7. Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 19) (Drucksache 14/10)........................................................ 103
8. Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bestimmung von Ausschussmitgliedern für Ausschüsse des Landtages (Drucksache 14/22)....... 103
Herr Fraktionsvorsitzender Oskar Lafontaine ist für die heutige Sitzung krankheitsbedingt entschuldigt. Ich glaube, ich spreche in aller Namen, wenn ich ihm von hier aus die allerherzlichsten Genesungswünsche übermittele.
Der Minister der Finanzen hat dem Landtag mit Schreiben vom 15. Oktober 2009 gemäß § 37 der Haushaltsordnung eine Zusammenstellung der überund außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 1. Halbjahr 2009 übermittelt.
Da der Landtag gemäß § 37 Abs. 4 der Haushaltsordnung von den überund außerplanmäßigen Haushaltsausgaben zu unterrichten ist, habe ich die Zusammenstellung den Mitgliedern des Hauses zustellen lassen.
Die SPD-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 14/22 zwischenzeitlich einen Antrag eingebracht, mit dem sie eine Ausschussumbesetzung anstrebt.
Wer dafür ist, dass der Antrag als Punkt 8 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/22 als Punkt 8 in die Tagesordnung aufgenommen ist.
Zu Punkt 3 der Tagesordnung, dem Gesetzentwurf der Regierung zur Weiterentwicklung des saarländischen Weiterbildungsund Bildungsfreistellungsrechts (Drucksache 14/3), hat die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 14/20 den Antrag betreffend: „Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz ausweiten - echte Gesetzesnovellierung erforderlich“ eingebracht.
Wer dafür ist, dass der Antrag als Punkt 9 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/20 als Punkt 9 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 3 der Tagesordnung beraten wird.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Verlängerung des Personalvermittlungsförderungsgesetzes sowie des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz und des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (Drucksa- che 14/7)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den wesentlichen Elementen staatlicher Effizienz- und Transparenzkontrolle zählt eine generelle und kontinuierliche Überprüfung des Normenbestandes in
Gesetzen und Verordnungen. Einen maßgeblichen Beitrag zur Deregulierung und Selbstkontrolle leistet dabei die mittlerweile in vielen Ländern verbreitete Praxis der Befristung von Gesetzen.
Der sinnvolle Einsatz dieses Instrumentariums bietet allerdings einen flexiblen Umgang mit Befristungen je nach den zeitlichen und sachlichen Bedürfnissen des konkreten Einzelfalles. So kann es notwendig sein, Gesetze, die qua Befristung auslaufen, für eine Übergangszeit kurzfristig zu verlängern, um in diesem Zeitraum über ihre weitere Fortgeltung und Ausgestaltung befinden zu können. So verhält es sich auch mit den vorliegenden Gesetzentwürfen.
Das Personalvermittlungsförderungsgesetz sowie das Saarländische Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz laufen zum Jahresende aus. Die Landesregierung hat sich dazu entschlossen, die Entscheidung über eine Nachfolgeregelung und deren Ausgestaltung nicht bis zum Jahresende gewissermaßen im Hauruckverfahren durchzupeitschen, sondern hierfür ein gesondertes Verfahren ohne Zeitdruck zu eröffnen.
Zu diesem Zweck sollen die auslaufenden Gesetze übergangsweise lediglich um ein weiteres Jahr verlängert werden. Ich bitte deshalb den Landtag um Zustimmung in Erster Lesung und Überweisung an den zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen.
Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/7 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann kann ich feststellen, dass dieser Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig mit der Zustimmung aller Abgeordneten angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen ist.
Erste Lesung des von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Drucksache 14/19)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf wird ein umfassender Nichtraucherschutz in den Gaststätten, in den Vereinsheimen, Diskotheken, Festzelten und den Beherbergungsbetrieben gewährleistet. Wir haben uns bei diesem Gesetzentwurf und in der Begründung insbesondere auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gestützt.
Von daher möchte ich zu Anfang hieraus zitieren. Das Bundesverfassungsgericht hat dargestellt, dass mit dem Rauchverbot in den Gaststätten der Gesetzgeber ein ganz wichtiges Gemeinwohlziel verfolgt, das auf vernünftigen Erwägungen beruht und daher die Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit grundsätzlich zu legitimieren vermag.
Es hat weiter ausgeführt, dass die Freiwilligkeit der Entscheidung des Einzelnen, sich insbesondere beim Besuch einer Gaststätte der Belastung durch Tabakrauch auszusetzen, das Anliegen des Gesundheitsschutzes nicht hinfällig macht. Es hat auch ausgeführt, dass zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen, nach denen mit dem Passivrauchen schwerwiegende gesundheitliche Risiken verbunden sind, nationaler und internationaler Konsens in der Wissenschaft sind. Ebenso hat es ausgeführt, dass die Selbstverpflichtung der Gastronomie von dem Gesetzgeber durchaus als gescheitert betrachtet werden kann, und dass der Gesetzgeber daher nicht gehindert ist, ein striktes Rauchverbot in den Gaststätten zu verhängen.
Des Weiteren hat es ausgeführt, dass der Gesetzgeber sich auf eine Ausnahme für die Kleingastronomie nicht einzulassen braucht, wenn er das Konzept eines strikten Rauchverbotes wählt. Wenn aber hier eine andere Einschätzung dieses Gefahrenpotenzials durch den Gesetzgeber erfolgt und Ausnahmen möglich sind, sind Gefahreneinschätzungen dann nicht schlüssig, wenn identischen Gefährdungen in demselben Gesetz unterschiedliches Gewicht beigemessen wird. Das ist der Hintergrund, warum wir hier immer das Konzept vertreten haben, dass es einen konsequenten Nichtraucherschutz geben muss.
Ich stelle die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts deswegen an den Anfang, weil es nicht darum geht, dass hier das Diktat grüner Missionare oder das Paradebeispiel für eine fragwürdige Politik praktiziert werden soll. Es geht nicht um Freiheit gegen Ökodiktatur, sondern es geht um Gesundheitsschutz und um einen umfassenden Schutz vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens in der Gastronomie. Es geht also auch nicht um das
Verbot des Rauchens generell oder um Kampf oder Auseinandersetzung zwischen Raucherinnen und Rauchern und Nichtraucherinnen und Nichtrauchern. Die Gefahren des Passivrauchens haben wir insbesondere in der letzten Legislatur bereits mehrfach erörtert. Von daher denke ich, auch das ist bekannt. Wir haben hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einem anderen Konzept folgt und folgerichtig keine Ausnahmen hat.
Wir sind der Auffassung, dass die Ausnahmen kontraproduktiv sind, dass sie Ungerechtigkeiten schaffen, Abgrenzungsschwierigkeiten und auch Wettbewerbsnachteile in der Gastronomie, die nicht gerechtfertigt sind. Ich möchte darauf hinweisen, dass in diesen Gesetzentwurf textlich noch eine weitere Änderung hinein muss. In § 5 ist eine redaktionelle Änderung notwendig. Das Zutrittsverbot in § 5 kann aus redaktionellen Gründen herausgestrichen werden.
Wie wir auch deutlich gemacht haben, soll im Rahmen einer Anhörung, die auf die Erste Lesung folgt, geklärt werden, inwiefern Bestandsschutz eventuell bestimmte Übergangsregelungen notwendig macht. Vollkommen klar ist aber auch, dass es eine wirklich strikte Regelung sein muss, die nur von vernünftigen Gründen getragen wird. Es kann nicht sein, dass sich jemand darauf beruft, dass er gerade erst neue Aschenbecher angeschafft hat. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Neuling im Landtag hatte ich mir eigentlich vorgestellt, dass, wenn wir die ersten Gesetze beraten, was heute der Fall ist, eine Vorlage dabei wäre, bei der wir über die finanzielle Situation des Landes diskutieren könnten. Dem ist leider nicht so, sondern wir reden über das Nichtrauchergesetz. Als ob wir sonst keine Sorgen in diesem Lande hätten, als darüber nachzudenken, wie wir jetzt die Raucher noch mehr knebeln können!
(Beifall bei der LINKEN. - Abg. Schmitt (CDU) : Es hat jeder die Gelegenheit gehabt, Tagesordnungspunkte zu beantragen.)
Und dann bringen Sie - vielmehr konkret der Kollege Ulrich - ein Nichtraucherzwangsgesetz ein. Er bringt dies ein für Jamaika. Das Wort Jamaika gefällt mir eigentlich nicht so gut, auch wenn es ein schönes Land ist. Sagen wir doch lieber Schwampel-Koalition, wie das früher einmal hieß: Schwarze Ampel. Also passt eher das Wort Schwampel-Koalition als Jamaika-Koalition.
Jetzt komme ich zum Thema. Kollege Ulrich, Sie wollen ein Gesetz, das den Namen Nichtraucherzwangsgesetz verdient. Die CDU-Landesregierung hatte im Jahr 2008 ein Gesetz zum Nichtraucherschutz eingebracht, hat dann im Januar 2009 nachgebessert, als sie gemerkt hat, dass Unruhe im Land entstanden ist, dass die Gastwirte sich beschwert haben, dass sich das Verfassungsgericht dazu geäußert hat. Und dann hat man das Gesetz nachgebessert auf Druck der Öffentlichkeit. Die CDU-Landesregierung hat in der Vergangenheit nicht viele gute Sachen gemacht, aber ich zähle das mal zu den Dingen, die für Ruhe im Land, bei den Gastwirten und den Kneipen, geführt haben, wo es vorher erhebliche Unruhe gegeben hat.
Nachdem Ruhe eingetreten ist, wird in der ersten Sitzung des Landtages, in der Gesetze beraten werden, ein Gesetz vorgelegt, das im Grunde genommen das Rauchen in jeder Form verbietet. Ich selbst bin Nichtraucher - um das auch mal zu sagen -, kann aber mit dem jetzigen Gesetz leben und bin damit zufrieden; die Kneipen und Gaststätten ebenfalls, wie man hört. Dort ist Ruhe eingekehrt. Und jetzt macht der Kollege Ulrich ohne Not ein Fass auf, das - wie man so schön sagt - dem Fass tatsächlich den Boden ausschlägt.
Man kann sagen, der missionarische Eifer unseres Kollegen Ulrich kennt keine Grenzen. Er trägt den Nichtraucherzwang wie eine Monstranz vor sich her und will auch in Festzelten, auf Terrassen und wenn möglich in Biergärten das Rauchen verbieten. Man munkelt sogar, er will eine Bannmeile um Biergärten und um den Landtag einrichten, um das Rauchen auch im Außenbereich zu verbieten.
Man könnte doch mal nach Bayern schauen, Kollege Schmitt, wo man diese Probleme schon gehabt hat. Dort hat man das Problem erkannt und dafür gesorgt, dass wieder Ruhe eingekehrt ist. Es bringt nämlich nichts, wenn man einen Nichtraucherzwang einführen und dabei mit dem Kopf durch die Wand will, Kollege Ulrich. Oder soll man sagen: Der Panzer kommt jetzt so langsam in Fahrt, wenn es um das Thema Rauchen geht?
Nach Angaben des Hotel- und Gaststättenverbandes gehen circa 1.000 Arbeitsplätze verloren. Das macht nichts, wir haben ja genug Arbeitslose, noch 1.000 draufpacken, ist nicht so schlimm! Hauptsache, Kollege Ulrich, wir halten die Monstranz nach vorne, was den Nichtraucherzwang angeht. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keinen Ver