rung ganz oben auf der politischen Agenda platziert. Es geht um den Abbau von Defiziten, es geht um die Begrenzung der Verschuldung, es geht um Nachhaltigkeit. Ich glaube, es ist unzweifelhaft festzustellen, wenn man ein Defizit begrenzen und Verschuldung abbauen will, dann kommt es auf die Gestaltung der Ausgabenseite an. Es kommt natürlich genauso auf die Situation der Einnahmenseite an. Wer in diesem Haus würde dieser These widersprechen? - Insofern wird in der Begründung zum Antrag und auch in der einen oder anderen Einlassung, die ich seitens der Opposition gehört habe, eine falsche Schlachtordnung aufgemacht. Wir brauchen eine geordnete, eine verlässliche Einnahmensituation und wir brauchen eine zurückhaltende Bewirtschaftung der Ausgabensituation. Was darunter zu verstehen ist, dazu will ich gleich noch eine oder zwei Bemerkungen machen.
Ich will zunächst darauf hinweisen, Kollege Bierbaum und Kollege Jost, eine verlässliche Basis, was die Einnahmenseite anbelangt, war und bleibt Geschäftsgrundlage der Verabredungen in der Föderalismuskommission. Dort sind Modelle entwickelt worden im Blick auf den Sanierungszeitraum bis 2019, 2020. Sie haben Bezug genommen auf die Entwicklung der letzten 10 Jahre, was das wirtschaftliche Wachstum anbelangt, was die damit verbundene Einnahmenentwicklung anbelangt. Natürlich ist die These richtig. Ich kann nicht zum Ziel gelangen, wenn ich die positive Entwicklung auf der Einnahmenseite völlig außer Betracht ließe oder wenn ich mich auf Dauer damit abzufinden hätte, wie die Situation in den zurückliegenden beiden Jahren gewesen ist, Stichwort Wirtschafts- und Finanzkrise. Die Geschäftsgrundlage in der Föderalismuskommission ist also klar.
Zweite Geschäftsgrundlage, Finanzausgleich bis 2019. Das ist dort expressis verbis angesprochen worden. Das heißt, wenn jetzt irgendwer hergeht und sagt, da schnüren wir einmal etwas auf, dann hat das eine Rückwirkung. Im Übrigen, hinter vorgehaltener Hand: Wenn man vom Saarland aus den Solidaritätszuschlag infrage stellt oder ihn umwidmen will - da gibt es Gründe dafür -, dann muss man wissen, dass man dann mit von der Partie ist, was das generelle Auflösen des Länderfinanzausgleichs anbelangt, denn das ist ja ein konstitutives Element davon. Also etwas Zurückhaltung, etwas Vorsicht und weniger Selbstgewissheit an diesem Punkt!
Dritter Punkt der Geschäftsgrundlage: Konsolidierungshilfen. Das sind summa summarum 2,34 Milliarden Euro. Da ist gesagt worden, das sind Kinkerlitzchen, das ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Mit diesem Betrag würde die Hälfte der Zinsverpflichtungen „à la longue“ abgelöst werden! Sie beklagen das und sagen, nur die Hälfte. Ich sage, wenn ich die Hälfte im Abtragen der Lasten erreiche,
Stichwort Altlasten, ist das doch schon einmal etwas. Jedenfalls ist das Glas eher halb voll, als dass es halb leer ist, Kollege Bierbaum. Insofern sage ich, die Depression, die Sie hier in die Debatte bringen, „das Land wird in den Ruin geführt“ - wörtliche Formulierung -, das trifft nicht die Gegebenheiten. Wir bewältigen die zugegebenermaßen nicht einfache Situation nicht mit diesem Defätismus, der in Ihren Reden hier durchgängig zum Ausdruck kommt.
Auf die Einnahmenseite müssen wir uns verlassen können. Gott sei Dank signalisiert die Steuerschätzung vom Mai für das Saarland auf der Zeitachse bis 2015 - was schätzen Sie denn, Kollege Bierbaum? - 500 Millionen Euro an Steuermehreinnahmen. Für die Bundesrepublik Deutschland schätzt die Steuerschätzung die Mehreinnahmen nach Überwinden der Wirtschafts- und Finanzkrise auf eine Größenordnung von interessanterweise 30 Milliarden Euro. Das sind exakt die 30 Milliarden, die in Ihrem Antrag unter dem Gesichtspunkt erscheinen, die seien ja in den Neunzigerjahren oder wann auch immer verloren gegangen. Ich will nur sagen, die Prognose der jüngsten Steuerschätzung ist eine, mit der man arbeiten kann, wenn man ein Sanierungsprogramm auflegt. Das ist dann immer noch ambitioniert genug für die Ausgabenseite. Aber den Eindruck zu erwecken, die Einnahmenseite würde von niemandem beachtet, jetzt kommen wir mal und sagen deutlich, was Sache ist, das geht wirklich an den Dingen vorbei. Insofern gehört beides zusammen. Insbesondere im Blick auf die Einnahmenseite ist es ja Gott sei Dank eingedenk der Wirtschaftswachstumsentwicklung so, dass das Saarland auf einem Spitzenplatz mit von der Partie ist. Wir sind voll positiv davon betroffen.
Wenn ich das so formuliere, dann relativiere ich nicht das, was auf der Ausgabenseite ins Haus steht. Aber es sich so einfach zu machen wie Sie und zu sagen, genug gespart - so heißt es ja auch auf Ihrem netten Plakat, das da in der ehemaligen DKP-Zentrale ausgehängt ist -,
das trifft nur unzureichend das, was Sache ist. Kollege Bierbaum, so kann nur ein Oppositionspolitiker argumentieren. Denn nirgendwo in Deutschland, wo ein Sozialdemokrat oder ein Linker in der politischen Verantwortung ist, bis hin zum Senat von Berlin, wird jemand die These teilen, die Sie hier vorgetragen haben: „Genug gespart!“ Vielmehr machen alle Sanierungsprogramme unter Bezugnahme auf die Ausgabensituation.
Ich lade alle Beteiligten herzlich ein: Lesen Sie den Koalitionsvertrag der von SPD und GRÜNEN geführten Landesregierung in Rheinland Pfalz. Lesen Sie den Koalitionsvertrag der von SPD und GRÜNEN geführten Landesregierung in Baden-Württem
berg. Lesen Sie das, was das Land MecklenburgVorpommern jetzt in die Verfassung hineinschreibt, und stellen Sie in Rechnung, dass in Hessen parteiübergreifend alle Beteiligten ein Volksbegehren im Zusammenhang mit der Schuldenbremse initiiert haben mit einem Ergebnis, das aufhorchen lässt. Das Thema Nachhaltigkeit, Schuldenbegrenzung ist jedenfalls eines, von dem die Bevölkerung den Eindruck hat, dass es zu Recht auf der politischen Agenda platziert ist. Das ist das eine, was ich sagen will.
Das andere: Glauben Sie im Ernst, wir könnten allein schon angesichts der demografischen Situation abtauchen vor der Frage, wo im Saarland Handlungsbedarf mit Blick auf die Ausgabenseite ist? Wenn im Saarland die Bevölkerungsentwicklung doch so ist, dass wir 8 Prozent weniger Bevölkerung innerhalb von 10 Jahren haben, während es in den westdeutschen Flächenländern im Durchschnitt 2 Prozent sind, dann hat das eine Rückwirkung. Sie laufen Gefahr, wenn Sie nichts tun, dass nächstens die gebenden Länder im Finanzausgleich, diejenigen, die die Konsolidierungshilfe zahlen, und diejenigen beim Bundesverfassungsgericht, die gesagt haben, eure Haushaltsnotlage ist unverschuldet, sagen, sie ist nicht mehr unverschuldet, sie ist verschuldet, und uns dann mit ganz anderen Konsequenzen überziehen.
Insofern ist das, was die Landesregierung, was die sie tragenden Fraktionen machen, unausweichlich. Es ist verantwortungsbewusst. Wer das schlechtredet, schon bevor wir einzelne Dinge sorgfältig und seriös diskutiert haben, der verweigert Verantwortung. Das ist, glaube ich, keine Linie, die angemessen ist im Blick auf die Zukunftssicherung, die wir für unser Land auf unsere Fahnen geschrieben haben. Wie schnell das geht, wenn man meint, man könnte zwischen Tür und Angel das eine oder andere besprechen und abräumen, das haben wir eben erlebt. Da wird mit Brimborium vom Kollegen Jost das Thema politische Führung in die Debatte gebracht und aufgebauscht.
Haben Sie in Erinnerung, welche Basis PwC im Zusammenhang mit der politischen Führung genommen hat? Eine Basis war 1.700 Landesbedienstete in den Ministerien, in der Spitze der Verwaltung. Das heißt, das ist der zentrale Bereich der Landesverwaltung. Das meinen Sie mit politischer Führung. In dem Zusammenhang wird dann gesagt, da sind wir im Vergleich zu anderen Bundesländern in einer gewissen Weise überdurchschnittlich und es erschließen sich möglicherweise - so PwC - 30 Millionen Euro.
Sie haben den Begriff der politischen Führung vorhin in Ihrer Argumentation auf 4 oder 5 unmittelbar Beteiligte auf den Ministeretagen bezogen.
Sie haben den Eindruck erweckt, als sei das eine Selbstbedienung gewesen, die etwas mit der Verhaltensweise der Landesregierung insgesamt zu tun hat. Es geht um die Landesverwaltung und es geht um die Anpassung von Strukturen an andere Bundesländer. Auch da müssen wir uns zunächst einmal dem Vergleich stellen. Wer das nicht macht, versagt in der Verantwortung.
Überhaupt nicht! Jetzt bleibe ich einmal bei diesem Beispiel. Was heißt denn 30 Millionen heruntergebrochen auf 10 Jahre? Das bedeutet pro Jahr 3 Millionen, und das sind 50 Bedienstete bei einer Ausgangsbasis von 1.700. Das ist das, was wir diskutieren müssen im Zusammenhang mit dem Gutachten. Dazu wird es hinreichend Gelegenheit geben. Ich warne davor, im Voraus sozusagen die Dinge als Diffamierungspotenzial zu missbrauchen. Das wird nicht dazu führen, dass wir sachbezogene Entscheidungen organisieren können.
Kollege Bierbaum, Sie haben gesagt, wegen der Schuldenbremse würden wir in Zukunft gar nicht mehr in der Lage sein, auf Herausforderungen wie die Wirtschafts- und Finanzkrise zu reagieren. Genau das ist falsch. Im Grundgesetz heißt es, ich zitiere Art. 109 Abs. 3: „Bund und Länder können Regelungen zur im Auf- und Abschwung symmetrischen Berücksichtigung der Auswirkungen einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung sowie eine Ausnahmeregelung für außergewöhnliche Notsituationen vorsehen.“ Das heißt, exakt dieser Fall - Wirtschafts- und Finanzkrise, antizyklische Reaktion - ist im System eingebaut. Im Jahr 2007 war das Defizit des Landes in etwa bei 400 Millionen Euro angesiedelt, und nach der Wirtschafts- und Finanzkrise - antizyklische Politik plus Einnahmeausfall - waren wir bei über einer Milliarde. Nur heißt antizyklische Politik natürlich auch, dass ich in Zeiten eines Aufschwungs dann herausgefordert bin, das zusätzliche Engagement in einer gewissen Weise zu begrenzen und das Abfinanzieren nicht der nachfolgenden Generation zu überlassen. Das wäre untragbar hinsichtlich der politischen Verantwortung. Es wäre unethisch und unmoralisch, und damit macht die Schuldenbremse Schluss. Das ist, so glaube ich, ein vernünftiger Zusammenhang.
Letzter Punkt, den ich ansprechen will, die Steuergesetzgebung. Ich habe mir das in Vorbereitung der
heutigen Debatte noch mal angeschaut. Wer hat denn die Senkung der Steuern, was heute beklagt wird, politisch ins Werk gesetzt?
„Wir nicht“ ruft der Kollege Bierbaum. Jetzt will ich Ihnen dazu etwas sagen. In der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und GRÜNEN im Jahr 1998, wo der Verhandlungsführer Lafontaine gewesen ist, heißt es zu dem Thema Steuerreform: „Nach den Steuer- und Abgabenerhöhungen der alten Bundesregierung“ - gemeint war die Regierung Kohl - „ist für die große Mehrheit der Bevölkerung die Grenze der Belastbarkeit erreicht. Ziel der neuen Bundesregierung ist es, die Gesamtbelastung bei Steuern und Abgaben zu senken.“ Lafontaine war der Verhandlungsführer! Weiter heißt es: „Zu dieser Steuerreform gehören die Senkung der Steuersätze, eine Reform der Unternehmensbesteuerung zur Stärkung der Investitionskraft der Unternehmen.“ Dann ist das runtergebrochen worden auf jahresbezogene Schritte: Körperschaftssteuersatz, Spitzensteuersatz und so weiter. Das hat doch dazu geführt, dass eine Situation entstanden ist, die Sie heute in Ihrem Antrag beklagen und wo Sie den Versuch unternehmen, uns das sozusagen politisch in die Schuhe zu schieben. Das ist doch Politik verkehrt, das ist doch Politik absurd! Dann hat die Große Koalition sozusagen gerettet, was noch zu retten war.
Moment mal, wir haben in der Großen Koalition die Steuerquote erhöht. Ob Sie jetzt laut lachen oder leise lachen - ich kann Ihnen die einzelnen Maßnahmen nennen, wenn Sie das wollen. Jedenfalls sind die gesenkten Spitzensteuersätze verändert worden. Das Stichwort Reichensteuer ist aufgetaucht und eingearbeitet worden. Man hat an anderer Stelle Vergünstigungen insbesondere im wirtschaftlichen Bereich, die vorher vorgenommen worden waren, zurückgenommen und hat sich noch einmal in Richtung einer Normallage entwickelt. Dann hat man allerdings - das räume ich ein - im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Finanzkrise etwa das Wachstumsbeschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht, das ja zur Hälfte ein Gesetz ist zugunsten der Kinderfreibeträge und der Zuwendungen an Kinder, das aber zur anderen Hälfte eine wirtschaftliche Stimulanz beinhaltet hat. Dem hat die saarländische Landesregierung im Hinblick auf die Auswirkungen auf unseren Etat aus guten Gründen nicht zugestimmt. So viel kurz formuliert zur Historie der jüngsten Steuergesetzgebung in der Bundesrepublik. Daran war überhaupt nichts falsch oder übertrieben, sondern so stellt sich die Sachlage dar.
Wenn das so ist, Kollege Bierbaum - und es ist so -, dann kann man doch nicht in die Begründung eines Antrages schreiben, die eine Seite gehe völlig an
den ökonomischen Gegebenheiten vorbei, sei völlig verblendet, wenn man doch selbst mit seinen Bundesgenossen, mit denen man hier Seite an Seite sitzt, sich im Blick auf die Vergangenheit in einer Verantwortung befindet. So selbstgerecht, wie Sie das vorhin versucht haben, kann man es wirklich nicht machen. Deshalb muss das zurechtgerückt werden, weil es nicht den sachlichen Gegebenheiten entspricht.
Ich fasse zusammen. Es gibt nur noch drei zahlende Bundesländer im Länderfinanzausgleich. Insofern diskutieren wir hier weniger eine saarländische Besonderheit, sondern eine bundesweite Problematik. Wir diskutieren sie allerdings in einer Situation, wo die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise uns genauso gebeutelt und getroffen haben wie viele andere Volkswirtschaften in Europa und der Welt. Dennoch haben wir eine Chance, die Situation zu bewältigen.
Zum Haushaltsvollzug. 2011 ist das erste Jahr mit einem zehnprozentigen Abbau des Defizits, das läuft planmäßig. Im Vorgriff auf die Klausurtagung der Landesregierung, was den Eckdatenbeschluss für 2012 angeht, sage ich, wir werden auch die Herausforderungen in Bezug auf den nächsten Schritt bestehen. Es muss unser Interesse und unser Anliegen sein, immer im Blick auf die Beteiligten - die gebenden Länder, das Bundesverfassungsgericht, die Öffentlichkeit - das zu tun, was in unserer landespolitischen Verantwortung möglich ist, ohne das Land kaputtzusparen, vielmehr um Spielräume zu generieren, weil wir natürlich auch auf Zukunftsinvestitionen angewiesen sind. Gleichzeitig haben wir die Jahre 2015 und 2016 im Visier, wenn der Länderfinanzausgleich neu verhandelt wird, wenn der Solidarpakt ausläuft, wenn andere Karten neu gemischt werden. Wir können nur bestehen, wenn wir nicht schon sozusagen in den ersten beiden Runden vor den Herausforderungen kapitulieren. Was Sie vorgeschlagen haben, ist die Kapitulation vor den Herausforderungen, und das ist nicht unser Weg.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich, Herr Minister Jacoby, haben Sie Recht, dass wir hier nicht alleine über ein saarländisches Problem reden, sondern über ein Problem, das sehr viele Länder betrifft. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass wir im Saarland eine besonders zugespitzte Situation haben und dass wir allen Grund haben, uns hier be
sonders damit auseinanderzusetzen. Wir wissen auch, dass wir die Probleme nicht alleine lösen können. Daher auch unser Antrag in Richtung einer Bundesratsinitiative. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie es von den Regierungsfraktionen eher belächelt worden ist, als ich hier sagte, dass wir auch Bundesgenossen in dem Zusammenhang finden müssen. Ich glaube, wenn wir diese Diskussion ernsthaft führen, brauchen wir auch Verbündete.
Es tut der politischen Kultur gut, wenn man sich gegenseitig zuhört, dann werden bestimmte Missverständnisse vermieden. Erstens, Herr Schmitt, habe ich nicht gesagt, dass die Entlastung bei den unteren Einkommen gegenfinanziert sein sollte durch den Spitzensteuersatz, sondern durch eine andere Steuerpolitik insgesamt, wobei der Spitzensteuersatz ein Element darstellt. Es gibt ein ganzes Bündel an Vorschlägen. Ich schicke Ihnen aber auch gerne die steuerpolitischen Vorschläge unserer Fraktion zu.
Es freut mich, wenn Sie sich die schon besorgt haben. - Zweiter Punkt, Herr Jacoby, das Thema Ruin. Das Wort Ruin habe ich nicht benutzt im Hinblick auf das Saarland, sondern im Hinblick auf Griechenland. Ich habe auf eine Situation hingewiesen, die auch ich - das habe ich ausdrücklich gesagt - nicht will, sondern die ich nur als Beispiel dafür angeführt habe, wie sich in einer zugespitzten Lage eine solche Politik auswirken kann.
Lassen Sie mich zu einigen inhaltlichen Punkten kommen. Sie haben völlig Recht, wenn Sie darauf hingewiesen haben, dass bei der Schuldenbremse zwischen dem konjunkturellen und dem strukturellen Defizit unterschieden wird - das weiß ich auch - und dass Möglichkeiten gegeben sind, in Situationen, die von der sogenannten Normallage abweichen, etwas mehr zu tun. Keine Frage.
Der Hinweis auf die antizyklische Finanzpolitik, wie sie in Zusammenhang mit der Bekämpfung der Wirtschaftskrise realisiert worden ist, ist ein Beispiel gewesen, wie sinnvoll Schulden gemacht werden können beziehungsweise wie sinnvoll öffentliche Ausgaben sein können. Ich möchte das aber ausdrücklich nicht nur auf Extremsituationen beziehen, wie wir sie 2008 und 2009 hatten, ganz abgesehen von der Problematik, dass es nicht immer so einfach ist, die sogenannte Normallage darzustellen und sie abzugrenzen. Dazu gibt es verschiedene Methoden; das ist nicht so ganz einfach, aber das ist jetzt nicht mein Punkt. Mein Punkt ist, dass die öffentliche Hand über Spielraum für sinnvolle Zukunftsinvestitionen verfügen muss, auch in einer Situation, die nicht gleich eine Krisensituation ist.
Kollege Schmitt von der Fraktion B 90/GRÜNE hat auf das hingewiesen, was grüne Finanzpolitik sei. Es sei sinnvoll, in bestimmte Bereiche zu investieren, zum Beispiel Bildung. In unserer Sprache - da sind wir gar nicht so weit auseinander - würde ich das als sozial-ökologischen Umbau bezeichnen. Wir müssen dort Finanzmittel haben, um derartige Zukunftsinvestitionen vorzunehmen. Es ist mein Hauptpunkt, dass über die Schuldenbremse derartige Zukunftsinvestitionen behindert werden. Ich glaube, das ist der harte Punkt und der Kern der Auseinandersetzung. Ich habe auch nicht gesagt, dass wir uns gar nicht um die Ausgabenseite kümmern müssen. Ich verstehe es in der politischen Polemik, wenn man auf ein Plakat Bezug nimmt.
Das will ich nicht weiter kommentieren. - Es ist doch völlig klar, dass man sich auch um die Ausgabenseite kümmern muss. Aber die Frage ist, wo der Hauptansatzpunkt ist. Ich gebe übrigens dem Kollegen Jost Recht, wenn er sagt, da bleibt man in einer gewissen Weise wegen der Steuersenkungsbremse auf halbem Weg stehen. Es müsste noch mehr gemacht werden. Das ist das, was beabsichtigt ist, nämlich zu sagen, auf jeden Fall dürfen Steuern nicht weiter gesenkt werden, wie das in der Vergangenheit der Fall war.
Ich begrüße es durchaus, dass wir hier offensichtlich einen Konsens haben - ich habe es zumindest aus den Beiträgen so herausgehört -, dass weitere Steuersenkungen auf jeden Fall nicht anstehen. Dann können wir uns darüber streiten, wie die künftige Steuerpolitik aussehen soll. Da haben wir sicherlich unterschiedliche Vorstellungen. Ich glaube, insofern ist der Hautansatzpunkt gewesen, dass wir uns um die Einnahmenseite kümmern müssen. Das war auch weitgehend Konsens, dass das ein Punkt ist, an dem wir uns in den verschiedenen Maßnahmen und in der Stoßrichtung unterscheiden.