Die Datenschutzkultur im öffentlichen Sektor ist im Saarland sicherlich auch aufgrund der Verdienste der Datenschutzbeauftragten und ihrer Vorgänger sehr hoch entwickelt. Im nicht öffentlichen Bereich indes kann man die Lage durchaus etwas kritischer sehen. Insofern liegt der Minister, wenn er den ehemaligen Verfassungsrichter Grimm zitiert, meiner Meinung nach ganz richtig. Und nicht zuletzt gab es Schlagzeilen, die uns allen noch in Erinnerung sind. Ich nenne beispielhaft folgende: Datenschutz in Online-Netzwerken mangelhaft. Für diese Feststellung hat man nicht unbedingt die Stiftung Warentest gebraucht. Dieser Mangel war bekannt, insbesondere was die Sicherheit in sozialen Netzwerken anbelangt.
Ich nenne aber auch folgendes Thema: Arbeitnehmerdatenschutz in Gefahr. Ich erinnere an einige Spitzelaffären, die wir insbesondere im Jahr 2009 leider Gottes zu verbuchen hatten. Ich denke auch an den Widerstand im Hinblick auf die Diskussion über Google Street View. Inzwischen gibt es dort über 250.000 Widersprüche. Das muss man sich schon einmal vor Augen führen. Es wird deutlich, dass in der Bevölkerung gerade auch vor dem Hintergrund der wachsenden Bewegung „Online in sozialen Netzen“ ein erhöhtes Schutzbedürfnis besteht. Die Bevölkerung ist entsprechend sensibilisiert.
Datenspeicher werden nicht zu Unrecht als die Goldminen des 21. Jahrhunderts gesehen. Der Wunsch nach einem verantwortungsbewussten Umgang mit personenbezogenen Daten und nach informationeller Selbstbestimmung ist entsprechend groß. Hinzu kommt, dass ein verstärkter Datenaustausch auch zwischen nicht öffentlichen und öffentlichen Stellen zu verzeichnen ist. Insofern macht eine einheitliche Beratung von Datenschutzaspekten absolut Sinn. Deshalb sollen die Zuständigkeiten im Saarland künftig unter einem Dach, nämlich bei Landesdatenschutzbeauftragten konzentriert werden.
Datenschutzaufsicht gibt es damit künftig aus einer Hand, ebenso die Kontrolle und Ahndung. Darauf hat der Minister hingewiesen. Das Datenschutzzentrum soll als neues Kompetenzzentrum herausgearbeitet werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommen wir einer wirksamen Realisierung des Datenschutzes im nicht öffentlichen Bereich entgegen.
Herr Kollege Waluga, Sie haben das Thema Personal angesprochen. Zunächst einmal ist es sehr wichtig, dass die personellen Ressourcen zur Landesdatenschutzbeauftragten und in die neue gemeinsame Stelle gehen. Darauf hat der Minister hingewiesen. Ich will ebenfalls darauf aufmerksam machen, dass wir heute in Erster Lesung des Gesetzes die strukturellen Bedingungen festlegen, unter denen künftig im Datenschutz im Saarland gehandelt wird. Die Frage der personellen Ausgestaltung - das gestatten Sie mir, Herr Kollege - ist meines Erachtens eher Thema der Haushaltsberatung und nicht unbedingt der Debatte in Erster Lesung.
Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, dass nach der Schaffung der neuen Stelle neben der Kontrolle auch das Thema Beratung eine zentrale Rolle spielen und ein zentraler Baustein werden kann und sollte, insbesondere dann, wenn man Datenschutz als Bildungsaufgabe versteht. Denn obwohl die Menschen immer sensibler mit personenbezogenen Daten umgehen und immer sensibler auf deren Verwendung reagieren, stellen wir fest, dass im Internet immer mehr dazu übergegangen wird, möglichst viel von sich preiszugeben und ein möglichst klares Profil von sich zu erstellen. Damit wird es auch unerwünschten Kräften ermöglicht, entsprechende Profile zu erstellen. Das kann von den Menschen nicht gewünscht sein. Deshalb muss man immer wieder darauf hinweisen, dass dies nicht gut ist. Bereits heute macht die Landesdatenschutzbeauftragte im Internet, in den sozialen Netzen einen sehr guten Job, indem sie immer wieder darauf hinweist, welche Gefahren der Umgang mit personenbezogenen Daten im Netz beinhaltet. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön.
Wichtig ist auch, dass wir künftig von den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr verlangen, dass sie zwischen nicht öffentlichem und öffentlichem Datenschutz unterscheiden. Allein das ist eine Hürde, die es abzubauen gilt. Künftig wird es aus einer Hand sein. Es wird einen Ansprechpartner geben. Das trägt in hohem Maße zu mehr Bürgerfreundlichkeit bei. Deshalb sind wir auf dem richtigen Weg.
Ich will ebenfalls - wie auch schon angesprochen nicht unerwähnt lassen, dass wir mit der Übertragung der Aufsicht über den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich auf die Landesbeauftragte dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes gerecht werden. Das Vorschlagsrecht, das die Landesregierung bisher hatte, fällt weg. Dies möchte ich ebenfalls erwähnen. Es ist nun Aufgabe des Parlamentes, eine Landesdatenschutzbeauftragte oder einen -beauftragten zu wählen. Damit gehen wir einen konsequenten und richtigen Schritt in Richtung Stärkung
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Das Internet vergisst nichts. Der Minister hat recht, jeder Bürger ist der beste Datenschützer, wenn er sensibel mit seinen Daten umgeht. Es geht deshalb heute nicht darum, dass der Staat das Ruder für die Bürgerinnen und Bürger in die Hand nimmt, sondern darum, dass ein verantwortungsbewusster Umgang mit persönlichen Daten gefördert wird. Mit der Bündelung des Datenschutzes unter einem Dach gehen wir in die richtige Richtung. Wir versetzen die Institution in die Lage, dies den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln. Deshalb unterstützen wir als CDUFraktion den vorliegenden Gesetzentwurf und bitten die anderen Fraktionen um Zustimmung. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den vorliegenden Gesetzentwurf kann man nur mit dem Ausruf „Endlich!“ begrüßen. Endlich haben die Forderungen unserer Partei Gehör gefunden.
Ja, wir hatten diese Forderungen schon gestellt, bevor wir im Landtag waren. Das als Nachhilfe für Sie. - Endlich wird die Aufsicht über den Datenschutz im öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich auch im Saarland zusammengelegt, wie das in Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und vielen anderen Ländern schon längst der Fall ist. - So viel, um hier einmal zur Klarstellung beizutragen. Natürlich haben auch andere Fraktionen dies gefordert. Da sind wir uns einig.
Herr Kollege Jochem, das weiß ich. Trotzdem haben wir diese Forderungen auch außerhalb der Fraktionsarbeit gestellt. Ich bitte, dies umgekehrt zur Kenntnis zu nehmen. Danke schön. - Bisher ist die Landesdatenschutzbeauftragte nur für den öffentlichen Teil, also für Schulen und Behörden, zuständig. Längst war dieses Gesetz überfällig, denn angesichts des digitalen Zeitalters häufen sich die Beschwerden und Datenschutzskandale. Auch Beschwerden über den leichten Zugang zu privaten Daten werden vermehrt registriert. Ich möchte kurz in Erinnerung rufen, dass an der Universität Magdeburg mal eben Daten von 44.000 Studenten der Universität im Netz frei einsehbar waren. Ich erinnere
daran, dass 500 Lidl-Filialen videoüberwacht waren oder bei der Telekom Daten von 17 Millionen Kunden gestohlen wurden. Für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land ist es nicht nachvollziehbar gewesen, warum zwei Stellen für den Datenschutz zuständig sein sollten, einmal für den öffentlichen und dann für den nicht öffentlichen, also den privaten Bereich. Daher begrüßt die Fraktion DIE LINKE diesen Gesetzesentwurf.
Es war unbestritten eine schwere Geburt. Mehrfach war der Datenschutz im öffentlichen und privaten Bereich in den vergangenen Jahren Thema im Landtag. Im Koalitionsvertrag der Jamaika-Koalition wurde zwar die Schaffung des unabhängigen Datenschutzzentrums angekündigt, was der Kollege Hans auch ausgeführt hat. Allerdings, Kollege Hans, haben Sie vergessen zu erwähnen, dass es eine Klausel gibt, in der es heißt, dass man es vom Ergebnis des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof abhängig machen wollte. Sollte es dann tatsächlich so sein, wollte man „umgehend“ die Kontrolle des nicht öffentlichen Datenschutzes aus dem zuständigen Ministerium, also dem Innenministerium, ausgliedern.
Staatssekretär Jungmann rechnete im Januar 2010 laut Angaben im zuständigen Ausschuss noch mit einer Wartezeit von bis zu einem Jahr. - Nun, wie es kam, wissen wir alle. Noch nicht einmal zwei Monate später, nämlich am 09. März 2010, lag das Urteil der EU auf dem Tisch. Klasse, so dachten wir, nun würde das von der Jamaika-Koalition angekündigte unabhängige Datenschutzzentrum umgehend in die Wege geleitet. Aber wiederum Fehlanzeige. Wir hatten außerdem gehofft, dass der Übergang des Vorschlagsrechts auf den Landtag umgehend in die Praxis umgesetzt wird. Stattdessen, kurze Zeit später, im Mai 2010, wurde Frau Thieser zur Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Zwar steht im Koalitionsvertrag, man wolle das alleinige Vorschlagsrecht für die Wahl des Datenschutzbeauftragten dem Landtag einräumen, aber was soll es, es reicht ja auch, wenn es ein Jahr später umgesetzt wird. Schnell wurde Herr Lorenz entsorgt, der unbestritten gute Arbeit geleistet hat. Ich freue mich, Sie zu begrüßen, Herr Lorenz.
Frau Thieser wurde nach altem Recht eingesetzt. Was juckt uns schon die schnelle Umsetzung, wie sie im Koalitionsvertrag angekündigt wurde? - Meine sehr geehrten Damen und Herren, Papier ist geduldig. Frau Thieser selbst äußerte fünf Monate später gegenüber der Presse, sie rechne damit, dass der öffentliche und private Datenschutz in eine Hand gelegt wird. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus der damaligen Presse: „Die bisherige Planung sieht als Termin den 01. Januar 2011 vor.“ Na also, geht doch! Mittlerweile haben wir fast wieder Mai,
liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich denke, Sie sind alle mit mir einer Meinung, dass es nach langen Geburtswehen eine schwere Geburt war. Es war nicht nur eine schwere Geburt, es war, wie ich meine, eine Zangengeburt.
Nun soll es ja besser werden. Ich gehe davon aus, dass auch die Bevölkerung umgehend über Gefahren des Datenklaus besser informiert wird, was zum Beispiel bei der Benutzung der Kundenkarten, der sogenannten Rabattkarten, zu beachten ist oder welche Daten man bei Facebook & Co. besser nicht angibt. Wir erwarten Präventionsarbeit in der Schule, Aufklärung über Verbraucherrechte und Informationen darüber, was denn eigentlich mit den Daten geschieht, die im virtuellen Raum so schnell freigegeben werden. Das sind Aufgabengebiete, die nun anstehen.
Spannend dürfte sein - der Kollege Waluga hat es schon erwähnt -, mit wie vielen Mitarbeitern die neuen Aufgaben geschafft werden sollen; denn in welchem Umfang diese Tätigkeiten wahrgenommen werden können, ist ja auch eine Frage der personellen Ausstattung. Frau Thieser hatte das in dem entsprechenden Pressebericht auch schon gesagt. Auch nach der technischen Ausstattung wird zu fragen sein.
Ich freue mich schon auf die Diskussion im zuständigen Ausschuss und möchte zum Schluss noch einmal festhalten: Spät kommt es, dieses Gesetz, aber besser spät als gar nicht. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Vor etwa 40 Jahren wurden zunächst in einigen Bundesländern und später im Bund die ersten Datenschutzgesetze auf den Weg gebracht.
Seitdem hat sich enorm viel getan, der rasende technologische Fortschritt im Allgemeinen und das Internet im Besonderen haben unsere Kommunikationswelt revolutioniert. Dies bringt uns auch viele neue Herausforderungen im Bereich des Datenschutzes. Das gilt nicht nur für den öffentlich-rechtlichen Bereich, sondern im Besonderen auch für den privaten Bereich, etwa zum Schutz der Arbeitnehmer. Dafür braucht man sich nur den Skandal über die heimlichen Überwachungsaufnahmen von Angestellten in einem deutschen Discounter vor wenigen Jahren anzuschauen. Oder denken Sie daran, wel
che riesigen Datenmassen von Bürgern im Rahmen der Kundenkartensysteme gesammelt werden und welche Missbrauchsgefahren sich daraus ergeben!
Jedes Bundesland hat eigene Kontrollstellen zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen von Land, Bund und EU. Die Datenschutzrichtlinie der EU sieht vor, dass die Mitgliedstaaten den freien Verkehr personenbezogener Daten ermöglichen, gleichzeitig aber auch den Schutz der Grundfreiheiten und der Grundrechte gewährleisten. Diese Anforderungen sollen durch die Einrichtung unabhängiger Kontrollstellen erfüllt werden.
Das ist bei uns zum einen die/der Landesbeauftragte für den Datenschutz, die zusammen mit ihren Mitarbeitern neben der Prüfung öffentlicher Stellen auf Einhaltung der Normen des Saarländischen Datenschutzgesetzes die Behörden auch berät, etwa bei der Einführung automatisierter Verfahren, sowie Eingaben von Petenten bearbeitet. Zum anderen ist dies für die Aufsicht von Unternehmen, Betrieben und sonstigen nicht öffentlichen Stellen eine Kontrollstelle, die bisher beim Ministerium für Inneres angesiedelt ist, wie es in vielen anderen Bundesländern Praxis ist.
Die FDP-Fraktion hat sich schon frühzeitig, nachdem die EU-Kommission diese Praxis 2006 kritisiert hatte, dafür eingesetzt, eine einheitliche, unabhängige Kontrollstelle einzurichten. Dies kann man in den Plenumsanträgen vom 19. April 2007 und vom 04. September 2008 nachlesen. Unsere Forderung hat dann auch Niederschlag im Koalitionsvertrag gefunden. Erfreulicherweise wurde sie im März letzten Jahres auch durch das Urteil des EuGH bestätigt. Der EuGH sieht in jeder Form der staatlichen Aufsicht eine unzulässige Einflussnahme auf die Unabhängigkeit der Kontrollstelle.
Dieses Problem beseitigt die Koalition nun, indem die neue Datenschutzstelle weder einer Rechtsnoch einer Fachaufsicht durch das Ministerium unterliegt. Es besteht nur noch eine Dienstaufsicht, die aber die Unabhängigkeit der Kontrollstelle nicht beeinträchtigen darf. Zudem wird das Vorschlagsrecht für die beziehungsweise den Landesbeauftragten für Datenschutz von der Landesregierung auf den Landtag übertragen, der sie beziehungsweise ihn in freier Wahl ernennt. Dies ist wiederum eine indirekte Stärkung der Unabhängigkeit dieser Person.
Wichtig zu erwähnen ist noch, dass nach dem Gesetzentwurf die/der Landesbeauftragte für Datenschutz Bußgelder nach dem Bundesdatenschutzgesetz, also für den privaten Bereich, verhängen darf, was bisher der Kontrollstelle im Innenministerium vorbehalten war. Diese überfällige Reform ist nach unserer Ansicht auch gut geeignet, das Personal in der Datenschutzaufsicht etwas aufzustocken, was schon der damalige Landesbeauftragte Lorenz im
Wir werden uns als FDP-Fraktion in den anstehenden Haushaltsverhandlungen hierfür stark machen und werden auch innerhalb der Koalition miteinander darüber reden; denn das neue integrierte Datenschutzzentrum soll in der Lage sein, effektiv zu arbeiten. Das heißt, es soll in der Lage sein, Behörden und Unternehmen umfassend zu beraten, aber auch regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Dies können durchaus auch einmal unangekündigte Kontrollen, etwa in Einkaufszentren, sein. Das Recht der Ahndung von Verstößen soll nämlich kein zahnloser Papiertiger sein.
Meine Damen und Herren, wir gehen mit dem vorliegenden Gesetz in Sachen Datenschutz einen wichtigen Schritt vorwärts. Wir verringern Bürokratieaufwand, nutzen Synergieeffekte und stärken das Datenschutzniveau in unserem Land durch effektivere und bürgerfreundlichere Regelungen. Deshalb bitte ich Sie, diesem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich wird auch aus unserer Sicht das neue Datenschutzgesetz befürwortet, es wird sehr begrüßt. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal klarstellen, dass es für uns ein ganz bedeutendes Ziel ist, Datenschutz aus einer Hand zu gewährleisten. Es ist endlich Schluss mit der Aufteilung in öffentliche und private Stellen, die wiederum durch unterschiedliche Institutionen kontrolliert werden. Es wird endlich der Weg geebnet in eine einheitliche Beratung, in der auch Datenschutz gebündelt und konzentriert bearbeitet werden kann. Das ist das, was wir uns unter diesem unabhängigen Datenschutzzentrum vorstellen, und das ist genau das, auf was wir uns gemeinsam und bereits vor Längerem verständigt haben.
Die einheitliche Kontrolle erspart es vor allem den Bürgerinnen und Bürgern, sich mit der rechtlich äußerst komplizierten Unterscheidung auseinanderzusetzen: Handelt es sich um öffentlichen Datenschutz oder handelt es sich um privaten Datenschutz? Diese erhebliche Erleichterung ist ein ganz wichtiger Schritt in Richtung Bürgerfreundlichkeit bei einem äußerst wichtigen Thema, das den Bürgerinnen und Bürgern zunehmend unter den Nägeln brennt, was sie durch ihr Verhalten auch deutlich machen.
Wir gehen davon aus, dass wir Synergieeffekte erreichen werden und dass diese Synergieeffekte Kompetenzen steigern werden, sowohl bezüglich des technischen Verständnisses als auch bezüglich der fachlichen Entscheidungen.