Protocol of the Session on October 26, 2010

Trotzdem bleibt es dabei: So wie wir als Land angewiesen sind auf eine wachsende Wirtschaft, eine sich verbessernde Konjunktur und ein wachsendes Bruttoinlandsprodukt, gilt dies auch für die Gemeinden. Insofern müssen wir darauf vertrauen, dass der wirtschaftliche Aufschwung sich unmittelbar auch auf die Steuereinnahmen der Kommunen auswirkt, und wir müssen darauf vertrauen, dass der weitere Rückgang der Arbeitslosigkeit die Sozialausgaben, den für die Kommunen entscheidenden Kostentrei

ber, reduziert. Im Übrigen warten wir auf die in Berlin eingesetzte Gemeindefinanzkommission, die ihrerseits den Versuch unternimmt, dem bundesweit bestehenden Handlungsbedarf in Sachen Kommunalfinanzen Rechnung zu tragen. Wir erwarten Ergebnisse noch in diesem Kalenderjahr.

Nichtsdestotrotz stehen die Kommunen, genauso wie das Land, in der Pflicht, in eigener Verantwortung strukturell die Ausgaben an die Einnahmen anzupassen. Das Land arbeitet diese Aufgabenstellung im Blick auf die vor uns liegende gesamte Dekade gegenwärtig im Rahmen einer eigens eingesetzten Haushaltsstrukturkommission ab. Hier werden alle wichtigen Ausgabenbereiche des Landes einem Benchmarking unterzogen. Zuallererst geht es um die Frage, wo das Saarland, trotz etlicher Sparmaßnahmen in der Vergangenheit, im Einzelnen immer noch mehr ausgibt als andere Länder und wo es mit Blick auf die Folgejahre noch entsprechende Einsparpotenziale gibt.

Leitlinie der saarländischen Finanzpolitik bleibt das Ziel, die verfassungsrechtlichen Vorgaben des strukturell ausgeglichenen Haushalts für alle Länder ab 2020 zu beachten, dies allerdings, und das ist wesentlich, unter Wahrung des Gebotes der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und ohne dabei die notwendige Gestaltungsfähigkeit des Haushalts zu verlieren.

Dabei muss man sehen: Bei allem, was zu diskutieren und zu entscheiden ist, muss gerade auch die absehbare Bevölkerungsentwicklung in die Betrachtungen einbezogen werden. Die demografische Entwicklung in unserem Land, ihre Auswirkungen auf die Infrastruktur, aber auch die Auswirkungen des Rückgangs der Bevölkerung auf die Einnahmeseite des Haushalts - weniger Steuereinnahmen, weniger Bundesergänzungszuweisungen, weniger Mittel aus dem Finanzausgleich -, ist jedenfalls im Lichte der Schuldenbremse, wie in den anderen Notlageländern auch, für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung und darüber hinaus ein gravierender Punkt.

Mit ersten Ergebnissen aus der Haushaltsstrukturkommission wird im Frühjahr des nächsten Jahres zu rechnen sein. Ziel der Landesregierung ist es, bis zur Haushaltsaufstellung 2012 aufzeigen zu können, wie der weitere Defizitabbau mit den für die zukünftige Entwicklung des Landes notwendigen politischen Schwerpunkten vereinbart werden kann.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, so gesehen markiert das Haushaltsjahr 2011 einen Wendepunkt, nicht nur bei uns im Saarland, sondern in der ganzen Republik. Und für die europäische Ebene gilt offensichtlich nichts anderes. Vor uns liegt ein zehnjähriger Konsolidierungspfad, der allen Beteiligten eine enorme Kraftanstrengung

(Minister Jacoby)

abverlangen wird und zu dessen Bewältigung es eines stabilen und anhaltend positiven Konjunkturverlaufs mit ebenso positiven Auswirkungen auf die Einnahmeentwicklung unseres Etats bedarf. Ich denke, dass dafür angesichts jüngster Entwicklungen und angesichts der Erwartungen an die Steuerschätzung im November die Chancen gegeben sind.

Jahrelang hieß es: Es werden zu viele Schulden gemacht, wo führt das hin?

(Abg. Maas (SPD) : Das frage ich mich auch.)

Ab heute gehen wir einen anderen Weg, und ich lade alle ein, durchaus auch mit eigenen Sparvorschlägen dabei zu sein. Die Zauberformel lautet ja „intelligentes Sparen“. Und Sparbeiträge, die dieses Prädikat verdienen, erwarte ich mir natürlich von den Haushaltsberatungen dieses Parlamentes. Die Koalition aus CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich jedenfalls mit der Vorlage des Haushaltsplanentwurfs 2011, eines Nachtrags 2010 und der mittelfristigen Finanzplanung als entscheidungsfähig, als konsensfähig und als handlungsfähig erwiesen.

(Lachen bei den Oppositionsfraktionen.)

Ich habe alle Veranlassung, mich herzlich bei all denen, die dazu ihren Beitrag geleistet haben, zu bedanken. Über das Ergebnis habe ich Sie heute unterrichtet, und morgen werden wir darüber diskutieren. Wir sparen nicht, weil wir Menschen Leistungen vorenthalten wollen. Wir sparen vielmehr, um mit Blick auf die Gegenwart und die Zukunft handlungsfähig zu sein. Wir sparen im Interesse der nachfolgenden Generationen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzespaket in Erster Lesung hier im Parlament. - Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall von den Oppositionsfraktio- nen.)

Ich danke dem Herrn Minister. Die Fraktionen sind übereingekommen, Aussprache und Abstimmung zu den Gesetzentwürfen morgen durchzuführen.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zum 14. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drucksache 14/304)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Karl Rauber das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die saarländische Landesregierung hat Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugeleitet. Dabei geht es im Wesentlichen um die Novellierung und Aktualisierung der bestehenden staatsvertraglichen Regelungen zum Jugendmedienschutz.

Die Notwendigkeit der Novellierung ergibt sich aus der immensen Bedeutung, die dem Internet inzwischen als tagesbegleitendem Kommunikationsmedium von Kindern und Jugendlichen zukommt. Diese neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten bringen leider nicht nur positive, sondern auch negative Aspekte mit sich. Der neue Staatsvertrag greift diese Problematik auf. Er ist in den vergangenen 15 Monaten intensiv beraten worden. Die nun vorliegende Fassung liegt allen Länderparlamenten vor und soll am 01. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten. Lassen Sie mich in der gebotenen Kürze darstellen, welche Gründe es für diese Novellierung gibt und was das Regelungswerk im Wesentlichen beinhaltet.

Wir alle wissen, dass das digitale Netz viele positiv zu bewertende Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten mit sich bringt, auch für Kinder und Jugendliche. Wir wissen aber auch, dass es im Internet, im doppelten Wortsinne, auch Schattenseiten gibt. Der richtige und verantwortungsvolle Umgang mit dem Medium Internet ist natürlich zunächst einmal eine Aufgabe der Eltern und der Erziehungsberechtigten. Allerdings stehen wir als Gesetzgeber in der Verpflichtung, die Familien bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben und beim Schutz ihrer Kinder nicht alleine zu lassen. Wir haben die Verpflichtung, gegenüber problematischen Medienangeboten wachsam zu sein und die missbräuchliche Nutzung des Mediums Internet weitestmöglich zu verhindern.

Hier setzt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag an. Er hat das Ziel, für Kinder und Jugendliche einen einheitlichen Schutz vor Medienangeboten zu schaffen, die im Hinblick auf die Entwicklung unserer Kinder als schädlich oder gar gefährlich eingeschätzt werden müssen. Dabei gehen wir vom Prinzip der regulierten Selbstregulierung aus. Wir setzen also nicht nur auf staatliche Kontrolle, sondern auch auf das Prinzip der Selbstverantwortung beziehungsweise der freiwilligen Selbstkontrolle. Wir wollen die Selbstverantwortung der Anbieter von Internetangeboten stärker aktivieren.

Dazu geben wir ihnen mit diesem neuen Staatsvertrag neue Möglichkeiten an die Hand, ihrer Verantwortung für die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Verpflichtungen stärker als bisher gerecht zu werden. So können künftig Anbieter den Vorgaben des Jugendmedienschutzes auch dadurch genügen,

(Minister Jacoby)

dass sie ihre Angebote mit einem freiwilligen Alterskennzeichen versehen. Hierfür werden die Altersstufen 0, 6, 12, 16 und 18 Jahre aus dem geltenden Jugendschutzgesetz des Bundes übernommen. Die Altersstufen sind also vertraut. Dadurch entsteht ein nutzerfreundliches und alle Medien einheitlich umfassendes Alterskennzeichnungssystem. Diese freiwillig vorgenommene Alterskennzeichnung ist jedoch nur ein Aspekt des Ansatzes.

Ein weiterer Aspekt sind die nutzerautonomen Jugendschutzprogramme, mit deren Hilfe die unterschiedlichen Internetangebote den Altersangaben entsprechend gefiltert werden. Sie können und sollen von den Erziehungsberechtigten in eigener Verantwortung aktiviert werden. Es handelt sich also um nutzerautonome Schutzprogramme, um Programme, die von den Eltern selbst auf ihrem PC installiert werden können, um den altersgerechten Internetzugang für ihre Kinder sicherzustellen. Sind diese Programme aktiviert, sorgt die freiwillige Alterskennzeichnung für die Herausfilterung der Inhalte, die oberhalb der von den Eltern eingestellten Altersstufe liegen. Diese Filterung findet also nicht im Einflussbereich des Netzproviders statt, sondern im Einflussbereich des Nutzers. Dadurch wird sichergestellt, dass der Jugendschutz eben nur dort erfolgt, wo er tatsächlich benötigt wird, nämlich am PC, den das Kind tatsächlich selbst nutzt.

Die Kommunikation der erwachsenen Nutzer wird durch das Jugendschutzprogramm in keiner Weise beschränkt. Es geht daher nicht, wie beispielsweise von der sogenannten Piratenpartei immer wieder behauptet, um pauschales, undifferenziertes Netzsperren oder gar um Zensur. Tatsache ist: Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bevormundet weder Nutzer noch Anbieter. Er setzt vielmehr auf den freiwilligen Einsatz von Jugendschutzprogrammen und will dieser Technik auch einen Impuls geben. Rüstet eine Vielzahl der Anbieter die Angebote mit einer entsprechenden Alterskennzeichnung aus und verwenden genügend Nutzer geeignete Schutzprogramme, wird dies nach unserer Überzeugung den selbstverantworteten Jugendschutz erheblich stärken können.

Der Ihnen vorliegende Jugendschutzmedienstaatsvertrag war in den vergangenen Monaten Gegenstand kontroverser Debatten. Zwischenzeitlich hat er in der Netzgemeinde fast schon einen symbolischen Stellenwert. Das mag mit dafür verantwortlich gewesen sein, dass dieses Regelwerk teilweise Gegenstand wilder Spekulationen war. Erlauben Sie mir daher auch noch eine klarstellende Bemerkung zu den teilweise im Internet verbreiteten Mutmaßungen über angeblich neue und strengere Haftungsregelungen im Netz.

Was die Inhalte von Foren, Blogs und Chatrooms betrifft, sind die Verpflichtungen des Verantwortli

chen für das Gesamtangebot bereits heute im Telemediengesetz des Bundes geregelt. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, es ist mitunter schwierig, beim Umgang mit den neuen Kommunikations- und Informationstechnologien das rechte Maß zu finden zwischen Meinungs- und Informationsfreiheit einerseits und der Verantwortung für den Schutz von Kindern vor entwicklungsbeeinträchtigenden Einflüssen auf der anderen Seite. Unsere Überlegungen, wie der Rechtsrahmen im Bereich des Jugendmedienschutzes künftig weiter optimiert werden kann, sind daher mit Verabschiedung dieses Staatsvertrages nicht beendet. Das Gegenteil ist vielmehr richtig. Die mit diesem Staatsvertrag neu eingeführten Regelungsmechanismen müssen genauso aufmerksam beobachtet werden wie neue, durch den technischen Fortschritt ermöglichte Medienangebote.

Wir werden also in den nächsten Jahren sehr genau darauf hören, wie die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt und aufgenommen werden. Dabei werden wir gemeinsam mit Anbietern und Nutzern, mit der gesamten Netzgemeinde also, vor allem aber mit Eltern und Jugendlichen die Anwendbarkeit der neuen Regelungen hinterfragen. Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Länder vereinbart haben, bereits nach drei Jahren diesen Staatsvertrag auf seine Tauglichkeit hin zu überprüfen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, während wir mit der heutigen Lesung der Ratifizierung des 14. Rundfunkstaatsvertrages entgegengehen, steht die Beschäftigung mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gewissermaßen vor der Haustür. Lassen Sie mich kurz eine Anmerkung machen. Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich bei ihrer Konferenz in der vergangenen Woche in Magdeburg auf ein Reformkonzept im Hinblick auf unser gebührengestütztes Rundfunkfinanzierungssystem verständigt. Die Regierungschefs haben sich auf einen neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag einigen können, der die bisherige Rundfunkgebühr ablösen soll. Die Länder haben dazu ein zukunftssicheres Beitragsmodell entwickelt, das nicht mehr an Geräte anknüpft und damit der Konvergenz der verschiedenen Medienangebote Rechnung trägt. Dieser Systemwechsel soll zu einer deutlichen Vereinfachung des GEZ-Erhebungsverfahrens führen. Die Schnüffelei an der Wohnungstür wird damit schon bald der Vergangenheit angehören, und der ungeliebte Beauftragdienst wird künftig deutlich reduziert werden können.

Auch für die Wirtschaft haben wir, denke ich, eine gute Lösung gefunden. Vorgesehen ist ein einfaches Modell für Betriebsstätten mit einer Staffelung nach sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Dieses neue Betriebsstättenmodell ist auch sehr mittelstandsfreundlich: 90 Prozent der Betriebe fallen nach unseren Prognosen in die beiden untersten

(Minister Rauber)

Beitragsstufen und werden daher in Zukunft höchstes einen Rundfunkbeitrag pro Betriebsstätte zahlen müssen. Hinzu kommt, dass durch die nunmehr vorgesehene Beitragsfreiheit des ersten Kraftfahrzeugs einer Betriebsstätte eine weitere Entlastung bei nebenerwerbstätigen Kleinbetrieben und Filialen erreicht wird.

Schließlich ist ein weiterer Vorteil dieser Reform der Rundfunkfinanzierung, dass es den Ländern gelungen ist, das neue Modell aufkommensneutral auszugestalten. Die Länder gehen wie die Anstalten und die KEF davon aus, dass auch ab dem Jahr 2013, wenn dieser neue Rundfunkbeitrag in Kraft tritt, die Bürger für den Rundfunk wie bisher nicht mit mehr als 17,98 Euro belastet werden.

Schließlich haben wir in den zurückliegenden Verhandlungen erreicht, dass bei dieser Reform der Rundfunkfinanzierung gerade auch den Belangen der kleinen Anstalten Rechnung getragen wird. Es war für uns Bedingung, dass die ARD, vertreten durch den Intendanten des Südwestrundfunks, der Ländergemeinschaft zugesagt hat, dass die durch den Modellwechsel möglicherweise eintretenden Einnahmeverschiebungen zwischen den Landesrundfunkanstalten ARD-intern ausgeglichen werden. Auch der Saarländische Rundfunk hat somit Planungssicherheit für die kommenden Jahre.

Meine Damen und Herren, die Regierungschefs wollen diesen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nun auf den Weg bringen und werden in den kommenden Wochen die Vorunterrichtung der Landtage wie in der Vergangenheit durchführen. Danach ist die Unterzeichnung des Staatsvertrages für die Ministerpräsidentenkonferenz am 15. Dezember dieses Jahres vorgesehen. Nächstes Jahr werden wir dann dazu das entsprechende Gesetz hier im Landtag beraten.

Lassen Sie mich zurückkommen zu dem heute zu beratenden Gesetz. Ich habe Ihnen dargelegt, warum der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag meiner Meinung nach eine ganz wesentliche Verbesserung gegenüber dem heutigen Stand darstellt. Er stellt die Weichen für eine bessere Orientierung der Nutzer von Angeboten von Rundfunk und Telemedien. Aber auch die freiwillige Selbstkontrolle Multimedia, die Kommission für Jugendmedienschutz, die Landesmedienanstalten sowie der BITKOM, der Branchenverband der Internetwirtschaft, haben sich zu dem vorliegenden Staatsvertrag positiv geäußert und ihn begrüßt. Diese überwiegend positiven Bewertungen sollten, glaube ich, auch für uns Grund genug sein, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sollte zum 01. Januar kommenden Jahres in Kraft treten. Daher bitte ich Sie ganz herzlich, den vorliegenden Gesetzentwurf an den Aus

schuss zu überweisen und ihm nach der Zweiten Lesung zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die SPD-Fraktion Herr Abgeordneter Ulrich Commerçon.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Minister hat darauf hingewiesen: Es gibt Regelungsbedarf. Der Regelungsbedarf im Kern ist auch unstrittig. Dennoch haben wir die heutige Erste Lesung zum Anlass genommen, eine Aussprache durchzuführen, weil es, glaube ich, ebenso unstrittig ist, dass es sich dabei um eine relativ schwierige Materie handelt, weil schon vorweg gesagt werden kann: Internet ist eben nicht gleich Rundfunk. Das ist nicht in eins zu setzen. Deswegen sind an dieser Stelle viele Fragen zu diskutieren. Im Übrigen glaube ich ohnehin, dass wir es spätestens seit den Erfahrungen mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag stärker zur Praxis machen müssen, dass die Staatsverträge auch in den Landtagen ausführlicher diskutiert werden. Ich habe das in den letzten Jahren auch bereits getan. Spätestens das Verfassungsgerichtsurteil hat uns ja als Parlament quasi die Verpflichtung gegeben, viel stärker über diese Dinge zu streiten und sie nicht den Ministerpräsidenten auf ihren Konferenzen zu überlassen. Um es einmal klar zu sagen: Die Staatsvertragsgesetzgeber sind nicht die Ministerpräsidentenkonferenzen, sondern die Landtage in Deutschland, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall von der SPD.)

Es gibt einen zweiten Grund, der dafür spricht, gerade diesen Fall zu einem besonderen Thema zu machen, das sind die Erfahrungen, die wir an einer anderen Stelle, nämlich bei der Gesetzgebung des Deutschen Bundestages in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit dem sogenannten Netzsperrengesetz, machen mussten. Allein aufgrund dieser Erfahrungen ist es geboten, dass wir das hier diskutieren.

Das ist in der Sache nicht ganz einfach. Das eben schon zitierte Hans-Bredow-Institut sagt - ich darf mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitieren aus der schriftlichen Stellungnahme des Instituts -: „Meinungs- und Informationsfreiheit im Netz auf der einen und Jugendmedienschutz auf der anderen Seite sind beides verfassungsrechtlich geschützte Güter, die in Ausgleich zu bringen hohe Anforderungen an die gesetzlichen Konstruktionen stellt.“ Wir als Landtage, davon bin ich fest überzeugt, müssen sehr ordentlich und seriös überprüfen, ob das den

(Minister Rauber)

Ministerpräsidenten auch im Einzelfall jeweils gelungen ist.

Transparenz und eine offene Diskussion scheint deswegen der einzige Weg zu sein, wie man Akzeptanz für ein solches Gesetz bekommen kann. Deswegen muss man sehr kritisch die einzelnen Punkte diskutieren. Ich habe eine kritische Anmerkung vorweg: Wir sind der letzte Landtag in der Bundesrepublik, der sich heute in Erster Lesung -

(Zuruf von der Regierungsbank.)