Protocol of the Session on May 18, 2011

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Reinhold Jost.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind indirekt bei einem Thema, das sich mit der Verlagsgesellschaft Saarbrücker Zeitung beschäftigt. Deswegen möchte ich aus aktuellem Anlass mit einem kleinen Schlenker auf die dort zurzeit stattfindenden Auseinandersetzungen und Streiks hinsichtlich der Tarifauseinandersetzung eingehen und die Gelegenheit nutzen, um im Namen meiner Fraktion darauf hinzuweisen, dass wir bei diesem Kampf, dieser erstmaligen Auseinandersetzung bei der Saarbrücker Zeitung in ihrer Geschichte im Rahmen eines Streiks

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Schon mindestens das zweite Mal, nicht das erste Mal)

deutlich zum Ausdruck bringen, dass es ein legitimes Recht und einen Anspruch der Beschäftigten auf einen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung gibt. Der Austritt aus der Tarifgemeinschaft, der von der Verlagsgemeinschaft Saarbrücker Zeitung vorgenommen wurde, ist zu verurteilen. Ich glaube, das ist insbesondere anlässlich des Jubiläumsjahres, in dem sich die Saarbrücker Zeitung befindet, eher ein Trauerspiel, das sich dort abzeichnet. Deswegen senden wir ein klares Signal an die Beschäftigten, dass man sich das in der Tat so nicht bieten lassen sollte und für seine Rechte kämpft. Ich glaube, das sollte man zuvorderst an dieser Stelle zum Ausdruck bringen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Ich will die Drucksache 14/481, die durch die LINKELandtagsfraktion vorgelegt wird, in einigen Teilen

beleuchten und sage vorab, die SPD-Fraktion wird diesem Antrag nicht zustimmen. Wir haben eben durch den Kollegen Thomas Schmitt die Darlegung und die Historie in kurzen Abrissen vorgetragen bekommen, wie sich der Sachverhalt zugetragen hat hinsichtlich der jetzigen privatrechtlichen Regelungen und der Finanzierung von Stiftungen im Saarland, die sich in diesem Zusammenhang der allgemeinen, aber auch der politischen Bildung verschrieben haben. Daraus folgt, dass es in der Tat keine Diskussionsgrundlage bezüglich der Frage der Verteilung von öffentlichen Mitteln gegenüber Stiftungen im Saarland gibt. Es gibt dort keine Verteilung. Von daher gibt es dort auch aus unserer Sicht keinen Regelungsbedarf.

Das, was Ende der Sechzigerjahre und Anfang der Siebzigerjahre auf den Weg gebracht wurde, war damals im Kontext der Privatisierung der Saarbrücker Zeitung zu sehen. Die Sperrminorität von 26 Prozent, die eingerichtet wurde, sollte explizit den Einfluss saarländischer Interessen in der Unternehmenspolitik der Saarbrücker Zeitung sicherstellen, insbesondere was die Interessen der Beschäftigten und die Einflussnahme auf unternehmerische Entscheidungen der Saarbrücker Zeitung angeht. Ich denke, das war damals richtig. Der Weg, der damals gewählt wurde, hat sich aus unserer Sicht bewährt, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Vereinzelt Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Diese Diskussion ist heute Morgen erfreulicherweise - auch wenn es Parallelen hinsichtlich des Antrages gibt - in der Diskussion und insbesondere in der Begründung nicht ganz so unsachlich und turbulent verlaufen wie im Jahr 1996. Von daher würde sich ein Vergleich des Kollegen Bierbaum mit den damaligen Diskussionspartnern der GRÜNEN erst einmal verbieten.

(Unruhe.)

Ich sage aber, auf der anderen Seite gibt es hinsichtlich des Antrages selbst schon ein paar Punkte, bei denen ich sage, so geht das nicht. Da wird bewusst oder unbewusst versucht, Dinge zu vermengen. Dort wird bewusst oder unbewusst versucht, eine Sachverhaltsdarstellung vorzunehmen, die dazu geeignet wäre, einen falschen Zungenschlag in die Diskussion zu bringen, wenn auf Seite 4 des Antrages zu lesen ist: „So sind heute neben den Parteien CDU, SPD und FDP auch die Partei DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im saarländischen Landtag vertreten, ohne dass sie bislang eine entsprechende Beteiligung an der Saarbrücker Zeitung erhalten und ohne dass sie eine entsprechende, gleichwertige, an der Stärke der ihnen nahe stehenden Partei orientierte, finanzielle Förderung erfahren würden.“

(Abg. Schmitt (CDU) )

Weder die SPD noch die CDU oder die FDP sind an der Saarbrücker Zeitung beteiligt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wer diesen Eindruck erweckt, spielt wirklich mit völlig an der Sache vorbeigehenden Argumenten und hat in dieser Situation und in diesem Kontext die entsprechende Ernsthaftigkeit der Debatte nicht mehr auf die Rolle gekriegt. Deswegen sage ich: Dieser Eindruck ist völlig falsch und geht an der Sachlage vorbei. Weder CDU, noch SPD oder FDP sind an der Saarbrücker Zeitung beteiligt oder haben irgendwelche Anteile. Wer diesen Eindruck erweckt, hat kein Interesse an einer sachlichen Diskussion, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen und von der SPD.)

Und die Aussagen, wie sie aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zitiert werden, gehen ebenfalls an der Sache vorbei, denn es ist natürlich so, dass alle Parteien hier im Saarland direkt oder indirekt über ihre Bundesstiftungen an öffentlichen Mitteln partizipieren. Und wenn ich in diesem Kontext lese, dass eine Partei, die bisher immer darauf hingewiesen hat, wie stark sie doch sei, dass sie die drittstärkste Kraft im Parlament sei, ausführt, der politische Gegner könne so niedergehalten und unliebsame Konkurrenz auf diese Weise ferngehalten werden, dann, muss ich wirklich sagen, ist es offensichtlich mit der eigenen Überzeugungskraft nicht weit her, wenn man sich solcher Argumente glaubt bedienen zu müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt bei der Förderung der Stiftungen im Saarland mit öffentlichen Mitteln keine Ungleichbehandlung. Was seinerzeit vereinbart wurde, ist bis heute ein privatrechtlicher Vorgang, der sich damals als richtig herausgestellt hat, um die Interessen des Landes zu wahren, und der aus meiner Sicht auch heute insbesondere im Interesse der staatsbürgerlichen Vermittlung von Idealen und entsprechenden Seminarangeboten dazu angetan ist, einer breiten Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, sich durch Seminare oder andere Weiterbildungsangelegenheiten in ihrer staatsbürgerlichen Pflicht weiterzuentwickeln. Ich bin bei einigen Seminaren dabei, und oftmals treffe ich Kolleginnen und Kollegen, die anderen Parteien angehören. Also so schlecht kann das Angebot nicht sein, wenn selbst Vertreter der Linkspartei beispielsweise Seminare der Stiftung Demokratie besuchen. Von daher herzliche Einladung, dieses Angebot auch weiterhin anzunehmen. Dies gilt auch für die Unionsstiftung und andere Angebote, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD. - Zurufe des Abgeordneten Linsler (DIE LINKE).)

Es ist verblüffend, wenn man sich ansieht, wie sich jetzt die Diskussion hier entwickelt. Wenn darauf hingewiesen wird, dass man für andere Lösungen offen sei - auf Saarländisch sagt man, es war nur für zu schwätzen, es war nicht für zu sagen -, dann hätte man sich in diesem Zusammenhang dieses Showthema eventuell ersparen können.

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Hier geht es um Millionen.)

Wenn man der Auffassung ist, Kollege Linsler, dass es auch unterhalb einer Gesetzesregelung eine Möglichkeit gibt, sich zu einigen, hätte man ja das Gespräch suchen können. Mir ist nicht bekannt, dass es ein Gesprächsangebot oder die Bitte um ein Gespräch gegeben hat, aber gut, man kann auch ein Thema hochziehen, um in den Schlagzeilen zu sein, und es dann wieder weglegen. Aber ein solches Verhalten wird letztendlich weder dem Thema noch dem Hohen Haus gerecht. Dieses Parlament sollte sich für solche Showveranstaltungen zu schade sein, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wenn man es ernst gemeint hätte, hätte man vorher Gespräche führen können, um auszuloten, wie eine Lösung aussehen kann, aber offensichtlich war dies nicht gewünscht. Deswegen sage ich ganz deutlich: Dieser Gesetzentwurf ist nicht dem Ziel dienlich, dem er vorgeblich dienen soll. Ich sage das auch angesichts der handelnden Personen damals wie heute. An den Rahmenbedingungen hat sich nichts geändert. Es gibt keine Ungleichbehandlung bei der Förderung mit öffentlichen Mitteln, was Stiftungen im Saarland angeht. Es gab damals entsprechende Begründungen, die mit Blick auf die Beteiligung an der Saarbrücker Zeitung zur heutigen Lösung geführt haben. Eben hat ja der Kollege Schmitt von der CDU auf ein entsprechendes Protokoll verwiesen. Wir sehen nicht, was sich im Vergleich zur Diskussion 1996 gravierend verändert haben soll. Damals hat die SPD-Fraktion mit all ihren Mitgliedern, die damals dem Hohen Haus angehört haben, den entsprechenden Antrag abgelehnt, und ich gehe davon aus, dass alle, die dies damals getan haben, es heute ebenfalls tun. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD.)

Das Wort hat für die FDP-Landtagsfraktion Herr Fraktionsvorsitzender Christian Schmitt.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorredner, Kollege Schmitt von der CDU und Kollege Jost, haben ja schon in voller Breite dargelegt, warum die von der LINKEN formulierten Ansprüche haltlos sind. Trotzdem möchte ich noch ein paar Worte zum vorliegenden Showantrag der Linkspartei verlieren.

(Abg. Jost (SPD) )

(Zuruf von der LINKEN: Pfui!)

Ich nenne Ihre Vorlage „Showantrag“, weil es sich eigentlich nur um Effekthascherei handelt. Hätten Sie wirklich ernsthaft das Interesse gehabt, an der derzeitigen Situation etwas zu ändern, dann hätten Sie vorher das Gespräch mit den anderen Fraktionen im Landtag suchen können, aber nein, stattdessen machen Sie es in Ihrer üblichen Manier: Sie erklären am Donnerstag in der Präsidiumssitzung, dass Sie das Stiftungsrecht ändern möchten, am Sonntag folgt schon gleich die Pressemitteilung, und am Mittwoch soll das restliche Haus über Ihren Stock springen. Das ist entlarvend.

(Lachen und Zurufe bei der LINKEN.)

Kurzum: Sie haben wieder einmal die Show der Woche geliefert. Den „Oskar“ dazu haben Sie. So läuft es in Hollywood, so läuft es aber nicht im Saarland und erst recht nicht, wenn man ernsthafte Regierungspolitik betreiben möchte. Die Presse, aber auch das interessierte Publikum haben Ihren billigen Gesetzentwurf bereits entlarvt. Also lassen Sie es! Es bringt nichts. Sie machen sich mit so einer Politik in diesem Haus nur lächerlich.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Zurufe des Abgeordneten Linsler (DIE LINKE).)

Herr Kollege Linsler, Zwischenrufe von Ihnen adeln einen immer wieder. Sie sitzen mit Sicherheit nicht ohne Grund links außen, nicht ohne Grund in der Opposition, aber ich freue mich immer wieder über einen Zwischenruf von Ihnen. Es ehrt mich.

(Heiterkeit.)

Nichtsdestotrotz will ich an drei Stellen auf den vorliegenden Gesetzentwurf der Linkspartei eingehen. Drei Punkte reichen eigentlich aus, um ihn als Showantrag zu entlarven.

Erstens. Ein rechtlicher Anspruch der Rosa-Luxemburg-Stiftung auf Mittel aus dem Landeshaushalt besteht schlichtweg nicht. Dafür gibt es im Saarland keine gesetzliche Grundlage. Der Gesetzgeber ist auch nicht gehalten, eine solche zu schaffen. Insbesondere stellt das System der Finanzierung parteinaher Stiftungen im Saarland keinen Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit der Parteien dar. Darüber hinaus befindet sich das Saarland in einer Haushaltsnotlage. Das schließt jedweden Gedanken an eine Finanzierung parteinaher Stiftungen aus dem Landeshaushalt aus.

Zweitens. Alle parteinahen Stiftungen erhalten genügend Mittel von der Bundesebene. Die entwicklungspolitische Arbeit wurde im Jahr 2010 mit beachtlichen 233 Millionen Euro gefördert. Auch die RosaLuxemburg-Stiftung profitierte davon erheblich. Darüber hinaus steht es jeder Stiftung frei, Mittel von Dritten einzuwerben.

Drittens. Bei der Sondersituation im Saarland handelt es sich um eine historisch bedingte privatrechtliche Struktur, die mit der Privatisierung der Saarbrücker Zeitung im Jahr 1969 festgeschrieben wurde. Damit die Interessen des Saarlandes gewahrt blieben, kam es zur bekannten Lösung. Das politische Spektrum umfasste damals eben nur drei Parteien. Diese wurden berücksichtigt, nicht mehr und nicht weniger.

Aus den genannten Gründen müssen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen, und eigentlich, Herr Lafontaine - - Jetzt ist er nicht mehr da, er schämt sich schon, denn er weiß es eigentlich besser.

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Er kommt noch einmal.)

Er hat ja den Antrag 1996, wie schon gesagt wurde, selbst abgelehnt. So viel dazu. Mehr Worte will ich zu dieser Show eigentlich gar nicht verlieren. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Claudia Willger.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vieles ist bei den GRÜNEN abgeschrieben worden, aber nicht alles. Von daher, meine Damen und Herren von der LINKEN, trifft Sie von unserer Seite keineswegs ein Plagiatsvorwurf.

(Heiterkeit bei der LINKEN.)

Es gibt ganz entscheidende Unterschiede. Wir haben damals, so wie Sie heute, einen Gesetzentwurf eingebracht und ihn damit begründet, dass in Bezug auf die Fördergelder keine Transparenz gegeben ist und die Verwendung der Mittel in unseren Augen eine Art Selbstbegünstigung ist. Wir haben jedoch auch gesagt, dass die Mittel aus der Fördergesellschaft in den Landeshaushalt zu fließen haben und dass dann die parteinahen Stiftungen hieraus einen Anteil erhalten sollen, und zwar entsprechend der Stärke der jeweiligen Parteien im saarländischen Landtag.

Das ist ein ganz anderer Weg als der, den Sie hier vorschlagen. Es geht Ihnen darum - das steht in Ihrem Gesetzentwurf ausdrücklich -, dass der Haushalt um die Mittel, die aus der Fördergesellschaft fließen, aufgestockt werden soll. Die parteinahen Stiftungen, die von der Fördergesellschaft keine Gelder erhalten, sollen sich aus dem Landeshaushalt bedienen können.

(Abg. Schmitt (FDP) )

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist nicht vermittelbar. Es ist ein Vorschlag, den wir in dieser Art und Weise rigoros ablehnen. Wir diskutieren an anderer Stelle und zu anderen Zeiten die Probleme, die wir mit der Haushaltsnotlage haben. Wir diskutieren über die Schuldenbremse. Wir müssen Nullrunden für die Beamten verteidigen. Wir diskutieren darüber, dass wir die Beitragsfreiheit des dritten Kindergartenjahres nicht halten können. In einer derartigen Situation sagen Sie, wir seien trotzdem in der Lage, unsere parteinahen Stiftungen aus dem Landeshaushalt zu finanzieren und wir sollten die Selbstbedienung ausbauen. Das lehnen wir ganz rigoros ab. Das möchte ich an dieser Stelle sagen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Es muss deutlich werden, dass wir hier über Millionenbeträge reden.

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Richtig! 4 Millionen im Jahre 2010.)