Protocol of the Session on April 13, 2011

Abstimmung über den Antrag Drucksache 14/459, Annahme des Antrages................ 1627

15.Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Überführung der Stromversorgungsnetze in öffentliches Eigentum (Drucksache 14/ 446)........................................................... 1627

18.Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Entwicklung der anteilseignerseitigen, gesellschaftsrechtlichen und organisatorischen Strukturen in der Energiewirtschaft (Drucksache 14/458)................................ 1627

19.Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Netze ausbauen Energieversorgung sichern (Drucksa- che 14/457)............................................... 1627

Abg. L a f o n t a i n e (DIE LINKE) zur Begründung des Antrages Drucksache 14/446..................................................... 1628

Abg. T h e i s (CDU) zur Begründung des Antrages Drucksache 14/458.................. 1629

Abg. R e h l i n g e r (SPD) zur Begründung des Antrages Drucksache 14/457.. 1632

Abg. J o c h e m (FDP)............................. 1633

Abg. U l r i c h (B 90/GRÜNE)................... 1634

Ministerin Dr. P e t e r.............................. 1636

Abstimmung über den Antrag Drucksache 14/446, Ablehnung des Antrages.............. 1637

Abstimmung über den Antrag Drucksache 14/458, Annahme des Antrages................ 1637

Abstimmung über den Antrag Drucksache 14/457, Ablehnung des Antrages.............. 1638

16.Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 6) (Drucksache 14/439)...................................................... 1638

Abstimmung, Annahme des Antrages....... 1638

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 20. Landtagssitzung. Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 20. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für die Sitzung die uns vorliegende Tagesordnung festgesetzt.

Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Aussprache zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, die die Änderung der saarländischen Verfassung und des Saarländischen Besoldungsgesetzes betreffen, wegen des Sachzusammenhangs zu verbinden. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.

Ich will darauf hinweisen, dass Tagesordnungspunkt 2 korrekterweise lauten muss: „Zweite und Dritte Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes“. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen.

Zu Punkt 10 der Tagesordnung. Die SPD-Landtagsfraktion hat ihren Antrag betreffend Bestimmung von Mitgliedern für Ausschüsse des Landtages zwischenzeitlich neu eingebracht. Der Antrag liegt uns nunmehr als Drucksache 14/450 - neu - vor.

Zu Punkt 12 der Tagesordnung. Die SPD-Landtagsfraktion hat auch ihren Antrag „Gute Arbeit: Arbeitnehmerfreizügigkeit politisch gestalten, Lohn- und Sozialdumping verhindern“ zwischenzeitlich neu eingebracht. Der Antrag liegt nunmehr als Drucksache 14/448 - neu - vor.

Zu Punkt 14 der Tagesordnung. Zu dem Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion „Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen“, Drucksache 14/445, haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 14/459 den Antrag „Mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen Schaffung eines Transparenzgesetzes“ eingebracht. Wer dafür ist, dass dieser Antrag als Punkt 17 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass dieser Antrag als Punkt 17 in die Tagesordnung aufgenommen und entsprechend unserer Praxis gemeinsam mit Punkt 14 der Tagesordnung beraten wird.

Zu Punkt 15 der Tagesordnung. Dem Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion „Überführung der Stromversorgungsnetze in öffentliches Eigentum“, Drucksache 14/446, haben die Koalitionsfraktionen und die SPD-Landtagsfraktion eigene Anträge eingebracht, die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 14/458 den Antrag „Entwicklung der anteilseignerseitigen, gesellschaftsrechtlichen und organisatorischen Strukturen in der Energiewirtschaft“, und die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 14/457 den Antrag „Netze ausbauen - Energieversorgung sichern“. Wer dafür ist, dass diese Anträge als Tagesordnungspunkte 18 und 19 aufgenommen werden, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass diese Anträge, Drucksachen 14/458 und 14/457, als Punkte 18 und 19 in die Tagesord

nung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 15 der Tagesordnung beraten werden.

Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Verpflichtung eines Abgeordneten

Die Landeswahlleiterin hat mit Schreiben vom 22. Februar 2011 mitgeteilt, dass für die ausgeschiedene Abgeordnete Cornelia Hoffmann-Bethscheider Herr Günter Waluga aus Schiffweiler als Listennachfolger auf dem Kreiswahlvorschlag der SPD im Wahlkreis Neunkirchen in den Landtag des Saarlandes eintritt. Herr Günter Waluga hat das Mandat angenommen.

Der Ausschuss für Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung am 24. März 2011 mit der Nachfolge befasst. Da der Landtag gemäß § 10 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 des Saarländischen Wahlprüfungsgesetzes verpflichtet ist, die Abgeordneten drei Tage vor der Beratung im Landtag zu informieren, habe ich auch den Abgeordneten des Landtages mit Schreiben vom 05. April 2011 den Beschluss des Ausschusses mitgeteilt.

Erhebt sich gegen die Feststellung der Landeswahlleitung und des Wahlprüfungsausschusses Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.

Ich bitte Sie, Herr Abgeordneter Waluga, zu Ihrer Verpflichtung zu mir heraufzukommen. Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer bitte ich, sich zur Verpflichtung des neuen Mitglieds des Landtages von ihren Plätzen zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plät- zen.)

Nach Artikel 68 der Verfassung sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.

Herr Abgeordneter Günter Waluga, ich verpflichte Sie hiermit auf die gewissenhafte Ausübung der sich aus Ihrem Mandat ergebenden Pflichten. - Herzlichen Glückwunsch, alles Gute!

Danke schön.

Wir kommen dann zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung:

Zweite und Dritte Lesung des von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der FDPLandtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Ge

(Präsident Ley)

setzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Drucksache 14/400 - neu)

Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENLandtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes (Drucksache 14/401 - neu)

Zur Berichterstattung erteile ich Frau Abgeordneter Dagmar Heib das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf aller Landtagsfraktionen zur Änderung der Verfassung des Saarlandes, Drucksache 14/400 - neu -, wurde vom Plenum in seiner 18. Sitzung am 17. Februar in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.

Die vorgeschlagene Verfassungsänderung befasst sich mit einer Ergänzung des Artikels 12 der Verfassung. Neben dem allgemeinen Gleichheitssatz in Absatz 1 sind in Artikel 12 Abs. 3 unserer Verfassung besondere Diskriminierungsverbote aufgezählt. Diese speziellen Verbote der Diskriminierung, zum Beispiel wegen des Geschlechts oder des Glaubens, sollen ergänzt werden um das Tatbestandsmerkmal der sexuellen Identität.

Mit dieser Ergänzung soll, wie auch der Abgeordnete Thomas Schmitt bereits in Erster Lesung des Gesetzentwurfes am 17. Februar detailliert dargelegt hat, einer gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung getragen werden und eine Werteentscheidung getroffen werden, die sich bereits in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte widerspiegelt.

Die ausdrückliche Aufnahme dieses Diskriminierungsverbotes ist im Hinblick auf die Historie der bereits bestehenden besonderen Diskriminierungsverbote erforderlich und konsequent. Sie beinhaltet nicht zuletzt die Anerkennung der Verfolgung und insoweit eine Gleichstellung der Homosexuellen mit anderen Gruppen, die in der Zeit des Nationalsozialismus Opfer von Verfolgung, Terror und Ermordung wurden. Homosexuelle und Transgender stehen dann wie diese genannten Gruppen ausdrücklich unter dem besonderen Schutz des Diskriminierungsverbotes unserer Verfassung.

Die anstehende Verfassungsänderung ist parteiübergreifend bereits in Erster Lesung als eine klare Werteentscheidung für eine tolerante und von Ak

zeptanz durchdrungene Gesellschaft verstanden und gelobt worden. Sie ist damit Signal und Aufforderung zugleich, noch bestehenden Vorurteilen zu begegnen.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Ein Anhörungsverfahren wurde unter Beteiligung der Gewerkschaften DGB, DBB, CGB, dem Deutschen Richterbund, dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag, dem Landkreistag, dem Landespersonalausschuss, der Evangelischen und der Katholischen Kirche sowie dem LSVD durchgeführt. Der Gesetzentwurf wurde hierbei vielfach begrüßt. Einwendungen wurden von keiner Seite erhoben. Der Ausschuss sieht dieses als einen Beleg für die eingangs beschriebene gesellschaftliche Entwicklung an.

Meine Damen und Herren, in der damaligen Plenarsitzung, der 18. Sitzung vom 17. Februar, wurde ebenfalls in Erster Lesung einstimmig der Gesetzentwurf der Landtagsfraktion zur Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes, Drucksache 14/401 - neu -, angenommen und in den zuständigen Ausschuss verwiesen.

Die Ausschüsse haben nach vorangegangener Beschlussfassung die beiden Gesetzentwürfe gemeinsam unter der Federführung des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung behandelt. Die vorhin angesprochene Anhörung hat sich auch auf den Gesetzentwurf zum Saarländischen Besoldungsgesetz bezogen. Diese vorgeschlagene Gesetzesänderung befasst sich mit der Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften und Ehen im Beamtenbesoldungsrecht. Diese soll in den Bereichen des Verheiratetenanteils und Familienzuschlags, der Auslandsdienstbezüge und des kinderbezogenen Familienzuschlags eintreten. Auch dieser Gesetzentwurf wurde einstimmig vom Ausschuss angenommen.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfes zur Änderung der Verfassung, Drucksache 14/400 - neu -, in Dritter Lesung und gleichzeitig auch die Annahme des Gesetzentwurfes zur Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes, Drucksache 14/401, in Zweiter Lesung. Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.