Protocol of the Session on August 24, 2011

Es geht um das grundlegende Prinzip des Rundfunkrechts, das verfassungsrechtlich verankert ist. Wenn jemand dieses Prinzip verletzt sieht, so steht es ihm frei, dies verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen. Das garantiert der Rechtsstaat. Dies geschieht nun in der Normenkontrollklage gegen den ZDF-Staatsvertrag durch die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz und den Ministerpräsidenten Kurt Beck. Bemerkenswerterweise ist Kurt Beck auch Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrates und dies, wie man hört, mit großem Vergnügen. Ob sein Vorgehen jedoch die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die Politik stärkt, überlasse ich Ihrer eigenen Beurteilung.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung allerdings witzelte dazu bereits im März 2010: „Kurt Beck beklagt sich selbst“. Wie ich in meiner Rede im Mai 2010 schon bemerkt hatte, finde ich den Vorgang einer Klage im Grunde gar nicht schlecht. Das Bundesverfassungsgericht wird sich nun der Frage der gebotenen Staatsferne widmen. Auch das ist gut so.

(Abg. Rauber (CDU) )

Ich möchte aber nochmals betonen, niemand hat gegen das im ZDF-Staatsvertrag festgelegte Prozedere verstoßen. Eine politische Beteiligung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist nicht per se falsch, sondern vielmehr sogar wünschenswert. Die Zusammensetzung muss die Vielfalt an Meinungen innerhalb der Gesellschaft widerspiegeln. Zu unserer Gesellschaft gehören auch Parteien und Politiker, die immerhin in demokratischer Wahl frei und geheim von den Bürgern legitimiert wurden. Das sichert ihnen ein Alleinstellungsmerkmal in den Gremien des ZDF.

Wir müssen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, dem es nun obliegt, eine vorhandene oder fehlende Staatsferne festzustellen. Die Politik kann sich somit anderen medienpolitischen Themen zuwenden. Auch das ist gut so. Die Kernaufgabe, der sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Zukunft stellen muss, ist die konkrete Verbesserung der Erfüllung seines öffentlichen Auftrages.

Durch die Änderung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziell auf ein solideres beziehungsweise planbares Fundament gestellt. Dies muss sich nun auch in der Struktur und in den Programmen widerspiegeln. Wir benötigen mehr Bürgernähe und Transparenz bei den Öffentlich-Rechtlichen.

Die Fragen, denen wir uns langfristig stellen müssen, sind folgende. Was ist der grundrechtliche Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Wo liegen seine Aufgaben? Was darf sich ein gebührenfinanzierter Sender leisten? Und vor allem, was nicht? Wodurch bedrohen die öffentlich-rechtlichen Sender die Privatsender und wo verzerren sie den Wettbewerb?

Wir Liberale wollen keinen Monopolrundfunk. Wir wollen freien Wettbewerb für plurale Informationsangebote und individuelle Meinungsfreiheit. Medienpolitik ist ein originäres Landesthema. Die Länder haben die Entscheidungsbefugnis für Medien. Die FDP-Landtagsfraktion sieht es als ihre Aufgabe, diese Prozesse konstruktiv zu begleiten, gegebenenfalls kritisch zu hinterfragen und Verbesserungen einzufordern. Deshalb appelliere ich an Sie, Kollegen Abgeordnete, und auch an die Regierungsmitglieder, sich ernsthaft mit diesen Fragen auseinanderzusetzen.

Die Medienpolitik kann nicht durch Anträge oder Stellungnahmen bestimmt werden, die keine inhaltlichen Schwerpunkte vermitteln, sondern rein aus taktischen Gründen gestellt werden. Ich will mich einmal mit dem Ursprung Ihres Antrags befassen, Herr Commerçon. Sie haben diesen Antrag erst gestellt als in den Zeitungen ein Dissens über die Frage aufgeworfen worden war, ob die Staatskanzlei der Län

derinitiative der B-Länder beitreten sollte oder nicht und ob das in der Koalition so vereinbart war.

Ich erkenne in diesem Antrag nicht das, was Sie mit Ihren Worten angekündigt haben, nämlich eine sachliche Auseinandersetzung über das Thema, sondern ich sehe darin, dass Sie versuchen, unsere Koalition auseinanderzudividieren. Aber ich sage Ihnen, mit solchen Dingen geht das nicht. Es geht schon gar nicht in diesem Fall. Wir wissen zwar, dass, wo gehobelt wird, Späne fallen, und dass es auch einmal Sand im Getriebe gibt, aber eines ist sicher: Die Staatskanzlei ist in dieser Koalition ein Hort der Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit, der Fairness, der Transparenz und Kompetenz.

(Lachen bei den Oppositionsfraktionen. - Abg. Jost (SPD) : Von welcher Regierung reden Sie eigentlich? - Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich spreche von der Regierung, die heute Morgen vereidigt wurde, lieber Herr Kollege. Ich hoffe in diesem Sinn auch bei Ihnen auf eine konstruktive Diskussion in der Zukunft. Nur dann sind mehr Bürgernähe und Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu gewährleisten. Die FDP-Landtagsfraktion wird sich weiterhin für unabhängige Medien und unabhängigen -

(Weiterer Zuruf des Abgeordneten Jost (SPD).)

Jetzt hören Sie auf zu maulen, Herr Kollege, hören Sie mal lieber zu! - Die FDP-Landtagsfraktion wird sich weiterhin für unabhängige Medien und unabhängigen Journalismus einsetzen sowie für ein anspruchsvolles und interessantes Programm. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU.)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Claudia Willger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Haltung zum ZDFStaatsvertrag ist bekannt und in mehreren Debatten in dieser Legislaturperiode bereits vorgetragen worden. Wir hatten auch auf Bundesebene vor, eine eigene Klage einzureichen. Das ist daran gescheitert, dass die erforderliche Stimmenanzahl - ich glaube, es haben zwölf Unterschriften gefehlt - nicht zustande kam. Wir hatten damals auch insbesondere an die SPD-Bundestagsfraktion appelliert, diese Dinge mit zu unterstützen.

Uns ist lange Zeit das, was vonseiten des Landes Rheinland-Pfalz geplant war, nicht weit genug gegangen. Wir haben das als „Reförmchen“ oder „Normenkontrollklage light“ bezeichnet. Wir waren erfreut, dass nachher diese Klage von Rheinland-Pfalz

(Abg. Hinschberger (FDP) )

doch eingereicht worden ist. Wir haben das unterstützt, weil so der Weg frei gemacht worden ist, damit sich das Bundesverfassungsgericht überhaupt mit dieser Angelegenheit befasst.

Ich möchte auch noch mal daran erinnern, dass die Bundestagsfraktion der GRÜNEN eine eigene Stellungnahme hierzu vor dem Bundesverfassungsgericht eingebracht hat, damit die Argumente, die uns am Herzen liegen, auch tatsächlich geprüft werden. Vor dem Bundesverfassungsgericht geht es nicht um Mehrheiten, sondern darum, dass Argumente vorgetragen werden, dass diese juristisch gewürdigt werden und dass es eine Entscheidung jenseits aller Mehrheiten gibt. Von daher ist Ihr Antrag nicht nur zaghaft, sondern schlichtweg unsinnig. Was Sie in Ihrem Antrag beschließen lassen wollen, macht de facto keinen Sinn. Wir können abgegebene Stellungnahmen nicht einfach zurücknehmen und damit irgendetwas verändern. Die Dinge, die uns am Herzen liegen, werden mit Sicherheit gewürdigt.

Es geht Ihnen mit Ihrem Antrag um etwas anderes da teile ich ein Stück weit die Auffassung meines Vorredners Horst Hinschberger. Am 18. Mai 2011 haben wir in diesem Plenum einstimmig, ohne Enthaltung, beschlossen, zu diesem Verfahren keine Stellungnahme abzugeben. Das war auch die einhellige Auffassung im Justizausschuss. Sie haben damals nicht gefordert, dass der Landtag hierzu eine Stellungnahme abgibt. Das war noch nicht einmal streitig und ist auch nicht diskutiert worden. Im Protokoll können Sie das gerne nachlesen.

Unserem Anliegen, dass dieser ZDF-Staatsvertrag überprüft und einer sehr kritischen Würdigung durch das Bundesverfassungsgericht unterzogen wird, wird Rechnung getragen. Wir brauchen Ihren Antrag nicht und wir stehen weiterhin dazu, dass das Gebot der Staatsferne für uns anders aussieht, als es vonseiten der CDU oder vielleicht auch der FDP gesehen wird. - Danke.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 14/548 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/548 mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt ist, dafür gestimmt haben die Oppositionsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen einge

brachten Antrag betreffend: Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2008 (Drucksache 14/545)

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Magnus Jung das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Auftrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen erstatte ich den Bericht des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung über die Prüfung der Haushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 2008.

Der Landtag hat in seiner 13. Sitzung am 15. September 2010 der Landesregierung Entlastung für die Haushaltsrechnung 2007 erteilt und diese gebeten, die in dem mündlichen Bericht des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen getroffenen Feststellungen und Bemerkungen zu beachten und dem Landtag über das Veranlasste zu berichten. Die Landesregierung ist dem nachgekommen und hat mit Schreiben des Ministers der Finanzen vom 20. Dezember 2010 zu den im Bericht angesprochenen Kritikpunkten Stellung genommen.

Die Stellungnahme war in der Sitzung des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechung am 12. August 2011 Gegenstand der Beratungen. Der Unterausschuss musste dabei zur Kenntnis nehmen, dass die von ihm geforderte Unterrichtung über die abschließenden Verhandlungen zur Einführung des Risikomanagements (RMS) im Bereich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb unter Einbeziehung elektronisch übermittelter Bilanzdaten derzeit noch nicht möglich ist. Die Anhörung der Wirtschaftsverbände hatte ergeben, dass die notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen noch nicht in ausreichendem Maße gegeben sind.

Das Bundesministerium der Finanzen hat nunmehr einen Verordnungsentwurf vorgelegt, in dem der erstmalige Anwendungszeitpunkt für die elektronische Übermittlung von Bilanzdaten um ein Jahr verschoben werden soll. Aus diesem Grunde werden die Voraussetzungen für den Einsatz von RMS für Einkünfte aus Gewerbebetrieb frühestens im Jahr 2013 gegeben sein. Unter Würdigung dessen hat sich der Unterausschuss dafür ausgesprochen, das System RMS im Saarland zum frühestmöglichen Zeitpunkt einzusetzen.

Ein zweites Monitum befasste sich mit der Erhebung der Grunderwerbssteuer bei der Änderung von Beteiligungsverhältnissen an Gesellschaften, denen Grundbesitz gehört. Das Ministerium der Finanzen hat mitgeteilt, dass alle 103 vom Rechnungshof geprüften Einzelfälle erneut aufgegriffen und überprüft worden seien. Von den Fällen sei etwa ein Viertel bereits steuerlich erfasst worden, in rund 40 Prozent

(Abg. Willger (B 90/GRÜNE) )

der Fälle ergab die nachträgliche Überprüfung durch die Verwaltung keinen steuerpflichtigen Tatbestand. In 17 Fällen sei Grunderwerbssteuer nacherhoben worden. Die Auswertung der Einzelfälle hat zu nachträglich festgesetzten Steuern in Höhe von rund 860.000 Euro geführt. Ein Betrag von rund 615.000 Euro ist aufgrund von Rechtsbehelfs- und Klageverfahren noch streitig.

Ohne rechtliche Pflicht hat die Saarländische Notarkammer die Anregung des Rechnungshofes aufgegriffen und allen in ihrem Bereich tätigen Notaren empfohlen, die Rückfragen und Angaben der Beteiligten zu der Befragung nach Grundbesitz in der Urkunde zu dokumentieren. Der Ausschuss begrüßt, dass die Aufsichtsbehörde im Rahmen der zulässigen Prüfung der Amtsführung der Notare darauf hinwirkt, dass im Bereich des notarischen Verfahrensrechts Verstöße gegen völlig eindeutige gesetzliche Regelungen unterbleiben. Nach den Feststellungen des Rechnungshofes kommen die saarländischen Notare ihren Anzeigeverpflichtungen in aller Regel nach. Aus Sicht des Ausschusses sind weitergehende gesetzliche Regelungen insoweit weder erforderlich noch geboten.

Im Zusammenhang mit der Prüfung zum Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens in Ottweiler hatte der Rechnungshof eine Reihe von Versäumnissen und Verfahrensfehlern festgestellt. Der Minister hat mitgeteilt, dass die vom Parlament geforderte Übergabevereinbarung mit der Stadt Ottweiler kurzfristig nicht durchsetzbar sein werde, wenn - wie gefordert - Regelungen zu einer Kostenbeteiligung der Stadt an den Vorplanungskosten, dem Grunderwerb und gegebenenfalls anteilig an den Betriebskosten enthalten seien.

Um dennoch eine zeitnahe Übergabe zu ermöglichen, ist eine vertragliche Alternative als Kompromiss erarbeitet worden. Diese beinhaltet zwar keine konkrete Kostenbeteiligung mehr, ist aber mit einer Öffnungsklausel versehen worden, die es ermöglicht, in einer separaten Vereinbarung über die genannten Kosten zu verhandeln. Durch diese Vorgehensweise verbleiben der Stadt Ottweiler keine Argumente mehr, die Übergabevereinbarung nicht zu unterzeichnen, wodurch das Land in Zukunft zumindest von den laufenden Betriebskosten befreit würde. Der Ausschuss wird sich über den Fortgang der Angelegenheiten unterrichten lassen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2008 hat der Minister der Finanzen beantragt, der Regierung des Saarlandes gemäß Artikel 106 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung Entlastung zu erteilen.

Der Ihnen als Drucksache 14/545 vorliegende Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen beruht im Wesentlichen auf den in dem Jahresbericht des Rechnungshofes 2009 getroffenen Feststellungen über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Saarlandes und der Haushaltsrechnung 2008. Bei Betrachtung der bereinigten Gesamtausgaben 2008 in Höhe von 3.306 Millionen Euro ergibt sich eine Unterschreitung des Ausgabesolls um 74 Millionen Euro als Resultat von Minderausgaben, aber auch von Mehrausgaben etwa bei Erstattungen und Zuweisungen nichtinvestiver Art. Die geringeren Ausgaben für den Schuldendienst waren Folge des verhältnismäßig günstigen Zinsniveaus am Kapitalmarkt.

Allerdings hat sich erneut gezeigt, dass die zur Finanzierung des jahresbezogenen Defizits erforderlichen Einnahmen aus Krediten höher sind als die Ausgaben für eigenfinanzierte Investitionen. Die errechnete Unterdeckung hat sich gegenüber dem Vorjahr erheblich, nämlich um 106 Millionen Euro, erhöht. Das strukturelle Haushaltsungleichgewicht hat damit wieder zugenommen.

Bei Beurteilung der Verpflichtungsermächtigungen fällt auf, dass diese im Jahr 2008 - wie vom Parlament mehrfach gefordert - mit 45,7 Prozent zwar deutlich umfassender als in der Vergangenheit ausgeschöpft worden sind, dennoch ist die Summe der ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen immer noch viel zu hoch.

Der Unterausschuss hat zur Kenntnis nehmen müssen, dass auch das Resteaufkommen im Verhältnis zum Gesamthaushalt ungewöhnlich hoch ist. Es ist gegenüber 2007 um 10,7 Prozent angewachsen und hat mit 107 Prozent der jährlichen Investitionsausgaben einen neuen Höchststand erreicht. Der Ausschuss ist gemeinsam mit dem Rechnungshof der Auffassung, dass dieser Entwicklung unbedingt entgegenzusteuern ist. Ab 2011 wird der Abbau von Ausgaberesten zu einer zusätzlichen Belastung des Haushaltsvollzugs führen, was die Einhaltung der Schuldenbremse gefährden könnte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Verschuldungsstand des Landes ist auch im Berichtsjahr 2008 angestiegen; die Schulden erreichten mit rund 9,5 Milliarden Euro einen damals neuen Höchststand. Das Finanzierungsdefizit lag bei 502 Millionen Euro; die Defizitquote stieg damit auf 14,9 Prozent.

Alle bei der Prüfung betrachteten Haushaltskennzahlen verdeutlichten die extreme Haushaltsnotlage des Saarlandes. Hinzu kommt im Saarland eine im Vergleich ungünstige demografische Ausgangslage, da das Saarland als einziges westdeutsches Flächenland bereits seit 1993 einen Einwohnerrückgang aufweist. Stellt man die Haushaltskennzahlen

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

gegenüber, wird deutlich, dass sich die finanzwirtschaftliche Situation des Landes nicht verbessert hat. Die Entwicklung der öffentlichen Finanzen war bereits gegen Ende des Jahres 2008 durch die beginnende Finanzmarktkrise geprägt. Die sich abzeichnende Rezession hat im Verlauf des Folgejahres zu einem deutlichen Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber der bis dahin gültigen Finanzplanung geführt.

Weitere die Entwicklung beeinflussende Kriterien wie etwa die Neuordnung des Landesbankensektors, das finanzielle Risiko des Saarlandes aus dem Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung und die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen waren in diesem Zusammenhang Gegenstand der Erörterungen im Ausschuss.