Der Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz hat mit der Drucksache 14/77 einen Abänderungsantrag zu diesem Gesetz eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag Drucksache 14/77. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/77 mit Stimmenmehrheit der Regierungsfraktionen aus CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen ist gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 14/19. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/19 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/19 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit der Regierungsfraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen ist.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Saarländischen Weiterbildungsund Bildungsfreistellungsrechts (Drucksache 14/3) (Abänderungsanträge: Drucksachen 14/88 und 14/90 - neu - 2)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung betreffend das Gesetz zur Weiterentwicklung des saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsrechts wurde vom saarländischen Landtag in seiner Sitzung am 25. November 2009 in Erster Lesung mehrheitlich angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit überwiesen. Das neue Gesetz sieht vor, das bisherige Saarländische Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz in zwei eigenständige Gesetze aufzuteilen, nämlich in das saarländische Bildungsfreistellungsgesetz und das saarländische Weiterbildungsgesetz.
Hintergrund für diese Neufassung ist ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen das bestehende Saarländische Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz, wonach es bei einigen Regelungen zum einen gegen den in Artikel 49 EG-Vertrag festgeschriebenen freien Dienstleistungsverkehr verstößt und zum anderen die Grundsätze der in Artikel 43 EG-Vertrag festgeschriebenen Niederlassungsfreiheit tangiert. Mit diesem Gesetz soll - so die Gesetzesbegründung - vornehmlich eine Anpassung an die einschlägigen Vorgaben der erwähnten EU-Verträge vorgenommen werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich darf berichten, dass sich der Wirtschaftsausschuss unter Hinzuziehung des Bildungsausschusses mit dieser Gesetzesvorlage in zwei Sitzungen befasst hat. In der Sitzung am 03. Dezember 2009 wurde der Entwurf gelesen und für den 04. Februar 2010 eine ganztägige Anhörung anberaumt. In der Anhörung selbst spielte neben der Frage der Zertifizierung sowie der Anpassung und Harmonisierung der Fristen im verwaltungstechnischen Ablauf hinsichtlich der Anerkennung und Genehmigung von Weiterbildung und Weiterbildungsfreistellung die Frage nach der weiteren Zuständigkeit und Rolle des Landesausschusses für Weiterbildung den Hauptdiskussionspunkt. Alle bei der Anhörung vertretenen Verbände bedauerten, dass die bisherige Funktion und Zuständigkeit des Landesausschusses für Weiterbildung im vorliegenden Gesetzentwurf nicht mehr enthalten ist.
Um dies zu verdeutlichen, möchte ich lediglich aus der schriftlichen Stellungnahme der Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU) zitieren: „Wenn man aber dem Landesausschuss die Zuständigkeit für die Bildungsfreistellung entzieht, löst man gleichzeitig ein Forum auf, welchem in den vergangenen zwei Jahrzehnten ein erheblicher Verdienst zukam, dass Meinungsverschiedenheiten über anerkennungsfähige Bildungsinhalte nicht zu Lasten der Arbeitnehmer in den Betrieben ausgetragen werden mussten. Es ist mit der Verdienst des Landesausschusses, dass strittige Themen offen diskutiert wurden und meistens eine konsensfähige Lösung gefunden werden konnte. Es ist mit Sicherheit kein Zufall, dass in zwei Jahrzehnten von unserem Hause kein einziger Rechtsstreit zum Thema Bildungsurlaub geführt werden musste. Wir erachten es daher hinsichtlich der Bildungsfreistellung für wenig sinnvoll, in Zukunft die Zuständigkeit des Landesausschusses auf die Weiterbildungsförderung zu beschränken. Dies gilt umso mehr, als in der Vergangenheit der Landesausschuss auch stets als Kontaktstelle zu den für die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen zuständigen Vertretern der Ministerien genutzt werden konnte“. Soweit das Zitat aus der schriftlichen Stellungnahme der VSU.
Die Einhelligkeit in den Stellungnahmen zeigte Wirkung. Sowohl die SPD-Fraktion als auch die Regierungsfraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN legten jeweils einen Abänderungsantrag vor. Während die SPD-Fraktion in ihrem Abänderungsantrag neben der Wiedereinsetzung des Landesausschusses für Weiterbildung auch die Frage der Zertifizierung und der Fristen geregelt haben wollte, stellt der Abänderungsantrag der drei Regierungsfraktionen die volle Zuständigkeit des Landesausschusses für Weiterbildung wieder her.
Der Abänderungsantrag der SPD-Fraktion wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag der Regierungsfraktionen wurde einstimmig angenommen. Dieser Abänderungsantrag liegt Ihnen als Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit unter der Drucksache 14/88 vor. Unter Berücksichtigung des angenommenen Antrages wurde der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.
Ich bitte das Plenum, dem Gesetz zur Weiterentwicklung des saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsrechts Drucksache 14/3 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages Drucksache 14/88 in Zweiter und letzter Lesung die Zustimmung zu erteilen. - Für Ihre Aufmerksamkeit danke ich Ihnen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Abgeordnete Isolde Ries von der SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Gesetzesanpassung ist notwendig geworden, da das saarländische Bildungsfreistellungsgesetz gegen die Dienstleistungsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit verstoßen hat. Das wurde von der Europäischen Union am 04. April 2006 festgestellt. Vor rund vier Jahren also wurden die Beschränkungen auf saarländische Einrichtungen gerügt; die EU hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen das Saarland eingeleitet. Diese Landesregierung hat die Frist versäumt und stellt dies nun als eine reine ritterliche Angelegenheit gegenüber den saarländischen Weiterbildungsträgern dar, so, als wollte sie diese so lange wie möglich schützen. Das ist so etwas von lächerlich! Wenn man das vonseiten dieser Landesregierung gewollt hätte, dann hätte man das Gesetz 2004 nicht durch die Kleinbetriebsregelung dahingehend verschlechtert, dass die Weiterbildungsträger kaum noch Kundschaft haben. Das wäre ein wirklicher Dienst an den Weiterbildungsträgern gewesen.
Die Landesregierung wollte das Versäumnis verschleiern und wollte auch keine Anhörung zur Gesetzesänderung durchführen. Der Abgeordnete Meiser hat zum Beispiel in seiner Pressemeldung am Tag vor der letzten Plenardebatte gesagt: „Für die morgige redaktionelle Änderung ist eine Anhörung nicht nötig.“ Ich will weitere Stimmen aus der Debatte vom 25. November zitieren. Damals hat der Abgeordneten Wegner (CDU) wörtlich gesagt: „Jetzt hat die EU-Kommission uns ein Stoppschild gezeigt. Wir müssen relativ schnell auf diese Sache reagieren.“ Nachdem vier Jahre verstrichen waren! Der Abgeordnete Kühn (FDP) hat gesagt, es gehe darum, den Anforderungen der EU Rechnung zu tragen und ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren gegenüber dem Saarland zu verhindern. Insofern sei Eile geboten. Mittlerweile ja - das ist richtig. Dem sei die Landesregierung - so der Abgeordnete Kühn - voll und ganz gerecht geworden.
Sie haben die Anhörung mitbekommen und festgestellt, dass die saarländische Landesregierung dem überhaupt nicht gerecht geworden ist. Aber den Vogel abgeschossen hat die Abgeordnete Willger-Lambert, die voll auf CDU-Linie liegt und mit Tremolo in der Stimme in der Debatte am 25.11. sagte: „Wenn seitens der Opposition gesagt wird, wir müssen trotzdem unbedingt eine Anhörung dazu machen, (…) dann möchte die SPD (…) damit erreichen, dass entsprechende Strafen bezahlt werden müssen.“ Frau Abgeordnete Willger-Lambert, heute hat die Regierungskoalition, an der auch Sie beteiligt
sind, einen Änderungsantrag vorgelegt, der sich aus den Anhörungen ergeben hat. Erkennen Sie wenigstens an, wie wichtig es war, dass die SPD von ihrem Minderheitenrecht auf Anhörung - Gott sei Dank gibt es das - Gebrauch gemacht hat?
Alle Verbände, die zur Anhörung eingeladen waren es waren etwa 20 -, haben die Landesregierung kritisiert und das Gesetz zerrissen. Von wegen „nur redaktionelle Änderungen“! Genau die drei Punkte, die die SPD bei der Einbringung des Gesetzes am 25.11. kritisiert hatte, wurden von den Verbänden ebenfalls kritisiert. Mit dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen und der Opposition - wir sind dem beigetreten - wurde auch die Aussage der Frau Ministerin Kramp-Karrenbauer aus der letzten Debatte korrigiert. Sie sagte, die Nichtzuständigkeit des Landesausschusses sei unmittelbare Auswirkung der EU-Vorgaben. Frau Kramp-Karrenbauer, Sie wissen selbst, dass es falsch ist. Sie haben damals das Parlament wissentlich getäuscht und haben versucht, mir zu unterstellen -
Sie haben mir sogar vorgeworfen, meine Aussage, das vorliegende Gesetz sei zum Schaden der saarländischen Weiterbildungsträger, sei aus der Luft gegriffen und eine böswillige Unterstellung. Meine Aussagen wurden von allen angehörten Verbänden bestätigt. Ich hoffe, Sie nehmen Ihre Unterstellungen vom letzten Mal zurück.
Die Regierung und die Regierungsfraktionen von CDU, FDP und GRÜNEN wollten den Landesausschuss für Weiterbildung abschaffen. Die VSU - Vereinigung saarländischer Unternehmensverbände sagte dazu, wenn man dem Landesausschuss die Zuständigkeit für die Bildungsfreistellung entzieht, dann löst man gleichzeitig ein Forum auf, dem in den letzten zwei Jahrzehnten der erhebliche Verdienst zukam, konsensfähige Lösungen zu finden. Es ist ein Gremium, das die Qualität des Anbieters und damit die Qualität der Weiterbildung überwacht.
Wir sind froh, dass die Anhörung Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, wenigstens in diesem Punkt etwas klüger gemacht hat. Bedauerlich ist, dass Sie nicht die Größe hatten, auch die Zertifizierungspflicht aus dem Gesetz herauszunehmen, die ebenfalls von allen Verbänden mit Ausnahme der Handwerkskammer kritisiert wurde. Die im vorliegenden Gesetz vorgeschriebene Bedingung, die Qualität der Bildungsarbeit durch
Qualitätsmanagementsysteme zertifizieren zu lassen, ist vor allem für kleinere Bildungsanbieter - das wurde in der Anhörung von allen diesen Anbietern bestätigt - höchst problematisch und überhaupt nicht geeignet, die tatsächliche Qualität von Weiterbildung zu gewährleisten.
Zertifizierungen beziehen sich nur auf Prozessabläufe und haben überhaupt nichts mit dem Inhalt der Weiterbildung zu tun. Bei Weiterbildung geht es um Didaktik, Methodik und Pädagogik. Diese Punkte sind wichtiger als normale Prozessabläufe. Ich will Ihnen ein Beispiel dazu bringen, damit Sie das verstehen. Alle saarländischen Berufsschulen sind zertifiziert. Wie Sie wissen, ist es in den Berufsschulen schlecht um die Bildung bestellt. Dort fallen wöchentlich 2.000 Stunden aus. Sie sehen also, Zertifizierung hat überhaupt nichts mit der Qualität der Bildungsarbeit zu tun.
Alle angehörten Verbände außer der Handwerkskammer haben auf die Gefahr für die kleinen Anbieter von Weiterbildung hingewiesen. Dies sind zum Beispiel gerade die kleinen Volkshochschulen. Diese können sich das finanziell nicht leisten. Diese können es auch personell nicht stemmen, zumal Zertifizierungen ständig wiederholt werden müssen. Gerade die Volkshochschulen sind mit 52,4 Prozent die größten Anbieter von Weiterbildung. Hätten Sie hier ebenfalls mehr Einsicht gezeigt, dann hätte man den Volkshochschulen helfen können, damit sie das Jahr 2013 überleben.
Der Landesausschuss für Weiterbildung hat darauf hingewiesen, dass sich die noch CDU-geführte Landesregierung in Nordrhein-Westfalen diesem Diktat nicht unterworfen hat. In Nordrhein-Westfalen wurde ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz eingebracht, der nun EU-konform ist. Dort lag das gleiche Problem vor wie bei uns im Saarland. Dort gibt es in Zukunft ein Gütesiegel für die Träger, das vom Ministerium anerkannt und veröffentlicht wird. Das hätte vielleicht mehr Arbeit für das Ministerium bedeutet; das gebe ich zu. Es hätte aber gerade die kleinen Bildungsträger in ihrer Arbeit gesichert und geschützt, die es wegen Ihres Gesetzentwurfs vielleicht ab 2013 nicht mehr geben wird.
Wir bedauern sehr, dass Sie weder vernünftig noch zugänglich waren. Wir halten es für absurd, dass das Bildungsfreistellungsgesetz im Jahr 2015 einfach auslaufen soll. Man stelle sich einmal vor, das Betriebsverfassungsgesetz auf Bundesebene wäre befristet. Das wäre undenkbar. Ein Gesetz, das die Weiterbildung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fördern und unterstützen soll, soll aber im Jahr 2015 auslaufen und vielleicht danach nicht mehr existieren. Das kommt einer kalten Liquidierung gleich, so die Arbeitskammer des Saarlandes bei der Anhörung.
Aus all diesen Gründen bitten wir Sie, heute vernünftig zu sein, den Änderungsantrag von SPD und LINKEN anzunehmen und Ihr eigenes Gesetz nicht mitzutragen, damit Sie den Weiterbildungsträgern nicht ein zweites Mal Schaden zufügen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Isolde Ries, es ist schön und Sie haben ja festgestellt, dass es gut ist -, wenn man eine Anhörung macht und aus Debatten Lehren zieht. Wenn ich mir Ihre Rede angehört habe, dann haben Sie nur dort Lehren gezogen, wo es gerade in Ihren Kram gepasst hat. Dort hingegen, wo aus den Anhörungen und Stellungnahmen ganz klare andere Ergebnisse hervorgegangen sind, haben Sie leider keine Lehren gezogen. Aber das ist bedauerlicherweise bei Ihnen so üblich. Ich werde im Laufe meiner Rede noch darauf eingehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, als Erstes möchte ich mich ganz herzlich beim Wirtschaftsausschuss - vor allen Dingen bei seinem Vorsitzenden und bei den Oppositionsparteien - dafür bedanken, dass es möglich war, an einem Tag eine Anhörung, eine Auswertung und eine Gesetzesweiterbringung vorzunehmen, sodass wir am heutigen 10. Februar 2010 in der Lage sind, dieses Gesetz zu verabschieden. Die Kollegin Ries hat ja schon deutlich gemacht, dass wir hier in einer etwas schwierigen Situation sind, weil wir von der EU ein Strafverfahren angedroht bekommen haben. Ich bedanke mich deshalb sehr beim Wirtschaftsausschuss und allen Abgeordneten dafür, dass sie diese Disziplin gehabt haben und ein solches Verfahren möglich war.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was die Kollegin eben geschildert hat - nämlich dass wir ein Strafverfahren angedroht bekommen haben, dass wir unter einem Zeitdruck standen und dass die frühere Landesregierung ganz bewusst gewartet hat, um den Weiterbildungsträgern zu helfen -, entspricht natürlich den Tatsachen. Wir haben den Weiterbildungsträgern geholfen und so lange wie möglich gewartet, um unsere Unternehmen zu schützen und ihnen so die Möglichkeit zu geben, sich am Markt anzupassen. Eines müssen Sie sich ganz deutlich vor Augen halten: Durch die vor zwei oder drei Jahren geänderte Praxis der Agentur in der Weiterbildung haben gerade die Weiterbildungsträger große Probleme bekommen. Das vorliegende Gesetz hat zu
mindest den Anpassungsprozess geschützt. Leider war es dann so, dass eine spanische Sprachschule bei der EU interveniert hat und wir gezwungen waren, diesem Verfahren Rechnung zu tragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, wenn wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, dass wir sowieso eine Novellierung des Weiterbildungsgesetzes anstreben, dann verstehe ich die Kritik, die Sie vorhin geäußert haben, nicht. Dass wir jedem Gesetz eine Laufzeitbegrenzung geben - im vorliegenden Fall ist es das Jahr 2015 -, ist eine ganz normale Geschichte. Das heißt nicht, dass das betreffende Gesetz anschließend nicht mehr da ist oder ad absurdum geführt wird, sondern dass es noch einmal auf die Agenda kommt und dann entweder novelliert oder in seinem Charakter bestätigt wird. Was Sie hier in Ihrem Antrag zelebrieren, ist einfach nur Unsinn.