Herr Kollege Linsler, an Ihrem Zwischenruf, aber auch im Präsidium, als das Thema aufkam, ist es deutlich geworden. Sie haben gesagt, Sie hätten auch etwas für uns. Es ist natürlich eine wunderschöne Frucht, insbesondere da es um sehr große Beträge geht. Es ist eine wunderschöne Frucht, aber dieser Apfel ist vergiftet und wir GRÜNE machen Ihnen nicht das Schneewittchen.
Was wir damals gesagt haben, ist heute noch richtig. 1969, als man diese Anteile verkauft hat, hat man Landesbeteiligungen verkauft. Das sind Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger. Man hat diese Landesbeteiligungen verkauft und das Vermögen in diese Gesellschaft gesteckt, die die parteinahen Stiftungen fördert. Die Heinrich-Böll-Stiftung hat damals Strafanzeige gestellt, denn sie sagte, es sei nicht in Ordnung, wie mit öffentlichen Mitteln umgegangen worden sei. Es sei Unterschlagung. Wir können doch nicht sagen, was damals nicht in Ordnung war, rechtfertigen wir, indem wir in die Tasche der Bürgerinnen und Bürger greifen. Das ist kein Weg, den wir gehen können. Wichtig und richtig ist aber, dass der Zweck der Stiftung, die damals gegründet worden ist, um eine möglichst breite gesellschaftliche Mehrheit darzustellen und um die Interessen des damals jüngsten und kleinsten Bundeslandes vertreten zu können, heute auf anderem Wege erreicht werden muss, als das damals der Fall gewesen ist.
Die Dinge haben sich verändert. Von daher wird es unsere Aufgabe sein, das Gespräch mit der Fördergesellschaft zu suchen und uns ernsthaft um andere Lösung zu bemühen. Wir sehen das verfassungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit, das auch Sie erwähnten, durchaus ähnlich. Wir sollten über
Lösungen sprechen und in ernsthafte Gespräche eintreten. Wir sollten uns aber nicht am Landeshaushalt bedienen, sondern andere Wege beschreiten. Ich hoffe, dass wir einen gemeinsamen Weg miteinander gehen können, der wirklich ernsthaft und seriös ist. Ich hoffe, dass wir zu dieser Frage keinen Streit vor dem Verfassungsgericht haben werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus Zeitgründen muss ich mich kurz fassen. An Letzterem, was Sie gesagt haben, Frau Kollegin, kann man anknüpfen. Sie haben zumindest eingeräumt, dass es einen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt, dass wir gehalten sind, diesem Grundsatz zu folgen, und dass man Lösungen suchen muss. Genau dies ist das Problem. Ihnen ist sicherlich nicht mitgeteilt worden, dass wir zunächst einmal Gespräche und Briefverkehr mit der Gesellschaft aufgenommen und gefragt haben, ob eine Möglichkeit besteht, uns mit hineinzunehmen. Ähnliches hat die Heinrich-Böll-Stiftung ja auch schon versucht. Die Versuche sind bei der Heinrich-Böll-Stiftung auf ein paar kleine Dotierungen hinausgelaufen, die dem Anteil der GRÜNEN überhaupt nicht entsprechen. Uns wurde mitgeteilt, dass keine Möglichkeit gesehen wird, uns zu beteiligen. Es sei überhaupt nicht daran zu denken, dass sich etwas verändert. Das muss ich vorausschicken, weil hier von völlig falschen Voraussetzungen ausgegangen worden ist.
Nun ist die Frage, was man in einer solchen Situation tut. Sie haben berichtet, dass Sie einen Antrag eingebracht haben, die Mittel, die der Vereinigung zufließen, zu etatisieren und dann zu verteilen. Ich halte diesen Antrag, auch wenn er vom saarländischen Landtag beschlossen würde, nicht für erfolgreich. Also sind wir nicht auf diese Lösungsmöglichkeit gegangen. Das hätte eine ganze Reihe von juristischen Fragen aufgeworfen, die nicht zu bejahen wären. Dann hat die Partei der GRÜNEN, das heißt die Stiftung, einen Strafantrag gestellt. Aber einen Strafantrag gegen wen? - Gegen diejenigen, die es damals beschlossen haben? Es wurde richtigerweise gesagt, dass niemand mehr im Hause ist, der damals mitbeschlossen hat. Gegen wen also soll der Strafantrag gestellt werden?
Der Sachverhalt ist problematisch. Das hat man damals gar nicht gesehen. Man veräußert Landesvermögen und weist dann das Geld, das daraus resultiert, den politischen Parteien zu, die gerade im Landtag sind. Wir könnten genauso die Gebäude
des Landes veräußern und die daraus erzielten Gewinne pro Jahr den jetzt Vertretenen zuteilen. Das ist juristisch äußerst angreifbar. Für uns war also lediglich die Frage, welchen Weg wir haben, um überhaupt weiterzukommen, nachdem die Vereinigung unsere Anfrage abgelehnt hatte. Wir haben gesagt, wir machen einen Gesetzentwurf. Dieser wird mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden. Dann haben wir aber einen Rechtstitel, um auf die Gleichbehandlung der politischen Parteien hinzuwirken. Wir werden sehen, was herauskommt. - Es sei denn, das, was Sie vorgetragen haben, wäre ernst gemeint und Sie setzen es in Ihrer Regierungsmehrheit um. Der Abgeordnete Bierbaum hat darauf hingewiesen, dass wir zu jedem Weg bereit sind. Sie werden aber verstehen, dass eine dauerhafte, massive Ungleichbehandlung der politischen Parteien über die Stiftungen nicht hinnehmbar ist.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/481 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE bei Ablehnung aller übrigen Fraktionen des Hauses.
Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucher- schutzgesetz) (Drucksache 14/482)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Gesetzentwurf hat zum Ziel, dass das von der Vorgängerregierung eingeführte Rauchergesetz vom Februar 2008 grundsätzlich wieder zur Geltung gebracht wird. Dieses Gesetz war ein tragfähiger Kompromiss zwischen Rauchern und Nichtrauchern. Man konnte damit leben. Es hat auch nach meinem Kenntnisstand keine
Es sah Ausnahmen für Lokale mit weniger als 75 Quadratmetern vor. Auch kalte und einfach zubereitete warme Speisen durften serviert werden. In Kneipen mit einem belüfteten Nebenraum konnte ebenfalls geraucht werden. Diese Nebenräume - ich darf das noch einmal in Erinnerung rufen, wir haben das hier alles schon diskutiert - wurden teilweise von den Wirten extra angeschafft, es wurde viel investiert.
Wir hatten also eine saarländische Lösung, mit der im Grunde genommen alle leben konnten, außer den GRÜNEN, um nicht explizit Herrn Ulrich zu nennen.
Bayern hat eine Volksabstimmung durchgeführt, wie jeder von uns weiß. Die haben mehrheitlich so abgestimmt. Die Hürden bei uns liegen aber so hoch, dass man gar nicht drüberspringen kann - es sei denn, wir ändern das bald, was ja vom Innenminister versprochen wurde. Das hätte man ja von Ihrer Seite beantragen können. Es spricht ja nichts dagegen, dass man, wenn ein neues Gesetz kommt, die Hürden heruntersetzt. Das können wir gerne machen, da sind wir als Erste dabei, Herr Kollege Ulrich.
Dass einiges möglich ist, kann man sehen. Ich will ein Beispiel geben: die Karstadt-Passage in Saarbrücken. Da ich Saarbrücker bin, gehe ich da öfters durch, so auch gestern. Dort darf geraucht werden, und dies auch mit Recht. Die Karstadt-Passage hat viele Geschäfte, die alle geöffnet sind - ob Metzgereien, Fischgeschäfte, Bioläden. Die Leute gehen durch die Karstadt-Passage, stehen vor den Geschäften und rauchen, und siehe da, es beschwert sich niemand. Vielmehr sind Raucher und Nichtraucher zufrieden. Das heißt doch, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Herr Kollege Ulrich, man sollte vielleicht noch einmal darüber nachdenken, ob man nicht das eine oder andere Zugeständnis macht
im Interesse der Menschen im Saarland, die Ruhe haben wollen. Die haben wir, wie ich meine, 2008 im Saarland gehabt, bis Ihr neuer Gesetzentwurf kam.
Was wir jetzt haben, ist eine Überregulierung beziehungsweise eine Gängelei der Raucherinnen und Raucher.
Es ist - ich habe das schon vor einem halben Jahr bei der Diskussion über das Gesetz, das damals verabschiedet worden ist, gesagt - im Grunde ge
nommen ein Kneipenvernichtungsgesetz, das die Wirtinnen und Wirte sehr hart trifft. Das wissen Sie alle, wie Sie da sitzen, ganz genau. Man muss sich mit den Leuten auseinandersetzen, aber es fehlt mir an Argumenten, wenn die kommen und sagen: Die Vorgängerregierung hat im Jahr 2008 ein Gesetz verabschiedet, ich habe umgebaut, ich habe das extra gemacht, jetzt muss ich das alles zurücknehmen; ich habe Geld investiert, das jetzt verloren ist.
Dass das neue, strikte Rauchverbot einen schwerwiegenden Eingriff in die Gewerbefreiheit der Gastwirte darstellt und zu Umsatzeinbußen bis hin zur Existenzvernichtung führen kann, hat das Landesverfassungsgericht festgestellt. Es hat gesagt, es verstößt nicht gegen die Verfassung, das Gesetz zählt. Aber die Richterinnen und Richter haben explizit darauf hingewiesen,
- ja, Herr Ulrich -, dass dadurch aber die Existenz von manchen Kneipen und Gaststätten gefährdet ist. Das hat es klar und deutlich gesagt. Ich erinnere jetzt einmal an die FDP -
Ich rede jetzt nicht mit Ihnen, sondern mit den FDPKollegen! Vor der Wahl 2009 waren wir Seite an Seite - zumindest der Kollege Kiefaber und meine Person - gegen das Wahlprogramm der GRÜNEN, was das Rauchen angeht. Wir waren Seite an Seite.
Ich würde eigentlich erwarten, dass man jetzt in Kenntnisnahme dessen, was da passiert ist, angesichts der Unzufriedenheit im Saarland sich an das erinnert, was man vor der Wahl gemacht hat. - Herr Präsident, Kollege Ulrich will eine Zwischenfrage stellen. Ich bin damit einverstanden.
Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Herr Linsler, wir haben doch mit Ihnen im Jahre 2009 als LINKE intensive Sondierungsgespräche geführt. Da haben wir insbesondere den Punkt Nichtraucherschutzgesetz sehr intensiv mit Ihnen besprochen, wir haben darüber beraten. Nach meiner Erinnerung - da waren ja eine Menge Zeugen dabei; ich glaube, das ist sogar öffentlich transportiert worden - war auch Ihre Partei DIE LINKE mit
Sie hätten doch das zur Grundlage einer Koalition mit uns gemacht, so diese zustande gekommen wäre. Diese Haltung passt ja nicht ganz mit dem zusammen, was Sie gerade vortragen.
Herr Kollege Ulrich, Sie hören, dass zu Recht bestimmte Zwischenrufe kommen von denen, die bei den Sondierungsgesprächen dabei waren. Ich war ja auch dabei, das ist richtig. Vielleicht kann man sich nicht mehr richtig erinnern, aber wir haben - ehrlich! - in der Weise darüber geredet, dass wir gesagt haben: Es ist nachvollziehbar, dass in Restaurants nicht geraucht werden soll. Es wurde nicht darüber geredet - wovon ich vorhin gesprochen habe -, dass Investitionen vorgenommen worden sind, die rückgängig gemacht werden müssen, dass Kneipen geschlossen werden müssen. Darüber haben wir nicht gesprochen. Jetzt möchte ich mich nicht noch einmal auf meine Kolleginnen und Kollegen berufen, die die Zwischenrufe gemacht haben, die auch dabei waren. Es war so! Es hat keinen Wert, wenn man jetzt in Bedrängnis kommt und nach Ausreden sucht, die in dem Fall nicht stimmen.
Wenn man mit offenen Augen durch die Städte und Gemeinden geht - was Saarbrücken betrifft, muss ich das manchmal tun, weil ich wie gesagt da wohne -, kann man vor allem in den Abendstunden Folgendes feststellen. Ich bin vorige Woche durch die Mainzer Straße gegangen, so gegen 21.00 Uhr. Da standen vor fast jeder Kneipe Trauben von Menschen - ein Pulk, sagt man im Saarland -, die haben miteinander geredet und geraucht. Das stört ja normalerweise niemanden. Nur die Nachbarn, die obendrüber wohnen, haben runtergerufen: „Jetzt lärmt mal nicht so!“ Denen ging es um die lauten Gespräche, der Rauch hat die nicht gestört.