19.Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Zustimmungspflicht der Länder zur Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken - Festhalten am Atomausstieg - (Drucksache 14/279 - neu)......................................................... 946
20.Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Kein Ausstieg aus dem Ausstieg - Nein zu Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken! (Drucksache 14/281)................................ 946
Abg. U l r i c h (B 90/GRÜNE) zur Begründung des Antrages Drucksache 14/279 - neu............................................ 946
16.Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Trend fortsetzen (Drucksache 14/275)......................... 960
17.Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Der Finanzund Wirtschaftskrise aktiv entgegen treten „Gute Arbeit“ für die saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Drucksache 14/276)................................ 960
21.Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen eingebrachten Antrag betreffend: Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2007 (Drucksache 14/264)....................... 970
22.Mündlicher Jahresbericht 2009 des Ausschusses für Eingaben gemäß § 25 der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages über die im Jahr 2009 behandelten Petitionen (Drucksache 14/260)...................................................... 974
Abg. K u g le r (DIE LINKE), Berichterstatterin................................................... 974
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 13. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für die Sitzung die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung. Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die von der Koalition und der Opposition eingebrachten Entwürfe eines Saarländischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes - Drucksachen 14/211 und 14/212 - wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam zu beraten. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.
Zu Punkt 15 der Tagesordnung, dem Antrag der SPD-Landtagsfraktion „Aufstehen gegen Armut: Endlich Konsequenzen aus der Sozialstudie ziehen und saarländischen Aktionsplan gegen Armut und Ausgrenzung erstellen“, Drucksache 14/280, haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 14/283 den Antrag „Armutsbekämpfung bleibt ein wichtiges Ziel“ und die LINKE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 14/285 den Antrag „Aktiv gegen Armut und soziale Ausgrenzung“ eingebracht. Wer dafür ist, dass die Anträge als Punkte 23 und 24 in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass diese Anträge Drucksachen 14/283 und 14/285 als Punkte 23 und 24 in die Tagesordnung aufgenommen sind und gemeinsam mit Punkt 15 der Tagesordnung beraten werden.
Zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung haben die Koalitionsfraktionen und die SPD-Landtagsfraktion ihre in der vorausgegangenen Sitzung abgesetzten Anträge zur Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik mit den Drucksachen 14/275 und 14/276 neu eingebracht. Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind auch dieses Mal übereingekommen, die Anträge wie üblich gemeinsam zu beraten. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so verfahren.
Zu den Punkten 19 und 20 der Tagesordnung sind die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums übereingekommen, die Anträge der Koalitionsfraktionen und der SPD-Landtagsfraktion zum Atomausstieg, Drucksachen 14/279 und 14/281, wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam zu beraten. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Zwischenzeitlich haben die Koalitionsfraktionen ihren Antrag mit dem Titel „Zustimmungspflicht der Länder zur Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken - Festhalten am Atomausstieg“ neu eingebracht. Dieser Antrag liegt als Drucksache 14/279 - neu vor. - So weit zur Tagesordnung.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften des Landesrechts (Drucksache 14/268)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der stete Wandel der Rechtsordnung erfordert eine kontinuierliche Überprüfung und Überwachung des Normenbestandes in Gesetzen und Verordnungen. Einen wesentlichen Beitrag zur gesetzgeberischen Selbstkontrolle leistet dabei die Befristung von Gesetzen, wie sie in vielen Bundesländern mittlerweile weitverbreitete Praxis ist und auch hierzulande zum Gesetzgebungsstandard zählt. Die Befristungspraxis ist insoweit ein Ausschnitt aus der Gesamtthematik „Bürokratieabbau und Deregulierung“. Dabei ist der Bürokratieabbau eine viel zitierte und zugleich wenig präzise politische Forderung.
Eine gute und effiziente Verwaltung ist aber elementar für einen demokratischen Rechtsstaat und eine funktionierende Marktwirtschaft, setzt sie doch einen verbindlichen und verlässlichen Handlungsrahmen für die Gesellschaft. Bürokratie im effizient verstandenen Sinne verlangt nach verständlichen und fairen Regeln, ist transparent sowie nicht von Einzelinteressen unterwandert. Ausufernde Bürokratie, die zudem wegen mangelnder Klarheit hohe Kosten verursacht, ist dagegen ein Wettbewerbshindernis. Aus diesem Grunde ist Bürokratieabbau eine Daueraufgabe unserer Landesregierung.
Bundesweit große Beachtung fand beispielsweise die intensive Bereinigung des Bestandes an Verwaltungsvorschriften, wobei über 60 Prozent der Verwaltungsvorschriften abgebaut wurden. Als erstes Bundesland haben wir mit ELVIS eine für jeden zugängliche elektronische Datenbank geschaffen, in der alle gültigen Verwaltungsvorschriften aufgeführt sind. Des Weiteren hat sich das Saarland frühzeitig an dem Bertelsmann-Projekt „SKM-Scan Landesrecht“ beteiligt. Mithilfe des Standardkostenmodells werden Bürokratiekosten für die Wirtschaft geschätzt, die durch gesetzlich vorgeschriebene Informations- und Berichtspflichten entstehen. Aus diesem Grunde müssen alle Landesnormen, die mehr als 10.000 Euro Bürokratiekosten verursachen, vor
ab einem unabhängigen Kontrollrat für Bürokratiekosten vorgelegt werden. Im Sinne einer besseren Rechtsetzung haben wir überdies in § 12 a der Geschäftsordnung der Regierung des Saarlandes eine prospektivische Gesetzesfolgenabschätzung für jede neu zu erlassende Rechtsnorm vorgeschrieben.
Weiteres Mittel für einen wirksamen Bürokratieabbau ist die Befristung von Gesetzen als strukturierte Möglichkeit, eine Überbelastung des Normenbestandes zu verhindern. Die Befristung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften hilft zu verhindern, dass Regelungen bestehen bleiben, deren Gegenstand sich durch gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen erübrigt hat oder bei denen die Praxis gezeigt hat, dass sich die Norm nicht bewährt hat. Hierdurch soll erreicht werden, dass bei normativen Regelungen vor Ablauf der Frist ihre Weitergeltung erneut als Ganzes hinterfragt wird.