Protocol of the Session on October 25, 2011

Ich komme zum Abschluss. Das vorliegende Schulordnungsgesetz ist meines Erachtens wegweisend für eine demografiefeste Weiterentwicklung des saarländischen Schulwesens. Die Landesregierung vermeidet damit Schulschließungen, sichert die bestehenden Grundschulen dauerhaft ab und gewährt den neu einzurichtenden Gemeinschaftsschulen eine Entwicklungszeit, um die Kriterien eines geordneten Schulbetriebes zu erfüllen. Die Zusammenarbeit von Land und Schulträgern erfolgt in Zukunft im Sinne einer gleichberechtigten Partnerschaft. Land und Kommunen werden dabei zu einvernehmlichen Lösungen verpflichtet. Dieses Schulgesetz ist eine wesentliche Voraussetzung zur Modernisierung der saarländischen Schullandschaft und zur Aufrechterhaltung eines wohnortnahen, flächendeckenden und natürlich auch ausgewogenen Bildungsangebotes. Ich bitte um Zustimmung beziehungsweise um Überweisung in den Ausschuss für Bildung. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Ulrich Commerçon das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kaufen die Katze nicht im Sack. - Das

war das Mantra unserer Weigerung, der Verfassungsänderung und den bisherigen Vorstellungen der Landesregierung zur Einführung einer Gemeinschaftsschule zuzustimmen. Ich sage ganz zu Beginn meiner Rede, mit der heutigen Vorlage des Schulordnungsgesetzes werden wir in dieser Haltung vollumfänglich bestätigt.

(Beifall von der SPD. - Lachen des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Selbstverständlich muss das Schulordnungsgesetz geändert werden. Der Minister hat die Gründe dafür genannt. Das ist völlig unstrittig, aber dieser Gesetzentwurf lässt im besten Fall die Ohren der Katze aus dem Sack, um einmal beim Bild zu bleiben. Entscheidend ist wie so oft, was nicht im Gesetz steht. Das ist ein großes Manko. Ich will an dieser Stelle nur drei Punkte nennen. Es steht eben kein verbindlicher Klassenteiler drin, geschweige denn eine Absenkung. Tendenziell müssen wir sogar eine Erhöhung befürchten. Darauf komme ich nachher noch einmal zurück. Zweitens. Die notwendigen besoldungs- und beamtenrechtlichen Änderungen, auf die der Minister in seiner Begründung heute nicht eingegangen ist, in der schriftlichen Einführung stehen sie jedoch, werden in diesem Gesetz nicht geregelt, sondern auf die lange Bank geschoben. Drittens hätte man zumindest eine Unterrichtsgarantie, eine Garantie gegen Unterrichtsausfall erwartet. Auch dazu sagt dieses Gesetz überhaupt nichts. Fehlanzeige. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Gesetz steht viel über den geordneten Schulbetrieb, aber ich frage Sie, was die Grundvoraussetzung für geordneten Schulbetrieb ist, wenn nicht eine Unterrichtsgarantie. Diese ist nicht enthalten. Allein deswegen ist dieses Gesetz nicht zustimmungsfähig.

(Beifall von der SPD.)

Aber auch die Regelungen, die Sie treffen, können unsere Zustimmung nicht finden. Ich will mich auf die fünf wichtigsten Gründe beschränken. Ich beginne mit den Grundschulen. Es ist vom Minister richtigerweise gesagt worden, dass mindestens 80 Schülerinnen und Schüler erforderlich seien. Das ist in der Tat eine Abkehr von der Zweizügigkeit, wie sie Herr Schreier damals eingeführt hat. Das ist völlig unstrittig. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich heute immer wieder dieselbe Person, nämlich den heutigen Bildungsminister Klaus Kessler mit den Dingen, die er früher zu diesen Themen gesagt hat. Im ersten Fall hat er am 20. April 2005 eine Stellungnahme zur Einführung der Zweizügigkeit und den damaligen Änderungen abgegeben. Dies war in seiner Funktion als Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Gesamtschulen. Dort heißt es wörtlich: „Auch die Einrichtung von Dependancen belastet die Schulen in pädagogischer und organisatorischer Hinsicht. Zudem können Dependancen jederzeit auf Anweisung des Kultusministers geschlossen wer

(Minister Kessler)

den. Im Grunde sind Dependancen Schulschließungsmaßnahmen auf Zeit beziehungsweise Vorrat. Der HPR kritisiert ebenso den Wegfall von Rektoren- und Korrektorenstellen durch die Bildung von größeren Einheiten und fordert für größere Grundschulen die Einrichtung einer angemessenen Funktionsstellenstruktur.“ - Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind die Worte von Herrn Kessler: Die Dependancen bleiben teilweise erhalten. Sie, Herr Minister, haben aber nicht dafür gesorgt, dass auslaufende Dependancen erhalten bleiben. Sie lassen sie auch weiterhin schleichend auslaufen. Wir haben einzelne Fälle. Wenn Sie konsequent wären, müssten Sie zumindest die auslaufenden Dependancen absichern. Sie haben ganz eindeutig Wort gebrochen.

(Beifall von der SPD.)

In diesem Zusammenhang fehlt auch völlig die Eröffnung zukunftsweisender pädagogischer Maßnahmen. Ich zitiere Sie mit einer Stellungnahme, die Sie zum gleichen Gesetzentwurf ebenfalls am 20. April 2005 in Ihrer Funktion als Vorsitzender der GEW abgegeben haben. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Die GEW unterstützt in einem breiten Bündnis die Initiative ‚Rettet die Grundschulen im Saarland’ und die Grundschulelternvertretung mit ihrem Vorhaben, durch ein Volksbegehren sowohl kleine, das heißt einzügige Grundschulen aufrechtzuerhalten und darüber hinaus bei der Unterschreitung einer Klassenstärke von 13 Schülerinnen und Schülern die Bildung von jahrgangsübergreifenden Klassen in Kombi-Klassen zuzulassen.“ - Heute heißt es, mindestens 20. Auch an dieser Stelle, Herr Minister, haben Sie eindeutig Wort gebrochen. Sie ermöglichen dies an den Grundschulen in Zukunft eben nicht.

(Beifall von der SPD.)

Ich komme zum zweiten Punkt, den weiterführenden Schulen. Dort steht eine Mindestschülerzahl von 250. Auch hier muss man sehr genau aufpassen. Wir haben über die Zahl von 250 in den Verhandlungen gesprochen. Damals sprachen wir allerdings über 250 Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 5 bis 10. Man höre und staune, plötzlich steht dort: in den Klassenstufen 5 bis 9. Der Minister hat das eben ausgeführt. Im Durchschnitt heißt das 25 Schülerinnen und Schüler. Genau dies hat er als Beleg genommen. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Nicht 25 Schülerinnen und Schüler als Höchstzahl, sondern 25 Schülerinnen und Schüler als Mindestzahl. Sobald es also nur noch 24 sind, ist in der Konsequenz kein geordneter Schulbetrieb mehr möglich. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, Herr Minister! Auch an dieser Stelle ist uns also völlig klar, dass es richtig war, damals nicht die Katze im Sack gekauft zu haben.

(Beifall von der SPD.)

Ich treibe es noch ein bisschen auf die Spitze. Wir haben hier keine Kleinere-Klassen-Garantie, sondern wir haben eine Größere-Klassen-Garantie. Die Sozialdemokratie in diesem Hause hat nie eine Garantie für größere Klassen gegeben. Wir haben immer vom Gegenteil gesprochen. Wenn ich mich recht erinnere, Herr Minister Kessler, haben Sie das im vergangenen Jahr auch getan.

Auch den dritten Punkt haben Sie angesprochen. Es ist das Einvernehmenserfordernis zwischen Schulaufsichtsbehörde und Schulträger. Das ist eine wunderbare Sache. Wir haben dies auch gefordert. Wie Sie es machen, ist es aber das dauerhaft unsauberste Spiel in dieser Regelung. Sie schieben die Rolle des bösen Buben für die Zukunft auf die Schulträger, also auf die Gemeinden, Städte, Landkreise und den Regionalverband in diesem Land. Wir haben schon die ersten beiden Fälle. Wenn der Schulträger nicht einverstanden ist, muss er die Mehrkosten tragen - nicht 15 Prozent der Mehrkosten, wie Sie eben gesagt haben. Diese werden pauschaliert durch 15 Prozent der Personalkosten. Das Saarland wird also quasi das erste Bundesland sein, in dem Lehrerinnen und Lehrer von den Schulträgern bezahlt werden müssen. Das kann doch nicht sein. Die Lehrerinnen und Lehrer in diesem Land müssen vom Land bezahlt werden. Das ist absoluter Konsens in der Republik. Davon können wir nicht abrücken.

(Beifall von der SPD.)

Dieser Punkt richtet sich eigentlich mehr an den Innenminister, denn nach meiner Ansicht wäre es doch eindeutig eine freiwillige Ausgabe der Schulträger. Wenn ich mich in diesem Land umschaue, sehe ich nicht allzu viele Schulträger, die überhaupt in der Lage wären, zusätzlich freiwillige Ausgaben zu tätigen. Wenn der Schulträger an dieser Stelle das Einvernehmen nicht herstellt, müsste er die Personalkosten tragen. Konsequenterweise müsste der Innenminister oder die Kommunalaufsicht aber sofort sagen, Moment einmal, das dürft ihr überhaupt nicht. Hier beißt sich die Katze wieder in den Schwanz. Das wird vielleicht im Einzelfall nicht geschehen, wir werden das ja demnächst sehen. Aber schauen Sie sich genau die beiden Stellen an! Schauen Sie sich an - das sage ich auch im Hinblick auf das, was die Leute draußen erleben -, wer an welcher Stelle wie verantwortungsvoll handelt.

(Zuruf.)

Der Schulträger Saarpfalz-Kreis, vertreten durch seinen Landrat Clemens Lindemann, hat sich bereit erklärt, die zusätzlichen Kosten in den nächsten drei Jahren am Standort Mandelbachtal zu zahlen, 80.000 Euro pro Jahr. Ich bin mal gespannt, was einige dazu sagen werden. Ich sage aber auch aus

(Abg. Commerçon (SPD) )

drücklich, ich halte es für richtig, dass Clemens Lindemann das macht, weil er damit nämlich Wort hält und bei dem bleibt, was wir vorher gesagt haben. Aber unter dem Strich ist es nicht verantwortbar, dass wir das den Schulträgern aufgeben. Ich sage auch ganz deutlich: Bisher gibt es ein entsprechendes Signal des Landrates im Landkreis St. Wendel Herrn Recktenwald (CDU) noch nicht; der hat nämlich bisher in einer öffentlichen Veranstaltung erklärt, dass er nicht bereit sei, diese zusätzlichen Kosten zu tragen. Auch da kann sich draußen im Lande jeder seine eigene Meinung bilden, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Gut, Sie haben uns in den Verhandlungen nicht getäuscht, denn wir sind nicht zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen. In den Verhandlungen haben Sie aber gesagt: Ausnahmslos alle Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen in diesem Land werden in Gemeinschaftsschulen umgewandelt. - Zumindest an zwei Stellen hat dieser Minister das nicht vor. Auch an dieser Stelle sind Sie völlig unglaubwürdig, Herr Minister Kessler.

(Beifall bei der SPD.)

Dann kommen Sie mit 2016/17 und dem Stichjahr. Jeder in diesem Land weiß doch, dass diese Entscheidung erst nach der nächsten Landtagswahl stattfinden wird. Sie müssten also erst nach der nächsten Landtagswahl sagen, welche Schulen weiterhin geschlossen werden müssen. Genau das ist der entscheidende Punkt. Wir haben ja nicht gesagt, wir lehnen alles ab. Wir haben nur gesagt, lassen Sie uns vorher eine klare Planung machen, lassen Sie uns vorher darüber reden, welche Schulen an welchen Standorten erhalten bleiben können. Das muss vor der nächsten Landtagswahl klargemacht werden. Dann wären wir auch bereit, mit Ihnen einig zu werden.

Aber genau dazu waren Sie nicht bereit. Mit diesem Gesetzentwurf machen Sie auch wieder ganz deutlich, dass Sie auch weiterhin nicht bereit sein werden, das vor der Wahl zu sagen. Da verstehe ich sehr gut, dass die Menschen draußen im Lande skeptisch werden und Ihnen nicht über den Weg trauen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Auch deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen.

(Beifall bei der SPD.)

Ich komme noch zum fünften, dem, wie ich finde, inhaltlich-pädagogisch wichtigsten Argument, Stichwort Gleichwertigkeit von Gemeinschaftsschule und Gymnasium. Es war eigentlich immer eine Übereinkunft, dass wir eine Gleichwertigkeit der beiden Säulen im System brauchen. Wenn ich mir aber vergegenwärtige, dass Sie zur Personalentwicklung gar nichts sagen, wenn ich mir im Einzelnen die Gemeinschaftsschulverordnung ansehe, dann komme

ich zu dem Ergebnis: Es handelt sich in diesem Fall nicht bloß um den Grundsatz „Gleichbehandlung, aber keine Besserstellung der Gemeinschaftsschule“, wie das der Kollege Meiser, glaube ich, einmal gefordert hat, sondern in Wahrheit haben wir es mit einer Schlechterstellung der Gemeinschaftsschule zu tun. Wir haben eine höhere Heterogenität an der Gemeinschaftsschule, wir haben eine schlechtere durchschnittliche Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer an der Gemeinschaftsschule, wir haben keine adäquate Funktionsstellenstruktur an der Gemeinschaftsschule und wir haben eine höhere Unterrichtsverpflichtung an der Gemeinschaftsschule verglichen mit dem Gymnasium. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Gleichstellung oder Gleichwertigkeit - das muss völlig klar sein - sieht anders aus. Auch deswegen können wir an dieser Stelle nicht zustimmen.

(Beifall bei der SPD.)

Ich will Sie ein drittes Mal zitieren, dieses Mal aus einer anderen Stellungnahme, einer Stellungnahme vom 12. Juni 2003. Ich zitiere wieder mit Erlaubnis des Präsidenten, es heißt dort wörtlich: „An dieser Stelle sei auch aus aktuellem Anlass darauf hingewiesen, dass die zum Schuljahr 2003/2004 verordnete Arbeitszeiterhöhung für die Lehrkräfte an saarländischen Schulen geradezu Gift ist für ein stärkeres erfolgreiches pädagogisches Wirken in der Schule. Wer glaubt, durch ein Anheben der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte mehr Qualität und mehr erzieherische Wirksamkeit der Lehrerinnen und Lehrer zu erreichen, verkennt die Schulwirklichkeit und die Belastungen der Lehrkräfte völlig. Wer wie Kultusminister Jürgen Schreier den Lehrerberuf weiterhin als schweren Beruf bezeichnet und Lehrpersonen den Rücken stärken will, aber gleichzeitig die Belastungsschranke durch Pflichtstundenerhöhung anzieht, ist ein Heuchler und handelt unehrlich.“ Das waren nicht meine Worte, das waren Ihre Worte, Herr Minister Kessler.

Ich frage Sie: Wie bezeichnet man denn jemanden, der jetzt nicht mehr als Bildungsminister Jürgen Schreier durch die Lande zieht, sondern als Bildungsminister Klaus Kessler, und der nach wie vor nicht bereit ist, genau an dieser Stelle das Versprechen einzuhalten und die Gleichwertigkeit dadurch zu gewährleisten, dass die Lehrkräfte in beiden Schulformen gleich bezahlt werden und dass es keine höhere Unterrichtsverpflichtung gibt? Dieses Versprechen müssen Sie definitiv vorher noch einlösen. Ansonsten haben Sie selbst gesagt, was Sie sind. Sie haben es in diesem Zitat selbst öffentlich über Herrn Schreier gesagt; Sie können es nachlesen.

Ich fasse zusammen: Wir haben in diesem Gesetzentwurf keine Kleinere-Klassen-Garantie, sondern Mindestklassengrößen. Wir haben in diesem Gesetzentwurf keine Unterrichtsgarantie, sondern ga

(Abg. Commerçon (SPD) )

rantiert weiter Unterrichtsausfall. Wir haben in diesem Gesetzentwurf keine verlässliche Standortgarantie, sondern wir haben weiterhin drohende Schulschließungen nach der Landtagswahl. Wir haben keine Gleichwertigkeit von Gemeinschaftsschule und Gymnasium, sondern eine Schlechterstellung der Gemeinschaftsschule. Raten Sie einmal, wie wir heute abstimmen werden - wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der SPD.)

Das Wort hat für die CDU-Fraktion die Abgeordnete Gisela Rink.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Commerçon, ich muss schon sagen, Sie haben eifrig Kritik geübt. Ich hätte allerdings erwartet, dass Sie uns eine Lösung vorschlagen, wie Sie dieses Problem, dass wir derzeit ein Schulordnungsgesetz haben, dem 33 von 65 Schulen im Land nicht mehr entsprechen, lösen wollen. Ich habe keinen Lösungsvorschlag gehört,

(Abg. Commerçon (SPD) : Da haben Sie nicht richtig hingehört!)

ich habe nur Kritik gehört.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wenn Sie dann sagen, Sie vermissen in diesem Schulordnungsgesetz den Klassenteiler, dann darf ich klarstellen: Das gehört nicht in ein Schulordnungsgesetz. Wir beraten heute eine Änderung des Schulordnungsgesetzes. Alles, was Sie jetzt angesprochen haben, zumindest ein großer Teil davon, ist nicht Gegenstand des Schulordnungsgesetzes.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wenn Sie gerne eine grundsätzliche Debatte über Gemeinschaftsschulen und über das Bildungssystem insgesamt führen wollen, dann legen Sie einen entsprechenden bildungspolitischen Antrag vor. Darüber können wir gerne diskutieren. Aber heute sollten wir einfach bei der Tagesordnung bleiben und die Änderung des Schulordnungsgesetzes beraten.

Erlauben Sie mir noch eine Anmerkung. Wenn Sie die Dependancen ansprechen -

(Zuruf.)

Entschuldigung, Sie haben sie kritisiert! Ich habe jedenfalls nichts Wohlwollendes dazu gehört. Ich habe von Ihrer Seite nur Kritik empfunden. Wenn Sie die Dependancen ansprechen, so darf ich Sie daran erinnern, dass es Dependancen schon zu Zeiten -

(Zurufe von der SPD.)

Moment! Dependancen gab es auch schon zu Zeiten, als die SPD im Saarland die Verantwortung für die Bildungspolitik hatte. Das ist schon lange her, aber auch damals gab es Dependancen. Und erlauben Sie mir den einen Hinweis: Es gibt auch Dependancen, die sich sehr gut bewährt haben. Jeder, der vor Ort eine Dependance hat, kann dies bestätigen. Dependancen arbeiten sehr gut vor Ort. Daher frage ich mich: Warum sollte man nicht das Instrument der Dependancen weiter im System belassen, wenn es sich bewährt hat?