Vielen Dank, Frau Abgeordnete Heib. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat mit der Drucksache 14/553 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach dem Therapieunterbringungsgesetz - Drucksache 14/509 - eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme dieses Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/553 einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 14/509. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen ist.
Beschlussfassung über den von der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Klage des Landes Rheinland-Pfalz gegen ZDF-Staatsvertrag unterstützen (Druck- sache 14/548)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits in mehreren Sitzungen sowohl im Plenum als auch im zuständigen Ausschuss hat sich der Landtag des Saarlandes in dieser Legislaturperiode mit dem Thema ZDF-Staatsvertrag befasst. Zum Hintergrund will ich deswegen nur in aller Kürze ein paar Bemerkungen machen. Im Jahr 2009 hat der Intendant des Zweiten Deutschen Fernsehns vorgeschlagen, den Vertrag des damaligen Chefredakteurs Nikolaus Brender zu verlängern. Dagegen hatte es seitens der CDU-Ministerpräsidenten, insbesondere seitens des damaligen hessischen Ministerpräsidenten, massiven Widerstand gegeben, nachdem Brender wohl wegen seiner starken und unabhängigen Haltung in Ungnade gefallen war. Zum ersten Mal in der Geschichte des ZDF akzeptierte daraufhin der von den Exekutiven der Länder dominierte Verwaltungsrat den Vorschlag des Intendanten nicht.
Spätestens nach dieser Entscheidung, die damals in der Öffentlichkeit als Causa Brender unrühmlich bekannt wurde -
Causa Brender oder Causa Koch, genau. - Spätestens nach dieser Entscheidung musste die Frage gestellt werden, ob der gültige ZDF-Staatsvertrag dem Gebot der Staatsferne genügt. Die Position der SPD war damals, auf politischem Wege eine Änderung der Verträge zu erreichen. Darauf konnten sich die Ministerpräsidenten auf der Ministerpräsidentenkonferenz damals nicht verständigen. Aus diesem Grund hat Ende 2010 das Land Rheinland-Pfalz Klage gegen den ZDF-Staatsvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der saarländische Landtag hatte sich daraufhin auf Initiative der SPDFraktion erneut mit dem Thema befasst. Im Laufe der damaligen Debatte wurde deutlich, dass in diesem Hause - zumindest gemessen an den Aussagen aus den Fraktionen - eine Mehrheit der Auffassung ist, dass der Staatsvertrag dem Gebot der Staatsferne nicht genüge. Dennoch fand sich damals keine parlamentarische Mehrheit bei der Abstimmung über die vorliegenden Anträge der Opposition, der Klage des Landes Rheinland-Pfalz zur Unterstützung beizutreten.
Die Regierungskoalition war sich damals nicht einig, sodass auch hier eine politische Pattsituation im Parlament herrschte. Umso erstaunlicher war dann, zu Beginn der Sommerpause dieses Jahres in der Öffentlichkeit zu erfahren, dass die saarländische Landesregierung eine Stellungnahme vor dem Bundesverfassungsgericht abgegeben hat, die ausdrücklich behauptet, der Staatsvertrag sei verfassungskonform. In der darauf folgenden Sitzung des Medienausschusses des saarländischen Landtages wurde allerdings erneut deutlich, dass sich das Verhalten der Landesregierung nicht auf eine parlamentarische Mehrheit stützen konnte, weil insbesondere die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in dieser Sitzung kundtat, sie sei mit diesem Verfahren nicht einverstanden und müsse es rügen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der saarländische Landtag hat in der heutigen Sitzung die Möglichkeit, die Position des Saarlandes klarzustellen. Wir haben in diesem Antrag bewusst darauf verzichtet, unnötige Schärfe einzubringen. Es war heute Morgen viel von Ritualen die Rede, wir haben an dieser Stelle genau diese Rituale durchbrochen. Wir machen ein faires Angebot und haben in den Antrag geschrieben: Lasst uns das, was in Karlsruhe abgegeben worden ist, als Saarland nicht weiter unterstützen. Lasst uns auf der anderen Seite in einer möglichen mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht die Position darlegen, die augenscheinlich parlamentarisch vertreten wird, nämlich die Verfassungsmäßigkeit des gültigen ZDFStaatsvertrages infrage zu stellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gehe deswegen davon aus, dass wir in der heutigen Abstimmung für diesen sehr zaghaft formulierten Antrag eine parlamentarische Mehrheit finden werden. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Commerçon. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Karl Rauber.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich will wegen der Schwüle in diesem Raum nur ein paar kurze Bemerkungen machen. Worum geht es? Der Kollege Commerçon hat es gesagt: Das Land Rheinland-Pfalz moniert in seiner Klage, dass es beim ZDF eine zu große Staatsnähe gebe. Ich bin der Meinung, ebenso wie die für Medien zuständigen Staatskanzleien in Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und im Saarland, dass die von Rheinland-Pfalz vorgetrage
nen Bedenken nicht tragen. Da die Zuständigkeit für Medienpolitik in der saarländischen Staatskanzlei liegt, war das auch kein Thema im Kabinett, da die Staatskanzlei die Stellungnahme für den früheren Ministerpräsidenten Peter Müller in seiner Funktion als ZDF-Fernsehratsmitglied und als Ministerpräsident in der Ministerpräsidentenkonferenz abgegeben hat. Aus diesem Grund haben die eben genannten Staatskanzleien in einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht dargelegt, warum es gute sachliche Gründe gibt, die Verfassungskonformität des ZDF-Staatsvertrages weiterhin nicht infrage zu stellen.
Über diese Rechtsfrage kann man streiten, wenn man will. Rheinland-Pfalz will es. Ich war und bin jedoch der Meinung, dass die besseren Argumente für die Rechtmäßigkeit des ZDF-Staatsvertrages sprechen. Rheinland-Pfalz kritisiert bekanntermaßen, dass zu viele Vertreter des Staates in den Gremien des ZDF vertreten sind. Richtig ist, wenn man beispielsweise den ZDF-Fernsehrat mit dem SR-Rundfunkrat vergleicht, dass der Anteil an Vertretern des Staates im ZDF etwas höher ist. Aber dieser Vergleich ist schief, weil die Gremien einer Landesrundfunkanstalt eben nicht mit den Gremien einer bundesweiten Anstalt wie dem ZDF vergleichbar sind. Das ZDF ist mehr eine Länderanstalt, deswegen besteht auch der Anspruch, dass alle Länder vertreten sind.
Die von den Landesregierungen entsandten Mitglieder des Fernsehrates setzen sich aus Vertretern aller 16 vertragsschließenden Länder zusammen. Von daher bilden diese Ländervertreter auch keine in sich geschlossene homogene Gruppe, die gemeinschaftlich das ZDF beeinflusst. Richtig ist: Die Pluralität in unserer föderal geprägten Rundfunkordnung zeigt sich auch im ZDF-Fernsehrat. Vor diesem Hintergrund halte ich es für angemessen, dass vor dem Bundesverfassungsgericht auf jeweilige Urteile des bayerischen und des thüringischen Verfassungsgerichtshofes hingewiesen wurde.
Beide Gerichtshöfe haben in der Vergangenheit schon ausdrücklich festgestellt, dass der Einfluss des Staates in den ZDF-Gremien föderal gebrochen ist. Rheinland-Pfalz verkennt die föderale Brechung des staatlichen Einflusses und damit auch die machtbrechende Wirkung des Föderalismus. Schon aus diesem Grunde war es richtig, dass das Saarland diese Überlegungen in Karlsruhe vorgetragen hat. Aus eben diesen Gründen kann man sich meiner Meinung nach auch nicht, wie von der SPD gefordert, der Klage von Rheinland-Pfalz anschließen.
Abg. Huonker (DIE LINKE) mit einer Zwischenfrage: Herr Kollege Rauber, im ZDF-Fernsehrat sitzt ein Vertreter des Saarlandes, Oliver Passek, der auf Bundesebene ein Normenkontrollverfahren unterstützt. Wie bringen Sie das in Zusammenhang mit der Stellungnahme des Saarlandes? - Danke schön.
Die Mitglieder des ZDF-Fernsehrates sind unabhängig von der politischen Meinung eines Kabinetts. Sie sind nicht an Aufträge gebunden.
Das kann sein, sie sind trotzdem unabhängig. Jedes Fernseh- und Rundfunkratsmitglied ist unabhängig.
Dies hat sich gerade bei der Intendantenwahl des Saarländischen Rundfunks herausgestellt. Das ist ein Beleg für diese Unabhängigkeit.
Ich wollte noch kurz die Gründe darlegen, die dafür sprechen, sich Rheinland-Pfalz nicht anzuschließen. Erstens verkennt diese Klage die machtbegrenzende Wirkung der im ZDF-Staatsvertrag bei wichtigen Entscheidungen vorgesehene Quoren. Zweitens verkennt diese Klage die Bedeutung der im ZDFStaatsvertrag fixierten Inkompatibilitätsregelung, auch das ist keine Kleinigkeit. Drittens verschweigt diese Klage den wichtigen Umstand, Frau Kollegin Huonker, dass die Mitglieder der Rundfunkgremien weisungsunabhängig sind. Viertens leistet diese Klage nicht die notwendige Differenzierung zwischen Fernsehrat und Verwaltungsrat im ZDF. Da das Verfassungsgebot der Staatsferne jedoch gerade die Programmfreiheit und die Programmgestaltungsfreiheit schützen will, wäre dies absolut geboten gewesen. All diese Gründe machen aus meiner Sicht eine Unterstützung der Klageschrift von Rheinland-Pfalz unmöglich. All diese Gründe machen deshalb aber eine Stellungnahme vonseiten der Staatskanzlei notwendig.
Im Übrigen rate ich, liebe Kollegen der SPD-Fraktion, zur Lektüre der Stellungnahme des ZDF zu diesem Normenkontrollverfahren. Dann werden Sie feststellen, lieber Herr Kollege Commerçon, dass ei
ne Vielzahl der von mir eben vorgetragenen Punkte, gerade die machtbrechende Wirkung des Föderalismus, vom ZDF selbst genauso gesehen wird. Das sollte dann auch Ihnen zu denken geben. Auf die allzu widersprüchliche Rolle, die der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck, als Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrates hier spielt, brauche ich aus diesem Grunde dann nicht näher einzugehen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, mir persönlich ist bei dieser Debatte ein Punkt noch besonders wichtig, der in der Öffentlichkeit nach meiner Meinung viel zu kurz gekommen ist. Mich wundert, welche Rolle man bei der Debatte über die Staatsferne des Rundfunks wieder den Politikern und den Mandatsträgern selbst zubilligt. Politik und Politiker werden bei dieser Debatte als störender Einfluss angesehen, den es weitgehend auszuschalten gilt.
Ich kann nur sagen, man tut uns, den Politikern, selbst keinen Gefallen mit solch einer Bewertung. Die ist nicht nur unrichtig, sondern man verkennt auch dabei die besondere Legitimation und die besondere Verpflichtung von Politikern und Vertretern des Staates. Gerade weil Politiker, Sie und ich - ich gehe davon aus, Sie bezeichnen sich auch so -, sich vor dem Wähler rechtfertigen müssen, gerade weil wir als Mandatsträger und Abgeordnete dem Gemeinwohl verpflichtet sind, halte ich es für wichtig und richtig, dass Politiker und Mandatsträger auch in den Rundfunkgremien Sitz und Stimme haben.
Die Politiker und die Abgeordneten sind eben nicht reine Lobbyisten für bestimmte gesellschaftliche Gruppen. Politiker und Abgeordnete - so sehe ich es auf jeden Fall - sind immer auch Vertreter des Gemeinwohls und des Ausgleichs. Diese Sichtweise kommt nach meiner Meinung bei der derzeitigen Debatte leider zu kurz. Wenn jemand eine Legitimation hat, sind wir es, sind es die Abgeordneten, sind es die Regierungen. Sie werden gewählt, andere werden einfach nur dafür abgeordnet. Ich bedauere es auch, weil die Politik insgesamt an dieser Stelle einmal wieder riskiert, gesellschaftliches Ansehen und Respekt zu verlieren.
Deswegen möchte ich an dieser Stelle nochmals in Erinnerung rufen, dass die deutsche Medienpolitik in der Vergangenheit durchaus einiges erreicht hat. Jeder, der die Angebote im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland nutzt, kann tagtäglich feststellen, ARD, ZDF und Deutschlandradio bieten im Hörfunk, Fernsehen und Internet ein Angebot, das Deutschland in voller Breite des politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Lebens zeigt.
Auch diese Vielfalt des Programms zeigt, dass die verfassungsrechtliche Programmfreiheit von ARD, ZDF und Deutschlandradio gewährleistet ist, und dass dem Gebot der Staatsferne des Rundfunks in
Deutschland Rechnung getragen wird. Auf dieses Ergebnis darf die Medienpolitik auch hier im Saarland, glaube ich, stolz sein, denn trotz der derzeitigen Diskussion um den ZDF-Staatsvertrag haben wir in der Vergangenheit in diesem Hause die wichtigen medienpolitischen Weichenstellungen immer in großer Einmütigkeit treffen können.
Aber das wichtige Thema der Sicherung der Zukunftsfähigkeit von ARD und ZDF wird dieses Hohe Haus morgen beschäftigen, und zwar im Ausschuss in der morgigen Anhörung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Sie wird belegen, wie wichtig die nun in Angriff genommenen Reformen der Rundfunkfinanzierung für unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk, insbesondere für den Saarländischen Rundfunk, sind. Wenn wir uns heute nicht in dem Punkt des ZDF-Staatsvertrags einigen können, so hoffe ich doch, dass wir bei diesem, meiner Meinung nach doch noch wichtigeren Thema wieder zusammenkommen und dann vielleicht über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wieder gemeinsam abstimmen können. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Rauber. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Horst Hinschberger, FDPLandtagsfraktion.
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir befassen uns in dieser Legislaturperiode nicht zum ersten Mal mit dem Thema der Staatsferne innerhalb der Gremien des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Und das ist gut so.
Es geht um das grundlegende Prinzip des Rundfunkrechts, das verfassungsrechtlich verankert ist. Wenn jemand dieses Prinzip verletzt sieht, so steht es ihm frei, dies verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen. Das garantiert der Rechtsstaat. Dies geschieht nun in der Normenkontrollklage gegen den ZDF-Staatsvertrag durch die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz und den Ministerpräsidenten Kurt Beck. Bemerkenswerterweise ist Kurt Beck auch Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrates und dies, wie man hört, mit großem Vergnügen. Ob sein Vorgehen jedoch die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die Politik stärkt, überlasse ich Ihrer eigenen Beurteilung.