betrifft - Stichwort Unterbrecherwerbung -, rechtliche Lockerungen vorgenommen worden.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat sich in seiner Sitzung am 04. Februar dieses Jahres mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt. Ein von den Fraktionen CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachter Abänderungsantrag ist dabei - bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE einstimmig angenommen worden. In diesem Abänderungsantrag geht es um eine kostensparende Vereinfachung bei der Veröffentlichung neuer Telemedienangebote der Rundfunkanstalten in amtlichen Verkündungsblättern. Nach dem Vorbild anderer Bundesländer soll die Möglichkeit geschaffen werden, unter entsprechendem Hinweis im Amtsblatt des Saarlandes die Veröffentlichung auf eine digitale Form zu beschränken. Die Beschreibung der Angebote soll im elektronischen Portal der betreffenden Rundfunkanstalt an geeigneter Stelle dauerhaft abgerufen werden können.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf über die Zustimmung zum 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unter Berücksichtigung des genannten Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung anzunehmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall.)

Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat mit der Drucksache 14/89 einen Abänderungsantrag zu diesem Gesetz eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 14/89 ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/89 einstimmig - mit den Stimmen aller Fraktionen - angenommen ist.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 14/52. Wer für die Annahme des

(Präsident Ley)