In § 14 - das ist besonders schön - fehlt Absatz 2, der im Gesetzesvorspann sehr wohl begründet wurde. Im Gesetzestext selbst fehlt er aber. In § 4 ist die Rede von „Konkursverfahren“. „Insolvenzverfahren“ ist nicht erwähnt. Kleine Schlamperei. - In § 7 ist was ganz Lustiges passiert. Da sagen Sie, dass das beschäftigte Personal der zuständigen Behörde die erforderlichen Auskünfte unentgeltlich erteilen soll. Das ist wirr und unausgegoren, da ist etwas schiefgelaufen. Vielleicht hätten Sie Ihren Gesetzentwurf noch einmal durchlesen sollen, bevor Sie ihn eingebracht haben.
Besonders interessant: In § 11 - darauf hat mich die Gemeinde Schiffweiler aufmerksam gemacht - fehlt die Auflistung der Biergärten. Gibt es für Biergärten in Zukunft keine Sperrzeiten mehr? Vielleicht interessiert das die Nachbarn von Biergärten! Gleichzeitig steht in § 11 Abs. 3 - ganz abstrus - drin, dass Dorffeste um 23.00 Uhr zu enden haben. Sehr, sehr sachfremd und sehr ortskundig! Das ist wirklich lachhaft. Alle diese Regelungen müssen die Kommunen aushalten und müssen Ausnahmegenehmigungen erteilen. Und da sprechen Sie von Bürokratieabbau! Was das an Bürokratieabbau bedeuten soll, weiß ich nicht. Der Schwarze Peter liegt hier wieder bei den Kommunen.
Gerne, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, hätte ich ein - rechtlich mögliches Verbot einer Flatrate für alkoholische Getränke gelesen. Aber da steht bei Ihnen wohl Deregulierung vor Schutz der Jugend. In einigen Landesgaststättengesetzen ist das nämlich so geregelt, was ich für sehr sinnvoll halte. Wir haben uns ja schon des Öfteren darüber unterhalten.
Die Behinderten hätten sich über eine Aussage zur Barrierefreiheit bei neuen Genehmigungen gefreut, aber deren Interessen sind bei Ihnen wohl eher etwas für die Sonntagsrede. Die UN-Konvention für Behinderte gilt auch hier!
Im Ausschuss werden wir reichlich Zeit finden, liebe Kolleginnen und Kollegen, über die notwendigen Inhalte eines fairen Gaststättengesetzes zu reden, das die Interessen der Bürgerinnen und Bürger wie auch die Interessen der Gaststättenbetreiber berücksichtigt. Das Gesetz ist mit heißer Nadel gestrickt, es ist schlicht unbrauchbar, es ist lustig - Paragrafen werden begründet, die gar nicht da sind -, es bleibt das Rätsel zu lösen, warum uns die Koalition solch ein Machwerk überhaupt vorlegt. Wir wissen es nicht, aber wir können es ahnen. Es könnte nämlich sein, dass der kleine Koalitionspartner FDP, der zurzeit ganz schön gebeutelt ist,
wieder einmal einen Knochen braucht. Den werfen ihm dann GRÜNE und CDU zu und stehen damit in der Verantwortung. Das Milliardengeschenk für die Hotellerie war wohl mehr ein Schuss in das eigene Knie. Vielleicht geht es deshalb jetzt in Richtung Spaßpartei: Keine Gebote, keine Verbote, aber Deregulierung bis zum Chaos, auch gegen den Willen der Fachverbände! Wer den Spaß hat und wer das Nachsehen hat, wollen wir nicht der Spaßpartei überlassen, Kolleginnen und Kollegen.
Wir werden die notwendigen Korrekturen im Gesetzgebungsverfahren einbringen. Ich freue mich schon heute auf die Anhörung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, der Kollege Christoph Kühn hat eben deutlich gemacht, was mit diesem Gaststättengesetz gewollt ist. Ich glaube, dass dieser Ansatz genau der richtige ist. Die Kollegin Isolde Ries hat hier einige Dinge zum Besten gegeben. Auf das eine oder andere werde ich gleich noch kurz eingehen.
Ich sage nur: Der Unterrichtungsnachweis über lebensmittelrechtliche Kenntnisse ist ebenso entbehrlich wie die Neueinführung eines Sachkundenachweises. Das Verbraucherschutzniveau, Frau Kollegin Ries, wird durch den Wegfall des Unterrichtsnachweises nicht abgesenkt, sondern sogar erhöht, indem es in den erwähnten fachgerechten Regelungen in den Mittelpunkt gestellt wird. Welche zuständige Fachbehörde das dann umsetzt und kontrolliert, ist dort genau beschrieben.
Ich lese Ihnen einmal kurz vor, was der DEHOGA Brandenburg zu diesem Thema sagt. Die Brandenburger waren die ersten, die darauf reagiert haben und schon vor über zwei Jahren das Gesetz geändert haben. Die können das also beurteilen, weil es dort schon praktiziert wird. „Das Land Brandenburg war im Jahr 2008 das erste Bundesland, welches ein Gaststättengesetz auf Landesebene verabschiedet hat. Das Ziel bestand genau wie bei uns darin ein unbürokratisches und für Unternehmer kostengünstiges Gesetz zu schaffen. Aus diesem Grunde wurde das kosten- und zeitintensive Erlaubnisverfahren abgeschafft. Aufgrund dieser Umstellung ist die Existenzgründung sowie die Übertragung eines
laufenden Unternehmens weitaus günstiger, als dies noch unter Geltung des alten Bundesgaststättengesetzes der Fall war. Mussten früher mehrere Tausend Euro allein für die Umschreibung der Gaststättenerlaubnis bezahlt werden, liegt die Beratung heute bei zirka 30 Euro. Vor diesem Hintergrund der in den nächsten Jahren noch anstehenden Unternehmensübergaben im Lande Brandenburg ist die Einführung des Anzeigeverfahrens in jedem Fall zu begrüßen.“ Das war am 04. November 2010, also über zwei Jahre danach.
Ich lese Ihnen einmal vor, was die IHK Potsdam im Oktober dazu gesagt hat: „Grundsätzlich unterstützen wir die Erleichterungen, die sich für die Unternehmen aus der Umsetzung des neuen Gaststättengesetzes ergeben haben, da die Eigenverantwortung weitgehend gestärkt wird. Von den gastgewerblichen Unternehmen haben wir ein positives Feedback erhalten. Eine negative Tendenz bei der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften, die vielleicht vermutet wird, ist uns vonseiten der zuständigen Ordnungsbehörde nicht bekannt.“
Das ist ja so eine Geschichte. Sie werfen den Brandenburgern vor, dass sie das nicht ordentlich machen. Sie sollten sich einmal bei Ihren Kollegen im Lande Brandenburg erkundigen, dann werden Sie eine ganz andere Wertung abgeben. Im Übrigen sind wir erst am Anfang eines Verfahrens. Wir werden noch eine Anhörung haben, wir werden ein Gesetz beraten, Sie werden mit Sicherheit Sachanträge bringen, die wir uns ansehen werden. Lassen Sie uns einmal abwarten, was dabei herauskommt.
Dieses Gesetz schließt auch Lücken. Ein Wertungswiderspruch nach geltender Rechtlage wird beseitigt. „Beim geltenden Bundesgaststättengesetz werden nicht alle Gaststättenbetreiber von der Pflicht, einen Unterrichtungsnachweis beizubringen, erfasst. Der Unterrichtungsnachweis ist an die Erlaubnispflicht gekoppelt. Diese umfasst jedoch seit 2005 nur Betriebe mit Alkoholausschank. Nach geltendem Recht erlaubnisfreie Betriebe sind davon ohnehin nicht betroffen.“ - Das heißt also, ein stark frequentiertes Restaurant, das keinen Alkoholausschank betreibt, hat überhaupt keine Unterrichtungsnachweispflicht. Das ist die jetzige Rechtslage und das wird in diesem Gesetz beseitigt.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, empfehle ich Ihnen die Annahme des Gesetzes und die Überweisung in den zuständigen Ausschuss. Wir werden dann dort sachlich weiterdiskutieren. Ich glaube, das Gesetz schafft genau die richtigen Anreize. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dies ist die Erste Lesung des Saarländischen Gaststättengesetzes. Bisher wurde dieser Bereich auf Bundesebene durch das Gaststättengesetz geregelt. Durch die Föderalismusreform ist die Zuständigkeit an die Länder übergegangen. Diese Möglichkeit haben die Regierungsfraktionen jetzt mit dem vorliegenden Entwurf wahrgenommen. Das Saarland ist damit unter den ersten Ländern, die ein eigenes Gaststättengesetz ausarbeiten, das das Bundesgesetz ablösen soll. Zwei Aspekte sind hierbei von besonderer Bedeutung. Erstens, dieses Gesetz ist ein Beitrag zur Deregulierung und zur Entbürokratisierung. Zweitens, das Schutzniveau für die Gäste muss durch dieses saarländische Gesetz erhalten bleiben.
Zunächst komme ich jedoch zum Aspekt der Deregulierung und Entbürokratisierung. Dazu ist von meinen Vorrednern ja schon einiges gesagt worden. Neu ist, dass das Gaststättengewerbe ein anzeigenpflichtiges, überwachungsbedürftiges Gewerbe wird. Die personen- und ortsbezogene Erlaubnispflicht des Bundesgesetzes entfällt hiermit. Es entfallen ebenfalls die zeit- und kostenintensiven Doppelprüfungen. Dabei ist das Präfix „Doppel-“ entscheidend. Es sind nicht die Prüfungen als solche, die wegfallen. Damit sind wir beim zweiten Punkt. Dieser ist für uns als GRÜNE besonders wichtig. Uns ist es wichtig, dass das Schutzniveau erhalten bleibt. Verbraucherschutz bleibt nach wie vor an erster Stelle. Die Saarländerinnen und Saarländer, die eine Gaststätte aufsuchen, sollen sicher sein, dass sie den gleichen Schutz genießen wie unter dem alten Bundesrecht. Dieser Schutz ist maßgeblich von den Kontrollen abhängig. Die Kontrollen müssen weiterhin von den zuständigen Behörden durchgeführt werden. Es wird auch künftig baurechtliche, lebensmittelrechtliche sowie emissionsrechtliche Prüfungen der Gaststätten geben.
Dieses Gesetz will die Bürokratie im Sinne der Bürgerinnen und Bürger reduzieren und die Sicherheit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger erhalten oder teilweise sogar verbessern. Wir sagen dazu: gelebter Verbraucherschutz. Die fachlichen Detailfragen sind im Ausschuss mit den Expertinnen und Experten und den Interessenvertretungen der Betroffenen auf jeden Fall noch zu diskutieren. Ich bitte um Ihre Zustimmung für den vorliegenden Gesetzentwurf. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf auf einige wenige Punkte in diesem Zusammenhang eingehen. Das, was die Kollegin Ries hier suggeriert hat, dass durch die Frage Erlaubnispflicht gegen Anzeigepflicht der Verbraucherschutz auf dem Altar der Deregulierung geopfert würde, kein Mensch mehr in irgendeiner Form aufpasse, die Lebensmittelskandale sich bei uns häufen würden und alles ganz furchtbar werden würde, das stimmt definitiv nicht. Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Zunächst einmal ist es so, dass durch die Anzeigepflicht deutlich weniger Kosten für die Unternehmen entstehen. Das ist schon einmal ein großer Vorteil. Der zweite Punkt, Frau Kollegin Ries, war in Ihrer Argumentation leider nicht stichhaltig. Sie sagen auf der einen Seite, es würde alles dereguliert und nichts mehr kontrolliert, und zwei Sätze später erklären Sie, was die Kommunen alles zu kontrollieren hätten, wäre ganz furchtbar. Für die Kommunen würde sich der Kontrollaufwand weiter erhöhen. Entweder stimmt das eine oder das andere. Entweder wird weniger kontrolliert oder es wird mehr kontrolliert. Sie sagen, es wird nicht mehr kontrolliert in den Betrieben, es wird aber mehr kontrolliert bei den Kommunen. Das ist irgendwie nicht stichhaltig.
Wenn wir hier über die Genehmigungen reden, dann ist es heute so, dass die Eckkneipe, die Alkohol ausschenkt, aber keine Speisen anbietet, eine Genehmigung braucht. Derjenige, der keinen Alkohol ausschenkt, aber Essen anbietet - beispielsweise eine größere Franchisekette mit einem goldenen „M“ -, braucht keine Genehmigung. Es ist doch absolut unlogisch, das an dem Ausschank von Alkohol festzumachen und nicht daran, ob dort Nahrungsmittel im Sinne von fester Nahrung angeboten werden. Das heißt, es geht am Ende des Tages um eine effizientere Kontrolle. Das wollen wir gewährleisten und nicht das, was Sie hier suggerieren.
Es geht auch darum, Parallel- und Doppelprüfungen abzuschaffen und die Prüfungen effizienter zu gestalten. Der Gesetzentwurf zieht eine klare Trennlinie: personenbezogene Kriterien einerseits und objektbezogene Kriterien andererseits. Es ist richtig, dies genauso durchzuführen und nicht irgendwie anders.
Dann sagen Sie, Ihr schafft den Frikadellenschein ab, das ist ja wirklich ein Drama. Das, was der Kollege Kühn in dem Zusammenhang gesagt hat, ist richtig. Da kann sich jemand einige wenige Stunden in
die IHK setzen und sich dort anhören, wie es auf theoretischer Ebene richtig wäre, hygienisch einwandfrei ein Brot zu schmieren und dieses zu servieren. Dass das in irgendeiner Form dazu beiträgt, die Hygiene in saarländischen Gaststätten zu erhöhen, das glaube, wer will. Derjenige, der meint, dass das helfen würde, die Hygiene in saarländischen Gaststätten zu erhöhen, der ist auch der Meinung, dass Zitronenfalter Zitronen falten, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Lassen Sie mich einfach einmal aus dem Gesetz zitieren. Angeblich regeln wir die Dinge zum Thema Flatrate-Saufen nicht so, wie das richtig wäre. Zitat: „Der Betrieb der Gaststätte ist zu untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Betreiber oder die Betreiberin die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Unzuverlässig (…) sind insbesondere Personen, die (…) befürchten lassen, dass sie Unerfahrene, Leichtsinnige oder Willensschwache ausbeuten werden oder dem Alkoholmissbrauch, verbotenem Glücksspiel, der Hehlerei oder der Unsittlichkeit Vorschub leisten werden und Vorschriften des Gesundheits- oder Lebensmittelrechts, des Arbeits- oder Jugendschutzes, insbesondere auch des Nichtraucherschutzes, nicht einhalten werden.“ Alle Punkte, die Sie angesprochen haben, die wir angeblich nicht gewährleisten, die stehen alle in diesem Gesetz drin. Und deswegen ist das ein gutes Gesetz. Ich freue mich über die Auseinandersetzung, die wir anschließend weiter führen werden. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/317 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit den Stimmen der CDU- und der FDP-Landtagsfraktion sowie den Stimmen der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion bei Gegenstimmen der SPD-Landtagsfraktion und der Fraktion DIE LINKE angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit überwiesen ist.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeiten im Schornsteinfegerwesen (Druck- sache 14/314)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf regelt die Zuständigkeiten im Schornsteinfegerwesen neu. Eine Neuverkündung des Gesetzes über die Zuständigkeiten ist erforderlich geworden, da das bisherige Schornsteinfegerrecht aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission im November 2008 grundlegend reformiert und konform mit den europarechtlichen Vorgaben zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit ausgestaltet wurde.
Hierbei mussten die unabdingbare Aufhebung des Schornsteinfegermonopols und der zumindest übergangsweise erforderliche Schutz des bisherigen Schornsteinfegerhandwerks miteinander in Einklang gebracht werden. Es wurde deshalb festgelegt, dass bis zum 31.12.2012 in vielen Punkten das bisherige Schornsteinfegerrecht weitergilt. Ab dem Jahr 2013 wird es im Bereich des Schornsteinfegerwesens endgültig einen freien Wettbewerb geben.
Ein Teil des ursprünglichen Schornsteinfegergesetzes findet sich in abgeänderter Form in dem neu geschaffenen Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk, im sogenannten Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Dieses ist zum Teil bereits jetzt in Kraft; die übrigen Gesetzesregelungen, insbesondere solche berufsrechtlicher Art, werden erst ab dem 01.01.2013 gelten. Mit gleichem Datum tritt sodann das Schornsteinfegergesetz außer Kraft. Die Verordnung über das Schornsteinfegerwesen ist im Zuge der Reform ersatzlos entfallen.
Für die für den Vollzug des Schornsteinfegerrechtes zuständigen Behörden bleibt der überwiegende Teil der durchzuführenden Aufgaben unverändert. Modifiziert wurden allerdings insbesondere die Bestellung der Bezirksschornsteinfegermeisterinnen und -meister, die sich ab dem 01.01.2013 „bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger“ nennen, sowie die Regelungen zur sogenannten Zwangskehrung.
Die Reform führt damit zu erheblichen Änderungen im Schornsteinfegerwesen, sowohl für das Schornsteinfegerhandwerk selbst als auch für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Künftig wird nur noch ein eingeschränkter hoheitlicher Bereich bestehen, Schornsteinfegerarbeiten werden für den
Wettbewerb geöffnet. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass das hohe Niveau der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen mindestens erhalten bleibt und die Berücksichtigung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Energieeinsparung gewährleistet ist.