Protocol of the Session on February 17, 2011

Nicht nur, dass wir klar die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichtes verletzen würden, würden wir dem Vorschlag folgen, den die LINKE hier eingebracht hat. Nein, der Vorschlag ist auch absolut realitätsfern, weil es in unserem Lande einige hochspezialisierte Anwaltskanzleien gibt, die wirklich nur darauf warten, dass aufgrund einer falschen Gesetzesvorlage Spielhallenbetreiber, vor allem die ganz großen, zur Kasse gebeten werden. Deshalb gab es bei Ihrem Vorschlag keine Gewinnmöglichkeiten, keine Erfolgsaussichten.

Meine Vorredner haben auch noch einmal verdeutlicht, dass es einen Gesetzentwurf des Innenministeriums gibt. Dieser Gesetzentwurf ist ja in die interne und in die externe Anhörung gegangen. Daher sind auch wir als Landtag darüber informiert, dass Derartiges in Arbeit ist. Das hätte eigentlich auch Ihnen bekannt sein müssen.

Mit Blick auf die zukünftigen Regelungsbedarfe werden wir als Gesetzgeber eine nicht ganz unwichtige Frage zu beantworten haben, nämlich die Frage, in welchem Fall wir die Erdrosselungsgrenze überschreiten. Das ist eine recht schwierige Frage. Hinsichtlich der Erdrosselungsgrenze müssen wir auch die unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Kommunen berücksichtigen. Ich meine, dass der nun in Erarbeitung befindliche Gesetzentwurf darauf die richtige Antwort geben wird.

Ein weiterer nicht ganz unproblematischer Aspekt ist es, wie wir uns insgesamt bezüglich der kommunalen Finanzen aufstellen. Es darf ja nicht der Eindruck entstehen, dass es für die Gemeinden geradezu immer attraktiver wird, dass sich die Spielhallen ansiedeln, je höher die Vergnügungssteuer ist. Das ist natürlich etwas, das verhindert werden muss. Das müsste eigentlich auch unser gemeinsames Ziel sein.

Dass der Glücksspielstaatsvertrag ebenfalls auf der politischen Agenda steht und dass Termine für die Diskussion von Entwürfen schon längst im politischen Raum stehen, ist nun wirklich nichts Neues. Ziel muss es sein, das Problem der Spielsucht insbesondere anzugehen, indem wir dafür Sorge tragen, dass es zu einer Beschränkung von Spielhallen kommen kann, dass sinnvoll über Sperrzeiten diskutiert werden kann, über Vorschriften zu Werbemöglichkeiten. Wir müssen uns aber auch unterhalten über Sozialkonzepte zur Suchtprävention und zum Jugendschutz.

Ich glaube, dass es auch ganz wichtig ist, zu einer vernünftigen Abstimmung mit dem Bund und mit den anderen Bundesländern zu kommen. Das ist, wenn man die Spielsucht wirksam bekämpfen will, von sehr großer Bedeutung.

Angesichts all dessen verkünde ich Ihnen nun sicherlich auch kein Geheimnis, wenn ich feststelle,

(Abg. Jochem (FDP) )

dass wir dem Gesetzentwurf der LINKEN nicht zustimmen werden. Wir erwarten uns eine gute Fortsetzung der Diskussion mit Blick auf die Vorgänge und Gesetzesvorhaben, die auf uns zukommen. Diesbezüglich bleiben wir auch weiterhin im Fahrplan. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat Herr Innenminister Stephan Toscani.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den Ball aufgreifen, der der Landesregierung in der Debatte schon mehrfach zugespielt wurde, und aus Sicht der Landesregierung kurz Stellung nehmen zu dem Gesetzentwurf der LINKEN.

Eines ist in der Debatte deutlich geworden: So richtig das Ziel ist, so falsch ist der Weg, den die LINKE vorschlägt, weil er schlicht verfassungswidrig ist. Wir sind uns einig in dem Anliegen, dass wir die Ausbreitung von Spielhallen und Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeiten begrenzen müssen. Das ist ein einfaches, ein klares Ziel, aber die Rechtslage ist kompliziert. In diesem Zusammenhang greifen mehrere Regelungsmaterien, mehrere rechtliche Regelungskomplexe ineinander. Wir haben zum einen den Glücksspielstaatsvertrag der Länder. Zum anderen geht es um die Frage, nach welchen gewerberechtlichen Kriterien Spielhallen errichtet werden dürfen. Das war früher eine Sache des Bundes, mittlerweile ist es durch die Föderalismusreform in die Gesetzgebungskompetenz der Länder, also in unsere Gesetzgebungskompetenz, übergegangen. Dann gibt es die Frage der Automatenaufstellung. Die ist wiederum in der Spielverordnung geregelt; diese ist und bleibt eine Verordnung des Bundes. Als vierten rechtlichen Regelungskreis haben wir das Vergnügungssteuergesetz, das wiederum ein Landesgesetz ist. Er regelt die Frage, nach welchen Kriterien Geldspielautomaten besteuert werden sollen. Es gibt also vier unterschiedliche Regelungskreise.

Hinzu kommt, dass an den unterschiedlichen "Baustellen" im Laufe des letzten Jahres Handlungsbedarf entstanden ist. Einmal hat der EuGH am 10. September ein Urteil gesprochen, das deutlich macht, dass der Glücksspielstaatsvertrag novellierungsbedürftig ist. Zum Zweiten läuft dieser Glücksspielstaatsvertrag ja ohnehin zum Ende des Jahres 2011 aus. Von daher sind Neuverhandlungen notwendig. In puncto Spielverordnung gibt es mittlerweile einen Evaluierungsbericht der Bundesregierung, der ergeben hat, dass der Spielerschutz durch die Regelungen der Spielverordnung nicht mehr ausreichend gegeben ist. Das heißt, diese Spielverordnung ist überarbeitungsbedürftig. Beim Thema

Vergnügungssteuer schließlich gibt es eine klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die sagt, dass der bisherige Stückzahlmaßstab, den auch wir in unserem Landesrecht haben, verfassungswidrig ist.

Wie stellen wir uns das weitere Vorgehen vor? Wir haben zurzeit einen Gesetzentwurf in Arbeit. Wir haben die interne Anhörung durchgeführt, die externe Anhörung ist ebenfalls durchgeführt worden. Zurzeit wertet das Innenministerium diese Anhörungen aus. Die Landesregierung wird vermutlich noch im Laufe des Frühjahrs eine Novelle des jetzigen Vergnügungssteuergesetzes hier in den Landtag einbringen.

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Na also!)

Es gibt aber weitere Themen, die uns beschäftigen werden im Zusammenhang mit Spielhallen und Geldspielautomaten, zum Beispiel die Frage, ob es zu einer einvernehmlichen Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrages kommt. Zurzeit verhandeln die Länder über verschiedene Modelle, wie der Glücksspielstaatsvertrag künftig aussehen könnte. Vorgesehen ist, dass am 10. März die Ministerpräsidentenkonferenz einen Beschluss fasst. Zum anderen ist mit der Frage, ob es einen neuen Glücksspielstaatsvertrag gibt, die Frage verbunden, ob man denn nicht in diesem neuen Glücksspielstaatsvertrag das direkt mitregeln kann, was jetzt neu in die Länderkompetenz gefallen ist, nämlich die Frage, nach welchen gewerberechtlichen Kriterien Spielhallen reguliert werden sollen - zum Beispiel, ob es eine Beschränkung von Spielhallen geben soll, in welchem Umfang es Sperrzeiten geben soll, inwiefern man zum Beispiel die Werbung begrenzen kann.

Wenn es gelingt, sich auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag zu verständigen, wäre es klug, diese materiellrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Spielhallen in diesem Glücksspielstaatsvertrag mitzuregeln. Man muss sehen, wie die Debatte sich entwickelt. Wenn es nicht gelingt, sich in Kürze auf einen Glücksspielstaatsvertrag zu verständigen, stehen wir vor der Frage, ob wir das Ganze per Landesgesetz regeln, ob wir ein Spielhallengesetz erlassen. Kollege Hans hatte ganz richtig gesagt, wir sollten keine Insellösung anstreben, sondern zunächst einmal in der Debatte schauen, ob es gelingt, dass die 16 Länder sich auf eine möglichst einheitliche Regelung verständigen. Nur wenn das nicht gelingen sollte, müssten wir ein völlig eigenes saarländisches Gesetz erlassen.

Dritter Punkt ist das Thema Spielverordnung des Bundes. Die ist überarbeitungsbedürftig, auch da wird im Laufe des Jahres eine Novelle vorgelegt werden. Deshalb ist es, glaube ich, klug, dass wir das Ganze verknüpfen mit der Debatte um die Novelle des Vergnügungssteuergesetzes, wenn von

(Abg. Willger-Lambert (B 90/GRÜNE) )

den verschiedenen Enden her die Neuregelungen auf dem Tisch liegen. Dann kann die Debatte im Zusammenhang geführt werden.

Es ist bereits mehrfach ausgeführt worden, deshalb will ich das nicht mehr vertiefen: Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2009 ein Urteil gesprochen zum hamburgischen Spielgerätesteuergesetz. Es hat aber ganz deutlich gemacht, dass es sich nicht nur auf Hamburger Recht bezieht, sondern dass dieses Urteil anwendbar ist auf weitere Landesgesetze, auch auf unseres. Wir haben bisher den Stückzahlmaßstab, das heißt eine pauschale Besteuerung von Geldspielautomaten, sei es in Spielhallen oder außerhalb. Diese pauschale Besteuerung ist verfassungswidrig, weil die Technik sich weiterentwickelt hat. Mittlerweile gibt es manipulationssichere Zählwerke. Das heißt, mittlerweile kann man das Einspielergebnis eines einzelnen Automaten sicher feststellen. Damit müssen wir einen neuen Besteuerungsmaßstab anlegen, nämlich eine prozentuale Besteuerung des jeweiligen Einspielergebnisses. Diese prozentuale Besteuerung werden wir Ihnen in dem angekündigten Gesetzentwurf zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes vorschlagen. Dabei werden wir unterscheiden nach Geldspielautomaten in Spielhallen und außerhalb von Spielhallen.

Wir werden uns also im Laufe des Jahres mit diesem Thema eingehend beschäftigen. Ich denke, wir werden dann zu guten und angemessenen Regelungen kommen, die dem Ziel dienen, das Sich-Ausbreiten von Spielhallen und Geldspielautomaten einzudämmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/403 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, abgelehnt haben alle anderen Fraktionen des Hauses.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Saarländische Verwaltungsschule (Drucksache 14/315)

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordnetem Lothar Schnitzler das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Änderung des Gesetzes über die Saarländische Verwaltungsschule, Drucksache 14/315, wurde vom Plenum in seiner 15. Sitzung am 18. November 2010 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen.

Die im Jahr 1962 getroffene Regelung über die Zusammensetzung des Verbandsausschusses spiegelte die damalige Beteiligung der staatlichen und kommunalen Dienstherren an den Lehrgängen und an der Finanzierung der Saarländischen Verwaltungsschule wider. Danach sind das Land und die Gemeinden mit jeweils vier Mitgliedern, die Gemeindeverbände mit zwei Mitgliedern im Verbandsausschuss vertreten. Im Laufe der vergangenen Jahre hat sich jedoch die Inanspruchnahme der Verwaltungsschule durch ihre Mitglieder und die damit verbundene finanzielle Beteiligung geändert. Insbesondere ist die Teilnahme von Landesbediensteten an den Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der Verwaltungsschule rückläufig.

Der Gesetzentwurf trägt dieser Entwicklung durch eine Veränderung in der Besetzung des Verbandsausschusses Rechnung. Gleichzeitig wird die bisher vorgesehene Zwei-Drittel-Mehrheit bei den Beschlüssen des Verbandsausschusses auf die absolut wesentlichen Beschlüsse beschränkt. Die Amtszeit des Verbandsvorstehers wird von drei auf fünf Jahre verlängert. In dem geänderten Gesetz wird klargestellt, dass es sich bei der Aufsicht durch das Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten um eine reine Rechtsaufsicht handelt. - So weit zu den wesentlichen Änderungen des vorliegenden Gesetzentwurfs.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Es wurde hierzu eine Anhörung unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände sowie der berufsständischen Organisationen durchgeführt. Bedenken gegen den Gesetzentwurf wurden nicht geäußert.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes zur Änderung des Gesetzes über die Saarländische Verwaltungsschule, Drucksache 14/315, in Zweiter und letzter Lesung.

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

(Minister Toscani)

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/315 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/315 in Zweiter und letzter Lesung mit den Stimmen aller Abgeordneten einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Ministergesetzes und beamtenrechtlicher Vorschriften (Drucksache 14/343)

Zur Berichterstattung erteile ich auch hier dem Abgeordneten Lothar Schnitzler das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Änderung des Saarländischen Ministergesetzes und beamtenrechtlicher Vorschriften Drucksache 14/343 wurde vom Plenum in seiner 17. Sitzung am 19. Januar 2011 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen. Ziel des Gesetzentwurfes ist sicherzustellen, dass saarländische Mitglieder des Europäischen Parlaments künftig keine Doppelbezüge mehr erhalten. Hierzu wird mit Anrechnungsvorschriften auf das neue EU-Recht reagiert. Die durch die Tätigkeit als Abgeordneter oder Abgeordnete erworbenen Ansprüche auf Entschädigung, Übergangsgeld, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung, die auf der Grundlage des Abgeordnetenstatus des Europäischen Parlaments gezahlt werden, sollen künftig wie Leistungen nach dem Abgeordnetengesetz des Bundes angerechnet werden. Das bedeutet, dass die nationalen Leistungen für diesen Zeitraum ruhen oder gekürzt werden.

Soweit zum Regelungsinhalt des Gesetzentwurfes. Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Auf die Durchführung einer Anhörung wurde verzichtet. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes zur Änderung des Ministergesetzes und beamtenrechtlicher Vorschriften Drucksache 14/343 in Zweiter und letzter Lesung.

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/343 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu

erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/343 in Zweiter und letzter Lesung mit den Stimmen aller Abgeordneten einstimmig angenommen ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in unsere Mittagspause ein. Ich unterbreche unsere Sitzung bis 13.15 Uhr und wünsche allen einen guten Appetit.

(Die Sitzung wird von 12.18 Uhr bis 13.18 Uhr unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort und kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeiten im Schornsteinfegerwesen (Druck- sache 14/314)

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Karl-Josef Jochem das Wort.