Sagen Sie mir doch einmal, Kollege Meiser, wie Sie die Einlassungen Ihrer Koalitionspartner beurteilen! Hubert Ulrich sagte dazu: Nicht nur angesichts der Haushaltslage des Landes ist das Gebaren der Landesregierung mehr als fragwürdig. Die über 30 Millionen Euro, die hier letztlich versenkt werden, könnte man an anderer Stelle sinnstiftender einsetzen. Es ist lächerlich, wenn die Landesregierung beim Schulessen um jeden Cent feilscht und hier wird das Geld mit vollen Händen einem Investor nachgeworfen, der sich nahezu risikolos Traumrenditen auf Kosten der saarländischen Steuerzahler verschafft. Oder was sagen Sie denn zu Ihrem Koalitionspartner Christoph Hartmann, heute Wirtschaftsminister? Er schreibt in einem ironischen Seitenhieb: Es handelt sich um eine krisensichere, geniale Geschäftsidee bei diesem Gondwana-Park. Das Land hat Kosten und Risiko alleine, der sogenannte Investor die Gewinne.
Hartmann sagt das. Er kommt zum Schluss: Dagegen ist der Steinkohlenbergbau eine günstige Veranstaltung.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister, wenn der Steinkohlenbergbau dagegen eine günstige Veranstaltung war, aber trotzdem geschlossen werden musste, dann ist die Konsequenz des Investors heute nachvollziehbar. - Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich, dass von der Opposition kein Wort zu den Arbeitsplätzen gesagt wurde, kein Wort zu den vielleicht in der Zukunft 50 Arbeitslosen. Kein Wort wurde dazu gesagt! Ich sehe meine Aufgabe in den nächsten Tagen und Wochen auch darin, diese 50 Arbeitsplätze zu erhalten.
Es muss uns tatsächlich nicht verwundern, dass Investoren, wenn sie die Diskussion verfolgen, wie man mit ihnen umgeht, daraus Konsequenzen ziehen. Wir werden - wie gesagt - umgehend mit dem Investor in Gespräche eintreten und ich hoffe, dass wir das Projekt nicht rückabwickeln müssen, sondern dass wir eine gemeinsame Lösung zur Fortführung finden. Aber lassen Sie mich auf die Kritik im Einzelnen eingehen.
Dass diese Kritik in wesentlichen Teilen einer sachlichen Grundlage entbehrt, möchte ich im Folgenden Punkt für Punkt darstellen. Es geht, Herr Kollege Pauluhn, nicht um Schlechtreden, es geht um die Fakten. Nach dem von der IKS erarbeiteten Konzept soll sich der Standort Reden zu einem Zentrum für Büros, Dienstleistung, Freizeit und Tourismus entwickeln. Dies war gemeinsame Beschlusslage des Aufsichtsrates, dem auch SPD-Mitglieder, unter anderem der ehemalige Stadtverbandspräsident, der Landrat des Landkreises Neunkirchen und die Bürgermeisterin von Quierschied, angehören. Und sie haben dem auch zugestimmt. Mit dem GondwanaPark sollte eine Leitinvestition angesiedelt werden, die den Standort prägt und weitere Folgeinvestitionen nach sich ziehen sollte. Damit verbunden war der gleichzeitige Umbau des denkmalgeschützten ehemaligen Verwaltungsgebäudes zu einem modernen Bürogebäude durch den Investor. Beide Maßnahmen wurden bewusst initiiert und von der Landesregierung gefördert, damit aus der ehemaligen Industriebrache ein attraktiver Standort für ansiedlungswillige Unternehmen entsteht. Der GondwanaPark und das neue Verwaltungszentrum sollten eigentlich die notwendige Ankerinvestition sein, um dieser ehemaligen Industriebrache neues Leben einhauchen zu können. Mit dem Rückzug des Investors ist diese Entwicklungsperspektive erst einmal infrage gestellt. Unser gemeinsames Interesse in diesem Hause hätte es sein müssen, einen Investor wie Herrn Kuhl bei der Realisierung seiner Projekte zu unterstützen, anstatt ihn madig zu machen und ihn zu zermürben. Und letztlich, das sollte keiner vergessen, schafft nicht die Politik die notwendigen Ar
beitsplätze, sondern es sind Investoren und Unternehmer, die bereit sein müssen, ein hohes Eigenrisiko zu tragen und dadurch zur Steigerung der Attraktivität unseres Landes als Wirtschafts- und Investitionsstandort beizutragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dabei ist zu akzeptieren, dass den hohen Risiken dieser Investoren natürlich auch entsprechende Gewinnaussichten gegenüberstehen müssen. Wer nicht bereit ist, das zu akzeptieren, sollte die Finger von Ansiedlungsprojekten und Investitionsförderung lassen; der hat seinen Anspruch verwirkt, an verantwortlicher Stelle an der Gestaltung der Entwicklungsperspektiven dieses Landes mitzuhelfen. Und das ist auch der Unterschied, Herr Kollege Jung, zwischen der schwäbischen Hausfrau und einer verantwortlichen Landesregierung.
Im Zentrum der Kritik steht unter anderem die vom Rechnungshof ermittelte Verkehrswertberechnung. Diese Form der Verkehrswertberechnung wird von der Landesregierung nachdrücklich bezweifelt. Von unseren Mitarbeitern und Fachleuten ist sie jedenfalls - so wie vom Rechnungshof vorgetragen - nicht nachvollziehbar, und zwar deshalb weil der Halle beim Kauf von der RAG ein Wert von 52.000 Euro zugeordnet wurde und danach von der IKS Investitionen in einer Größenordnung von rund 380.000 Euro getätigt worden sind und weil darüber hinaus bei einem Ertragswert von 1,4 Millionen Euro eine Nettoquadratmetermiete von 8,65 Euro notwendig wäre, was der Rechnungshof an anderer Stelle ausdrücklich als ortsunüblich bezeichnet.
Die Geschäftsführung der IKS hat dagegen, und zwar mit ausdrücklicher Zustimmung der Landesregierung, im Rahmen des Grundstücksverkaufs den Wert des Gebäudes aufgrund des damaligen Zustandes und der damals damit verbundenen Instandhaltungs- und Abrissaufwendungen mit null angesetzt. Das Ministerium hat bereits in seiner Stellungnahme vom 23.06.2009 darauf hingewiesen. Trotzdem hat der Rechnungshof diese gut begründete Gegenposition in seinem Sonderbericht nicht gewürdigt, sondern lediglich die Formulierung aus seinem ersten Bericht wiederholt. Der Rechnungshof führt dazu aus: Der Buchwert der Halle lag im Jahr 2006 bei zirka 400.000 Euro. Der Rechnungshof geht jedoch davon aus, dass der tatsächliche Verkehrswert der Halle in einer Größenordnung von mindestens 1.000 Euro pro Quadratmeter, also insgesamt bei 1,4 Millionen Euro brutto liegt. Tatsache ist aber: Der Buchwert der Halle war zum Zeitpunkt des Grundstückgeschäfts tatsächlich 400.000 Euro. Er setzt sich zusammen aus einer gebäudeunspezifischen Wertzuordnung aus dem Grundstücksgeschäft der IKS mit der RAG und einer Investition in die Halle, die zum damaligen Zeitpunkt eine schnelle
Rettung der heute im Verwaltungsgebäude aufbewahrten biologischen Sammlung des Saarlandes ermöglichte. Ohne diese Maßnahmen wären diese wertvollen Bestände für das Saarland heute verloren.
Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist allerdings die Höhe des vom Rechnungshof ermittelten Wertes der alten Halle. Die Halle ist, wie bereits gesagt, insgesamt 1.400 Quadratmeter groß. Davon sind 250 Quadratmeter Bürofläche und 1.100 Quadratmeter einfache Halle mit einer Trennwand. Der Rechnungshof bemisst den Wert mit mindestens 1.000 Euro, gleich 1,4 Millionen Euro. Üblicherweise werden solche Immobilien nach dem Ertragswert bewertet. Und der Rechnungshof muss also selbst einen erzielbaren Mietpreis von 8,65 angesetzt haben, um auf diese 1,4 Millionen Euro zu kommen. Dieser Wert, vor allem im Vergleich zu den vom Rechnungshof gemachten Feststellungen bezüglich des Mietpreises des Verwaltungsgebäudes, ist interessant und in sich widersprüchlich. Es stellt sich nämlich die Frage, mit welcher Berechtigung an anderer Stelle des sogenannten Sonderberichts der angesetzte Mietwert von lediglich 8 Euro pro Quadratmeter als angeblich ortsunüblich und deshalb als verdeckte Subventionierung kritisiert wird. Das heißt, die Herauslösung dieser Halle aus dem Grundstücksgeschäft und die isolierte Betrachtung eines Phantasieverkehrswertes werden einer angemessenen Beurteilung in keiner Weise gerecht.
Ich habe es gerade erklärt, ich glaube, Sie verstehen es nicht. - Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme des vergangenen Jahres zu dieser Einstufung des tatsächlichen Vertragswerkes nach sorgfältiger Abwägung der mit dieser Spezialimmobilie verbundenen Lasten und Risiken Stellung genommen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass der Rechnungshof diese aus unserer Sicht begründete Position an keiner Stelle genannt oder berücksichtigt hat. Der Rechnungshof spricht in seinem Bericht zusammenfassend davon, dass die Landesregierung den Investor des Gondwana-Parks direkt oder indirekt in dem bis dahin einmaligen Umfang gefördert hat. Auf der gleichen Seite spricht er auch davon, dass der Haushalt des Saarlandes in den nächsten Jahren mit 44 Millionen Euro belastet würde. Dabei verkennt der Rechnungshof - erstens -, dass es sich bei dem Standort des ehemaligen Bergwerks Reden um ein alles andere als leicht zu erschließendes Areal gehandelt hat; darauf hat Kollege Meiser schon hingewiesen. Zweitens verkennt er, dass der überwiegende Teil der oben genannten Belastung des Haushalts ohnehin anfallen würde, weil wir das Gebäude erhalten mussten und wollten, und dass wir für unsere Bediensteten ohnehin neue
Bürokapazitäten zur Verfügung stellen mussten. Dies war unabhängig von der Entscheidung über Investitionen in einen Themenpark erforderlich; ich erinnere nur an die Einrichtung der „Kulturmeile“, die eine Verlagerung der Mitarbeiter notwendig gemacht hat.
Dass dies keine nachträglich konstruierte Argumentation darstellt, sondern der tatsächlichen Projektentwicklung entspricht, ergibt sich aus den tatsächlichen Abläufen. Es ist nachweisbar so, dass die Entscheidung, das ehemalige Zechengebäude der Grube Reden zu einem Verwaltungszentrum auszubauen, bereits im Jahre 2004 im Aufsichtsrat der IKS gefallen ist. Erste Diskussionen darüber datieren sogar aus dem Jahr 2001. Mit anderen Worten: Die Investitionen im Bereich „Büro und Dienstleistungen“ sind keine Erfindung der Jahre 2006 und 2007, mit denen das Gondwana-Projekt möglich gemacht werden sollte.
Vor diesem Hintergrund sind auch die Vorwürfe zurückzuweisen, wonach sich die von uns gewählte Förderpraxis beziehungsweise die Förderquote quasi im rechtsfreien Raum bewegt hätte. Das Gegenteil ist wahr! Tatsache ist, dass sich die Förderquote für den Themenpark ausschließlich ergibt aus der Förderung durch das Wirtschaftsministerium in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen Kosten und der Förderung durch die IKS in Höhe von 13 Prozent der förderfähigen Kosten. Tatsache ist des Weiteren: Nach dem im Jahre 2006 gültigen 35. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ konnten kleine und mittlere Unternehmen im GA-Fördergebiet mit bis zu 28 Prozent gefördert werden. Der beihilfefähige Förderhöchstsatz wurde somit nicht überschritten.
Zutreffend ist: Seit dem 01. Januar 2008 hat das Wirtschaftsministerium eigene Regelungen, landeseigene Regelungen, für Tourismusbetriebe, die im GA-Gebiet liegen, erlassen. Auf der Grundlage der GA sind deshalb heute Investitionen in Höhe von 250.000 Euro je geschaffenem Arbeitsplatz förderfähig, und es kann nur noch mit einem maximalen Fördersatz von 25 statt der zuvor 28 Prozent gefördert werden. Für die politische Bewertung des vorliegend diskutierten Sachverhalts entscheidend ist jedoch, dass diese Neuregelung erst zum 01. Januar 2008 in Kraft trat. Sie galt also nicht im Jahre 2006. Die Behauptung des Rechnungshofes, es seien beim Gondwana-Park infolge einer Regelungslücke noch 28 Prozent beziehungsweise 500.000 Euro pro geschaffenem Arbeitsplatz gewesen, ist in höchstem Maße irreführend. Sie suggeriert, dass das das Wirtschaftsministerium in einem rechtsfreien Raum gefördert hätte.
Da sich das Wirtschaftsministerium jedoch an die im Jahre 2006 geltenden Förderregelungen gehalten hat - und halten musste! -, läuft diese Behauptung ins Leere.
In der Pressemitteilung des Rechnungshofes sowie in seinem Sonderbericht wird ferner darauf hingewiesen, die Gesamtförderung der Maßnahme stehe nicht in Einklang mit dem Grundgedanken des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, demzufolge sich der Antragsteller stets angemessen an der Finanzierung der Investition zu beteiligen habe. Anhand des oben Dargestellten wird jedoch klar, dass sich der Investor mit insgesamt 72 Prozent - das ist leicht zu rechnen: 100 Prozent minus 28 Prozent an der Gesamtinvestition beteiligt hat, also mit mehr als dem Zweieinhalbfachen der staatlichen Förderung.
In diesem Zusammenhang kann ich auch nicht nachvollziehen - und es kann auch nicht nachvollzogen werden -, weshalb die Förderung nicht in Einklang mit der Gemeinschaftsaufgabe stehen sollte. Sofern der Investor aus der Forfaitierung diese flüssigen Mittel nutzte, um die Anfangsinvestitionen und die mit der Ingangsetzung verbundenen Aufwendungen zu finanzieren, ist das lediglich ein Finanzierungstatbestand - der Investor nutzt Eigen- statt Fremdkapital -, das stellt jedoch keine Förderung im Sinne der Förderrichtlinien dar.
Auch die Aussage des Rechnungshofes, der Eigenanteil des Investors tendiere gegen Null, ist nicht zutreffend, da zum einen die Forfaitierung lediglich eine andere Art der Finanzierung darstellt und zum anderen in den Vergleichsrechnungen des Rechnungshofes die jährlichen Instandhaltungsverpflichtungen beim Verwaltungsgebäude und die mit der Ingangsetzung verbundenen Aufwendungen, die nicht förderfähigen Investitionen und die notwendigen Aufwendungen des Investors zum Erhalt und zur Revitalisierung des Parks sowie die dauerhafte Verbürgung von 290.000 Euro für die Absicherung der Forfaitierung und die notwendigen Versicherungen nicht beachtet worden sind.
Des Weiteren ist hinsichtlich der Liquiditätsauswirkung der Forfaitierung zu bedenken, dass lediglich der darin enthaltene Barwert der jährlichen Instandhaltungsaufwendungen für den Investor zum Zeitpunkt der Errichtung des Themenparks einen Mehrwert darstellte. Diese zusätzliche Liquidität dürfte sich nach unserer Schätzung auf etwa 2 Millionen Euro belaufen.
In diesem Zusammenhang besonders ärgerlich ist die Tatsache, dass der Rechnungshof in seiner Stellungnahme die besondere Bedeutung des Verwaltungsgebäudes der ehemaligen Grube Reden in kei
ner Weise gewürdigt hat. Es muss doch gesehen werden, dass das Verwaltungsgebäude inzwischen zu einem modernen, sehr vielfältig nutzbaren Gebäude umgebaut worden ist und von einer Vielzahl von Mietern genutzt wird. Ich will die Mieter nun nicht im Einzelnen aufführen; die Vorredner haben sie schon genannt.
Diese Mieter haben nach unseren Informationen mittlerweile ausschließlich positive Erfahrungen mit dem Gebäudeangebot und den damit verbundenen Möglichkeiten gesammelt. Sie schätzen den hohen Gebrauchswert der Einrichtungen und die gute Möglichkeit, synergetische Effekte zwischen den durchaus unterschiedlichen Behörden zu erzielen. So sind zum Beispiel in der Zentralbibliothek mehr als 40.000 Medien mehrerer Ämter und ehrenamtlicher Vereine untergebracht, die nunmehr von einer Bibliothekarin des Landesdenkmalamtes betreut und gepflegt werden und allen Interessierten zur Verfügung stehen. Auch die Ausstellungs-, Seminar- und Veranstaltungsräume werden inzwischen intensiv von den am Ort ansässigen Behörden und anderen Einrichtungen des Landes, vom Kreis und von der Kommune sowie von weiteren Institutionen und Unternehmen genutzt. Das Verwaltungsgebäude ist etabliert als Ort moderner Behörden mit umweltbezogenem, landesgeschichtlichem und landeskundlichem Hintergrund und als Ort interessanter Ausstellungen und Veranstaltungen.
Das Umbau- und Sanierungskonzept hatte sich deshalb zu orientieren an den verschiedenen Nutzungserfordernissen dieser Landesbehörden und Institutionen. Es hatte sich zu orientieren an dem Anspruch, ein integriertes Büro-, Lager-, Archiv-, Werkstatt-, Ausstellungs- und Kommunikationsgebäude zu schaffen. Man kann heute sagen, dass die Büros ebenso wie die Restaurierungswerkstätten und die Labore des Denkmalamtes einem sehr hohen Standard entsprechen. Das gilt in gleicher Weise für die Unterbringung der denkmalpflegerischen Bestände und der geologischen Sammlungen sowie der biologischen Zeugnisse. Hier ist ein besonderer Aufwand angebracht gewesen. Nicht ohne Grund ist dem saarländischen Zentrum für Biodokumentation die Gesamtdokumentation aller in Deutschland vorkommenden Pflanzen anhand getrockneter OriginalPflanzenteile übertragen worden. Vor dem Hintergrund der sich aus dieser vielfältigen und anspruchsvollen Nutzung ergebenden Ansprüche ist die Aussage des Rechnungshofes, von der Gesamtfläche würden lediglich 3.000 Quadratmeter - als reine Bürofläche - genutzt, nicht ganz verständlich.
Als besondere Herausforderung beim nutzungsgerechten Umbau und bei der Sanierung des ehemaligen Verwaltungs- und Kauengebäudes erwiesen sich aber vor allem die vielfältigen Anforderungen des Denkmalschutzes. Das Gebäude ist immerhin
ein außerordentlich hochwertiges Denkmal mit einem einzigartigen Bestand. Es gilt im Denkmalbestand des deutschen Bergbaus, bezogen auf einen kombinierten Verwaltungs-, Kauen- und Infrastrukturbau, als die perfekteste und ausgewogenste Bauleistung der Dreißigerjahre. Als erste Großanlage des saarländischen Bergbaus hat die Anlage eine ähnliche Bedeutung wie die Zeche Zollverein in Essen. Die monumentale Architektur der Zeit und die Ausstattung des Gebäudes waren nahezu vollständig erhalten, wenn auch in schlechtem Zustand, und konnten deshalb, wenngleich nur mit großem Aufwand, restauriert und ersetzt werden. Für den Erhalt dieses einzigartigen Baudenkmals sahen sich die Gondwana Invest und das Saarland in einer besonderen Verantwortung. Im Ergebnis konnte ein national bedeutsames Denkmal erhalten und saniert werden.
Zugleich wurden wichtigen Landesbehörden und Institutionen langfristig gute Arbeitsbedingungen zur Verfügung gestellt. Eine angemessene politische Bewertung darf nicht ignorieren, dass über den Betrachtungszeitraum hinweg auch die anderweitige Unterbringung dieser Behörden erhebliche Kosten mit sich gebracht hätte. In Reden werden die dafür aufgewandten Mittel nun zusätzlich den historisch wichtigen Bestand erhalten.
Lassen Sie mich auch noch Stellung nehmen zu den ebenfalls kritisierten Umbau- und Sanierungskosten für das Verwaltungsgebäude sowie dem daraus resultierenden Mietzins. Hierzu hat der Rechnungshof sich sehr ausführlich eingelassen. Lassen Sie mich deshalb auf die wichtigsten Bereiche näher eingehen.
Da ist zunächst die Behauptung, dass die Sanierung und Instandsetzung in Trägerschaft der IKS das deutlich günstigere Modell gewesen wäre. Dabei wird aufgeführt, dass die IKS selbst ursprünglich mit Nettokosten von 7,56 Millionen Euro gerechnet habe. Tatsache ist jedoch, dass bereits 2005 detaillierte Kostenschätzungen der eingeschalteten Architekten und Ingenieure nachgereicht wurden, wonach letztlich mit einer Bruttoinvestitionssumme von rund 13 Millionen Euro zu rechnen sei. Einschließlich der Finanzierungskosten und den zu erwartenden jährlichen Instandhaltungsrückstellungen war am Ende sogar von einer Gesamtbelastung von rund 28 Millionen Euro auszugehen.
Aufgrund dieser bereits damals aufgetretenen Kostensteigerung war es aus Sicht der Landesregierung sinnvoll, Herr Kollege Bierbaum, den geplanten Umbau durch einen privaten Investor durchführen zu lassen. Dies vor allem deshalb, weil bei einem Investor die Bereitschaft zur Errichtung eines hoch innovativen Themenparks ebenfalls gegeben war.
Weiterhin möchte ich Stellung nehmen zur Angemessenheit des Mietzinses. Der vom Investor geforderte Mietpreis von 9 Euro pro Quadratmeter errechnet sich aus den geplanten Herstellungs- und Sanierungskosten, den geplanten Instandhaltungsaufwendungen über 25 Jahre und einem Gewinnaufschlag. Die ursprüngliche Preisvorstellung konnte durch eine Optimierung der Finanzierung - die Forfaitierung auf 8 Euro reduziert werden. Zwei in Auftrag gegebene Gutachten bestätigen im Übrigen die Angemessenheit dieses geforderten Mietzinses. Die Ausführungen des Fachreferates im Finanzministerium und des Rechnungshofes hinsichtlich einer ortsüblichen Miete von 4 Euro bis 4,50 Euro mögen theoretisch herleitbar sein. Mit der Wirklichkeit einer äußerst schwierig zu erschließenden und vermarktenden Spezialimmobilie wie dem ehemaligen Grubengelände Reden haben sie nichts zu tun.
Ich plädiere deshalb ausdrücklich dafür, bei der Bewertung des Umbaus des Verwaltungsgebäudes nicht derartig unrealistische Messwerte zu bemühen. Zu berücksichtigen ist nämlich, dass über die Miete letztlich die gesamten Herstellungs- und Instandhaltungskosten dieser Spezialimmobilie zu amortisieren sind. Und dass das Projekt entgegen den üblichen Mietverträgen nach 25 Jahren an den Mieter zurückfällt, ohne dass hier etwas zu zahlen ist. Und dass in Landesweiler-Reden keine Alternativimmobilie in der benötigten Größenordnung zur Verfügung stand. Und dass die Anmietung der notwendigen Flächen zum Beispiel im Bereich der Landeshauptstadt nur mit ähnlich hohen oder gar höheren Mietsätzen möglich gewesen wäre.
Auch die im Rechnungshofbericht kritisierten Mietsteigerungen aufgrund der vereinbarten Wertsicherungsklausel stellen keine unzulässige Privilegierung des Investors in Reden dar. Das hat sich ja mit dem heutigen Schreiben wahrscheinlich erledigt. Sie entsprechen der in unseren Mietverträgen geübten Praxis, insbesondere bei langfristigen Mietverträgen. In aller Regel ist dies mit dem Vermieter auch nicht verhandelbar. Der Auffassung des Rechnungshofes, dass eine solche Vereinbarung aufgrund der Forfaitierung hinfällig sei, verkennt, dass der Mieter trotz der Forfaitierung einen Anspruch auf Wertsicherung seiner Mieteinnahmen hat. Da im vorliegenden Falle die Investitionen und die laufenden Instandsetzungsaufwendungen durch die Mietzahlungen amortisiert werden sollten, erübrigt sich nach Auffassung unserer Immobilienexperten auch ein getrennter Ausweis des jeweiligen Mietzinses für die unterschiedlichen Flächenarten, da in Summe die gleiche Monatsmiete ermittelt worden wäre. Ein einheitlicher Mietzins ist von daher weder rechtlich noch sachlich zu beanstanden.