Protocol of the Session on November 18, 2010

Die der Zuständigkeit des Ministers für Gesundheit und Verbraucherschutz unterfallenden Geschäftsbereiche des wirtschaftlichen und gesundheitlichen Verbraucherschutzes werden derzeit noch durch das unter der Dienstaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport stehende Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz wahrgenommen. Um die Wahrnehmung der politischen und verfassungsrechtlichen Verantwortlichkeit des Ministers für Gesundheit und Verbraucherschutz gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit nicht zu erschweren, bedarf es der Zusammenführung der Aufgaben-, Personal- und Finanzierungsverantwortung in den dargestellten Bereichen. Das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz wird mit den ihm verbleibenden Aufgaben als Landesamt für Soziales weitergeführt. Die Errichtung des neuen Landesamtes erfordert keine Stellenneuschaffung. Der Gesetzentwurf regelt des Weiteren die notwendigen Änderungen der Besoldungsordnungen sowie die aus dem Übergang der Zuständigkeiten erfolgenden Änderungen.

Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 06. Oktober 2010 beraten und ein weiteres Mal am 10. November 2010, zusammen mit dem von den Regierungsfraktionen vorgelegten Abänderungsantrag, durch den die Aufgaben des Tierschutzes ebenfalls auf das neue Landesamt übertragen und wie bisher die Fachaufsicht beim Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr verbleibt.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich die Annahme des Gesetzes unter Einbeziehung des Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Volker Schmidt von der SPD-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD hat das Gesetz bereits in Erster Lesung abgelehnt. Ich habe dies seinerzeit umfangreich begründet und will Ihnen deshalb die Wiederholung der Gründe ersparen. Ein wichtiger Punkt unserer Ablehnung, Herr Minister, war, dass das arme Saarland überhaupt kein eigenständiges Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz braucht. Herr Kollege Hans, Sie sagen, dass alles kostenneutral bleibt. Zumindest auf der Ebene der Ministerien gibt es einen zusätzlichen Minister und einen zusätzlichen Staatssekretär, so kostenneutral ist das also nicht.

(Zurufe von der CDU.)

Das Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz bekommt einen Leiter mit der Vergütung B 3, das alte Landesamt behält einen Leiter mit der Vergütung B 2. Es gibt auf jeden Fall eine Leitungsstelle mehr.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der letzten Plenarsitzung - Sie erinnern sich - stand der Punkt bereits auf der Tagesordnung und wurde zurückgezogen, was nicht ganz üblich ist, es war auch etwas irritierend. Wir wissen mittlerweile, warum er zurückgezogen wurde. Herr Hans hat in seiner Darlegung als Ausschussvorsitzender auf einen Abänderungsantrag hingewiesen - den wir im Übrigen auch ablehnen -, mit dem der Begriff Tierschutz wieder in das Gesetz aufgenommen worden ist. Mir scheint, das Ganze ist mit heißer Nadel gestrickt worden, denn im ursprünglichen Gesetzentwurf, der von der Regierung vorgelegt wurde, stand in § 2 „ohne Tierschutz“, wenn ich mich richtig erinnere. Jetzt ist der Tierschutz wieder drin, weil Sie gemerkt haben, dass irgendetwas damit gemacht werden

(Vizepräsidentin Ries)

muss. Dieser soll aber unter der Fachaufsicht des Umweltministeriums bleiben.

Jetzt wird es besonders lustig. Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich die Begründung des Gesetzes durch den Minister bei der Ersten Lesung: „Effizienz setzt aber, meine Damen, meine Herren, auch voraus, dass die Ideen und Gestaltungsansätze, die in einem Ministerium abgewickelt werden, im Vollzug ihren Niederschlag finden. Für die öffentliche Verwaltung bedeutet dies auch die Einheit von Dienst- und Fachaufsicht. Ist dies nicht gewährleistet, kommt es zwangsläufig zu Reibungsverlusten im Verfahrensablauf. Damit wird zusätzliche Bürokratie geschaffen zum Schaden der Verbraucher. Das kann nicht unser Ziel sein.“

(Abg. Jost (SPD) : Wer war das?)

Das war der Minister, Herr Kollege Jost. Das ist eine Begründung, der kann man folgen. Aber jetzt gilt das augenscheinlich nicht mehr. Jetzt ist die Fachaufsicht für den Tierschutz beim Umweltministerium, die Dienstaufsicht für diejenigen, die für den Tierschutz zuständig sind, ist aber wieder bei dem Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz. Das ist alles unlogisch, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist unnötig, das kostet viel Geld und bringt im Gegensatz zu dem, Herr Minister, was Sie gesagt haben, keine Effizienz. Teilweise wissen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon nicht mehr, für was sie zuständig sind, aber das ist eine Krankheit, die schon die gesamte Regierung betroffen hat.

(Beifall des Abgeordneten Jost (SPD).)

Ich weiß, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie werden die Nummer jetzt durchziehen, ich sage Ihnen aber, vernünftig ist das nicht. Vernünftig und sparsam geht anders. Ich will jedenfalls jetzt sparsam mit meiner Luft und Ihrem und unserem Zeitbudget umgehen. Die SPD wird den Abänderungsantrag ablehnen und sie wird den Antrag in Gänze ablehnen wegen nachhaltiger Unnötigkeit.

Herr Schmidt, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Sie sind zwar jetzt fertig, Sie können aber gerne noch eine Zwischenfrage zulassen, Sie haben ja Redezeit genug.

Von Namenskollegen lasse ich immer gerne Zwischenfragen zu.

Abg. Schmitt (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Ich hatte zwar gedacht, wir hätten das im Ausschuss geklärt, aber ich frage trotzdem konkret: Würden Sie also lieber neue Stellen schaffen, ist das Ihr Prinzip?

Sie würden einen Stellenaufwuchs akzeptieren und das Problem auf diese Art und Weise lösen? Oder wie darf ich Ihre Rede an dieser Stelle verstehen? Sie wollen Dienst- und Fachaufsicht trennen und einen Stellenaufwuchs akzeptieren?

Ganz und gar nicht. Wir treten ja dafür ein, dass das alte Landesamt so bleibt, wie es ist, und dass wir es nicht in zwei Landesämter spalten. Die Begründung des Ministers, warum er zwei Landesämter braucht, war ja, dass er früher als Gesundheitsminister die Fachaufsicht in diesem Amt hatte, aber nicht die Dienstaufsicht. Das würde nicht funktionieren, sagte er. Das wäre viel zu kompliziert und würde unnötige Bürokratie nach sich ziehen.

Jetzt aber, mit dem Tierschutz, machen Sie genau wieder das, was Sie eigentlich als Grund angeführt haben, weshalb Sie zwei Ämter brauchen. Wir lehnen ja zwei Ämter ab, weil wir sagen, das ist in diesem kleinen Land unnötig. Wir lehnen es ab, dass es zwei Ministerien gibt, weil wir das in dem kleinen Saarland auch für unnötig halten, weil es für das kleine und hochverschuldete Saarland viel zu teuer ist. Insofern ist das ziemlich logisch, was ich gesagt habe.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Volker Schmidt. Jetzt hat das Wort der Abgeordnete Christian Schmitt von der FDP-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Schmitt oder Kollegen Schmitt! Es ist ja ein nettes „Schmitteinander“. Was in Ihrer Rede, Herr Kollege Volker Schmidt, unlogisch ist, ist eigentlich nur Ihre Schlussfolgerung. Sie wollen, dass Dienst- und Fachaufsicht zusammenbleiben.

(Abg. Commerçon (SPD) : Der Minister wollte das.)

In diesem Fall würde das bedeuten, dass wir insgesamt ein Mehr an vier Stellen schaffen müssten. Mit dieser Lösung, die zwischen Umweltministerium und Verbraucherministerium geschaffen wurde -

(Abg. Commerçon (SPD) : Ihr wolltet das! Der Minister wollte das, nicht der Kollege Schmidt.)

Jetzt bringen Sie mich durcheinander, Herr Commerçon, das ist Ihnen gelungen. Nichtsdestotrotz ändert es nichts an den Fakten, wenn wir die Gesetzesänderung, also die Aufsplittung des Landesamtes kostenneutral durchführen wollen und keine vier zusätzlichen Stellen schaffen wollen.

(Abg. Schmidt (SPD) )

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Das ist jetzt egal!)

Genau deswegen, weil diese Veterinäre sowohl Aufgaben in dem einen als auch in dem anderen Bereich wahrnehmen, ist eine Aufteilung das einzig Sinnvolle. So schaffen wir keine zusätzlichen Stellen. Ich denke, das ist auch in Ihrem Interesse. Insgesamt bleibt das Ganze kostenneutral. Es hat sich auch nichts geändert gegenüber dem letzten Gesetz, der Ersten Lesung, außer in diesem Tierschutzbereich. Das ist alles rein gesetzestechnischer Natur und sollte die Zustimmung des Parlamentes finden. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Schmitt, das Wort hat nun die Abgeordnete Astrid Schramm von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns liegt heute in Zweiter Lesung ein Gesetzentwurf zur Errichtung eines zusätzlichen Landesamtes für Gesundheit und Verbraucherschutz vor, welches zum 01.01.2011 geschaffen werden soll. Die Fraktion DIE LINKE hat bereits genau wie die SPD in der vorletzten Landtagssitzung darauf hingewiesen, dass sie der Neuschaffung des Landesamtes nicht zustimmen wird.

Der Grund für die Schaffung eines zusätzlichen Landesamtes liegt darin, den Gesundheits- und Verbraucherschutz effizienter zu gestalten. So die Worte von Ihnen, Herr Minister, und auch von Ihrem Staatssekretär, Herrn Pini. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass das bisherige Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz nicht effizient gearbeitet hat. Wir entnehmen dem Gesetzentwurf auch noch, dass Ausgabensteigerungen infolge der Neuerrichtung angeblich nicht zu verzeichnen sind. Das mag glauben, wer will, wir aber nicht.

(Abg. Schmitt (FDP) : Das steht im Haushalt.)

Die Ankündigung, dass das neu geschaffene Landesamt neue Fachreferate schaffen kann, zeigt, dass die Neustrukturierung nicht kostenneutral, wie bereits mehrfach vorgetragen, erfolgen wird. Eine Trennung oder Neuorganisation ist immer mit finanziellen Mehraufwendungen verbunden. Allein das neu geschaffene Ministerium verschlingt Millionen.

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Hört, hört!)

Haben Sie auch einmal danach gefragt, Herr Minister, welche Auswirkungen dieser Gesetzentwurf auf die Mitarbeiter hat, auf die Bevölkerung? Ich glaube nicht. Beginnen wir erstens einmal mit der Organisation, von welcher vor allem die Mitarbeiter betroffen sind. Im Jahre 2000 war die Zuständigkeit vom Um

weltministerium an das Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales übergegangen. Somit gab es zum 01.04.2001 ein neues Landesamt für Verbraucher-, Gesundheitsund Arbeitsschutz. Dann, im Jahre 2004, wurde dieser Geschäftsbereich dem Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales zugeordnet und nunmehr ein eigenes Landesamt in der obersten Dienstaufsicht des Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz.

Fazit. Die Umstrukturierungen speziell bei diesem Landesamt erinnern mich wie bei SaarGummi an eine Heuschrecke, wo man nicht mehr genau weiß, wer zurzeit gerade den Hut aufhat, wo man nicht mehr genau weiß, wie die Zukunft aussieht, und wo man auch nicht mehr genau weiß, wann die nächste Umstrukturierung geplant ist.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Schauen wir uns zweitens an, welche Veränderungen dies für die Bevölkerung mit sich bringt. Die Saarländerinnen und Saarländer müssen sich ständig an veränderte Zuständigkeiten gewöhnen. Wer heute noch zuständig war, ist es morgen schon nicht mehr. Was dies mit bürgerfreundlicher Verwaltung zu tun hat, ist mir schleierhaft.

(Beifall bei der LINKEN.)

Herr Minister, Sie haben im ersten Jahr Ihrer Amtszeit sich vorrangig darum gekümmert, das neue Ministerium zu strukturieren, damit verdiente Parteigenossen unterkommen. Nun kümmern Sie sich vorrangig darum, dass das Landesamt strukturiert wird. Statt sich um die Probleme der Bevölkerung und Berufsgruppen zu kümmern, strukturieren Sie. Man könnte meinen, wir haben keinen Gesundheits-, sondern einen Strukturminister, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Welche Probleme hat aber unsere Bevölkerung? Ich nenne Ihnen ein paar Stichpunkte, derer Sie sich vielleicht einmal annehmen sollten. Das sind die unzumutbar langen Wartezeiten in den psychologischen und psychotherapeutischen Praxen. Die Hausärzte befürchten, dass in ein paar Jahren die Versorgung der Bevölkerung nicht mehr wie gewohnt geleistet werden kann. Kürzlich - Sie haben es selbst gehört -, wurde der älteste praktizierende Hausarzt geehrt. Er ist zwischenzeitlich 72 Jahre alt.

Es wird in ein paar Jahren einen Hausärztemangel im Saarland geben. Schon heute wird händeringend nach Nachfolgern gesucht. Darum müssen Sie sich kümmern. Der geplante neue Lehrstuhl für Allgemeinmedizin wird hoffentlich so schnell wie möglich eingerichtet. Gerade in diesem Bereich hat die CDUgeführte Landesregierung in den letzten Jahren tief geschlafen.

(Abg. Schmitt (FDP) )

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen. - Abg. Linsler (DIE LINKE) : Man hört sie noch schnarchen!)