Dann ist die Kontrolle angesprochen worden. Wir haben gesagt, wir wollen eine Kontrolle und wir wollen Kontrollmechanismen, die hĂ€ndelbar sind. Sie haben eben als leuchtendes Beispiel die Kontrollbehörde in Hamburg genannt. Die Kontrollbehörde in Hamburg ist nur und ausschlieĂlich fĂŒr den Baubereich zustĂ€ndig. Nach RĂŒcksprache mit den Behörden dort ist herausgekommen, dass diese Kontrollbehörde im Jahr 500.000 Euro kostet. Ich glaube schon, dass wir ĂŒberlegen mĂŒssen - Sie haben vorhin an anderer Stelle so viel Wert auf sparsamen Umgang mit den Steuermitteln im Saarland gelegt -, ob wir eine Behörde einfĂŒhren, die fĂŒr ein schmales Segment zustĂ€ndig ist und dann eine halbe Million Euro pro Jahr an Kosten verursacht. Hier stehen Aufwand und Ertrag in keinem vernĂŒnftigen VerhĂ€ltnis. Deswegen haben wir gesagt, wir nehmen eine andere Regelung. Auch das halte ich durchaus fĂŒr hinnehmbar, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Dann wird mit Blick auf den reprĂ€sentativen Tarifvertrag der Eindruck erweckt, Sodom und Gomorrha im Saarland, wenn wir nicht einen Tarifvertrag reprĂ€sentativ machen, entrechten wir sozusagen unendlich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land. Ich habe mir einmal mit Blick auf den ĂPNV - das ist mit der gröĂte Bereich, den wir in diesem Land regeln - angeschaut, wie die Lohntarife im Saarland sind, wie sie sich unterscheiden und wer sie abgeschlossen hat.
Ich darf vielleicht einmal ganz kurz die wichtigsten Punkte erwĂ€hnen. Wir haben die privaten Omnibusbetriebe. Der Tarif gilt ab dem 01. Oktober 2009. Da haben wir rund 1.986 Euro fĂŒr Kraftfahrer, 2.042
Euro fĂŒr Berufskraftfahrer. Nach fĂŒnf Jahren Betriebszugehörigkeit Erhöhung um 4 Prozent, nach acht Jahren Erhöhung um 8 Prozent, 42 Stunden wöchentlich. Wir haben die RSW, ab dem 01. Januar 2008 38,5 Stunden wöchentlich. Dann haben wir 1.692 Euro fĂŒr Omnibusfahrer mit FĂŒhrerschein C 1, 1.773 Euro fĂŒr Omnibusfahrer mit FĂŒhrerschein C 2, 1.895 Euro fĂŒr Omnibusfahrer mit C 2 alt und 2.178 Euro fĂŒr Omnibusfahrer mit einer Betriebszugehörigkeit von vor zehn Jahren. Wir haben den Nahverkehr im Saarland. Da haben wir 1.821 Euro fĂŒr Kraftomnibusfahrer ohne Ausbildung als Berufskraftfahrer. Wir haben 1.894 Euro nach achtjĂ€hriger Betriebszugehörigkeit, dann 1.966 Euro und so weiter und so fort.
Was interessant ist, ist die Frage, wer da eigentlich Tarifvertragspartner ist, wer abgeschlossen hat. Schauen wir wieder in die privaten Omnibusbetriebe. Da waren die Tarifvertragsparteien Landesverband Verkehrsgewerbe Saarland e.V. mit der Gewerkschaft Ăffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GĂD) und Verdi. Dann haben wir die RSW. Dort haben wir den Arbeitgeberverband der MobilitĂ€tsund Verkehrsdienstleister e.V. mit der Tarifgemeinschaft Transnet/GDBA und Verdi. Dann haben wir beim Nahverkehr Saarland den kommunalen Arbeitgeberverband Saar, die KVS, die Kreisverkehrsbetriebe Saarlouis, die Neunkircher Verkehrs-AG, Verkehrsdienste GmbH, Saarbahn GmbH, Stadtbahn Saar GmbH, Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH und Verdi. Das heiĂt, in jedem Bereich, wo wir unterschiedliche Regelungen beim Entgelt und in der Arbeitszeit haben, ist Verdi immer mit dabei. Und jetzt erklĂ€ren Sie mir bitte mal, warum wir hier einen reprĂ€sentativen Tarifvertrag brauchen, warum Sie den Eindruck erwecken, ganze Gruppen von Arbeitnehmern wĂ€ren sozusagen rechtlos gestellt.
Das ist die Ausgestaltung von Tarifautonomie. Tarifautonomie heiĂt zu Recht Autonomie. Sie geht den Staat nichts an und deswegen ist es auch richtig, dass wir uns aus dem Bereich heraushalten, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Kollege Roth, wenn Sie sich eben noch bei den Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaften bedankt haben, so schlieĂe ich mich diesem Dank an. Ich danke im Ăbrigen allen also nicht nur denen, die sich im letzten Anhörungsverfahren geĂ€uĂert haben, sondern auch denen, die in allen Verfahren der letzten Jahre entsprechende Hinweise geliefert haben -, dass wir ein ordentliches Gesetz bekommen. Es ist aber schon verwunderlich, dass, wenn es auch andere AntrĂ€ge von Gewerkschaften gibt - etwa den Antrag von Transnet zum
PrĂ€qualifikationsverfahren -, sich diese AntrĂ€ge dann ausschlieĂlich als AbĂ€nderungsantrĂ€ge zum Entwurf der Regierungsfraktionen wiederfinden, aber nicht im Antrag von SPD und LINKEN. Das vielleicht als Schmankerl am Rande, kommentieren möchte ich es nicht.
Ich darf heute feststellen, dass wir mit dem Gesetz der Regierungsfraktionen, das jetzt zur Verabschiedung ansteht, ein Gesetz haben, das ein echtes Tariftreuegesetz ist, ein Gesetz, das rechtskonform ist, und ein Gesetz, das praktikabel und anwendbar ist. Das liegt im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Deswegen darf ich nochmals um Zustimmung fĂŒr dieses Gesetz werben, weil ich glaube, dass es ein gutes Gesetz fĂŒr die Arbeitnehmer im Saarland ist. - Vielen Dank.
Herr PrĂ€sident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin, ich bin jetzt doch ĂŒberrascht und ergreife deswegen noch mal das Wort, weil Sie hier der Ăffentlichkeit eine Debatte vorgespiegelt haben, die zumindest in diesem Raum hier und heute gar nicht stattgefunden hat. Sie haben auf Dinge reflektiert, die niemand gesagt hat. Und Sie haben eine SchĂ€rfe in die Diskussion gebracht, die bei diesem Thema nicht angebracht ist, Frau Ministerin.
Frau Willger-Lambert hat gesagt: Auf jeden Fall ist der Regierungsentwurf besser als gar kein Gesetz. Herrgott noch mal, welche Ziele haben wir denn noch, wenn wir froh sind, dass wir ĂŒberhaupt ein Gesetz haben? Wir haben doch heute sehr argumentativ darum gerungen, dass wir ein ordentliches Gesetz bekommen.
Sie mĂŒssten ein klein wenig ĂŒber Ihren Schatten springen, dann wĂ€re das möglich. NatĂŒrlich wĂ€re es besser, diesen Flickenteppich nicht zu machen. Es gab eine Initiative des Landes Rheinland-Pfalz im Bundesrat, dass man das gemeinsam machen kann. Das wurde auch vom Saarland abgelehnt. Also immer wenn es darum ging, wirklich Butter bei die Fische zu machen, waren Sie nicht dabei. Dann erwecken Sie doch hier nicht den Eindruck, als hĂ€tten Sie es erfunden!
Zum Thema intellektuelle Redlichkeit und all diesen AusfĂ€llen möchte ich hier nichts sagen, das ist mir zu flach. Ich möchte nur auf Professor Hanau eingehen. Der hat sich ganz anders ausgedrĂŒckt. Vielleicht hat man Ihnen das falsch aufgeschrieben. Der hat gesagt, dass es sehr wohl möglich wĂ€re, dass insbesondere nach RĂŒffert das Denken nicht aufhören dĂŒrfe. Ăberraschenderweise hat Hanau - ich selbst war ĂŒberrascht, dass ausgerechnet er zum Kronzeugen fĂŒr unsere Linie wurde - plötzlich gesagt: Das geht. FrĂŒher war er immer als eher arbeitgeberorientiert betrachtet worden.
Zum Thema âLeiharbeitnehmer werden nicht rechtlos gestelltâ. Herrgott noch mal, es ist doch kein Problem, die explizit in dieses Gesetz aufzunehmen! Wo ist das Problem dabei? Dann haben Sie gesagt, die Kontrollbehörde koste 500.000 Euro. 500.000 Euro sind im VerhĂ€ltnis zu dem, um was es hier insgesamt geht, eine QuantitĂ© nĂ©gligeable, das ist ĂŒberhaupt keine Bemessungsgrundlage!
Thema Tarifautonomie. Sie sagen, Verdi sei immer dabei, das wĂ€re ja alles kein Problem. Dann könnten Sie ja dem reprĂ€sentativen Tarifvertrag sofort zustimmen. Es stimmt aber leider nicht. Sie haben eben eine Gruppierung genannt, die niemals offenlegt, ob sie ĂŒberhaupt Mitglieder hat oder wer dort ĂŒberhaupt organisiert ist. Es kann nicht sein, dass eine solche Gruppierung dann abschlieĂt und die Mehrheit denen hinterherlaufen soll. Das ist doch vorne und hinten nicht stimmig.
Das hat mit der Ausgestaltung von Tarifautonomie ĂŒberhaupt nichts zu tun. Es geht um ein vergaberechtliches Problem.
Jetzt noch mal zurĂŒck zu den ersten DebattenbeitrĂ€gen, Ihrer hat wirklich nicht geholfen, Frau Ministerin. Mein Werben ist einfach: Wenn wir die paar Punkte, die ich jetzt genannt habe, noch verbessern wĂŒrden, hĂ€tten wir etwas, worauf wir im Saarland stolz sein könnten. Genauso wie zum Beispiel in Bremen, wo die CDU mitgestimmt hat. Sie wollen ja wohl nicht sagen, dass Ihre Parteifreunde dort dĂŒmmer sind als Sie.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schlieĂe die Aussprache. Wir kommen zu den Abstimmungen, wir haben zwei Gesetze und AbĂ€nderungsantrĂ€ge in Zweiter und letzter Lesung.
ZunĂ€chst lasse ich abstimmen ĂŒber den Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen. Wer fĂŒr die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/212 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthĂ€lt
sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/212 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen bei Ablehnung der Koalitionsfraktionen.
Die SPD-Landtagsfraktion und DIE LINKE-Landtagsfraktion haben mit der Drucksache 14/284 einen AbĂ€nderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, das ist die Drucksache 14/211, eingebracht. Nachdem der Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen abgelehnt ist, kommen wir zur Abstimmung ĂŒber diesen AbĂ€nderungsantrag. Wer fĂŒr die Annahme der Drucksache 14/284 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthĂ€lt sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der AbĂ€nderungsantrag Drucksache 14/284 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen bei Ablehnung der Koalitionsfraktionen.
Der Ausschuss fĂŒr Arbeit, Familie, PrĂ€vention, Soziales und Sport hat mit der Drucksache 14/261 einen AbĂ€nderungsantrag ebenfalls zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, Drucksache 14/ 211, eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung ĂŒber diesen AbĂ€nderungsantrag des Ausschusses. Wer fĂŒr die Annahme der Drucksache 14/261 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthĂ€lt sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der AbĂ€nderungsantrag Drucksache 14/261 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Abgeordneten mit Ausnahme des Abgeordneten Linsler von der Fraktion DIE LINKE, der sich der Stimme enthĂ€lt.
Wir kommen zur Abstimmung ĂŒber den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Wer fĂŒr die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/211 in Zweiter und letzter Lesung unter BerĂŒcksichtigung des angenommenen AbĂ€nderungsantrages des Ausschusses ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthĂ€lt sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/211 in Zweiter und letzter Lesung unter BerĂŒcksichtigung des angenommenen AbĂ€nderungsantrages des Ausschusses mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen bei Ablehnung der Oppositionsfraktionen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich unterbreche unsere Plenardebatte bis um 13.30 Uhr und wĂŒnsche allen einen guten Appetit.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 ĂŒber Dienstleistungen im Binnenmarkt
Herr PrĂ€sident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung betreffend Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 ĂŒber Dienstleistungen im Binnenmarkt, Drucksache 14/238, wurde vom saarlĂ€ndischen Landtag in seiner Plenarsitzung am 25. August 2010 in Erster Lesung ohne Aussprache einstimmig angenommen und an den zustĂ€ndigen Ausschuss fĂŒr Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit ĂŒberwiesen.
Wie Wirtschaftsminister Dr. Hartmann bereits bei der Einbringung des Gesetzes ausfĂŒhrte, dient der vorliegende Gesetzentwurf insbesondere der inhaltlichen Anpassung des Fachrechts an die Richtlinie und der Notwendigkeit, verfahrensrechtliche Anforderungen in die Fachgesetze aufzunehmen. GeĂ€ndert beziehungsweise angepasst werden das Markscheidegesetz, das AusfĂŒhrungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, das Bestattungsgesetz, das Gesetz ĂŒber die Weiterbildung in den Gesundheits- und Altenpflegefachberufen und die AusĂŒbung des Berufes der Hebamme und des Entbindungspflegers sowie das Gesetz zur AusfĂŒhrung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.
Herr PrĂ€sident! Meine Damen und Herren! Ich darf berichten, dass sich der Ausschuss fĂŒr Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit in seiner Sitzung am 02. September dieses Jahres mit der Vorlage befasst hat. Der Gesetzentwurf wurde gelesen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf betreffend Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 ĂŒber Dienstleistungen im Binnenmarkt, Drucksache 14/238, in Zweiter und letzter Lesung die Zustimmung zu erteilen. - Ich danke fĂŒr Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich schlieĂe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer fĂŒr die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/238 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthĂ€lt sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/238 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, bei Zustimmung aller Abgeordneten, angenommen ist.
Beschlussfassung ĂŒber den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Konkretisierung des Untersuchungsgegenstandes des Untersuchungsausschusses âUnternehmerische Einflussnahme auf die Regierungsbildung des Saarlandes nach den Landtagswahlen 2009â (Drucksache 14/274)