Protocol of the Session on September 15, 2010

Weiteres Mittel für einen wirksamen Bürokratieabbau ist die Befristung von Gesetzen als strukturierte Möglichkeit, eine Überbelastung des Normenbestandes zu verhindern. Die Befristung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften hilft zu verhindern, dass Regelungen bestehen bleiben, deren Gegenstand sich durch gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen erübrigt hat oder bei denen die Praxis gezeigt hat, dass sich die Norm nicht bewährt hat. Hierdurch soll erreicht werden, dass bei normativen Regelungen vor Ablauf der Frist ihre Weitergeltung erneut als Ganzes hinterfragt wird.

Grundlage des Befristungskonzepts ist somit die Erwartung, dass durch dieses rechtstechnische Instrument eine effektive Erfolgs- und Wirksamkeitskontrolle gewährleistet wird. Die Wirksamkeitskontrolle dient dabei in erster Linie der Klärung der Frage, ob und wie weit die mit der Rechtsvorschrift intendierten Ziele erreicht werden oder Änderungsbedarf besteht. Die Befristung soll somit das verantwortliche Fachressort zwingen, sich rechtzeitig vor Ablauf der Frist insbesondere über Notwendigkeit, Vollzugseignung, Vollständigkeit, Zweckmäßigkeit und Kostenwirksamkeit der Vorschrift klar zu werden.

So die Theorie und nun die Praxis. Die besagt, dass nicht nur die Gesetze selbst auf den Prüfstand zu stellen sind, sondern auch die hier angesprochene Befristungspraxis als solche. Das Instrumentarium der Befristung von Gesetzen ist insoweit dem stetigen Rechtfertigungszwang ausgesetzt. Ob die hiermit angestrebten Zielsetzungen aber tatsächlich erreicht werden und ob diese den hiermit unverkennbar auch verbundenen gesetzgeberischen Aufwand rechtfertigen, wird sich in der zukünftigen Arbeit weiter darstellen; denn nur l’art pour l’art soll es ja nicht betrieben werden.

So ist es denn kein Zufall, dass die Befristungspraxis von Gesetzen sich bereits seit Längerem sowohl national als auch international in der politischen und wissenschaftlichen Diskussion befindet. Dieser kontinuierliche Meinungs- und Willensbildungsprozess wird von uns konstruktiv, aber auch durchaus kritisch begleitet. Ich verhehle dabei nicht, dass bei uns Überlegungen angestellt werden, den eingeschlagenen Weg der Befristung zu überdenken und eventuell zu revidieren.

(Zuruf der Abgeordneten Ries (SPD).)

Ob aus Sicht der Landesregierung die Befristungspraxis auf lange Sicht sogar wieder rückgängig ge

(Präsident Ley)

macht werden sollte, vermag ich heute nicht abschließend zu beurteilen. Ein zentraler Punkt der Überlegungen ist, ob es bei einer generellen und damit standardisierten Befristungspraxis praktisch aller Gesetze verbleiben sollte, was in puncto Stringenz und Folgerichtigkeit durchaus vorteilhaft ist, oder ob wir nicht dazu übergehen sollten, die Befristung von Gesetzen bereichsspezifisch und gezielt auf lediglich bestimmte Gesetze oder Gesetzgebungsbereiche zu beschränken. Dies würde die Möglichkeit eröffnen, sich in puncto nachträglicher Evaluation besser auf die insoweit evaluierungsgeeigneten und in diesem Sinne auch evaluierungsbedürftigen Fälle zu konzentrieren und hierdurch gleichzeitig auch die begrenzten Ressourcen sowohl im Parlament als auch in der Exekutive besser bündeln zu können.

Die Landesregierung will deshalb ihren Part zur Umsetzung der Befristungspraxis in Zukunft wie folgt gestalten. Erstens. Wir werden aus vorgenannten Gründen nicht mehr alle Gesetze für eine Befristung vorschlagen, sondern nur noch dort, wo sich eine Befristung der Sache nach auch wirklich anbietet. Zweitens. Ein Jahr vor Ablauf jeder Frist ist der weitere Bestand der Normen unter konsequenter Anwendung der Prüffragen zur Gesetzesfolgenabschätzung zu evaluieren. All dies entbindet uns aber nicht von der Notwendigkeit, die bereits eingeschlagene Befristungspraxis aufzugreifen und gesetzgeberisch fortzuführen, nicht zuletzt um das Auslaufen notwendiger Gesetze zu vermeiden.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält deshalb eine Verlängerung der Geltungsdauer von Gesetzen, die zum Ende dieses Jahres befristet sind. Die Verlängerung bezieht sich auf sachlich notwendige Gesetze, die für den Normenbestand des Landesrechts unerlässlich sind und sich in diesem Sinne auch bewährt haben. Bei zwei Gesetzen haben wir festgestellt, dass sie nicht mehr verlängert werden müssen, weil der Regelungstatbestand weggefallen ist.

Gesonderte Verlängerungen zusammen mit zusätzlich evaluierten inhaltlichen Änderungen erfolgen im Rahmen der Gesetzentwürfe zur Änderung des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes, zur Änderung des Feiertagsgesetzes und zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe, die Ihnen allesamt heute ebenfalls in Erster Lesung vorliegen. Einheitliches Verlängerungsdatum in der Gesetzgebungspraxis ist nunmehr der 31. Dezember 2020. Hierdurch wird dem Gesetzgeber ein ausreichender zeitlicher Spielraum zur Überwachung und Evaluierung seiner Rechtsordnung, aber auch zur Willensbildung über die Art und Weise der Fortführung seiner Befristungspraxis als solcher eröffnet.

Aus Anlass der notwendigen Verlängerungen werden zusätzlich die infrage stehenden Befristungen in die Schlussparagrafen der jeweiligen Gesetze über

führt. Diese Systematisierung erhöht die Transparenz der Befristungspraxis auch im Landesrecht. Überdies werden bei dieser Gelegenheit in den vorliegend aufgerufenen Gesetzen die Organisationsbezeichnungen der obersten Landesbehörden an die Neuordnung der Geschäftsbereiche vom 10. November 2009 angepasst.

Ich bitte den Landtag um Zustimmung in Erster Lesung und Überweisung an den zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/268 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig - mit den Stimmen aller Abgeordneten - angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen überwiesen ist.

Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Änderung des Feiertagsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (Drucksache 14/266)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Stephan Toscani das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Gesetz, das ich hier für die Landesregierung einbringen darf, ist ein Artikelgesetz. Es enthält die Änderung mehrerer ganz unterschiedlicher Rechtsvorschriften. Wie Herr Kollege Rauber eben schon angesprochen hat, geht es in diesem Gesetz auch um die Befristung einiger Rechtsregelungen. Es geht aber auch um inhaltliche, um materiellrechtliche Veränderungen. Ich will auf zwei Punkte zu sprechen kommen. Zum einen wollen wir mit diesem Gesetz eine Regelungslücke im Feiertagsgesetz schließen. Zum anderen geht es darum, auf das neue Personalausweisgesetz des Bundes zeitnah zu reagieren.

(Minister Rauber)

Aufgrund unseres saarländischen Feiertagsgesetzes müssen an besonders geschützten Feiertagen Spielhallen und ähnliche Betriebe geschlossen bleiben. Die zuständigen Behörden haben bislang aber keine Handhabe, bei Zuwiderhandlungen gegen dieses Betriebsverbot Bußgelder zu verhängen. Natürlich besteht aber ein Bedarf und wir wollen auch, dass diese Verstöße sanktioniert werden. Mit diesem Gesetz, das jetzt eingebracht wird, schließen wir diese Regelungslücke, die im Moment noch besteht. Insgesamt stärken wir damit den Sonn- und Feiertagsschutz in unserem Land.

Ich will auch noch kurz den zweiten Bereich vorstellen, nämlich das Personalausweisrecht. Wie Sie vielleicht wissen, hat die Föderalismusreform I auch dazu geführt, dass der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz bekommen hat für Fragen des Ausweisrechts. Der Bund hat jetzt von dieser Gesetzgebungsbefugnis auch Gebrauch gemacht und ein neues Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis erlassen. Dieses neue Gesetz des Bundes über Personalausweise tritt am 01. November dieses Jahres in Kraft. Gleichzeitig wird das bis dato geltende Bundesgesetz über Personalausweise zum 01. November aufgehoben.

Wir hatten zu dem bisher geltenden Bundesgesetz über Personalausweise ein saarländisches Ausführungsgesetz. Dieses Landesgesetz wird jetzt obsolet. Deshalb heben wir es mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf. Außerdem wird mit diesem Gesetzentwurf eine Rechtsverordnung zur Durchführung des Wehrpflichtgesetzes und des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes aufgehoben. Der Grund ist schlichtweg, dass die gesetzlichen Ermächtigungen zum Erlass dieser Rechtsverordnung weggefallen sind.

Das sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes, das ich Ihnen vorstellen durfte. Ich bitte um Überweisung an den zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/266 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/266 in Erster Lesung einstimmig - mit den Stimmen aller Abgeordne

ten - angenommen und an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen ist.

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes

(Drucksache 14/265)

Zur Begründung erteile ich erneut Herrn Minister Stephan Toscani das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist der 15. September. Vor genau vier Jahren, also am 15. September 2006, ist das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz dient der Transparenz. Es gibt den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes einen Anspruch auf Auskunft, auf Information gegenüber Landesbehörden und gegenüber kommunalen Behörden. Der vorliegende Gesetzentwurf, der jetzt eingebracht wird, dient dazu, die Geltungsdauer des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes zu verlängern.

Inhaltlich ist es unverändert, das hat auch einen guten Grund. Die Erfahrungen, die wir nach vier Jahren mit dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz gemacht haben, sind gut. Die Erfahrungen zeigen, fast drei Viertel der Anträge, die Bürgerinnen und Bürger gestellt haben, wurden positiv beschieden. Das heißt, in weit mehr als 70 Prozent der Fälle haben die Bürger Zugang zu den gewünschten Informationen erhalten. Nur in ganz wenigen Fällen ist die gewünschte Information abgelehnt worden. Gerade mal in zwei Fällen kam es innerhalb dieser vier Jahre zu einer Klage. Das heißt, Bürger haben gegen ablehnende Bescheide gerade mal in zwei Fällen in vier Jahren Klage erhoben. Insgesamt können wir also eine positive Bilanz ziehen. Das Informationsfreiheitsgesetz hat sich in der Praxis bewährt. Deshalb bringen wir es heute inhaltlich unverändert ein.

Unser Landesgesetz verweist im Wesentlichen auf das korrespondierende Gesetz des Bundes. Es gibt auch auf Bundesebene ein Informationsfreiheitsgesetz. Dieser Hinweis auf das Bundesrecht, dieser Gleichklang von unserem Informationsfreiheitsgesetz und dem entsprechenden Bundesgesetz stellt auch für die Zukunft sicher, dass für alle Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen - ob gegenüber Bundesbehörden oder Landesbehörden - gleiche Voraussetzungen bei uns im Saarland gelten. Dieser Gleichklang zwischen dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und unserem Landesgesetz hat noch einen weiteren Vorteil, denn im Bund gibt es natürlich weitaus mehr Anträge auf Auskunft. Das hat auch zur Folge, dass es dort mehr gerichtliche

(Minister Toscani)

Auseinandersetzungen um ablehnende Bescheide gibt.

Entsprechend gibt es dazu inzwischen nach einigen Jahren auch viele Urteile über das Bundesgesetz, es gibt also viel Rechtsprechung zum Bundesinformationsfreiheitsgesetz. Dadurch, dass unser saarländisches Gesetz dem Bundesgesetz inhaltlich entspricht, haben wir eine ziemlich gute, fundierte Rechtsprechung, die natürlich bei der Auslegung unseres Gesetzes, insbesondere wenn es um die gesetzlichen Ausnahme- und Ablehnungsgründe geht, hilft. Es gibt mittlerweile eine gesicherte, fundierte Rechtsprechung auf Bundesebene, die auch uns im Saarland zugute kommt.

Es erleichtert zum einen den saarländischen Behörden die Entscheidung über Anträge auf Informationszugang nach unserem Gesetz. Es hilft zum anderen nicht nur den Behörden, sondern es kommt auch den Information suchenden Bürgern im Saarland zugute, weil es insgesamt mehr Rechtssicherheit bringt. Das spricht ebenfalls dafür, dass wir unser Saarländisches Informationsfreiheitsgesetz weiterhin inhaltlich parallel zum Bundesgesetz gestalten. Das bedeutet für uns, dass es richtig ist, es inhaltlich unverändert zu lassen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten natürlich, wie bei jedem Gesetz, im Vorfeld eine externe Anhörung durchgeführt. Mehrere Institutionen hatten Gelegenheit zur Stellungnahme, unter anderem der Landkreistag, der Städte- und Gemeindetag, der Saarländische Rundfunk sowie die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Niemand, keine dieser Institutionen, hat Einwände gegen die inhaltlich unveränderte Verlängerung geltend gemacht. Das zeigt: Die Landesregierung ist mit der inhaltlich unveränderten Verlängerung auf dem richtigen Weg. Ich bitte um Zustimmung und Überweisung in den entsprechenden Ausschuss.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Frau Abgeordnete Isolde Ries für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPDFraktion macht schon seit Jahren darauf aufmerksam, dass die Befristung von Gesetzen überhaupt nichts mit Bürokratieabbau zu tun hat. Das betrifft vor allen Dingen die undifferenzierte Befristung von Gesetzen. Minister Rauber, heute Morgen hat sich gezeigt: Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung. Ich möchte trotzdem deutlich machen, wie aberwitzig diese Landesregierung seit Jahren arbei

tet. Seit zirka fünf Jahren werden alle Gesetze im saarländischen Landtag -

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Diese Landesregierung arbeitet nicht seit Jahren. Sie arbeitet seit einem Jahr. Kleine Korrektur. - Sprechen.)

Es ist schön, dass Sie das bestätigen, Herr Abgeordneter Ulrich. - Seit Jahren werden hier Gesetze befristet, das heißt, ein Mitarbeiter in der Landesverwaltung muss über das Auslaufen der Befristung wachen. Er muss es dann dem Ministerrat vorlegen, der sich damit beschäftigt. Der Ministerrat gibt das Gesetz weiter an das Präsidium. Wir haben uns mit etlichen Gesetzen nur deswegen beschäftigt, weil die Verlängerung ansteht. Das Parlament beschäftigt sich heute in Erster Lesung damit. Die Ausschüsse beschäftigen sich damit und danach das Parlament in Zweiter Lesung. Was das mit Bürokratieabbau zu tun hat, Herr Minister Rauber, ist mir schleierhaft.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen. - Spre- chen.)

Nun sagen Sie, wir haben erkannt, dass es nicht so ganz effizient ist, wir wollen jetzt nach bestimmten Kriterien vorgehen. Sie sagen, dieses Informationsfreiheitsgesetz soll 2020 auslaufen, genau wie es 2010 auslaufen soll. Ein Gesetz, das demokratische Rechte von Bürgern im Saarland sichert, soll auslaufen! Man stelle sich so etwas vor! Das ist schon befremdlich. Deshalb müssen Sie noch einiges lernen.

(Sprechen.)