Protocol of the Session on November 16, 2011

die durch nichts gerechtfertigt ist. Es geht mitnichten darum - wie hier vorgetragen wurde -, irgendeine künstliche Unterscheidung zu treffen, um einen Weg in unterschiedliche Besoldung zu rechtfertigen. Von daher war dieser Redebeitrag völlig daneben. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat Bildungsminister Klaus Kessler.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz noch auf die eine oder andere Frage beziehungsweise Befürchtung in dem Zusammenhang eingehen. Die Wiedereinführung der Grundschullehrerausbildung im Saarland eröffnet uns die Möglichkeit, in relativer Unabhängigkeit von einem anderen Land die Lehrkräfteversorgung in unserem Land sicherzustellen. Sie eröffnet uns durch die Struktur des Lehramtsbildungsganges Primarstufe und Sekundarstufe I - und darauf legen wir dezidiert Wert - beim Lehrereinsatz eine gewisse Flexibilität. Das war in der Vergangenheit im Übrigen auch so. Immer dann, wenn Grundschullehrer auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin nicht in der Grundschule, sondern im Sekundarbereich I einer weiterführenden Schule unterrichten wollten, haben wir das möglich gemacht.

Herr Commerçon, Sie fordern an dieser Stelle, eine stärkere Kooperation mit Rheinland-Pfalz zu bewerkstelligen. Das Problem liegt mit Blick auf die Grundschullehrerausbildung darin, dass RheinlandPfalz nur noch für die Klassenstufen 1 bis 4 ausbildet. Wir wollen aber bis zur Klassenstufe 9 inklusive des Sekundarbereiches I ausbilden. Das erschwert die Kooperation außerordentlich. Wenn wir einen eigenen Lehramtsbildungsgang bei uns an der Universität haben, haben wir auch einen stärkeren Einfluss auf die Inhalte, beispielsweise auf die Gestaltung der uns wichtigen Inklusion. Wir wollen - das ist mit der Universität so abgesprochen - der Universität auch die Möglichkeit eröffnen, im Bereich der Grundschuldidaktik und -pädagogik an ausgewählten Grundschulen Forschung zu betreiben, beispielsweise in der Migrantenförderung. Das sind Dinge, die wir selbst gestalten können.

Mir ist bekannt geworden, dass Rheinland-Pfalz ab dem nächsten Jahr für die Grundschullehrerausbildung das Fach Musik nicht mehr anbietet. Das Fach Musik wird gestrichen werden. Auch das ist ein Grund, dass wir uns Sorgen machen müssen. Wir wollen, dass bei uns ein komplexes Angebot für die Grundschullehrerausbildung vorgehalten wird und das wird im Saarland auch Musik beinhalten. Es geht uns auch nicht darum, billige Lehrkräfte zu re

krutieren. Das würde ich, wenn es schärfer formuliert wäre, als Unterstellung klar zurückweisen.

(Zuruf des Abgeordneten Commerçon (SPD).)

Ich habe es ja so formuliert, dass Sie es auch verstanden haben, Herr Commerçon. Sie sind heute sehr aufmerksam. - Gerade Lehrerverbände wie der SLLV legen Wert darauf, dass man in der Grundschullehrerausbildung den Sekundarbereich I mit einbezieht. Wenn man die Lehrerausbildung nur auf den Primarbereich, also die Klassenstufen 1 bis 4 beschränkt, besteht ja gerade die Befürchtung, dass die Grundschullehrer in der Besoldung gegenüber den anderen Lehrkräften nach unten abgehängt werden. Genau das wollen wir nicht.

Sie sprachen auch die Umstellung auf Bachelor- und Masterabschlüsse an. Das regelt das Gesetz natürlich nicht. Das wissen Sie. Darüber müssen wir uns mit der Universität verständigen. Darüber werden Gespräche geführt und ich kenne die Diskussion. An einer Stelle muss ich Sie korrigieren. Acht Bundesländer haben noch nicht vom Staatsexamen auf Bachelor und Master umgestellt. Und ein Land, das auf Bachelor und Master umgestellt hatte, das Bundesland Sachsen, kehrt wieder zur Staatsexamensregelung zurück. Wir müssen die Vor- und Nachteile dieser Regelung prüfen. Wir befinden uns in konstruktiven Gesprächen mit der Universität des Saarlandes - wohl wissend, dass wir auf der Grundlage des Bologna-Prozesses und im Hinblick auf die Europäisierung und Anerkennung der entsprechenden Lehramtsbildungsgänge an dieser Stelle durchaus Handlungsbedarf zu sehen ist.

Zum Schluss möchte ich Ihnen eine kleine Lesehilfe zuteil werden lassen. Herr Commerçon, Sie hatten reklamiert, dass die Fortbildungsverpflichtung der Lehrerinnen und Lehrer im Gesetz so nicht vorgesehen sei. In § 19 ist die Fortbildung der Lehrkräfte und deren Weiterbildung klar und deutlich geregelt. Ich zitiere den Absatz 2: Die Lehrkräfte - jetzt kommt die Einfügung, die neu ist -, insbesondere Lehrkräfte mit Leitungs- oder Ausbildungsfunktionen, sind verpflichtet sich fortzubilden und an Fortbildungsveranstaltungen auch innerhalb unterrichtsfreier Zeiten teilzunehmen. - Insofern haben wir das, denke ich, auch in Ihrem Sinne geregelt. Ich würde mich freuen, wenn Sie den Gesetzentwurf weiter konstruktiv begleiten würden. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme

(Abg. Willger (B 90/GRÜNE) )

des Gesetzentwurfes, Drucksache 14/617, in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens (Drucksache 14/567)

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Lothar Schnitzler das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über die Stiftung eines Feuerwehrehrenzeichens, Drucksache 14/567, wurde vom Plenum in seiner 25. Sitzung vom 21. September 2011 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, angesichts einer Veränderung des Eintrittsalters in die Jugendfeuerwehr und einer Verlängerung der aktiven Dienstzeit für Feuerwehrleute, durch das neu eingeführte bronzene Feuerwehr-Ehrenzeichen ein Ehrenzeichen zu schaffen, um alle maßgeblichen Etappen einer typischen Feuerwehr-Biografie insgesamt besser honorieren zu können.

Der Gesetzesentwurf wurde vom Ausschuss am 20. Oktober 2011 gelesen. Der Ausschuss hat auf die Durchführung einer Anhörung einvernehmlich verzichtet.

Worum geht es bei diesem Gesetz? Das Bronzene Feuerwehr-Ehrenzeichen am Bande wird als weitere Stufe zur Honorierung der ersten Etappe einer Feuerwehr-Biografie mit einer Dienstzeit von 25 Jahren eingeführt. Die Dienstzeiten des Silbernen Feuerwehr-Ehrenzeichens, das waren bislang 25 Jahre, und des Goldenen Feuerwehr-Ehrenzeichens, bislang 35 Jahre, verschieben sich hierdurch auf 35 Jahre beziehungsweise 40 Jahre. Aufgrund der Absenkung des Eintrittsalters auf 8 Jahre und der Verlängerung der aktiven Dienstzeit bis zum vollendeten 63. Lebensjahr kann eine maximale Dienstzeit von 55 Jahren erreicht werden.

Als Übergangsregelung sieht Artikel 2 des Gesetzes vor, dass Feuerwehrangehörige, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes mindestens 25 beziehungsweise 35 Jahre aktiv in einer Feuerwehr

Dienst getan haben, mit dem Silbernen beziehungsweise mit dem Goldenen Feuerwehr-Ehrenzeichen am Bande nach dem bisherigen Recht ausgezeichnet werden können. Das Gesetz sieht eine erneute Befristung bis zum 31. Dezember 2020 vor.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig und ohne Enthaltungen die Annahme des Gesetzentwurfes zur Änderung des Gesetzes über die Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens, Drucksache 14/567, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/567 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich kann feststellen, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/567 in Zweiter und letzter Lesung mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften im Bereich des Brandschutzes und der Technischen Hilfe (Drucksache 14/568)

Zur Berichterstattung erteile ich wiederum Herrn Abgeordneten Lothar Schnitzler das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften im Bereich des Brandschutzes und der Technischen Hilfe, Drucksache 14/568, wurde vom Plenum in seiner 25. Sitzung am 21. September 2011 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen.

Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, die Geltungsdauer bestehender Vorschriften im Bereich des Brandschutzes und der Technischen Hilfe, die bis zum 31. Dezember 2011 befristet sind, zu verlängern, da die Vorschriften weiterhin benötigt werden. Des Weiteren trägt der Gesetzentwurf geänderten Ressortbezeichnungen der Ministerien und der Umfirmierung des „Rettungszweckverbandes“ in „Zweckver

(Präsident Ley)

band für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung“ Rechnung.

Der Gesetzesentwurf wurde vom Ausschuss am 20. Oktober 2011 gelesen. Der Ausschuss hat auf eine Anhörung einvernehmlich verzichtet, da mit dem Gesetzesentwurf keinerlei materielle Veränderungen einhergehen. Das Gesetz sieht eine erneute Befristung vor. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig und ohne Enthaltungen die Annahme des Gesetzesentwurfes zur Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften im Bereich des Brandschutzes und der Technischen Hilfe, Drucksache 14/568, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/568 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/568 in Zweiter und letzter Lesung mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Privatschulgesetzes (Drucksache 14/543) (Abände- rungsantrag des Ausschusses BM Drucksa- che 14/614)

Zur Berichterstattung erteile ich Frau Abgeordneter Gisela Kolb das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Landesregierung eingebrachten und Ihnen als Drucksache 14/543 vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes in seiner 24. Sitzung am 24. August 2011 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen.

Nach den Worten der einbringenden Landesregierung erscheint es dringend geboten, das Privatschulgesetz des Saarlandes in mehrerlei Hinsicht den aktuellen Bedürfnissen anzupassen. Vor dem Hintergrund vermehrter Gründungsinitiativen im Bereich privater Schulen stünden dabei der Aspekt der Qualitätssicherung und die Berücksichtigung der restriktiveren Regelungen in anderen Bundesländern

im Mittelpunkt. Eine Anpassung erfolge bereits durch die Namensänderung in „Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft“. Die programmatische Ausrichtung dieser Bezeichnung setze sich in der Aufgabenbeschreibung für diese Schulen fort.

Unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgabe der Privatschulfreiheit mit staatlicher Unterstützungspflicht werden die Dimensionen der finanziellen Förderung an einzelnen Stellen behutsam zurückgeführt. Das betrifft etwa die Höhe der Personalund Sachkostenzuschüsse mit Blick auf die erste, meist dreijährige Betriebsphase nach Genehmigung und vor Anerkennung einer neuen Privatschule. Ebenfalls erst mit dem Zeitpunkt der Anerkennung einer Schule soll künftig die Gewährung von Investitionszuschüssen einsetzen. Dem Ziel der Verwirklichung von Schulqualität dient der Vorschlag, von Personen der Schulleitung nicht nur die persönliche Zuverlässigkeit, sondern auch eine fachliche Eignung zu verlangen.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien, später in Ausschuss für Bildung und Medien umbenannt, hat sich in drei Sitzungen mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt. Der Ausschuss hat eine Anhörung durchgeführt, an der in schriftlicher Form sieben und mit mündlichem Vortrag zwei Organisationen teilgenommen haben. In drei schriftlichen Voten ist die Zielrichtung des Gesetzentwurfes - in Stichworte gefasst: die fachliche Eignung für die Ausübung der Schulleitung und die dreijährige Bewährungszeit bis zur finanziellen Vollförderung - auf Zustimmung gestoßen. Drei weitere Organisationen, im Gegensatz zu den Entwurfsbefürwortern Vertreter privatschulischer Interessen, sahen die verschärften Vorgaben der Novelle kritisch: Der Verband Deutscher Privatschulen, die Arbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen und der Montessori Landesverband haben die geplanten Zuwendungskürzungen unter Hinweis auf bildungs- und sozialpolitisch ungünstige Wirkungen abgelehnt und sie für verfassungsrechtlich bedenklich erklärt.

Nach Auswertung der Anhörung haben sich alle Fraktionen im Ausschuss auf einen Abänderungsantrag verständigt. Nach diesem Vorschlag ist ein Antrag auf Genehmigung einer Schule in freier Trägerschaft künftig mindestens sechs Monate vor Beginn eines Schuljahres in bescheidungsfähiger Form bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen. Durch die Einführung einer Antragsfrist soll die sorgfältige Prüfung eines Privatschulvorhabens sichergestellt werden, auf der Basis bescheidungsfähiger Angaben und Nachweise zu den im Gesetz festgelegten Genehmigungsvoraussetzungen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, die Annahme des Gesetzentwurfs zur Änderung des Pri

(Abg. Schnitzler (DIE LINKE) )

vatschulgesetzes unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.