Protocol of the Session on April 13, 2011

Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf Drucksache 14/400 - neu - in Zweiter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes, Drucksache 14/400 - neu -, in Zweiter Lesung ist,

(Präsident Ley)

1 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als Anlage bei

den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/400 - neu in Zweiter Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.

In der heutigen Sitzung soll auch die Dritte Lesung durchgeführt werden. Für die Dritte Lesung ist gemäß § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine Aufhebung der Beratungsfrist erforderlich. Wer für die Aufhebung der Frist ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die Beratungsfrist einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, aufgehoben ist.

Wir kommen nun zur Dritten Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes, Drucksache 14/400 - neu. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen.

Nach § 69 Abs. 1 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes muss über verfassungsändernde Gesetze in Dritter Lesung namentlich abgestimmt werden. Ich darf die Schriftführerin, Frau Astrid Schramm, bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Namentliche Abstimmung) 1 Ich darf fragen, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist. - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Stimmangabe. Wegen der Eindeutigkeit können wir uns den Auszählvorgang ersparen. Nach Art. 101 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes ist für die Annahme dieses Gesetzes in Dritter Lesung die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten - das sind 34 - erforderlich. Ich gebe das Ergebnis bekannt. Es haben 49 Abgeordnete ihre Stimme abgegeben. Zwei Abgeordnete, die Abgeordnete Eder-Hippler (SPD) und die Abgeordnete Ensch-Engel (DIE LIN- KE), sind entschuldigt. Alle 49 anwesenden Abgeordneten haben mit Ja gestimmt. Von daher kann ich feststellen, dass das Gesetz mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit in Dritter Lesung angenommen ist.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen und verein- zelt bei den Oppositionsfraktionen.)

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes, Drucksache 14/401 - neu -, in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/401 - neu - in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/401 - neu - in Zweiter und letzter Le

sung einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Datenschutzgesetzes (Drucksa- che14/443)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Stephan Toscani das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen heute Morgen im Namen der Landesregierung diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Datenschutzgesetzes präsentieren zu können. Mit dem Gesetz schaffen wir die Grundlage für ein unabhängiges Datenschutzzentrum im Saarland. Dieses Datenschutzzentrum vereinigt künftig den Datenschutz für den öffentlichen Bereich und für den privaten Bereich unter einem Dach. Damit setzt die JamaikaKoalition ihr zentrales Vorhaben im Bereich des Datenschutzes um.

Bislang nehmen im Saarland zwei unterschiedliche Stellen die Aufgaben des Datenschutzes wahr, und sie agieren getrennt voneinander. Für den Datenschutz im öffentlichen Bereich, also für die Datenschutzaufsicht im Bereich von Landesbehörden und kommunalen Behörden, ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz zuständig. Für die Datenschutzaufsicht im nicht öffentlichen Bereich, also im Bereich der gesamten Privatwirtschaft, ist bislang das Innenministerium zuständig. Mit dem vorliegenden Gesetz wollen wir beide Bereiche bündeln, und zwar bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz. Mit der Aufgabe wandert auch das Personal zur Landesdatenschutzbeauftragten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn es Verstöße gegen Datenschutzvorschriften gibt, kann dies Sanktionen auslösen. Die Zuständigkeit für die Ahndung solcher Verstöße gegen das Datenschutzgesetz lag bisher beim Innenministerium. Diese Zuständigkeit für die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten geht ebenfalls vom Innenministerium zur Landesdatenschutzbeauftragten. Sie, die Landesdatenschutzbeauftragte, leitet künftig dieses unabhängige Datenschutzzentrum. Meine Damen und Herren, wir bündeln damit das vorhandene Wissen an einer Stelle. Zudem gewährleisten wir, dass künftig alle Eingaben und Anfragen einheitlich behandelt werden. Die Zusammenführung der Datenschutzkontrolle bedeutet bessere Koordination, mehr Effizienz und mehr Synergieeffekte. Wir wollen

(Präsident Ley)

damit das hohe Datenschutzniveau im Saarland weiter verbessern.

Die Neuregelung des Datenschutzes stellt sicher, dass die Kontrolle des Datenschutzes im nicht öffentlichen Bereich in völliger Unabhängigkeit stattfindet. Das ist eine Vorgabe der EG-Datenschutzrichtlinie. Der Europäische Gerichtshof in Brüssel hat vor einem Jahr in einem Urteil ausdrücklich festgestellt, dass die Datenschutzaufsicht im nicht öffentlichen Bereich in völliger Unabhängigkeit stattfinden muss und dass Deutschland bislang dieser Vorgabe nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sei. Das ist ein weiterer Grund dafür, dass wir heute den Gesetzentwurf vorlegen, denn der EuGH fordert ganz konkret, dass es beim Datenschutz im privaten Bereich weder eine Fachaufsicht noch eine Rechtsaufsicht geben darf. Das ist bei der Landesdatenschutzbeauftragten der Fall, denn sie unterliegt weder einer Fachaufsicht noch einer Rechtsaufsicht. Nicht nur wir im Saarland müssen unser Datenschutzgesetz ändern. Viele andere Bundesländer müssen das auch, um den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes Rechnung zu tragen.

Heute steht die Verlagerung des Datenschutzes im privaten Bereich zur Landesdatenschutzbeauftragten im Mittelpunkt. Wenn man sich die Entwicklung des Datenschutzes anschaut, dann stellt man fest, eigentlich hat der Datenschutz als Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat begonnen. Das Bundesverfassungsgericht hat anlässlich des Volkszählungsurteils Anfang der Achtzigerjahre das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 1 und 2 unseres Grundgesetzes entwickelt. Es hatte sozusagen ein neues Grundrecht kreiert. Das hat darauf abgezielt, den Bürgern vor Eingriffen des Staates in seine Privatsphäre zu schützen.

Mittlerweile ist die Entwicklung weitergegangen, auch bei den technischen Möglichkeiten zur Datenerhebung und Datenverarbeitung. Hinzu kommt die gesamte Entwicklung, die wir beim Internet haben. Aufgrund dieser Entwicklung hat kürzlich der frühere Bundesverfassungsrichter Grimm gesagt, die Freiheit des Bürgers beim Datenschutz werde gar nicht mehr so sehr vom Staat bedroht, sondern von privaten Unternehmen. Da ist durchaus etwas dran, denn in den vergangenen drei Jahrzehnten hat sich beim Staat - in den öffentlichen Behörden - eine Kultur des Datenschutzes entwickelt. Es gibt behördliche Datenschutzbeauftragte. Es kommt zwar immer wieder einmal zu Verstößen, aber dort hat sich - wie ich meine - eine gute Kultur des Datenschutzes entwickelt.

Deshalb kommt dem Bereich Datenschutzaufsicht im nicht öffentlichen Bereich - in der Privatwirtschaft - heute eine viel größere Bedeutung zu, als das früher der Fall war. Wenn man sich anschaut, wie sorglos manche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren

eigenen Daten gerade im Internet und sozialen Netzwerken wie Facebook oder WKW umgehen, dann muss man sagen, dass auch dadurch Gefahren drohen. Das sind aber keine Gefahren, die vom Staat oder irgendwelchen privaten Unternehmen drohen. Nein, manche Bürger gehen leider zu sorglos mit ihren eigenen Daten um. Ich glaube, deshalb ist der Satz richtig, dass zunächst einmal jeder selbst sein eigener Datenschützer ist. Jeder - das betrifft insbesondere junge Leute - muss sich überlegen, was er an privaten Daten ins Internet einstellt. Das Internet speichert diese Daten fast unbegrenzte Zeit. Es macht diese Daten einer unbegrenzten Vielzahl von Menschen zugänglich. Hunderte, Tausende, Millionen Leute können sich dann für Jahre und Jahrzehnte das anschauen, was jemand etwas zu sorglos über sich ins Internet gestellt und damit preisgegeben hat.

Aber Unternehmen haben heutzutage auch ganz andere Möglichkeiten der Datenerhebung und Datenverarbeitung als früher. Deshalb müssen wir der Datenschutzaufsicht über die Privatwirtschaft größere Aufmerksamkeit schenken. Sie gewinnt immer mehr an Bedeutung. Ich glaube, deshalb ist die Zusammenführung eine konsequente Sache.

Dieses Gesetzesvorhaben heute ist ein zentrales Vorhaben der Jamaika-Landesregierung. Ich will darauf hinweisen, dass wir gerade beim privaten Datenschutz bereits eine wichtige Initiative angestoßen haben - nicht hier im Landtag, sondern im Bundesrat. Das Saarland hat gemeinsam mit Hamburg eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes im Bundesrat angestoßen. Es geht dabei um Google Street View. Sie wissen, dass das Unternehmen Google systematisch Straßenzüge abfilmt und dann ins Internet einstellt. Das Unternehmen hat sich zwar selbst verpflichtet, bestimmten Datenschutzgesichtspunkten Rechnung zu tragen. Wir als Saarland haben aber gesagt, dass uns das nicht reicht. Wir wollen den Bürgern verbriefte Rechte geben. Deshalb haben wir im Bundesrat gemeinsam mit Hamburg eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes angestoßen. Sie ist mittlerweile Wirklichkeit.

Damit garantieren wir den Bürgerinnen und Bürgern, dass bei Google Street View Gesichter und KfzKennzeichen unkenntlich gemacht werden und dass sich das Unternehmen nicht nur freiwillig dazu verpflichtet, wenn Bürger das anmahnen, sondern dass Bürgerinnen und Bürger auch einen gesetzlich verbrieften Anspruch haben, dass ihre Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden. Google Street View und andere Firmen müssen ihre Filmaufnahmen öffentlich ankündigen. Hauseigentümer und Mieter haben ein Widerspruchsrecht gegen die Abbildung ihres Gebäudes. Diese Gesetzesänderung, die wir auf Bundesebene angestoßen ha

(Minister Toscani)

ben, zeigt, dass wir den Datenschutz im privaten Bereich besonders ernst nehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zurück auf unseren Gesetzentwurf, den wir heute einbringen. Wir setzen damit einen weiteren wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag um und zwar beim Vorschlagsrecht für die Wahl der Datenschutzbeauftragten. Bislang lag dieses Vorschlagsrecht alleine bei der Landesregierung. Gewählt wurde im Landtag, aber das Vorschlagsrecht lag bei der Landesregierung. Künftig erhält der Landtag das alleinige Vorschlagsrecht für die Wahl der Landesdatenschutzbeauftragten. Insgesamt stärken wir die Rolle des Landtags - nicht nur beim Vorschlagsrecht für die Wahl der Landesdatenschutzbeauftragten, sondern auch, weil die gesamte Datenschutzaufsicht nunmehr bei der Landesdatenschutzbeauftragten angesiedelt wird. Die Landesdatenschutzbeauftragte untersteht ja nicht der Landesregierung, sondern sie ist beim Landtag angesiedelt. - Ich freue mich, wenn der Gesetzentwurf heute zur weiteren Beratung an den Ausschuss überwiesen wird und in den Beratungen eine intensive Diskussion darüber stattfindet. Vielen Dank.

(Beifall bei den Koalitionsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die SPD-Fraktion Herr Abgeordneter Günter Waluga.

(Sprechen.)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Aufgaben des Datenschutzes im Saarland bündeln - eine langjährige Forderung der Sozialdemokraten im Land wird mit Vorlage dieses Gesetzes heute auf den Weg gebracht. Lassen Sie mich kurz auf die Chronologie blicken. Bereits im Jahr 2001 hatte sich die SPD in diesem Hause für die Zusammenlegung des Datenschutzes ausgesprochen und darauf hingewiesen, dass in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger, Firmen, Vereine und andere durch die Bündelung aller Aufgaben den Vorteil hätten, zukünftig nur noch eine Anlaufstelle für ihre Belange zu haben. Ergänzt wurden diese Gründe durch die zu erwartenden Synergieeffekte.

Diese Bündelung wurde von uns über zehn Jahre hinweg stetig gefordert. Andere Parteien haben sich zwischenzeitlich angeschlossen. Andere Bundesländer haben inzwischen reagiert und die Zusammenlegung beschlossen oder vorbereitet.

Im Jahr 2008 fand in diesem Hause eine längere Debatte zu diesem Thema statt. Die gestellten Anträge sollten im Innenausschuss weiterberaten wer

den. Die beantragten Anhörungen wurden aber mit dem Hinweis auf das zu erwartende Urteil des EuGH ausgesetzt. Dieses Urteil erging im März 2010. Die SZ berichtete unter der Überschrift „Datenschutz: EU-Gericht rügt Saarland - Schlappe für alte CDU-Regierung - Bestätigung für Datenschutzbeauftragten Lorenz“: „Die Datenschutzaufsicht für die Privatwirtschaft muss im Saarland (...) neu organisiert werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.“ Dann war im Mai vergangenen Jahres Folgendes zu lesen: „Toscani will neues Datenschutzzentrum zügig errichten. Die Landesregierung arbeitet nach Angaben von Innenminister Stephan Toscani mit Hochdruck an der Errichtung eines unabhängigen Datenschutzzentrums im Saarland.“ Na ja, ich möchte das jetzt nicht weiter kommentieren. Dies sagt genug aus.

Heute, fast ein Jahr später, befassen wir uns endlich mit dieser Gesetzesvorlage. Im Wesentlichen sind zwei Gesetzesänderungen vorgesehen: Zum einen wird der Datenschutz in einem unabhängigen Datenschutzzentrum zusammengefasst, zum anderen geht das Vorschlagsrecht der Landesregierung für die Wahl des oder der Datenschutzbeauftragten auf den Landtag über. Die Sozialdemokraten freuen sich natürlich darüber, dass diese Bündelung nun erfolgt und der private Bereich aus der Zuständigkeit des Innenministeriums herausgelöst wird. Trotzdem sind wir noch in einer Phase der Meinungsbildung, gerade zu dem Thema, wie die völlige Unabhängigkeit gestaltet werden soll. Stichworte hierzu sind die oberste Landesbehörde und die Personalhoheit. Des Weiteren erscheint mir das vorliegende Gesetz noch ergänzungswürdig. Sehen wir uns einmal § 1 an, der die Aufgaben beschreibt. Dort heißt es: „Aufgabe dieses Gesetzes ist es, die Einzelne oder den Einzelnen davor zu schützen, dass sie oder er durch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen in unzulässiger Weise in seinem Recht beeinträchtigt wird (...)“. Wo bleibt hier der Schutz vor Privaten? Ich denke, hier ist eine Ergänzung nötig. Allein die spätere Ergänzung mit dem Hinweis auf das Bundesdatenschutzgesetz scheint mir zu wenig zu sein. Also: Das Gesetz muss dringend beraten werden.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch kurz auf die personelle und technische Ausstattung des Datenschutzes eingehen, die Basis für seine vernünftige Umsetzung ist. Um den stets wachsenden Anforderungen gerecht zu werden, müssen die Datenschutzeinrichtungen personell verstärkt und im technischen Bereich entsprechend ausgestattet werden. Die erwarteten Synergieeffekte allein werden wohl nicht ausreichen. Im 21. Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten wurde schon darauf hingewiesen, dass sich die Zahl der zu betreuenden

(Minister Toscani)

Gesetze und untergesetzlichen Vorhaben Jahr für Jahr gesteigert hat, dass sich die Zahl der Eingaben im Laufe der Zeit verdoppelt hat und dass die Aufgaben im Zusammenhang mit der Informationsfreiheit zusätzlich übertragen wurden, ohne dass die Mittel und die Möglichkeiten der zuständigen Geschäftsstelle verstärkt wurden.

Die gegenwärtige Datenschutzbeauftragte, Frau Thieser, hat sich ebenfalls öffentlich geäußert. Sie geht davon aus, dass für die gebündelte Datenschutzaufsicht mehr Personal nötig sein wird. Wir unterstützen dies. Wir werden die Sache im Auge behalten und herausstellen, dass die Schaffung gesetzlicher Grundlagen allein nicht ausreichen wird, um den Datenschutz in unserem Land voranzutreiben. Aufmerksamkeit allein, Herr Minister, genügt in meinen Augen nicht. Da wir uns noch nicht darüber im Klaren sind, wie die völlige Unabhängigkeit des Datenschutzes gestaltet werden soll und welche Ergänzungen im Gesetz noch vorgesehen werden müssen, warten wir die Anhörung ab und werden uns heute enthalten. - Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Tobias Hans.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Waluga, ich freue mich, dass Sie Ihren Wiedereintritt in den Landtag gleich richtig wahrnehmen und sofort mit einer Rede beginnen. Insofern ist heute sicherlich ein guter Tag. Ein guter Tag ist heute allerdings auch, wenn es in diesem Land um einen umfassenden Datenschutz geht.

Herr Kollege Waluga, bereits im Koalitionsvertrag, der bekanntlich vor dem Urteil vom 09. März 2010 verfasst wurde, haben die Regierungsparteien festgehalten, dass ein unabhängiges Datenschutzzentrum geschaffen werden soll, das - so wörtlich - als bürgernahe Kontroll- und Beratungsinstanz dienen und die zentrale Anlaufstelle für Bürger und Bürgerinnen in allen Fragen des Datenschutzes sein soll. Sehen Sie, es ist etwas zu kurz gesprungen, sich die Schlagzeilen einer Tageszeitung zu diesem Thema zu eigen zu machen. Die Regierungskoalition hat bereits sehr frühzeitig Bedarf gesehen und die Dinge in die Hand genommen. Was jetzt erfolgt, ist eine gründliche Abarbeitung der Themen, die im Koalitionsvertrag vereinbart sind, und ich glaube, wir liegen hiermit auch noch sehr gut in der Zeit.

Meine Damen und Herren, in der Tat werden im Saarland zurzeit die Aufgaben der Datenschutzaufsicht über öffentliche und nicht öffentliche Einrich

tungen von zwei unterschiedlichen Datenschutzkontrollstellen wahrgenommen. Der Minister hat es gesagt: Die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes im öffentlichen Bereich obliegt der Landesbeauftragten für Datenschutz; die Aufsicht über Unternehmen, Betriebe und sonstige nicht öffentliche Einrichtungen obliegt dem Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten.

Die Datenschutzkultur im öffentlichen Sektor ist im Saarland sicherlich auch aufgrund der Verdienste der Datenschutzbeauftragten und ihrer Vorgänger sehr hoch entwickelt. Im nicht öffentlichen Bereich indes kann man die Lage durchaus etwas kritischer sehen. Insofern liegt der Minister, wenn er den ehemaligen Verfassungsrichter Grimm zitiert, meiner Meinung nach ganz richtig. Und nicht zuletzt gab es Schlagzeilen, die uns allen noch in Erinnerung sind. Ich nenne beispielhaft folgende: Datenschutz in Online-Netzwerken mangelhaft. Für diese Feststellung hat man nicht unbedingt die Stiftung Warentest gebraucht. Dieser Mangel war bekannt, insbesondere was die Sicherheit in sozialen Netzwerken anbelangt.