Protocol of the Session on February 10, 2010

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Selbst Architekten sagen, wenn sie sich diese Klagen anhören, dass die Rechtsunsicherheit in der gesamten Planung so nicht mehr hinnehmbar ist. Die Praxis zeigt, dass immer mehr Bauvorhaben in Angriff genommen werden, ohne dass die baurechtlichen Bedingungen, besonders auch die nachbarschaftsrechtlichen Auflagen, erfüllt werden. Auch ist es vielen Bauherren nicht bekannt, dass sie selbst bei diesem angeblich so vereinfachten Verfahren alle Unterlagen beibringen müssen, wie Statik, Wärmeschutznachweise und so weiter. Das hat zur Folge, dass diese Unterlagen nachträglich beigebracht

werden müssen und es zu erhöhten Kosten kommt. Das ist eine Tatsache! Sie schütteln den Kopf. Ich kann nur sagen: Ihre Informationen sind realitätsfremd! Erkundigen Sie sich bitte bei den zuständigen Architekturbüros!

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Aus unserer Sicht jedenfalls kann sich der Gesetzgeber nicht weiterhin aus der Verantwortung stehlen. Wir sind für eine Wiedereinführung der Wahlmöglichkeit, dann hat ein versierter Laie immer noch die Möglichkeit, ein Haus von sieben Metern Höhe in Eigenregie zu bauen - mal schauen, wie weit er kommt. Wir begrüßen deshalb die Initiative der SPD.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat der Abgeordnete Karl-Josef Jochem von der FDP-Fraktion.

(Sprechen und Unruhe bei der SPD.)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Zur Umsetzung der EU-Richtlinie in Landesrecht werde ich mich hier nicht weiter äußern. Die Ministerin hat dazu gesprochen, und es gibt nach unserer Ansicht keine Alternative. Im Rahmen der europäischen Integration ist dieser Schritt richtig und wichtig. Deswegen werden wir auch der Überweisung an den zuständigen Ausschuss zustimmen.

Kommen wir nun zum Antrag auf Änderung der Landesbauordnung. Da es sich bei dieser Thematik anbietet, möchte ich Ihnen die Gesamtsituation bildlich beschreiben. Stellen wir uns die Landesbauordnung wie ein Einfamilienhaus vor. Es ist schon ein wenig älter, hat aber eine solide Grundsubstanz.

(Abg. Maas (SPD) : Ist also schwarz gebaut!)

Jedoch bröckelt an der einen oder anderen Stelle der Putz. Vor fünf Jahren wurde über so manche marode Stelle gestrichen, es sieht zwar gut aus, ist aber nur Fassade. Entbürokratisierung hieß die Farbe, die man damals auswählte. Doch die kaputten Stellen konnte man so nur übertünchen, sie wurden nicht wirklich ausgebessert. Der Zahn der Zeit nagt immer noch an unserem kleinen Häuschen, und deswegen stehen wir heute im Plenum vor der Entscheidung, weiter an porösen Stellen der Landesbauordnung herumzuflicken oder sie von Grund auf zu sanieren. Eben hat der Kollege Heinrich davon geredet, dass wir nach sechs Jahren eine Überprüfung vornehmen wollen.

(Sprechen.)

Ich sage schon, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, dass Sie eine der vielen brüchigen Stel

(Abg. Heinrich (CDU) )

len in der Landesbauordnung erkannt haben, aber der Antrag trägt nicht zu einer zukunftsweisenden Sanierung bei.

(Oh-Rufe bei der LINKEN.)

Anstatt vieler kleinen Änderungen, das habe ich schon angekündigt, wollen wir eine durchdachte Komplettsanierung.

(Abg. Jost (SPD) : Eine Warmsanierung.)

Das ist unser Ziel.

(Abg. Ries (SPD) : Kommt es zur falschen Zeit?)

Wir wollen gemeinsam mit den anderen Regierungsfraktionen eine Gesamtevaluierung der Landesbauordnung vornehmen, um sie von Grund auf zu erneuern.

(Abg. Ries (SPD) : Ach!)

Dann sieht das Haus nämlich nicht nur gut aus, sondern ist auch nicht mehr einsturzgefährdet. Dieses juristische Werk soll nach der Überarbeitung für Bürger und Bürokraten verständlicher und einfacher werden. Wir selbst möchten eine Initiative ergreifen bezüglich einer Regelung für „Bauen im Außenbereich“. Das kommt aber erst, wenn die Zeit gekommen ist, das gesamte Gesetz zu überarbeiten.

(Abg. Maas (SPD) : Was ist denn das Ziel?)

Lassen Sie sich davon überraschen, Herr Kollege. Meine Damen und Herren, ich plädiere dafür, dass die SPD im Rahmen einer Evaluierung der Landesbauordnung die Möglichkeit hat, ihren Antrag dann erneut aufzurufen. Das heißt, wir werden heute Ihrem Antrag nicht zustimmen. Es geht darum, ob die Normen der Landesbauordnung noch zeitgemäß sind, und das sollten wir in einem Paket zusammen beschließen, anstatt zu flicken; das würde nichts bringen. - Wir werden zustimmen, den Antrag zur Überarbeitung der EU-Richtlinie an den zuständigen Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr zu überweisen. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat Herr Hubert Ulrich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Abg. Commerçon (SPD) : Jetzt kommt der Umfaller!)

Herr Commerçon, Sie sollten etwas weniger trinken vor Plenarsitzungen, dann wird die Debatte etwas sachlicher.

(Oh-Rufe und Unruhe bei den Oppositionsfraktio- nen.)

Ehrlich, bei Ihren Einwürfen hier! Man hat noch keinen Satz gesagt, und es kommen solche Zwischenrufe!

(Oh-Rufe und Sprechen. - Abg. Commerçon (SPD) : Ujujuju!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Sprechen und Unruhe.)

Wir reden heute in dieser Debatte über zwei unterschiedliche Dinge. Zum einen über die von der saarländischen Landesregierung eingebrachten Anpassung an eine EU-Richtlinie, die zeitnah umgesetzt werden muss. Es geht auch um die Veränderung der Landesbauordnung, das Kernthema der Sozialdemokraten. Ich will gleich auf den Antrag der SPD eingehen, der eigentlich kein Antrag der SPD ist, das wissen wir alle in diesem Haus, sondern fast eins zu eins der Antrag der GRÜNEN, den wir im April 2005 in diesem Hause eingebracht haben.

(Zuruf des Abgeordneten Jost (SPD).)

Kern des damals von uns eingebrachten Antrages es wurde eben ausgeführt - ist das Wahlrecht für Bauherren im Saarland. Es ist ein Thema, über das man in der Tat trefflich streiten kann. Wir als GRÜNE haben eine klare Position, die hatten wir im April 2005, die haben wir noch heute, es ist auch bekannt. Es ist nur so - und darauf zielt die SPD-Opposition ab -, es geht letztendlich darum, die GRÜNEN vorzuführen, das ist Ihre Intention.

(Sprechen und Unruhe.)

Wobei Sie ganz genau wissen, dass wir einen Koalitionsvertrag haben. Dieser Koalitionsvertrag - um etwas Seriosität in die Debatte einzubringen

(Abg. Commerçon (SPD) : Ich mache ein Angebot, ja, ja. - Sprechen und Unruhe)

sieht gerade eine Evaluation der Landesbauordnung vor, weil die einzelnen Koalitionspartner zu diesem Punkt unterschiedliche Ansichten haben. Wir haben vereinbart, die Landesbauordnung insgesamt zu evaluieren, weil es nicht nur um diesen einen Punkt Wahlfreiheit geht, den wir als GRÜNE - um das hier ganz klar zu sagen - nach wie vor für richtig halten und für den wir nach wie vor kämpfen. Heute ist aber erst einmal der falsche Zeitpunkt, um darüber zu reden.

(Heiterkeit bei den Oppositionsfraktionen.)

Der Zeitpunkt wird aber kommen nach einem entsprechend geordneten Verfahren. Dann werden wir erneut über diese Frage des Wahlrechts zu diskutieren haben, über die Frage, die viele Bauherren in diesem Land interessiert: Wie gehen wir mit Gebäuden Klasse 1 bis 3 um, wird es ein Wahlrecht geben oder nicht? Wir werden dem Antrag der SPD nicht

(Abg. Jochem (FDP) )

zustimmen können, weil er zum falschen Zeitpunkt kommt.

(Heiterkeit bei den Oppositionsfraktionen. - Spre- chen und Unruhe. - Anhaltende Zurufe des Abge- ordneten Commerçon (SPD).)

Nicht weil er in der Sache falsch ist, wir sehen als GRÜNE die Sache genauso. Wir halten uns an abgeschlossene Verträge, also wird dieses Thema zum entsprechenden Zeitpunkt von uns in die Debatte eingebracht, und dann werden wir uns in den zuständigen Gremien mit Ihnen ernsthaft über diese Thematik unterhalten. - Vielen Dank.

Das Wort hat Frau Ministerin Dr. Simone Peter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte wie zu Punkt 4 kurz darauf hinweisen, dass es sich lediglich um eine Anpassung an das EURecht handelt, was innerhalb einer bestimmten Frist abgeschlossen sein muss. Deswegen möchte ich mich, wie es Herr Kessler eben auch getan hat, dafür entschuldigen, dass es im Rahmen der Beteiligungsverfahren zu einem die Frist ausschöpfenden Zeitraum kam, um das Gesetz zu erarbeiten. Deswegen konnte das nur so kurzfristig eingebracht werden. Wie es von den Vorrednern sehr ausführlich dargelegt wurde, gibt es Änderungsbedarf bezüglich der Landesbauordnung hinsichtlich beispielsweise des Vollzuges der Energieeinsparverordnung oder der Nutzung erneuerbarer Energien. Deswegen werden wir hoffentlich zeitnah und ausführlich die entsprechenden anderen Punkte thematisieren können. - Danke schön.