ist, wenn man nicht regionale Insellösungen startet, sondern gemeinsam gegen diesen Anstieg der Automaten in unseren Kommunen vorgeht. Ich glaube, dass das der richtige Ansatz ist.
Wenn Sie sagen, Sie haben einen Antrag eingebracht, der abgelehnt wurde, darf ich Sie bitten, einmal genau nachzusehen. Dieser Antrag wurde hier noch nicht einmal verhandelt. Wir haben die Aussprache vertagt und haben die Anträge in den Ausschuss für Soziales überwiesen. Dort wird in Kürze, Herr Kollege Linsler, auch eine Anhörung zu diesem Thema stattfinden. Ihre Vertreterinnen und Vertreter im Ausschuss wissen es sicherlich. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn Sie diese Anhörung im Sozialausschuss abgewartet hätten, wenn Sie einmal überlegt hätten, ob es nicht Sinn macht, dieses Thema, das in die gleiche Richtung geht, dort mit einzubringen. Ich denke, in dieser Anhörung am großen Tisch mit offenen Karten zu spielen, wäre besser gewesen als zu versuchen, einen schnellen und noch dazu verfassungsmäßig bedenklichen Schuss zu wagen.
(Beifall bei der CDU und der FDP. - Abg. Linsler (DIE LINKE) : Wenn es dazu führt, dass ihr euch bewegt, ist es ja in Ordnung.)
Herr Kollege Linsler, das steht ja bereits fest, genauso wie feststeht, dass das, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf fordern, verfassungswidrig ist. Ich stimme Ihnen auch zu, wenn Sie sagen, wir brauchen einen erweiterten Regelungsrahmen für die Kommunen, was die Besteuerung anbelangt, eben das Vergnügungssteuergesetz. Wir wissen, alle Kommunen, in denen es Spielhallen gibt, machen Gebrauch vom aktuellen Steuerhöchstsatz: 138 Euro. Jetzt werden Sie vielleicht sagen, dieser Pausch-Steuersatz wird ja wohl auch verfassungswidrig sein. Dazu sage ich Ihnen: Richtig, der ist auch nicht mehr verfassungskonform. Deshalb muss dieses Gesetz überarbeitet werden.
Die Landesregierung, das Innenministerium ist derzeit dabei, Herr Kollege Linsler - eine Anfrage Ihrerseits hätte diese Frage sicherlich klären können -, ein entsprechendes Gesetz in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Es wird in Kürze im Parlament eingebracht werden. Wenn das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, es ist mittlerweile möglich, aufgrund der Zählwerke in den Spielautomaten den tatsächlichen Aufwand festzustellen
es handelt sich ja um eine aufwandsbezogene Steuer -, dann muss man das machen. Dann wird dieser Gesetzentwurf, der vom Innenministerium erarbeitet wird, eine prozentuale Besteuerung vorsehen; es
Ich gehe davon aus, dass mit diesem Gesetz, das wir einbringen, unserem gemeinsamen Anliegen, nämlich der Eindämmung der Glücksspielsucht Rechnung getragen werden wird, und zwar verfassungskonform Rechnung getragen wird. Sie werden es deshalb sicher verstehen, dass wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Wenn wir das machen würden, hätten wir uns am Ende verzockt. Das wollen wir nicht. Wir erkennen aber Ihr Anliegen an und gehen davon aus, dass wir uns bei den anstehenden Beratungen im zuständigen Ausschuss darüber auseinandersetzen werden und eine gemeinsame Lösung finden werden. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir können dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Ich bin auch weniger beeindruckt von den Argumenten eines CDU-Stadtverordneten hier in Saarbrücken als der Kollege Linsler. Ich bin vielmehr beeindruckt von dem, was das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr gesagt hat. Das hat mich nachhaltig beeindruckt. Deshalb gilt es festzustellen, dass der Gesetzentwurf, den Sie heute vorlegen, zu kurz greift. Er bleibt hinter den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung zum Hamburger Vergnügungssteuergesetz bereits am 28. April 2009 getroffen hat, zurück. Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, ich zitiere: „Die Verwendung des Stückzahlenmaßstabes“ also dass es alleine darum geht, wie viele von diesen Glücksspielautomaten in diesen Spielhallen hängen - „für die Besteuerung von Gewinnspielautomaten verletzt unter den heutigen Gegebenheiten den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz und ist somit verfassungswidrig.“
Das BVG hat den Stückzahlenmaßstab, also die Besteuerung der Geräte anhand ihrer Anzahl - in einem Casino oder einer Spielhalle beziehungsweise in einer Kneipe - somit einfach kassiert. Lieber Kollege Linsler, das können wir doch von dieser Stelle aus nicht einfach ignorieren! Es ist mir deshalb unverständlich, wieso wir heute einen Entwurf diskutieren, der hinter den Maßstäben des BVG-Urteils aus dem letzten Jahr zurückbleibt. Man kann sicherlich darüber streiten, warum die alten, verminderten Vergnügungssteuersätze, die ja auch noch auf dem Grundsatz der Stückzahlenbemessung beruhen, bei uns im Saarland immer noch gelten.
Kollege Hans, es hätte insofern noch nicht einmal einer Anfrage beim Innenminister bedurft, sondern man hätte einfach feststellen können, dass bei den Fraktionen - und ich nehme an, auch bei der Fraktion DIE LINKE - bereits im September des letzten Jahres ein Regierungsentwurf zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes eingegangen ist, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aufnimmt und korrigiert. Dieser Entwurf ist in der externen Anhörung. Wir haben bei der letzten Debatte dieses Themas beschlossen, dass wir uns im Sozialausschuss umfänglich damit befassen werden. Es wäre deshalb - wie ich finde - sachgerechter gewesen, einmal nachzufragen, warum das Verfahren so lange dauert, Herr Minister; das wäre legitim gewesen. Einen Entwurf einzureichen, den das BVG bei entsprechender Klage direkt wieder einkassieren würde, wäre sicherlich der falsche Weg. Der Gesetzentwurf, der hier vorliegt, ist schlicht verfassungswidrig, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Im Übrigen ist auch die Begründung, die angeführt wird, zweifelhaft. Sie suggeriert nämlich, dass eine höhere Steuer dazu führen würde, dass die zweifelsfreie Flut von Eröffnungen von Spielhöllen - und ich finde dieses Wort „Spielhöllen“ wirklich angebracht damit eingedämmt werden könnte. Das entspricht meiner Auffassung nach nicht den Tatsachen. Es wird über die Höhe ihrer neu angesetzten Stückzahlensteuer keine Steuerung des Zuwachses an Spielhallen geschweige denn eine Reduzierung geben. Man sollte sich keine Illusionen darüber machen, dass eine Erhöhung Gewinne der Betreiber von Spielhallen in ausreichendem Maße abschöpft. Der eine oder andere Betreiber von kleinen Hallen wird vielleicht etwas davon spüren. Die Großen bezahlen das nach wie vor aus der Portokasse. Die Begründung des Antrags der LINKEN geht daher an der Problematik vorbei. Es wird darüber keine Steuerung des Zuwachses von Spielhallen geschweige denn eine Reduzierung geben. Für die Standortentscheidung sind andere Dinge als die Vergnügungssteuer ausschlaggebend.
Der Glücksspielstaatsvertrag auch das wurde schon gesagt - ist in Bearbeitung. Nach der Entscheidung des EuGH muss das Recht der Spielhallen geregelt werden und muss deshalb mitverhandelt werden. Da sehe ich einen Schlüssel, zukünftig stärker einwirken zu können. Es soll geregelt werden durch Aufnahme in den Staatsvertrag. Dazu gehören Abstandsregelungen, die Zahl der Automaten, Sperrsysteme und die Technik der Automaten. Das alles dient dann der Regulierung des Marktes. Das ist viel effektiver als sich alleine über die Frage zu unterhalten, ob ein Automat einen Betreiber im Monat 150 oder 300 Euro kostet.
Wenn wir bei diesem Thema übers Geld reden - das schwingt ja mit -, dann habe ich eine herzliche Bitte; diesen Punkt hatte ich bereits bei der letzten Debatte angeführt: Wenn wir wirklich ernsthaft darauf einwirken wollen, dass es zukünftig weniger Spielhöllen in unseren Kommunen gibt, und wenn wir darauf einwirken wollen, dass das staatliche Glücksspielmonopol erhalten bleibt, dann sollten wir weniger an Steuereinnahmen denken und mehr darüber reden, wie die Ursachen von Spielsucht zu bekämpfen sind. Wir sollten darüber reden, wie wir gegen graue Märkte in diesem Bereich vorgehen und die Kriminalität im Umfeld bekämpfen wollen.
Wir sollten uns auch einmal das Ranking mit anderen Ländern Europas anschauen, wo der Spielwettenmarkt komplett liberal ist. Es gibt nirgends - auch bei der momentanen Ausuferung der Spielhallen in Deutschland - weniger Spielsucht als in Deutschland. Es gibt nirgends weniger graues Umfeld als in Deutschland. Und es gibt nirgends weniger Kriminalität in diesem Bereich als in Deutschland. Ich finde, das hat im Wesentlichen etwas mit dem Glücksspielstaatsvertrag zu tun, das hat mit unserer Regulierung des Glücksspielmarktes zu tun. Deshalb muss dieses Thema gesichert werden. Damit ist allen geholfen und das ist auch kein zu kurzer Sprung bei diesem Thema. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Großen Teilen der Ausführungen meiner Vorredner möchte ich mich anschließen. Dennoch möchte ich noch eine andere Variante beleuchten. Es ist immer richtig und legitim, auf politische Missstände aufmerksam zu machen, und es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Anzahl der Spielhallen im Saarland in den letzten Jahren stetig zugenommen hat. Dasselbe gilt übrigens etwa für Fitnesscenter und wahrscheinlich auch für Internetcafés. Weshalb ist das so? Nun, dafür könnte man sicher eine Vielzahl sozial- und gesellschaftswissenschaftlicher Studien heranziehen. Das Gesellschaftsbild und die Freizeitgestaltung wandeln sich eben. Aber das ist hier nicht unser Thema.
Es ist allerdings nicht zutreffend, dass die Spielhallenstandorte im Saarland im Bundesvergleich überproportional zugenommen hätten. Wir liegen mit zirka 7 Prozent im Zeitraum von Januar 2006 bis Januar 2010 genau im Bundesdurchschnitt und nicht darüber. Das ist auch gut so. In etwa der Hälfte aller saarländischen Gemeinden gibt es gar keine Spielhallen. Ich will nicht leugnen, dass man sich mit
Spielhallen in der Gemeinde nicht unbedingt rühmt. Ich kann dazu als Gemeinderatsmitglied sagen, dass wir in der vergangenen Woche im zuständigen Ausschuss unserer Gemeinde auch mit meiner Stimme zwei Anträge abgelehnt haben. Hier und da gibt es noch wenig ansehnliche Zockerstuben mit unerwünschten Begleiterscheinungen, aber man darf nicht immer den Teufel an die Wand malen. Man sollte nicht eine ganze Branche an den Pranger stellen, meine Damen und Herren.
Schauen Sie sich die neueren, häufig in Gewerbegebieten gelegenen Spielhallen einmal an. Das sind meist modern gestaltete, saubere Einrichtungen, die mit verrauchter Hinterzimmeratmosphäre nichts mehr zu tun haben. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die gewerblichen Spielhallen strenge gesetzliche Vorgaben einzuhalten haben. So darf in ihnen, im Gegensatz zu staatlichen Spielbanken, kein Alkohol ausgeschenkt werden. Kinder und Jugendliche haben keinen Zutritt. Es muss ausreichend Infomaterial über Spielsuchtgefahren ausgelegt sein, was nach einer Erhebung im Jahr 2009 in knapp 95 Prozent der Spielhallen auch tatsächlich der Fall war. Zudem müssen seit 2006 an allen Geldspielautomaten Warnhinweise angebracht werden. Überhaupt sind die Einsätze an den Automaten - wiederum im Unterschied zu den Geräten in den staatlichen Spielbanken - begrenzt, und zwar auf maximal 80 Euro möglicher Verlust in der Stunde und maximal 500 Euro Gewinn pro Stunde. Das hat ja auch etwas mit Spielsucht zu tun. Damit sind nur einige der zahlreichen Regulierungen genannt.
Man muss auch sehen, dass die Kommunen durch ansässige Spielhallen nicht unbeträchtliche Summen in Form von Gewerbesteuern und Vergnügungssteuern einnehmen. Insofern sollte man bedenken, dass man, wenn man die Steuern zu sehr erhöht, eigentlich das Gegenteil von dem erzielt, was man erreichen will. Das sollte man im Hinterkopf behalten. Manche Kommune will diese Einnahmen unbedingt. So haben saarländische Kommunen im Jahr 2009 zirka 3 Millionen Euro an Vergnügungssteuer kassieren können. Das sind Beträge, die viele Kommunen heutzutage sehr gut gebrauchen können. Möchten sie hierauf verzichten - das war das Beispiel, das ich für meine Gemeinde anführen könnte, denn wir haben das in der vorigen Woche so gemacht -, bleibt den Gemeinden aber auch die Möglichkeit, durch bau- und planungsrechtliche Mittel eine übermäßige Ansiedlung einzudämmen. Dazu konnten wir einiges in der Veranstaltung zum Spielhallen-Boom, die am 07. September vergangenen Jahres in der „Bel étage“ stattgefunden hat, von auf diesem Gebiet tätigen Experten hören.
Allerdings ist es auch so, dass die kommunale Aufwandsteuer schon seit dem Jahr 1992 nicht mehr erhöht worden ist. Insofern kann man durchaus über eine Erhöhung nachdenken. Änderungen in diesem Bereich sind ohnehin notwendig, weil die derzeitige Regelung nicht mehr den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entspricht. Nach einem Urteil aus dem Jahr 2009 darf nämlich gerade nicht mehr ein Pauschalsatz pro Spielgerät erhoben werden. Vielmehr muss sich der Satz nach dem konkreten Einspielergebnis berechnen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass man inzwischen die Möglichkeit hat, die Einspielergebnisse der Automaten technisch manipulationssicher festzustellen; das war früher nicht möglich. Insofern genügt Ihr Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, schon gar nicht mehr den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Darauf haben aber auch schon meine Vorredner hingewiesen.
Die Diskussion hierüber verspricht interessant zu werden, denn es wird in der Diskussion einen Entwurf geben, der diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. An diesem Entwurf arbeitet zurzeit die Landesregierung.
Er wird ja auch erst kommen! Im Gegensatz zu Ihrem Antrag, Herr Kollege Linsler, wird dieser Antrag einen prozentualen Satz enthalten, den die Gemeinden flexibel und bis zu einer Höchstgrenze individuell festlegen können. Hieraus resultiert für jede Kommune eine gewisse Lenkungsmöglichkeit. Wir Liberale halten es für den besseren Weg, dass die Gemeinden auf der Grundlage dieses Gesetzes vor Ort entscheiden können.
Die kommunale Selbstverwaltung wird insoweit auch gestärkt. Den Kommunen entsteht also eine gewisse Lenkungsmöglichkeit:
Möchte sie von den durch Spielhallen erzielbaren Steuereinnahmen profitieren, kann sie den Satz eher niedrig ansetzen, um einschlägige Investoren anzulocken. Andernfalls kann sie einen hohen Satz vorsehen, etwa auch den Höchstsatz festsetzen.
Ihr Vorschlag hingegen, pro Automat pauschal eine Höchstgrenze von 300 Euro festzusetzen, würde so manchen kleineren Betrieb seiner wirtschaftlichen Existenz berauben. Denn viele Gemeinden werden den Höchstbetrag festsetzen. Das zeigen die derzeit
vorhandenen Satzungen, die in fast allen Kommunen den momentan möglichen Höchstbetrag von 138 Euro pro Gerät fordern. In diesem Zusammenhang darf man auch nicht vergessen, dass die kleineren und mittleren Automatenaufsteller-Unternehmen im Saarland insgesamt mehr als 1.000 Vollzeitarbeitsplätze bieten. Vielen der dort Beschäftigten stehen nur sehr begrenzt Jobalternativen zur Verfügung. Ein Wegfall dieser Arbeitsplätze könnte somit auch zu erhöhten Sozialkosten bei den Kommunen führen.
Wir werden heute Ihren Antrag ablehnen. Auf die weitere Diskussion, die in diesem Hohen Hause zu diesem Thema geführt werden wird, sind wir sehr gespannt. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, mir als letzter Rednerin zu diesem Thema bleibt eigentlich nicht mehr viel zu sagen. Bereits vonseiten der Vorredner ist immer wieder darauf hingewiesen worden, dass wir es schlicht mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu tun haben, die wir als Gesetzgeber selbstverständlich ernst zu nehmen haben. Alles andere wäre nicht zu rechtfertigen.
Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass der Stückzahlmaßstab als Besteuerungsgrundlage ungeeignet ist. Daher ist es leider nicht möglich, die „drei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen“, wie Sie, lieber Kollege Linsler, das vorgeschlagen haben. Das Bundesverfassungsgericht hat eben gesagt, dass hier ein hinreichender Bezug zwischen der Steuerbemessung und dem Vergnügungsaufwand notwendig ist. Weil es sich um eine kommunale Aufwandsteuer handelt, muss Besteuerungsgrundlage sein, wie hoch der tatsächliche Aufwand desjenigen ist, der sich dieses Vergnügen leistet.
Aber, lieber Herr Kollege Linsler, ich möchte Sie doch ein bisschen beruhigen. Ich denke, der Abgeordnete Tobias Hans hat Sie vielleicht völlig zu Unrecht beunruhigt, hat unnötigerweise bei Ihnen Irritationen hervorgerufen. Machen Sie sich bitte keine Sorgen! Auf Sie kommt kein neuer Steuerbescheid zu. Das, was Sie hier vorgetragen haben, unterliegt mit Sicherheit nicht der Vergnügungssteuerpflicht. Bei Ihrem Vortrag hat es sich nicht um etwas gehandelt, das in irgendeiner Weise eine Gewinnmöglichkeit geboten hätte.
Nicht nur, dass wir klar die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichtes verletzen würden, würden wir dem Vorschlag folgen, den die LINKE hier eingebracht hat. Nein, der Vorschlag ist auch absolut realitätsfern, weil es in unserem Lande einige hochspezialisierte Anwaltskanzleien gibt, die wirklich nur darauf warten, dass aufgrund einer falschen Gesetzesvorlage Spielhallenbetreiber, vor allem die ganz großen, zur Kasse gebeten werden. Deshalb gab es bei Ihrem Vorschlag keine Gewinnmöglichkeiten, keine Erfolgsaussichten.