Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung Drucksache 19/2308 dem Sozialausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, das ist einstimmig so beschlossen.
Die parlamentarischen Geschäftsführungen haben vereinbart, dass wir noch den Tagesordnungspunkt 60 behandeln:
Tätigkeitsbericht der Geldwäscheaufsicht beim Finanzministerium für den Zeitraum 09/2017 bis 03/2020
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Schönste an der Rede ist, dass ich einmal kurz meine Maske absetzen darf.
Schätzungen zufolge beträgt das Geldwäschevolumen in Deutschland bis zu 100 Milliarden € im Jahr. Das entspricht ungefähr dem Achtfachen des kompletten schleswig-holsteinischen Landeshaushaltes. Diese Dimension zeigt, mit was für einer gigantischen Herausforderung wir es zu tun haben, und es zeigt, dass wir nur gemeinsam mit Ländern, Bund, aber auch auf internationaler Ebene erreichen können, effektiv gegen die Geldwäsche vorzugehen.
In Schleswig-Holstein haben wir die Arbeit in diesem Bereich in den letzten Jahren deutlich intensiviert. Wie der Bericht zeigt, haben wir erstens das Personal in der Geldwäscheaufsicht für den Nichtfinanzsektor in zwei Schritten aufgestockt, nachdem 2017 die Zuständigkeit auf das Finanzministerium übergegangen ist. Wir haben zweitens die Vor-OrtKontrollen bei den Unternehmen deutlich ausgeweitet und drittens eine hohe Anzahl schriftlicher Prüfungen von Unternehmen durchgeführt.
Mit diesen Maßnahmen erfüllt die Geldwäscheaufsicht ihre Aufgabe zur Überwachung der Einhaltung des 2017 novellierten Geldwäschegesetzes. Darin sind Auflagen verankert, die insbesondere Unternehmen aus bargeldintensiven Bereichen verpflichten, bestimmte Maßnahmen zu treffen, um der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzubeugen. Dazu zählen beispielsweise die Bestellung einer oder eines Geldwäschebeauftragten, die transparente Dokumentation von Geschäftsbeziehungen, Schulungen und Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Neben der Kontrolle zur Einhaltung dieser Maßnahmen besteht die zweite und ebenso wichtige Aufgabe der Geldwäscheaufsicht darin, Unternehmen über Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufzuklären, welche rechtlichen Vorgaben es bei der Geldwäschebekämpfung gibt, welche Pflichten für Unternehmungen und wie und wann Verdachtsmeldungen notwendig sind. Diese und weitere Fragen werden durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenfalls im Rahmen der Vor-Ort-Termine beantwortet. Darüber hinaus haben unsere Referentinnen und Referenten zu Aufklärungszwecken an Informationsveranstaltungen mitgewirkt und viele wichtige Informationen auf der Internetseite der Landesregierung zusammengestellt.
Im Mittelpunkt der Aufklärungsarbeit steht die Kooperation mit den Unternehmen; denn nur im Schulterschluss kann es gelingen, Kriminellen die Geschäfte mit illegal erworbenem Geld so schwer wie möglich zu machen.
Der Bericht liefert eine Reihe von Beispielen aus der Praxis, wo aus Sicht der Aufsichtsbehörde Veranlassung bestand, das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz - insbesondere die Verdachtsmeldepflicht - zu prüfen. Das führt uns noch einmal anschaulich vor Augen, dass Geldwäsche nicht etwa irgendetwas irgendwo ist, was in weiter Ferne passiert, sondern ganz konkret hier in Deutschland und auch hier in Schleswig-Holstein.
Im Berichtszeitraum September 2017 bis März 2020 lag der Schwerpunkt der Prüfungen durch die Geldwäscheaufsicht insbesondere auf Unternehmungen der Schmuck- und Edelmetallbranche und auf Immobilienmaklerinnen und Immobilienmaklern. Im kommenden Berichtszeitraum wird die Geldwäscheaufsicht ihren Fokus auf den Kfz- und Bootshandel legen, da auch diese Branchen ein erhöhtes Risiko für Missbrauch durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen.
Meine Damen und Herren, im Land haben wir uns inzwischen deutlich besser aufgestellt. Deutlichen Verbesserungsbedarf gibt es aber bei der Zusammenarbeit mit der Financial Intelligence Unit des Bundes, FIU genannt. Denn von den Ländern übermittelte Verdachtsmeldungen müssen zügig bearbeitet werden, und die Ergebnisse müssen dann an die Länder kommuniziert werden. Hier ist Geschwindigkeit gefragt, hier ist noch viel zu tun. Deshalb appelliere ich erneut an den Bundesfinanzminister, Ausstattung und Abläufe seiner Behörde weiter zu verbessern. Nur so können wir erfolgreich gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen.
Wenn wir uns über die Finanzierung unseres Staates unterhalten, muss es auch immer darum gehen, auf der einen Seite Steuerschlupflöcher zu schließen, aber auf der anderen Seite vor allem auch das Geld reinzuholen, was nach Recht und Gesetz dem Staat zusteht. Geldwäsche muss bekämpft werden. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Jeder, der mithelfen kann, muss dieses auch tun. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, vereinzelt SPD und Beifall Doris Fürs- tin von Sayn-Wittgenstein [fraktionslos])
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geldwäsche - alle kennen den Begriff. Aber worum geht es eigentlich? Das Geldwäschegesetz versteht darunter das Einschleusen von illegal erwirtschafteten Vermögensgegenständen in den legalen Wirtschaftskreislauf mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern. Doch was bedeutet das? Ziel ist es, dass die tatsächliche Herkunft von illegal erworbenem Geld, zum Beispiel aus Drogenhandel, illegaler
Prostitution oder Erpressung, nicht bekannt wird. Die Herkunft des Geldes soll also unkenntlich gemacht werden, um das Geld anschließend in unseren legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Organisierte Kriminalität und auch Terrorismus nutzen die Geldwäsche, um sich zu finanzieren.
Berühmt wurde die Geldwäsche durch Al Capone, der in den 20er- und 30er-Jahren des letzten Jahrhunderts in den USA sein illegal erworbenes Geld mithilfe von Waschsalons in den legalen Geldkreislauf überführte, um damit Immobilien und Unternehmensanteile zu erwerben. Daher der Begriff der Geldwäsche.
Wer nun glaubt, Geldwäsche wird nur von weltweit agierenden Banden betrieben, den muss ich leider enttäuschen. Geldwäsche wird auch mitten in unserer Gesellschaft betrieben. Erpressung, insbesondere von mittelständischen Unternehmen, nachdem zum Beispiel Daten abgegriffen wurden, sind leider auch hier an der Tagesordnung. Die gezahlten Gelder werden oftmals ins Ausland transferiert und dort über verschiedene Konten so verschleiert, dass nicht mehr erkennbar ist, wo sie herkommen.
Da Deutschland als Hochpreisland für Geldwäsche attraktiv ist, wird oft auch illegales Geld aus dem Ausland bei uns „sauber“ gewaschen. Wenn zum Beispiel durch diese Banden ein Restaurant mit wenigen Besuchern betrieben wird, das eigentlich schlecht läuft und plötzlich Gewinne erwirtschaftet, wenn Beratungen verkauft werden, die gar nicht stattgefunden haben, oder wenn Wertgegenstände vielfach überteuert verkauft werden, wird versucht, das schmutzige Geld in den normalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf einzuspeisen.
Das beste Mittel gegen Geldwäsche ist eine genaue Prüfung der Geschäftspartner. Es ist also naheliegend, dass die Personenidentifizierung eines der wesentlichen Merkmale der Geldwäschebekämpfung ist. Ferner bedient man sich bestimmter Schwellenwerte, deren Überschreitung mit einer sofortigen Meldepflicht bei der Aufsicht verbunden ist.
So sind beispielsweise Immobilienmakler bei Mietund Pachtverträgen bei einer monatlichen Nettomiete oder Pacht jenseits der Grenze von 10.000 € zur Beachtung der Kundensorgfaltspflichten angehalten. Beim An- und Verkauf von Edelmetall gilt dies bereits ab einer Grenze von 2.000 €. Banken schauen bei Bargeldeinzahlungen von mehr als 9.999,99 € genauer hin.
ist. Sie dient vielmehr dem Selbstschutz, dem Schutz davor, Opfer von kriminellen Machenschaften zu werden, und dem Schutz vor finanziellen Parallelwelten. Genau darum halte ich diese Verpflichtung für absolut notwendig. Genauso halte ich es für richtig, dass das Finanzministerium und die zuständigen Kammern verstärkt auf Aufklärung und Information setzen, um für das Thema Geldwäsche zu sensibilisieren.
Wenn Sie ihr Haus oder Ihr Auto verkaufen wollen und die Geldübergabe in bar - wie man das manchmal im TV sieht - unter einer Autobahnbrücke erfolgt oder wenn der Käufer das Geld von verschiedenen Konten aus dem Ausland bezahlen möchte, dann sollte man schon misstrauisch werden und gegebenenfalls Behörden einschalten.
Bei Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Banken oder Maklern ist diese Sensibilität da, weil sie direkt der Aufsicht unterliegen. Mein Eindruck ist aber, dass das Thema bei vielen Unternehmen nicht so präsent ist, wie es vielleicht sein müsste. Daher beschreibt der Bericht als ein Ziel der Aufsicht, einen höheren Bekanntheitsgrad des Geldwäschegesetzes zu erreichen. Bei der Vermittlung seiner Inhalte und Notwendigkeiten setzt die Aufsicht nicht nur auf Publikationen, sondern vor allem ganz klar auf Vor-Ort-Kontrollen. Dieses Vorgehen ist sinnvoll und absolut notwendig.
Seit Anfang dieses Jahres sind im Finanzministerium vier Vollzeitäquivalente in diesem Bereich tätig. Wir sollten allerdings genau prüfen, ob das ausreichend ist - insbesondere, weil die Geldwäsche immer stärker digital und international erfolgt. So werden zum Beispiel immer mehr Kryptowährungen eingesetzt.
Meines Erachtens fristet das Thema Geldwäsche immer noch ein zu großes Schattendasein. Wir dürfen nicht vergessen, dass vor allem Terror und organisierte Kriminalität, die eine ernsthafte Bedrohung darstellen, von der Geldwäsche leben. Daher bitte ich das Plenum, diesen Bericht für weitere intensive Beratungen in den Finanzausschuss zu überweisen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ist es Ihnen vielleicht auch schon einmal so gegangen? Bei einem Restaurantbesuch finden Sie ein qualitativ hochwertig bestücktes Büfett vor, im Lokal sehen Sie viele leere Stühle und Tische und viel Personal, Ihre Rechnung ist trotzdem unangemessen niedrig. Kennen Sie so ein Restaurant? Es könnte sein, dass dort Geld gewaschen wird, denn dies ist eine der gängigen Methoden. Wie man Geldwäsche definiert, hat der Kollege Plambeck schon perfekt zitiert. Genau das steht auch in meinem Manuskript.
Um Geldwäsche zu verhindern, haben sich Bund und Länder im Juni 2017 auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, mit dem die europäische Geldwäscherichtlinie umgesetzt werden soll. Damit will der Gesetzgeber auch verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. In Deutschland werden jährlich Milliarden an Schwarzgeld gewaschen, denn Bargeld hinterlässt nun einmal keine Spuren. Zu einem Gesamtkonzept im Kampf gegen Geldwäsche, Kriminalität und Terrorismus gehören deshalb auch Regelungen zur Kontrolle des Bargeldverkehrs.
Zur Verhinderung der Geldwäsche müssen Unternehmen in bestimmten Branchen deshalb Informationen über die Identität ihrer Vertragspartner einholen. Sie müssen ihre Geschäftsbeziehung auf Auffälligkeiten überwachen und interne Sicherungsmaßnahmen treffen, um Anhaltspunkte für Geldwäsche zu erkennen. Das kontrolliert nun die Geldwäscheaufsicht im Finanzministerium, die dafür seit 2017 zuständig ist.
Ein neues Thema ist Geldwäsche eigentlich nicht. Als Steuerprüferin musste ich mich schon vor 20 Jahren mit dem Thema auseinandersetzen und melden, wenn ich merkwürdige Geschäftsvorfälle sah. Aber gut, dass jetzt auch noch andere hingucken.
Das Personal für die Geldwäscheaufsicht wurde im Finanzministerium verdoppelt. Nach sieben VorOrt-Prüfungen in 2018 konnte die Zahl in 2019 auf 69 erhöht werden. Auch die Zahl der schriftlichen Prüfungen hat sich deutlich erhöht. Das ist gut. Es darf nämlich nicht sein, dass mit Betrug Kasse gemacht wird. Alle, die ihre Betriebe ehrlich führen und korrekt abrechnen, haben Nachteile gegenüber jenen, die die Umsätze entweder kleinrechnen, um Steuern zu sparen, oder Umsätze künstlich hochrechnen, um Geld zu waschen. Jedes Jahr entgehen dem Staat, also uns Bürgerinnen und Bürgern, da
Entschuldigung, wenn ich es immer wieder sage: Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein. - Wir müssen sehr streng dagegenhalten.
Liebe Frau Finanzministerin Heinold, ein paar Angaben fehlen mir in Ihrem Bericht doch noch. Wie viele Betriebe in Schleswig-Holstein fallen denn überhaupt unter die Regelung des Geldwäschegesetzes? Nur wenn ich die Anzahl kenne, kann ich beurteilen, ob die Arbeit der Behörde effektiv ist. Ich habe die Zahl in dem Bericht nicht gefunden.
In der statistischen Übersicht über die Prüfung Entschuldigung, da kommt jetzt meine Betriebsprüfungserfahrung durch - fehlt das Ergebnis. Wie viele Prüfungen erfolgten ohne Beanstandungen? Diese Zahl ist mindestens genauso wichtig wie die Zahl der Verstöße. Wenn Verstöße festgestellt wurden: Wie viele wurden mit Sanktionen belegt?
Für das Jahr 2019 liefert zumindest die Internetseite des Ministeriums Hinweise: Ganze sieben Maßnahmen hat die Geldwäschestelle veranlasst. - Na gut.
Die absoluten Zahlen - das wird daraus deutlich helfen nur bedingt, wenn die Bezugsgrößen fehlen. Die Quoten rechne ich mir zur Not noch allein aus mithilfe des Taschenrechners und Herrn Dr. Dolgners.
Positiv finde ich den risikoorientierten Prüfungsansatz und die Schwerpunktsetzung, aber weniger zielführend ist, diese in einer öffentlichen Landtagsdrucksache anzukündigen.
Wenig sagt der Bericht zu den ministeriellen Aufgaben. So vermisse ich Ausführungen zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden, etwa mit der Steuer- und der Zollverwaltung, aber auch mit der Staatsanwaltschaft. Wie sind denn die Erfahrungen mit der FIU? Ein Verweis auf einen NDR-Fernsehbeitrag ist hilfreich, aber allein nicht ausreichend. Da brauchen wir noch etwas mehr Butter bei die Fische.
Frau Ministerin, ich habe mich auch über die Formulierung im Teil „H“ geärgert, das ist der Teil „Ausblick“. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich:
„Die Anstrengungen müssen deshalb darauf gerichtet sein, bestehende Schlupflöcher, die Geldwäsche ermöglichen, zu schließen. Dies erfordert … gesetzgeberische Maßnahmen