Protocol of the Session on October 25, 2011

Ein letzter Fall, dieses Mal aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums. Ein Petent fühlt sich als Hundehalter diskriminiert, weil er anders als die Halter von Katzen oder Pferden auf seinen Vierbeiner eine kommunale Steuer entrichten muss. Also fordert er im Sinne der Gleichbehandlung, die Hundesteuer abzuschaffen, zumal hierfür nicht die geringste Gegenleistung der Gemeinde zu erkennen sei.

Die Stellungnahme des Ministeriums macht wenig Hoffnung auf Abhilfe. Vielmehr wird umfänglich dargelegt, warum es nicht vertretbar erscheint, die landesgesetzliche Verpflichtung der Gemeinden zur Erhebung der Hundesteuer aufzuheben. Das Ministerium klärt auf. Die Hundesteuer diene der Bestreitung des örtlichen Aufwandes für das Halten eines Hundes, soweit dieser Aufwand über das für die

Deckung der allgemeinen Lebensbedürfnisse Erforderliche hinausgeht. Darüber hinaus werde mit der Steuer ein Lenkungszweck verfolgt, nämlich der Zweck, mit Blick auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung die Zahl der gehaltenen Hunde auf ein vertretbares Maß zu begrenzen.

Nach ständiger Rechtsprechung verstoße die Besteuerung von Hunden nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, denn die Haltungsbedingungen von Hunden einerseits und von Katzen oder Pferden andererseits wichen mit Blick auf ihre Einwirkung auf den örtlichen Lebensbereich deutlich voneinander ab, sodass für die steuerliche Ungleichbehandlung sachliche Gründe vorlägen. Entscheidend ins Gewicht fielen die hygienischen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die speziell mit der Haltung von Hunden verbunden seien - Beeinträchtigungen mit Blick auf die Verunreinigung öffentlicher Räume und Beeinträchtigungen mit Blick auf die Gefahr von Bissverletzungen. Die Argumentation des Ministeriums wirkt auf den Ausschuss so überzeugend, dass er sich veranlasst sieht, die Stellungnahme der Regierung zu bestätigen und die Eingabe für erledigt zu erklären.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Abschluss des Jahresberichts darf ich wie immer die Gelegenheit nutzen, allen - meinen Kolleginnen und Kollegen und insbesondere unserem Ausschusssekretär Dr. Schwickert - recht herzlich zu danken, die zur Tätigkeit des Eingabenausschusses im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ihren wertvollen Beitrag geleistet haben. - Vielen Dank.

(Beifall des Hauses.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kugler. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen nun zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses „Unternehmerische Einflussnahme auf die Regierungsbildung des Saarlandes nach den Landtagswahlen 2009“ („Landtags- wahlen 2009“) (Drucksache 14/594)

Zur Berichterstattung aus dem Untersuchungsausschuss erteile ich Herrn Abgeordneten Roland Theis das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag des Saarlandes hat in seiner 7. Sitzung vom 10. Februar 2010 gemäß Artikel 79 Abs. 1 der Verfassung des Saar

(Abg. Kugler (DIE LINKE) )

landes in Verbindung mit § 39 Abs. 2 des Gesetzes über den Landtag die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses beschlossen.

Der Landtag hat dem Untersuchungsausschuss den Auftrag erteilt, die Rolle Hartmut Ostermanns bei der Regierungsbildung, die Umstände der Einstellung der gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren sowie den steuerlichen Umgang mit Unternehmungen der Ostermann-Gruppe zu untersuchen. Ferner wurde in der Drucksache 14/102 der Auftrag erteilt, die Gründe für das politische Scheitern der Regierungsbildung zwischen der SPD, der Partei DIE LINKE und der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie mögliche strafbare Handlungen - insbesondere in Bezug auf Delikte des 14. Abschnitts des Strafgesetzbuchs - zu untersuchen. Ich darf davon ausgehen, dass Ihnen der weitere Inhalt der Einsetzungsbeschlüsse in den Drucksachen 14/85 - neu - sowie 14/102 bekannt ist.

In seiner konstituierenden Sitzung am 24. März 2010 hat der Untersuchungsausschuss den Unternehmer und FDP-Politiker Hartmut Ostermann sowie den Fraktionsvorsitzenden von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Hubert Ulrich, als Betroffene im Sinne des § 54 Abs. 1 und 2 des Landtagsgesetzes festgestellt. Der Untersuchungsausschuss hat 14 Beweisbeschlüsse gefasst, die Zeugeneinvernahmen, das Beiziehen von Akten und Beweisdokumenten sowie deren Begutachtung durch einen Sachverständigen zum Gegenstand hatten. Er hat 26 Zeugen vernommen, unter anderem den Betroffenen Hubert Ulrich, den Geschäftsführer der think & solve Beratungsgesellschaft mbH sowie zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung und der Staatsanwaltschaft Saarbrücken.

Die Ausschussarbeit - so viel möchte ich hinzufügen - war durch das strukturelle Problem gekennzeichnet, zwei Rechte von Verfassungsrang miteinander in praktische Konkordanz zu bringen: auf der einen Seite das parlamentarische Untersuchungsrecht nach Artikel 79 der saarländischen Verfassung und auf der anderen Seite das ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dabei war der Untersuchungsausschuss in seiner Abwägung nicht frei, sondern an die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebunden, denn nach der sogenannten Flick-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gestattet die Bedeutung, die das parlamentarische Kontrollrecht sowohl für die parlamentarische Demokratie als auch für das Ansehen des Staates hat, in der Regel dann keine Verkürzung des Aktenherausgabeanspruchs zugunsten des Schutzes der allgemeinen Persönlichkeit und des Eigentums, wenn Parlament und Regierung Vorkehrungen für den Geheimschutz treffen.

Dies bedeutete für den in Rede stehenden Untersuchungsausschuss, dass er Vorkehrungen zum Geheimschutz zu treffen hatte. Hierzu hat er in seiner konstituierenden Sitzung am 24. März 2010 einstimmig eine Geheimschutzordnung erlassen, die im Übrigen inhaltlich weitgehend mit der des Bundestages und anderer Länderparlamente übereinstimmt. Ferner musste die Beweisaufnahme zur Wahrung des Steuergeheimnisses teilweise nicht öffentlich durchgeführt werden. Infolgedessen enthält der Abschlussbericht einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil. Von einem Abdruck des nicht öffentlichen Teils des Abschlussberichts im Rahmen der Landtagsdrucksache war daher aus geheimschutzrechtlichen Gründen zwingend abzusehen. Alle diese Entscheidungen waren zwingende rechtliche Folgen unserer gemeinsamen, einstimmigen Entscheidung für eine Geheimschutzordnung sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf an dieser Stelle Ihnen gegenüber die Vorgeschichte dieses Untersuchungsausschusses als weitgehend bekannt unterstellen und komme zu den tatsächlichen Feststellungen, die der Ausschuss im Rahmen seiner Arbeit getroffen hat. Er ist seinem Auftrag nachgekommen und hat auftragsgemäß folgende durch die Einsetzungsbeschlüsse vorgegebenen Themenkomplexe gebildet: Beschäftigungsverhältnisse zwischen Hubert Ulrich und Unternehmungen der Ostermann-Gruppe, Steuerverfahren der Finanzbehörden, Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, Parteispenden und sonstige mögliche Einflussnahme auf Sondierungsgespräche und die Regierungsbildung, mögliche Strafbarkeit einzelner Äußerungen im Hinblick auf Ehrschutz- und Geheimnisschutzdelikte.

Zu den beiden letzten Tatbestandskomplexen wurden keine Beweisanträge gestellt. Daher gibt es hierzu auch keine tatsächlichen Feststellungen. Die zu den übrigen Themenkomplexen aufgrund der Beweisaufnahme getroffenen tatsächlichen Feststellungen werden im Folgenden aufgrund der Kürze der Zeit notwendigerweise verkürzt von mir wiedergegeben. Wesentlich ist jedoch, darauf hinzuweisen, dass es hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen keine abweichenden Auffassungen zwischen einzelnen Abgeordneten oder zwischen Mehrheit und Minderheit im Untersuchungsausschuss gibt, wie sie das Landtagsgesetz ermöglicht hätte.

Ich komme zu Themenkomplex 1, den Beschäftigungsverhältnissen zwischen Hubert Ulrich und Unternehmungen der Ostermann-Gruppe. Der Betroffene, Hubert Ulrich, war seit Mai 2001 für die think & solve Beratungsgesellschaft mbH als Mitarbeiter in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit tätig. Ab Dezember 2002 reduzierte er wegen seines Einzugs in den Deutschen Bundestag

(Abg. Theis (CDU) )

seine Tätigkeit, die eine leitende Funktion beinhaltete, von Vollzeit auf 25 Prozent, was mit einer entsprechenden Gehaltsreduzierung und einem Wegfall der Leitungsfunktion einherging. Während seiner Teilzeittätigkeit ab Dezember 2002 war Hubert Ulrich weiterhin in den Bereichen Marketing und Öffentlichkeitsarbeit tätig, wohingegen der Vertrieb ganz überwiegend jedenfalls - aus seinem Tätigkeitsbereich ausschied. Im Rahmen der Teilzeittätigkeit, die zehn Stunden wöchentlich betrug, beobachtete Hubert Ulrich die Konkurrenz und den Markt und überdachte die Produkte der Firma. Zur Öffentlichkeitsarbeit zählte auch die Unterhaltung geschäftlicher Kontakte zu Mitarbeitern der Saarbrücker Zeitung. Die think & solve Beratungsgesellschaft mbH belegte sowohl die Vollzeit- als auch die Teilzeittätigkeit von Hubert Ulrich durch Vorlage von Unterlagen, die unter anderem Protokolle, Fachkonzepte, Marketing-Guides, Broschüren, Firmenpräsentationen, zahlreiche Flyer und eine Darstellung des Unternehmensprofils enthielten. Als sich nach den Landtagswahlen 2009 abzeichnete, dass die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an einer Landesregierung im Saarland beteiligt sein würde - unabhängig davon, wie diese sich zusammensetzen würde -, wurde das Beschäftigungsverhältnis durch Auflösungsvereinbarung zum 30. September 2009 beendet. - So viel zu den tatsächlichen Feststellungen zu Themenkomplex 1.

Ich komme zu Themenkomplex 2, den Steuerverfahren der Finanzbehörden. Bei fünf Gesellschaften der Ostermann-Gruppe wurden zwischen 2003 und 2005 Betriebsprüfungen durch die Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Finanzamts Saarbrücken, Mainzer Straße, eingeleitet. Im Rahmen dieser Betriebsprüfungen gab es mehrere Besprechungen, in denen verschiedene Rechtsprobleme erörtert wurden. Die Groß- und Konzernbetriebsprüfung wurde vom Betriebsprüfungsreferat des Finanzministeriums begleitet. Des Weiteren war das Veranlagungsfinanzamt Saarbrücken, Am Stadtgraben, in die Besprechungen eingebunden. Teilweise fanden, wie üblich, Schlussbesprechungen mit Vertretern der steuerpflichtigen Gesellschaften statt. Im Rahmen der durchgeführten Besprechungen, die ordnungsgemäß protokolliert wurden, gab es - dies haben alle Zeugen übereinstimmend und glaubhaft bekundet weder rechtswidrige Weisungen noch sonstige sachwidrige Einflussnahme auf die Behandlung der Steuerverfahren. Betriebsprüfungen erstrecken sich angesichts der Konzerngröße über mehrere Jahre. Betriebsprüfungsberichte lagen überwiegend im Frühjahr 2009 vor und gingen nach ihrer Erstellung an das Veranlagungsfinanzamt, welches die steuerliche Auswertung vornahm und entsprechende Änderungsbescheide gegenüber den steuerpflichtigen Gesellschaften erließ. Ein Mitarbeiter der Bußgeldund Strafsachenstelle des Finanzamts fasste dann

die Vorgänge zusammen und übergab die bis dahin vorliegenden Betriebsprüfungsberichte am 12. Oktober 2009 der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Das auf der Grundlage des 14. Beweisbeschlusses auf Antrag der Oppositionsfraktionen eingeholte Sachverständigengutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Finanzverwaltung in dem zu begutachtenden Fall nach Recht und Gesetz entschieden hat, dass ihr Vorgehen nachvollziehbar und sachgerecht war und dass die getroffene Entscheidung, die im September 2008 Bindungswirkung erlangt hatte, im Einklang mit der damals gültigen Rechtslage stand.

Ich komme zu Themenkomplex 3, den Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. Von den durch das Justizministerium übersandten Ermittlungsverfahren richteten sich fünf gegen den Betroffenen Hartmut Ostermann. Alle Ermittlungsverfahren wurden von der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken und ab April 2008 vom Leiter dieser Abteilung bearbeitet, der vom Untersuchungsausschuss zeugenschaftlich vernommen wurde. Der vernommene Oberstaatsanwalt bekundete, dass für ihn die Ergebnisse der Betriebsprüfung für den Ausgang der Ermittlungsverfahren von entscheidender Bedeutung waren, sodass er zunächst das Vorliegen der Betriebsprüfungsberichte abwartete. Am 12. Oktober 2009 erhielt der zeugenschaftlich vernommene Oberstaatsanwalt mehrere Betriebsprüfungsberichte. Er besprach deren Inhalt mit dem Mitarbeiter der Bußgeld- und Strafsachenstelle, der ihm die Berichte überbracht hatte. Beide waren übereinstimmend der Auffassung, dass ein strafrechtlich relevanter Vorsatz nicht nachweisbar ist. Nach Aktenstudium am 23. Oktober 2009 stellte der Leiter der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken sämtliche in Rede stehenden Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung, das heißt mangels hinreichenden Tatverdachts ein, da aus seiner Sicht keine Verurteilungswahrscheinlichkeit gegeben war. Diese Entscheidung traf er, ohne sich mit einem Kollegen, dem Behördenleiter, dem Generalstaatsanwalt oder einer Person aus dem Justizministerium zu besprechen. Es gab nach Aussage des Oberstaatsanwaltes weder eine Weisung noch sonstige Formen der Einflussnahme auf seine Abschlussentscheidung. Nach Einstellung der Ermittlungsverfahren verfasste der Oberstaatsanwalt einen Bericht, der dem Justizministerium auf dem üblichen Dienstweg zugeleitet wurde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den Themenkomplexen 4 und 5 wurden keine Beweisanträge gestellt, sodass es hierzu auch keine tatsächlichen Feststellungen gibt.

Ich komme zum Wertungsteil des Abschlussberichtes. Bei der Bewertung der Untersuchungsergebnisse bestehen naturgemäß Auffassungsunterschiede

(Abg. Theis (CDU) )

zwischen den Koalitions- und den Oppositionsfraktionen. Die unterschiedlichen Bewertungen der Koalitions- und Oppositionsfraktionen zu jedem Themenkomplex sind im Bericht besonders dargestellt und werden im Folgenden zusammengefasst von mir vorgetragen.

Themenkomplex 1, Beschäftigungsverhältnisse. Die Koalitionsfraktionen legen hinsichtlich des Themenkomplexes Beschäftigungsverhältnisse des Hubert Ulrich mit Unternehmen der Ostermann-Gruppe insbesondere Wert darauf, dass Hubert Ulrich aufgrund der Arbeitsverträge keinerlei Vergütungen erhalten hat, für die es keine adäquate Gegenleistung gab, seine Tätigkeit vielmehr nach Aussage des Geschäftsführers von think & solve einen höheren Gegenwert darstellte als die bezahlte Vergütung. Zum Zweiten gab es keine unternehmerische Einflussnahme seitens des Unternehmers Ostermann über die Person Hubert Ulrich, da Hartmut Ostermann weder am Zustandekommen noch bei der Gestaltung des Arbeitsverhältnisses überhaupt eine Rolle gespielt hat.

Die Oppositionsfraktionen hingegen halten an der Bewertung fest, dass Hubert Ulrich seine Tätigkeit nicht ausreichend durch Unterlagen zu belegen imstande war und dass Hubert Ulrich sich bei konkreten Fragen zu seiner Tätigkeit in floskelartige Phrasen flüchtete und keine detaillierte Angaben machen konnte oder wollte, sodass seine Beschäftigung sich aus deren Sicht als „Stillbeschäftigung“ darstellt.

Ich komme zu den Bewertungen zu Tatbestandskomplex 2, den Steuerverfahren. Hinsichtlich des Themenkomplexes Steuerverfahren kommen die Koalitionsfraktionen zu der Bewertung, dass es nach allen Zeugenaussagen weder rechtswidrige Weisungen noch sachwidrige Einflussnahmen auf die Behandlung der Steuerverfahren gab und dass die Behandlung der Steuerverfahren nach Recht und Gesetz erfolgte, was in einem Fall durch einen externen Gutachter bestätigt wurde, dass die Betriebsprüfungsberichte überwiegend im Frühjahr 2009 vorlagen, also bereits lange vor der Landtagswahl, und dass im zeitlichen Zusammenhang mit der Regierungsbildung die Finanzverwaltung Entscheidungen zulasten der Ostermann-Gruppe traf, sodass der Vorwurf der Käuflichkeit eindeutig schon logisch widerlegt werden konnte.

Die Oppositionsfraktionen hingegen halten an ihrer Bewertung fest, dass das Finanzministerium bei der steuerlichen Bewertung der Sachverhalte eine federführende Rolle einnahm und dem Verfahren besondere Aufmerksamkeit schenkte, dass es sich um voneinander unabhängige Steuerverfahren mit unterschiedlichen Sachverhalten, unterschiedlichem Verfahrensbeginn und unterschiedlicher Verfahrensdauer handelt, sodass der gemeinsame Abschluss der Verfahren eher ungewöhnlich erscheint, und

dass eine lange Verfahrensdauer wohl gewollt war, um dem Unternehmer Ostermann einen zeitlichen und finanziellen Vorteil in Form eines großzügigen Zahlungsaufschubes zu verschaffen. - So die Wertungen der Opposition.

Ich komme zu den Bewertungen von Themenkomplex 3, den Ermittlungsverfahren. Die Koalitionsfraktionen halten hierzu an ihrer Bewertung fest, dass die Einstellung der Ermittlungsverfahren nachweislich in keinem Zusammenhang mit der Regierungsbildung stand, dass die Einstellungsentscheidung durch den zuständigen Staatsanwalt aus eigener Überzeugung, ohne jegliche Weisung oder Einflussnahme getroffen wurde.

Die Oppositionsfraktionen hingegen stellen in ihrer Wertung heraus, dass aus ihrer Sicht kein plausibler Grund für das plötzliche Tätigwerden der Staatsanwaltschaft im Oktober 2009 ersichtlich ist, insbesondere nicht ersichtlich ist, warum voneinander unabhängige Verfahren an einem Tag eingestellt wurden, und dass die Verneinung des Vorsatzes durch die Staatsanwaltschaft im überwiegenden Teil der Verfahren nicht überzeugend sei.

Ich komme zur einstimmigen Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses an den Landtag. Gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 des Landtagsgesetzes entscheidet der Landtag nach Erledigung des Untersuchungsauftrages, ob und inwieweit der Öffentlichkeit die Protokolle zugänglich gemacht werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag daher folgenden Beschluss: Die Frage, ob und inwieweit der Öffentlichkeit die Protokolle über die Beweisaufnahmen des Untersuchungsausschusses zugänglich gemacht werden, wird dahingehend entschieden, dass mit Ablauf der 14. Wahlperiode eine Einsichtnahme in die öffentlichen Beweisaufnahme-Anteile dieser Unterlagen möglich ist. Im Übrigen sind die Protokolle gemäß den Bestimmungen der Geheimschutzordnung zugänglich.

Ich komme zum Abschluss. Als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses, aber auch im Namen der Mitglieder, möchte ich der Ausschusssekretärin Frau Richterin am Amtsgericht Simone Heinrich für die professionelle Begleitung und Zuarbeit sowie den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und der Fraktionen für ihre Mitarbeit danken. - Ich bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall.)

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun Professor Dr. Heinz Bierbaum von der Fraktion DIE LINKE.

(Abg. Theis (CDU) )

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Bericht über den Untersuchungsausschuss liegt nun vor. Er ist allen zugegangen. Es sind im Bericht des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses dankenswerterweise die wesentlichen Eckpunkte sehr konzentriert dargestellt worden, sowohl was die tatsächlichen Feststellungen angeht, als auch den Kern der unterschiedlichen Wertungen. In der Tat sind die Wertungen unterschiedlich. Was den Untersuchungsausschuss angeht, ist es keineswegs so, dass er überflüssig gewesen sei, wie es oft in der Öffentlichkeit dargestellt worden ist und wie manchmal auch die Vertreter der Regierungskoalition uns weiszumachen versuchten - ganz im Gegenteil. Er war aus unserer Sicht außerordentlich erfolgreich, weil er ein ganz zentrales Problem aufgezeigt hat, das wir in der politischen Demokratie haben, nämlich die Frage des Verhältnisses von unternehmerischer Einflussnahme auf Entscheidungen in der Politik.

(Beifall von der LINKEN.)

Aus unserer Sicht sind drei Feststellungen zu treffen, die das Ergebnis des Untersuchungsausschusses ausmachen. Erstens ist die unternehmerische Einflussnahme auf die Regierungsbildung, konkret auf die Jamaika-Koalition offensichtlich. Zweitens haben wir es doch mit einer ungewöhnlich langen Dauer der Verfahren bei der Finanzverwaltung zu tun und auch mit einer sehr deutlichen Einflussnahme des Finanzministeriums. Drittens ist für uns die Einstellung der steuerrechtlichen Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft in der Form, wie sie dargestellt worden ist, nicht nachvollziehbar.

(Beifall von der LINKEN.)

Zunächst zur Frage der Einflussnahme. Hier können natürlich nicht nur die Dinge betrachtet werden, die Gegenstand der Beweisaufnahme waren. Es gehört natürlich auch die Frage der Spendenpraxis dazu. Dies ist im Bericht dem Plenum überlassen worden und damit auch Gegenstand der Diskussion hier. Man muss feststellen, dass allein die Einrichtung des Untersuchungsausschusses dazu beigetragen hat, dass Herr Ostermann die Spendenpraxis zeitnah öffentlich gemacht hat. Natürlich kann man nach einem bestimmten Zeitraum dies dann auch in den Veröffentlichungen nachlesen, aber es war doch so, dass Herr Ostermann sich offensichtlich gezwungen sah, sehr frühzeitig offenzulegen, was er den verschiedenen Parteien gespendet hat. Das ist natürlich hochinteressant. So stellen wir fest, dass Herr Ostermann den GRÜNEN in den Jahren 2008 und 2009 57.000 Euro gespendet hat, davon allein im Wahljahr 2009 47.500 Euro. Das ist mehr als das, was Herr Ostermann der CDU gespendet hat. Er hat allen Parteien Geld zukommen lassen, insbesonde

re natürlich seiner Partei, dies aber in einem sehr ungewöhnlich hohen Maße, sodass ich den Kolleginnen und Kollegen empfehlen würde, darüber nachzudenken, in welche Abhängigkeit sie sich dabei begeben.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Herr Ostermann ist natürlich nicht nur irgendein Unternehmer, sondern er ist auch politisch tätig. Er war an den Verhandlungen zur Regierungsbildung beteiligt. Er sitzt für seine Partei im Koalitionsausschuss. Wir haben hier also eine sehr enge Verbindung zwischen Wirtschaft und Politik. In diesen Zusammenhang gehört unseres Erachtens auch die Tätigkeit von Herrn Ulrich bei einem Unternehmen der Ostermann Gruppe, nämlich bei think & solve. Er war dort, wie berichtet wurde, jahrelang Mitarbeiter. Wir konnten nicht nachvollziehen, -

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Sie können vieles nicht nachvollziehen. Das ist Ihr Problem. - Gegenrufe von der LINKEN.)

Wir konnten aus dem, was vorgelegt wurde und was Sie selbst ausgesagt haben, nicht nachvollziehen, dass es sich im Gegenzug zu dem Gehalt wirklich um eine nennenswerte und messbare Arbeitsleistung gehandelt hat. So musste die Veröffentlichung eines Presseartikels in der Saarbrücker Zeitung als Beweis dafür herhalten, dass man eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit machte. Die vorgelegten Dokumente sind nachweislich nicht alle selbst erstellt worden. Auf Nachfrage konnten auch keine detaillierten Angaben zu den Marketingaktivitäten gemacht werden. Die Weigerung, überhaupt das Arbeitsumfeld, das Team zu beschreiben, unter Hinweis auf angebliche Unternehmensinterna, spricht im Grunde für sich. Deswegen kommen wir zu dem Schluss, dass das keine nennenswerte, messbare Arbeitsleistung war. Wir würden es eher als eine intensive Kontaktpflege denn als ein Arbeitsverhältnis bezeichnen.