Der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen war es von Anfang an wichtig, dass diese Reform nicht zu einem Rückzug aus der Fläche führt. Ich bin stolz darauf, dass dieses Anliegen erfüllt werden kann. Die Polizei bleibt in der Fläche präsent, keine Polizeiinspektion, kein Polizeiposten muss aufgrund dieser Reform geschlossen werden, obwohl wir in den nächsten zehn Jahren einen sukzessiven, moderaten Rückgang an Stellen haben werden. In den nächsten zehn Jahren werden mindestens 300
Stellen in der Polizei abgebaut. Bei einer Größe der Organisation von 3.000 Polizeibeamtinnen und -beamten bedeutet dies einen Rückgang von 10 Prozent.
Wir haben vorhin in der Haushaltsrede des Finanzministers gehört, dass wir in den nächsten zehn Jahren einen Bevölkerungsrückgang haben von circa 8 Prozent. Das heißt, der Rückgang an Stellen bei der Polizei in den nächsten zehn Jahren entspricht in etwa dem Bevölkerungsrückgang, dem demografischen Wandel, den wir im Saarland in den nächsten Jahren erleben. Gleichwohl brauchen wir hohe und stabile Einstellungszahlen in den nächsten Jahren. Denn die Alterstruktur unserer Polizei ist so, dass in den nächsten zehn Jahren rund die Hälfte aller Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand eintritt. Wir haben also hohe Pensionierungszahlen, die wir zu diesem sukzessiven und moderaten Abbau nutzen wollen.
Aber auf der anderen Seite ist klar: Wir brauchen in den nächsten Jahren auch Einstellungen auf hohem Niveau. Die Koalition hat mit den Einstellungszahlen 2010 und 2011 deutlich gemacht, dass sie auf hohem Niveau einstellt. Wir haben im Jahr 2010 115 neue Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei eingestellt, im Jahr 2011 sind es 100. Die Kommission hat einen Korridor genannt, der notwendig sein wird, um diese Polizeireform insgesamt tragfähig zu halten. Ich bin der Auffassung, dass wir nicht in jedem Jahr exakt die Zahl 100 oder 110 erfüllen müssen, dass diese Quote aber im Schnitt der nächsten Jahre notwendig sein wird, um hohe und stabile Einstellungszahlen zu haben.
Personalrückgang auf der einen Seite und auf der anderen Seite alle Aufgaben wie bisher erfüllen, keine Notwendigkeit, Aufgaben der Polizei abzugeben. Wie soll das funktionieren? Das klingt ein bisschen nach der Quadratur des Kreises. Es wird dadurch möglich, dass unsere Organisation insgesamt schlanker und effizienter wird. Wir schaffen klarere Strukturen und führen flachere Hierarchien ein. Bislang haben wir in der saarländischen Polizei zwei Behörden. Das ist das traditionelle Modell: früher Schutzpolizei auf der einen Seite und Kriminalpolizei auf der anderen Seite. Dieses Modell gibt es bei uns seit vielen Jahrzehnten. Das verändern wir jetzt.
Die bisherige Landespolizeidirektion und das bisherige LKA werden in einer neuen Behörde zusammengeführt. Aus zwei Behörden wird eine Behörde, das neue Landespolizeipräsidium. Das Zwei-Behörden-Modell wird also zu einem Ein-Behörden-Modell verändert. Das eröffnet dann auch die Möglichkeit einzusparen. Wenn Sie zwei Behörden haben, brauchen Sie zwei Strukturen, zum Beispiel für die Personalverwaltung. Wenn Sie eine Behörde haben, brauchen Sie eine Struktur für die Personalverwaltung. Dies ergibt die sogenannten Effizienzreserven.
Wir machen die Organisation auch in einem anderen Bereich effizienter, im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung. Wir hatten bisher eine große Kriminalitätsbekämpfungseinheit im Bereich der Landespolizeidirektion, also im Bereich der Schutzpolizei. Das ist von vielen als systemwidrig empfunden worden und das hat auch in der Praxis dazu geführt, dass es Schnittstellen gab, dass es Reibungsverluste gegeben hat. Indem wir jetzt die Kriminalpolizeiinspektion mit dem LKA zusammenführen, schaffen wir eine große Einheit im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung. Das wird Schnittstellen verringern, das wird Reibungsverluste reduzieren und das wird auch dazu führen, dass gewisse Einsparungen möglich werden.
Wir nutzen zum Dritten neue Technik. Wir sind stolz darauf, dass wir im Saarland eine der modernsten Führungs- und Lagezentralen Deutschlands haben. Die Führungs- und Lagezentrale in der Mainzer Straße ist im Wirkbetrieb, das schafft neue technische Einsatzmöglichkeiten für unsere Polizei. Nach außen verändert sich für den Bürger wahrnehmbar wenig, aber im Innenverhältnis, in der Art, wie die Polizei arbeitet und wie sie die neue Technik nutzt, verändert sich viel. Auch dies schafft die Möglichkeit, Einsparungen zu generieren und gleichzeitig zu sagen, die Polizei wird auch künftig alle Aufgaben erfüllen.
Es kommt hinzu, dass eine komplette Hierarchieebene abgeschafft wird. Das ist die Polizeibezirksebene. Auch das bietet Möglichkeiten, die Arbeit neu zu strukturieren. Ich will ganz deutlich sagen, dass es Veränderungen bei den Polizeiinspektionen geben wird; wir wollen aber die Präsenz in der Fläche erhalten. Wir haben bisher 20 Polizeiinspektionen, die erhalten bleiben. Verändern wird es sich, dass neun dieser 20 Polizeiinspektionen künftig nicht mehr rund um die Uhr besetzt sein werden. In der Zeit von null Uhr nachts bis sechs Uhr morgens werden die Dienststellen nicht besetzt sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das bedeutet aber nicht, dass keine Polizei mehr da ist. Wir verändern den Einsatz der Polizei. Nachts werden in diesen Kommunen, wo auf der Polizeiinspektion keine Polizeibeamten mehr sind, Kollegen der Polizei verstärkt in Streifenwagen unterwegs sein. Das heißt, die Präsenz wird nicht abgebaut. Die Präsenz wird verändert, sie wird aber erhalten. Wenn ich nachts einen Notarzt brauche, dann ist mir im Grunde egal, von wo der Notarzt kommt, er muss nur schnell da sein. Genauso wollen wir das mit der Polizei halten. Wenn nachts die Polizei gebraucht wird, dann muss sie da sein. Dann wird sie nach wie vor schnell anwesend sein. Die Führungs- und Lagezentrale wird uns das ermöglichen.
Als Innenminister freue ich mich darüber, dass diese Reform überwiegend Akzeptanz gefunden hat, so sehr sie Organisationsveränderungen bringt und so sehr sie mit Personalabbau verbunden ist. Das liegt zum einen daran, dass wir diese Veränderung mit der Organisation machen und nicht gegen sie. Ich habe ganz bewusst Experten aus unserer saarländischen Landespolizei in diese Kommission berufen, also nicht irgendwelche Polizeiexperten aus Hamburg, Frankfurt oder München, sondern Experten, die wissen, wie unsere Polizei läuft. Es sind Experten aus unserer Polizei. Die Philosophie dahinter war, die Organisation, die es betrifft und die es zu verändern gilt, mit den Betroffenen zu verändern und nicht gegen sie.
Diese Arbeitsgruppe hat intensiv gearbeitet. Die Kollegen haben neben ihrer normalen dienstlichen Tätigkeit diese Aufgaben wahrgenommen. Sie haben sehr viel Arbeit auf sich genommen und intensiv diskutiert. Sie haben am Ende des gesamten Diskussionsprozesses einen Vorschlag vorgelegt, von dem ich sagen kann, dass ich diesen Vorschlag zu einhundert Prozent übernommen habe. Das bedeutet eine große Wertschätzung für die Kollegen. Sie haben sich viel Mühe gegeben. Sie haben eine sehr gute Struktur vorgelegt. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken.
Mir war es wichtig, dass wir diesen Veränderungsprozess intensiv diskutieren. Nachdem der Bericht am 01. Juli vorgelegt wurde, haben wir eine dreimonatige intensive Informationsphase eingeleitet, und zwar in der Organisation bei den Kollegen von der Polizei selbst, aber auch in der Fläche unseres Landes. Die Kommission hat über 1.200 Beamte in der Polizei erreicht und mit ihnen gesprochen. Die Beamten wurden informiert; es wurden Veränderungsvorschläge entgegengenommen. Viele von Ihnen sind kommunalpolitisch tätig und sitzen in Stadt- und Gemeinderäten. Die Polizeikommission war in 37 Stadt- und Gemeinderäten und Kreistagen und hat die kommunalpolitisch Betroffenen aus erster Hand über die kommenden Veränderungen informiert. Auch das hat dazu beigetragen, Missverständnissen vorzubeugen und notwendige Informationen zu geben.
Rund 1.000 Verantwortungsträger in Stadt- und Gemeinderäten und in anderen Behörden konnten so erreicht werden. Ich bin der festen Überzeugung, dass jenseits der Frage der Polizeireform Veränderungsprozesse in unserer Gesellschaft umso höhere Akzeptanz haben, je mehr sie mit den Betroffenen diskutiert werden und je mehr die Chance besteht, dass transparent Informationen gegeben werden.
auch deshalb auf Akzeptanz gestoßen ist, weil sich Gewerkschaften aktiv und konstruktiv eingebracht haben. Ich mache eine Klammer auf. Viele in der Welt haben sich gefragt, wie es den Deutschen gelungen ist, nach der schweren Finanzkrise der Jahre 2008 und 2009 so gut aus der Krise herauszukommen. Das liegt sicherlich daran, dass unsere Unternehmen unglaublich innovativ sind und dass sehr hohe Effizienzreserven in den deutschen Unternehmen gehoben wurden. Es liegt aber auch daran, dass sich die Gewerkschaften in Deutschland unglaublich konstruktiv eingebracht haben. Wir haben erlebt, dass Gewerkschaften in Deutschland ganz moderate Lohnabschlüsse getätigt haben. Dadurch wurde es möglich, dass unser Land eine Wettbewerbsfähigkeit erlangt hat, die ihresgleichen sucht, worum uns viele andere Länder in Europa und in der Welt beneiden. Die soziale Partnerschaft in Deutschland mit den Gewerkschaften, die ihre Rolle ganz überwiegend konstruktiv und nicht destruktiv empfinden, hat unser Land stark gemacht. Sie tragen die soziale Marktwirtschaft unseres Landes. Ich finde, dass diese Sozialpartnerschaft eine der ganz wesentlichen Stärken unseres Landes ist.
Diese konstruktive Rolle durften wir bei der Polizeireform erleben. BDK und die Deutsche Polizeigewerkschaft haben diesen Prozess konstruktiv begleitet. Die größte Polizeigewerkschaft unseres Landes - die Gewerkschaft der Polizei - hat die Veränderung aktiv begleitet und an diesem Veränderungsprozess teilgenommen und mit gestaltet. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei im Saarland, Hugo Müller, dass er bereit war - das war ein Risiko -, in der Polizeikommission mitzuarbeiten, und dass er bereit war, Verantwortung für unsere Organisation zu übernehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Ministerpräsidentin hat in ihrer Regierungserklärung angekündigt, dass die Landesregierung das Gespräch mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes suchen wird. Es gab erste konstruktive Auftaktgespräche. Ich wünsche mir, dass der Geist dieser Polizeireform - Gewerkschaften und politische Führung verhandeln konstruktiv, intensiv und ergebnisorientiert miteinander - überspringt und in den Gesprächen trägt, die wir insgesamt im öffentlichen Dienst mit den Gewerkschaften führen. Es wäre eine gute Sache für unser Land. Ich freue mich jedenfalls, dass diese Polizeireform breit getragen jetzt an den Start gehen kann. - Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/596 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die SPD-Landtagsfraktion bei Ablehnung der Fraktion DIE LINKE.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Schulordnungsgesetzes (Drucksache 14/598)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Vorlage eines Änderungsentwurfs zum Schulordnungsgesetz in Erster Lesung setzt die Landesregierung die Reihe von Maßnahmen im Bildungsbereich fort, die dazu dienen, das saarländische Schulwesen qualitativ weiterzuentwickeln und insbesondere unter Berücksichtigung des demografischen Wandels ein vielfältiges Schulangebot in der Fläche zu sichern.
Nach der Verfassungsänderung zur Einführung des Zwei-Säulen-Modells mit der Gemeinschaftsschule auf der einen und dem Gymnasium auf der anderen Seite ab dem nächsten Schuljahr erfolgt nunmehr eine Änderung des Schulordnungsgesetzes. Damit wiederum wird eine Anpassung der schulgesetzlichen Vorschriften zur Regelung eines geordneten Schulbetriebs vorgenommen. Eine solche Anpassung erfolgt einerseits im Hinblick auf die Notwendigkeit der Regelung eines geordneten Schulbetriebs für die neue Schulform der Gemeinschaftsschule, die sich ab dem Schuljahr 2012/13 im Aufbau befindet, andererseits aber auch zur Absicherung vorhandener Standorte der Erweiterten Realschulen, die nach der derzeitigen Rechtslage die Voraussetzung für einen geordneten Schulbetrieb das ist nach wie vor die Dreizügigkeit - nicht mehr erfüllen. Angesichts der öffentlichen Diskussion zu dem Thema, bei der ja auch immer Vorwürfe wie Schulschließungen mitschwingen, muss ich an dieser Stelle einmal in aller Deutlichkeit klarstellen,
dass die Landesregierung auf der Grundlage des Koalitionsvertrags jetzt handelt, um in voller Verantwortung für die Weiterentwicklung der Bildungslandschaft des Saarlandes Schulschließungen gerade zu vermeiden.
Würden wir das Schulordnungsgesetz nicht ändern und die bisherige Regelung der Dreizügigkeit beibehalten, wären in der Tat schon heute bis zu 30 von 50 Standorten der Erweiterten Realschulen und in den nächsten Jahren auch einige Gesamtschulen gefährdet, da sie dann die Voraussetzung für einen geordneten Schulbetrieb nicht mehr erfüllten. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, setzt die Landesregierung mit dem vorliegenden Schulordnungsgesetz das richtige Zeichen zur rechten Zeit, indem sie die Zügigkeitsvorschrift für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen als Kriterium für einen geordneten Schulbetrieb streicht und durch die Einführung einer Mindestschülerzahl für eine Schule ersetzt. Dementsprechend wird in § 9 Abs. 2 für die Grundschulen über alle Klassenstufen hinweg eine Mindestzahl von 80 Schülerinnen und Schülern vorgegeben. Für die Gemeinschaftsschule sowie für das Gymnasium werden wir in den Klassenstufen 5 bis 9 als Mindestzahl 250 Schülerinnen und Schüler vorgeben. Darüber hinaus wird die Rolle des Schulträgers gegenüber dem Land eindeutig gestärkt, und zwar dadurch, dass in Zukunft strukturrelevante Entscheidungen an das Einvernehmen mit dem Schulträger und die Übereinstimmung mit einem Schulentwicklungsplan geknüpft sind. Dies war im Übrigen schon in der Vergangenheit der ausdrückliche Wunsch aller Schulträger. Insofern übernehmen in Zukunft das Land und die kommunalen Schulträger eine gemeinsame Verantwortung für die demografiefeste Gestaltung der saarländischen Schullandschaft.
Die Festlegung der Schülermindestzahlen erfolgt dabei natürlich unter dem Gesichtspunkt, dass noch eine fruchtbare Unterrichts- und Erziehungsarbeit gewährleistet ist, dass aber auch die notwendige Differenzierung an einer Schule umgesetzt werden kann und dass der Sachmittel- sowie Personaleinsatz unter zweckmäßigen pädagogischen und selbstverständlich auch ökonomischen Gesichtspunkten sichergestellt sind. De facto, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen wir damit bei den Grundschulen die Einzügigkeit - rein rechnerisch mit jeweils 20 Kindern pro Klasse - und für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen die Zweizügigkeit - linear gerechnet mit jeweils 25 Schülerinnen und Schülern pro Klasse - zu. Für die aufwachsenden Gemeinschaftsschulen finden die Neuregelungen eines geordneten Schulbetriebs erstmals zum Schuljahr 2016/17 Anwendung. Das heißt: Bis
zu diesem Zeitpunkt haben die Schulen Zeit, ihr Schulprofil zu entwickeln und auf der Grundlage der neuen Gemeinschaftsschulverordnung ein attraktives Schulkonzept zu erarbeiten.
Die Landesregierung sieht hierin einen großen Vorteil. Er besteht darin, dass die Schulen jetzt insgesamt fünf Jahre Entwicklungszeit haben und nicht in Abhängigkeit von den Anmeldungen eines einzelnen Jahrgangs von Jahr zu Jahr zittern und überlegen müssen, ob sie noch bestehen können. Dies ist ein großer Vorteil. Mit der Einführung der Gemeinschaftsschule im Rahmen des Zwei-Säulen-Modells besteht zudem die Chance, dass sich insgesamt das war ja auch unser Ziel und Plan - die Schülerströme trotz zurückgehender Schülerzahlen etwas gleichmäßiger auf die einzelnen Schulstandorte im Land verteilen. Das neue Schulordnungsgesetz ist insofern eine wesentliche Grundlage zur Erhaltung eines flächendeckenden und wohnortnahen Bildungsangebots. Eigentlich könnte sich einem solchen Gesetzentwurf vernünftigerweise niemand verschließen,
zumal wir auch noch, wie zum Teil schon im bisherigen Gesetz, Ausnahmeregelungen, das heißt Abweichungen vom Kriterienparagrafen 9 vorgesehen haben. Dazu zählen zum Beispiel wichtige pädagogische, organisatorische, siedlungs- und wirtschaftsstrukturelle Gründe, die - natürlich im Einvernehmen mit dem Schulträger - auch die Fortführung einer kleineren Schule noch ermöglichen. Dies gilt ebenso für den Fall, dass sich der Schulträger im Interesse der Fortführung einer Schule unterhalb der Grenze für einen geordneten Schulbetrieb im Umfang von 15 Prozent an den Personalmehrkosten beteiligen soll. Meines Erachtens ist dies ein vernünftiges Angebot.
Der vorliegende Gesetzentwurf regelt des Weiteren in § 16 auf der Grundlage einer begrenzten Ermächtigung die Möglichkeit des Abschlusses von Rechtsgeschäften für die Schule durch ihre Leiterin beziehungsweise ihren Leiter. Dadurch erhalten die Schulen wiederum ein Stück mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortung.
Im Vorfeld der Ersten Lesung des neuen Schulordnungsgesetzes haben die Übergangsregelungen für die Einführung der Gemeinschaftsschule schon ein bisschen für Aufregung gesorgt, aber ich sage hier in aller Deutlichkeit: Diese Aufregung ist meines Erachtens völlig überflüssig. Es geht in erster Linie um die Regelung, dass zum Schuljahr 2012/13 an allen bestehenden Standorten der Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen die neuen Gemeinschaftsschulen errichtet werden können. Ausgenommen sind lediglich die Standorte, die in der Folge der
letzten drei Jahre jeweils nur eine Eingangsklasse bilden konnten, also einzügig geblieben sind. Das sind zwei Standorte von 65. Diese Regelung ist deshalb getroffen worden, weil es keinen Sinn macht weder pädagogisch, noch organisatorisch, noch schulstrukturell -, einen einzügigen Standort als eigenständigen Standort zu errichten. Wer anderes behauptet und die Einrichtung einer einzügigen Gemeinschaftsschule mit Wahlpflichtbereich, Differenzierung und pädagogisch vernünftigen Kursgrößen fordert, der hat von Schulorganisation keine Ahnung.
Dennoch liegt der Landesregierung daran, auch für diese Standorte Lösungen zu finden und gemeinsam mit den Schulträgern tragfähige Konzepte zu entwickeln. Das vorliegende Schulordnungsgesetz trägt diesen schwachen Schulstandorten dadurch Rechnung, dass im Einvernehmen mit dem Schulträger entweder Dependance-Lösungen oder Regelungen auch mit finanzieller Beteiligung möglich sind. Auch angesichts der aktuellen Diskussion bin ich sehr zuversichtlich und in guten Gesprächen mit den jeweiligen Landkreisen und Landräten, dass wir in nächster Zeit tragfähige, gemeinsame und vernünftige Lösung für diese beiden Standorte finden werden.
Ich komme zum Abschluss. Das vorliegende Schulordnungsgesetz ist meines Erachtens wegweisend für eine demografiefeste Weiterentwicklung des saarländischen Schulwesens. Die Landesregierung vermeidet damit Schulschließungen, sichert die bestehenden Grundschulen dauerhaft ab und gewährt den neu einzurichtenden Gemeinschaftsschulen eine Entwicklungszeit, um die Kriterien eines geordneten Schulbetriebes zu erfüllen. Die Zusammenarbeit von Land und Schulträgern erfolgt in Zukunft im Sinne einer gleichberechtigten Partnerschaft. Land und Kommunen werden dabei zu einvernehmlichen Lösungen verpflichtet. Dieses Schulgesetz ist eine wesentliche Voraussetzung zur Modernisierung der saarländischen Schullandschaft und zur Aufrechterhaltung eines wohnortnahen, flächendeckenden und natürlich auch ausgewogenen Bildungsangebotes. Ich bitte um Zustimmung beziehungsweise um Überweisung in den Ausschuss für Bildung. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.