Wir gehen davon aus, dass wir Synergieeffekte erreichen werden und dass diese Synergieeffekte Kompetenzen steigern werden, sowohl bezüglich des technischen Verständnisses als auch bezüglich der fachlichen Entscheidungen.
Welche Bedeutung diese unabhängige Struktur hat, ist aus den EU-Datenschutzvorschriften und der Auslegung dieser Vorschriften in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom März 2010 ersichtlich. Nur diese Unabhängigkeit - ohne Dienst- und Fachaufsicht und frei von äußeren Einflüssen - kann ein ausgewogenes Verhältnis gewährleisten zwischen dem Recht auf Privatsphäre und dem freien Verkehr personenbezogener Daten, auf den man sich innerhalb der EU geeinigt hat. Das gibt dem Schutz der Grundrechte das nötige Gewicht.
Der Datenschutz im privaten Bereich ist in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden. Immer mehr Daten wurden und werden von Firmen gesammelt und verarbeitet. Und so wächst natürlich auch die Zahl der Eingaben der Bürgerinnen und Bürger. Gerade durch die Datenskandale in der Wirtschaft in den letzten Jahren wurde vielen Menschen überhaupt erst bewusst, welche umfangreichen und detaillierten Informationen über jeden Einzelnen von uns gespeichert werden und wie dies vermarktet und auch ausgenutzt wird. Die Bürgerinnen und Bürger sind immer weniger bereit dies hinzunehmen. Von daher hat der Datenschutz im privaten Bereich eine wachsende Bedeutung. Aber auch der Datenschutz im öffentlichen Bereich wird weiterhin wichtig sein. Deshalb ist es auch richtig, dass beide Bereiche gleichberechtigt zusammenwachsen.
Die Ausgestaltung wird eine weitere Beratung notwendig machen und dies kann eigentlich nur im Austausch mit der saarländischen Datenschutzbeauftragten geschehen. Wenn wir ihre Rolle ernst nehmen, dann müssen wir diesen Austausch mit ihr suchen und mit ihr zusammen an dieser Ausgestaltung arbeiten.
Heute geht es darum, Strukturen zu gestalten und Kompetenzen zu sichern. Die Frage, wie die Beratung verbessert wird oder wie die Aufklärung verbessert wird, insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir es mit ganz gewaltigen finanziellen Interessen zu tun haben, diese und andere Fragen werden als Nächstes anzugehen sein. Hier wird davon gesprochen, dass diese Maßnahmen längst überfällig seien. Es wird sogar von einer Art Zangengeburt gesprochen. Ich möchte darauf hinweisen, dass man für das eine oder andere auch eine sorgfältige interne Beratung braucht. Man sieht ja, dass die SPD immer noch Beratungsbedarf hat und heute noch nicht zustimmen kann. Von daher sollten Sie uns einfach abnehmen, wenn wir diese Dinge mit dem notwendigen Zeitaufwand beraten haben, dass es nicht darum gegangen ist, etwas hinauszuschieben, sondern
Ich bin froh, dass wir heute dieses Thema auf den Weg bringen. Das ist für uns - zumal das auch eine ganz alte Forderung der GRÜNEN ist - ein ganz wichtiger und ganz bedeutender Tag. Ich danke allen, die nachher zustimmen werden, bereits im Voraus. - Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes, Drucksache 14/443, in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf 14/443 in Erster Lesung einstimmig, bei Enthaltung der Abgeordneten der SPDFraktion, angenommen ist.
Erste Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes (SPolG) (Drucksache 14/449)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes ein, der dort, wo Politik sich Zielen wie Wahrheit, Klarheit, Aufrichtigkeit und Verlässlichkeit nicht gänzlich verschließt, nur auf Zustimmung stoßen kann. Ich bin daher auf den Verlauf der Debatte gespannt und gehe zunächst einmal von einer breiten Mehrheit für diesen Gesetzentwurf in diesem Hause aus.
Warum Wahrheit, Klarheit, Aufrichtigkeit und Verlässlichkeit? Dazu komme ich gleich. Lassen Sie mich zunächst die Änderungen, die wir vorschlagen, kurz benennen. Wir wollen die 2007 im Zuge einer sehr umfangreichen Gesetzesänderung zum Saarländischen Polizeigesetz gemachten Änderungen und Ausweitungen an zwei Stellen zurückführen auch, weil sie bislang überhaupt nicht angewandt wurden und sich darum sozusagen von selbst als völlig unnötige Normierung erwiesen haben. Es geht
um zwei Punkte, die seinerzeit bereits von meiner Fraktion, aber auch der FDP, den GRÜNEN und der heutigen LINKEN-Abgeordneten Frau Spaniol nicht mitgetragen wurden und somit vor vier Jahren auf Ablehnung der gesamten Opposition in diesem Haus stießen. Es geht in der Sache um die vorgenommene Ausweitung der Videoüberwachung auch für Ortspolizeibehörden sowie die Ermöglichung und Einführung einer umfassenden Kennzeichenüberwachung zur Fahndung tatverdächtiger Personen, beispielsweise auf Autobahnen. Beide Punkte wurden 2007 von der SPD-Landtagsfraktion strikt abgelehnt. Wir sehen uns heute, knapp vier Jahre später, in unserer damaligen Haltung voll und ganz bestätigt.
Die SPD vertrat vor vier Jahren exakt die gleiche Position wie am heutigen Tag. Ich rückte bereits damals in der Debatte genau diese beiden Erweiterungen als Kernpunkte in den Mittelpunkt unserer Kritik, weil sie nicht zur wirksamen Erhöhung der öffentlichen Sicherheit beitragen, aber einen erheblichen Einfluss auf unser Gemeinwesen haben. 2007 sagte ich schon: Wer immer mehr Videoüberwachung will und das dann auch festschreibt und wer Kennzeichenüberwachung will und das dann auch festschreibt, der sollte, betrachtet an den bisherigen Ergebnissen dieser Möglichkeit in anderen Bundesländern, sein Gesetz nicht mit „mehr Sicherheit“, sondern ehrlicherweise „Gesetz zur Erhöhung der Überwachung“ überschreiben.
Es war damals schon augenscheinlich, dass beide Instrumente kaum zur präventiven Kriminalitätsbekämpfung dienen. Neben der äußerst kritischen datenschutzrechtlichen Bewertung der beiden Maßnahmen bedeutet das Scannen sämtlicher Fahrzeugkennzeichen einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen. Wir bewerteten dies als Schritt zu mehr Überwachung und prognostizierten fragwürdige Erfolgsaussichten und keinen Nutzen. Ich möchte nicht überall überwacht werden und damit unter Generalverdacht gestellt werden. Ich bin sicher, die überaus größte Zahl der Saarländerinnen und Saarländer will das auch nicht. Angeblich sollte mehr Sicherheit produziert werden. Bei technischer Umsetzung würde jedoch lediglich mehr überwacht. Wir hatten mit dem Gesetz eine Schwelle erreicht, an der wir nach unserer Auffassung schon damals aufpassen mussten.
An dieser Haltung hat sich nichts geändert, null Komma null, meine sehr geehrten Damen und Herren. Auch diese seinerzeit neu geschaffene Möglichkeit der Anwendung von Videotechnik und Scannern war nichts anderes als das übliche labile und aufgeregte Gebaren der CDU, die bei jeder neuen Bedrohungslage zunächst laut nach härteren Gesetzen ruft, um Jahre später festzustellen, dass diese Gesetze zum Zweck ihrer Festschreibung - im aktuellen
Diese neue Normierung gilt seit nunmehr knapp vier Jahren. Sie wurde seit ihrer Verabschiedung, wie gesagt, nie angewandt. Die zu ihrer Umsetzung erforderliche Technik wurde nie beschafft. Und in keinem der seitdem verabschiedeten Haushalte wurden je Mittel dafür vorgesehen.
Zum endgültigen Verriss des Vorhabens kam es schließlich 2009, also vor zwei Jahren, durch den Koalitionsvertrag der Jamaikaner. Auf Druck von FDP und GRÜNEN, so verlautbarte man zumindest, hätte die CDU wieder mal genickt und der gesetzlichen Abschaffung der beiden Instrumente, die man gerade einmal zwei Jahre zuvor als absolut notwendige Mittel zur Durchsetzung von Recht und Ordnung gepriesen hatte, den koalitionsvertraglichen Segen erteilt. Wer dazu nachlesen möchte, findet die einschlägige Passage auf Seite 71 des Koalitionsvertrages. Dort heißt es: „Vor dem Hintergrund einer Stärkung der Bürgerrechte insbesondere durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerfassung werden wir die entsprechende Regelung aus dem Saarländischen Polizeigesetz streichen. (...) Außerdem werden wir die Möglichkeit der Bild- und Tonaufzeichnung (Videoüberwachung) durch Ortspolizeibehörden im öffentlichen Raum abschaffen.“
Nun das Ganze noch einmal aus Sicht der CDU, im April 2007 eingebracht durch eine Innenministerin mit langem Namen, die behauptete: „Aber hinter der Debatte (...), das hat der Kollege Pauluhn hier ja erklärt, steht die Behauptung, nichts von dem, was in diesem Gesetz steht, würde dazu beitragen, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und die öffentliche Ordnung zu gewährleisten. Es sind Beispiele aus den umstrittenen Themenfeldern der Videoüberwachung, der präventiven Telekommunikationsüberwachung und der Kfz-Kennzeichenerfassung genannt worden. Ich möchte einmal mit der Kfz-Kennzeichenerfassung beginnen: Natürlich wird dieses Mittel eingesetzt, um - etwa im Bereich der Fahndung Erfolge zu erzielen. Aber wenn wir einen Schwerverbrecher, den wir im Bereich der Fahndung so schnell wie möglich schnappen und von der Straße wegbekommen, festnehmen, erhöht das die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.“ Und dann, ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, mit dem Unterton wirklicher Erregung und Entrüstung, den Blick nach oben, zur Decke, gerichtet, sagte sie: „Welche Debatte ist das denn, die wir hier führen?“ Enorme Entrüstung bei AKK, tosender Beifall bei der CDU. Letzteres vermerkt im Protokoll des saarländischen Landtages.
Heute, vier Jahre später, muss sich die damalige Innenministerin fragen lassen: Warum hat denn die Regierung, der Sie bis heute angehören, diese Technik dann nicht angeschafft? Diese Technik, die angeblich zur Erhöhung der Sicherheit so unabdingbar notwendig ist? Warum hat denn die CDU-Regierung ganz offensichtlich keinen Bedarf gesehen, Schwerverbrecher zu schnappen und so schnell wie möglich von der Straße wegzubekommen? Warum war die CDU im Jahre 2009, zwei Jahre nach der Feststellung, dass die Einführung dieser Regelung ach so dringend geboten sei, gar willens, diese Mittel auf dem Altar des Koalitionsvertrages zu opfern? Hat da eine Regierung mit der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gespielt? War Machterhalt gar wichtiger als Sicherheit?
Ich will Sie beruhigen. Nein, der Grund war ein anderer: Dieses Mittel leistete damals und leistet heute weder einen wirksamen noch einen substanziellen Beitrag zur Abwehr von Gefahrenlagen in unserem Land.
Es handelte sich lediglich um Sicherheitspopulismus. Ich möchte vor diesem Hintergrund auch heute noch einmal die Gewerkschaft der Polizei zitieren. Sie titelte damals in ihrer Zeitschrift Deutsche Polizei: „Sicherheitspopulismus darf Fachlichkeit, Vernunft und Augenmaß nicht ersetzen.“ Rückblickend kann wohl festgestellt werden, dass damals Sicherheitspopulismus Fachlichkeit, Vernunft und Augenmaß ersetzt hat.
Damit sind wir auch bei dem Aspekt angelangt, den ich eingangs ansprach: Wahrheit, Klarheit, Aufrichtigkeit und Verlässlichkeit in der Politik. - Bei Gesetzen Wahrheit und Klarheit statt Populismus! Ich habe gehört, die Koalition will nachher beantragen, dieses Gesetz heute in Erster Lesung nicht einfach anzunehmen, sondern es zur Beratung in den Ausschuss zu verweisen, um es dort gemeinsam mit einem eigenen Gesetzesvorhaben, das wohl in die gleiche Richtung geht, zu beraten. Ich verstehe das, ehrlich gesagt, nicht, denn wir machen ja nichts anderes als das, was offensichtlich alle wollen und wünschen. Angesichts dessen gibt es doch keinen Grund, an einer Normierung festzuhalten, die schon vor zwei Jahren im Koalitionsvertrag sozusagen geköpft wurde, meine sehr geehrten Damen und Herren.
FDP und GRÜNE müssen sich angesichts des bisherigen Vorgehens die Frage nach der Aufrichtigkeit in der Sache stellen: Wie viel Rückgrat haben wir? Wir haben doch genau diese Forderung in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt! Warum ist sie denn fast zwei Jahre später noch nicht umgesetzt? Warum soll die Sache heute erneut vertragt wer
den? - Verlässlichkeit bedeutet in der Politik doch, dass man nach Wahlen das tut, was man vor Wahlen gesagt hat.
Ich möchte, wie schon in der Debatte vor vier Jahren, noch einmal mit Burkhard Hirschs „Außenansicht“ in der Süddeutschen Zeitung schließen, in der er Egon Bahr zitiert. Er schreibt: „Die Stärke eines Staates besteht nicht darin, dass der Bürger ihn fürchtet, sondern dass er ihn als seinen Staat begreift und darum bereit ist, in ihm Verantwortung zu übernehmen und ihn zu verteidigen. Niemand wird einen Staat achten und verteidigen, der ihn als potenziellen Straftäter behandelt. Wir, die wir so denken, lassen uns nicht als liberale Restposten aus diesem Staat von denen herausdrängen, die ihre Sicherheit mit unserer Freiheit bezahlen wollen.“ Burkhard Hirsch und Egon Bahr, beide haben recht. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu diesem Gesetz und damit - das werden Sie in dieser Legislaturperiode von mir nicht mehr hören, das verspreche ich - um eine 1 : 1-Umsetzung Ihres eigenen Koalitionsvertrages. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Pauluhn hat eben mehrfach erwähnt, dass diese Vorschriften, um die es heute geht, in den letzten Jahren keine Rolle gespielt haben. Insofern ist die hier an den Tag gelegte Aufregung einfach unnötig und sicherlich auch gespielt. Nichtsdestotrotz möchte ich zum Hintergrund, zur Frage, weshalb wir das damals ins Gesetz geschrieben haben, festhalten, dass für die CDU gilt: Opferschutz geht vor Täterschutz. - Das wird auch in der Zukunft unsere Prämisse sein. Wir werden immer versuchen, der Polizei die für den Schutz der Bevölkerung notwendigen Mittel an die Hand zu geben. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, meine Damen und Herren.
Der Koalitionsvertrag wurde hier schon erwähnt. Er sieht Folgendes vor; ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: „Vor dem Hintergrund einer Stärkung der Bürgerrechte insbesondere durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerfassung werden wir die entsprechende Regelung aus dem Saarländischen Polizeigesetz streichen.“ Des Weiteren sieht der Koalitionsvertrag vor: „Außerdem werden wir die Möglichkeit der Bild- und Tonaufzeichnung (Video- überwachung) durch Ortspolizeibehörden im öffentli
chen Raum abschaffen. Infolge dessen werden wir § 27 Abs. 2 Satz 2 des Saarländischen Polizeigesetzes ebenso wie die entsprechende Rechtsgrundlage im Saarländischen Datenschutzgesetz streichen. Das Instrument der Bild- und Tonaufzeichnung (Videoüberwachung) soll der Vollzugspolizei im Rahmen bestehender rechtlicher Möglichkeiten vorbehalten bleiben.“
Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass der vorliegende Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion vollinhaltlich das wiedergibt, was wir bereits im Koalitionsvertrag niedergeschrieben haben. Gleichzeitig deutet es darauf hin, dass gerade diese Rechtsgrundlagen in breitem Konsens hier im Parlament verändert werden können.
Nun steht das Saarländische Polizeigesetz natürlich unter dauerhafter Überwachung durch die Verfassungsorgane und auch durch die Öffentlichkeit. Und im Spannungsfeld von persönlicher Freiheit und öffentlicher Sicherheit sind daher die polizeirechtlichen Normen immer wieder daraufhin zu überprüfen, ob sie die für die Abwehr neuer Bedrohungen erforderlichen und geeigneten Instrumentarien sind.
Ein besonderes Augenmerk gilt auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Diese Rechtsprechung bestimmt letztendlich den weitesten Rahmen zulässiger staatlicher Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Auch im Rahmen dieser Überprüfung sind wir gerade dabei, unter Vollziehung des Koalitionsvertrages das Saarländische Polizeigesetz zu evaluieren, zu überprüfen und zu verändern. Und das, was heute hier in diesem Gesetzesantrag der SPDFraktion vorliegt, ist Bestandteil unserer Änderungsabsichten.
Unsere Überarbeitung des Saarländischen Polizeigesetzes beschränkt sich allerdings nicht wie dieser Gesetzentwurf nur auf die Videoüberwachung durch die Ortspolizeibehörden beziehungsweise die automatisierte Kennzeichenerfassung, sondern wir werden das Polizeigesetz in der jetzigen Form grundsätzlich überarbeiten und werden Änderungen an der ein oder anderen Stelle vornehmen müssen, weil aktuelle Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen.
Da es bei dieser Gesetzesänderung nicht darum geht, wer der Erste ist, der sie beantragt und durchführt, sondern da es bei dem Polizeigesetz um die Sache geht und viele andere Dinge ebenfalls noch geregelt werden sollen, werden wir, obwohl inhaltlich kein Dissens besteht zu dem, was die SPD hier beantragt, diesem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nur insoweit Rechnung tragen, als wir ihn in den Ausschuss verweisen. Darüber hinaus werden wir in absehbarer Zeit einen umfänglichen Änderungsantrag zum Saarländischen Polizeigesetz im
Parlament einbringen. Dort werden sicherlich auch die hier in Rede stehenden Punkte berücksichtigt werden, weil sie vollinhaltlich dem entsprechen, was wir verändern wollen.
Kurzum, der Änderungsantrag der SPD-Fraktion springt zu kurz. Eile ist ebenfalls nicht geboten, da die praktischen Auswirkungen dieser Regelungen nahezu bedeutungslos sind. Wir verweisen den Änderungsantrag in den Innenausschuss mit dem Hinweis, dass er in einem umfänglicheren Gesetzesänderungsverfahren berücksichtigt wird, da er das beinhaltet, was wir ohnehin ändern wollen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.