„Die Anstrengungen müssen deshalb darauf gerichtet sein, bestehende Schlupflöcher, die Geldwäsche ermöglichen, zu schließen. Dies erfordert … gesetzgeberische Maßnahmen
und wird in der Umsetzung auch die mit dem Vollzug des Geldwäschegesetzes betrauten Behörden vor … Herausforderungen stellen.“
Frau Ministerin, da frage ich mich dann doch: Welche Schlupflöcher sind es denn? Welche gesetzgeberischen Maßnahmen braucht es nach Auffassung Ihres Hauses? Und vor welchen Herausforderungen beim Gesetzesvollzug stehen wir? Wenn wir das nämlich nicht wissen, können wir es nicht ändern.
Hinweise bekommen wir dann hoffentlich im Finanzausschuss, denn ich kann Ihnen versichern: Zumindest die SPD-Fraktion hat kein Problem damit, gesetzgeberisch tätig zu werden, wenn es denn nötig ist. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Jede Form der organisierten Kriminalität ist auf Geldwäsche angewiesen, und zwar wirklich jede. Es gibt kein wirklich funktionierendes System der organisierten Kriminalität, ohne dass man aus illegalem Geld irgendwie legales Geld machen muss. Und wir in Deutschland sind als Land mit einer sehr starken Wirtschaft und einem sehr regen Bargeldverkehr deswegen ein beliebter Standort für Geldwäsche und Terrorfinanzierung.
Das größte Problem ist dabei unbenommen die Finanzbranche. Auch die FinCEN-Files, die Ende September 2020 veröffentlicht wurden und leider nur sehr wenig Aufmerksamkeit erhalten haben, haben gezeigt, wie auch deutsche Großbanken zum Helfer organisierter Kriminalität werden. Hier muss die Kontrolle besser werden, aber hier muss auch der Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern deutlich besser werden.
Der Fall Wirecard hat beispielhaft gezeigt, wie die BaFin sich gegen Journalistinnen und Journalisten gewendet hat, statt ihren Job zu machen. Das bleibt bis heute ein Skandal.
Auch Mitverantwortliche müssen in den Fokus geraten. Damit sind neben den Banken mit Sicherheit auch Prüfungsgesellschaften gemeint. Wir müssen also in der Finanzbranche einiges auf Bundesebene
und bundesweit tun. Auf der anderen Seite können wir natürlich feststellen, dass in Schleswig-Holstein die Finanzbranche doch sehr übersichtlich ist.
Allerdings haben auch wir hier unsere Risikobereiche wie zum Beispiel den Bootshandel oder den Klassiker, den es in allen Bundesländern gibt, nämlich die Immobilienwirtschaft. Auch hier wäre eine Ausweitung der Anzeigepflichten für den Fall, dass einem einmal etwas komisch vorkommt, mit Sicherheit sinnvoll.
Geldwäsche ist in Deutschland ein wachsendes Problem. Allein in den letzten zehn Jahren haben sich die polizeilichen Fälle verdoppelt. Der Bericht macht oft deutlich, dass diese Vor-Ort-Besuche so wahnsinnig wichtig sind. Geldwäsche im digitalen Raum ist ein unfassbar schwierig zu kontrollierender Bereich. Es ist aber ein ganz großer lukrativer Bereich. Denken wir gerade an Bitcoin. Große illegale Geschäfte laufen online nun einmal über Bitcoin. Da hilft auch dieser ganze - ein bisschen romantisierte - Online-Aktivismus rund um Bitcoin so finde ich - nicht weiter. Das ist meiner Auffassung nach auch gar nicht so sehr die innovative Währung, als die sie gern verkauft wird.
Ich will Bitcoin nicht als irgendeine Währung verschreien, die nur dazu da wäre, um illegale Geschäfte zu machen. Das ist mit Sicherheit nicht der Fall. Aber sie wird gern dafür genutzt. Mit der Realität müssen wir uns auseinandersetzen. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass Bitcoin ein erneutes Währungssystem ist, dessen Wertschöpfung letztendlich nur aus Energieverbrauch besteht. Auch das ist nicht besonders innovativ. Wir müssen digitale Geldwäsche insbesondere über Bitcoin und andere Kryptowährungen stärker in den Blick nehmen.
Wer Menschenhandel, Drogenhandel, Waffenhandel, Erpressung, Betrug und so weiter wirksam bekämpfen will, der braucht eine wirksame Strategie gegen Geldwäsche. Dort gibt es viele Konzepte und viele Diskussionen. Die Diskussionen sind nicht ganz neu. Ich freue mich sehr, diese Diskussionen auch im Finanzausschuss weiterzuführen. Dieses Thema ist nicht immer das beliebteste, aber es ist eines der wichtigsten, um all diesen Kriminalitätsfeldern entgegenzuwirken. - Vielen Dank.
Die FDP-Abgeordnete Annabell Krämer hat sich dazu entschlossen, ihre vollständig ausgearbeitete Rede zu Protokoll zu geben.
Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 19/2350, an den Finanzausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, das ist einstimmig der Fall.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weise darauf hin, dass wir morgen unsere Tagung um 10 Uhr fortsetzen und ohne Mittagspause tagen werden. Bis dahin unterbreche ich die Tagung und wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Bleiben Sie gesund!
Tätigkeitsbericht der Geldwäscheaufsicht beim Finanzministerium für den Zeitraum 09/2017 bis 03/2020
Herr Präsident! Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind kriminelle Akte, die auch bei uns in Schleswig-Holstein stattfinden. Aufgrund seiner Stabilität und wirtschaftlichen Stärke wird Deutschland als idealer Dreh- und Angelpunkt für die international organisierte Kriminalität angesehen, um sogenannte inkriminierte Vermögenswerte zu platzieren. Das ist ein durchaus erschreckender Befund, der vielfach unbekannt sein mag, weil die Handlungen - anders, als dies bei der Gewaltkriminalität der Fall ist - im Verborgenen stattfinden.
Für unsere Sicherheitsbehörden bedeutet dies einen hohen Aufwand zur Ahndung und Verfolgung dieser Straftaten. Deshalb ist es bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umso wichtiger, der Prävention einen hohen Stellenwert beizumessen. Als wichtiger Präventionsbaustein verpflichtet das Geldwäschegesetz privatrechtliche Unternehmen dazu, bei der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mitzuwirken.
Die für den Finanzsektor wichtigste Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein ist das Finanzministerium. Seitdem das Finanzministerium die Aufgabe im Jahr 2017 übernommen hat, ist es als Aufsichtsbehörde für die Einhaltung der Rechtsvorgaben zur Geldwäschebekämpfung zuständig. Durch verstärkte Kontrollen und Aufklärungsarbeit muss es das Ziel sein zu verhindern, dass Banken und andere privatrechtliche Akteure für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Wichtig ist es hier, darauf hinzuweisen, dass nach § 43 Absatz 1 GwG in vielen Fällen die Verpflichtung zur Abgabe einer Verdachtsmeldung gegenüber der beim Zoll angesiedelten Anti-Geldwäsche-Einheit des Bundes - der FIU - besteht.
Zur Veranschaulichung: Bei der FIU wurden beispielsweise mehr als 2.000 Verdachtsmeldungen in Zusammenhang mit der inzwischen insolventen Wirecard AG verzeichnet. Der Bundesrechnungshof attestiert der Anti-Geldwäsche-Einheit des Bundes allerdings „erheblichen Verbesserungsbedarf“. Immer wieder würden Meldungen von der FIU nicht
Die internationale Arbeitsgruppe für finanzielle Maßnahmen gegen Geldwäsche, kurz FATF, hat für dieses Jahr eine sogenannte Deutschlandprüfung angekündigt. Unsere Landesbehörde wird ihren Teil dazu beitragen und notwendige Zuarbeiten für diese Prüfung leisten. Vom Prüfungsergebnis wird abhängig sein, ob Deutschland als Staat eingestuft wird, der seine Verpflichtung zur Geldwäscheverfolgung ernstnimmt.
Seit 2018 wurden die Vor-Ort-Kontrollen sukzessive ausgedehnt. Durch Erstellung eines Risikoprofils von Unternehmen lassen sich diese Kontrollen gezielt durchführen. Der vorliegende Präventionsbericht der Landesregierung führt Beispiele für Verstöße gegen das Geldwäschegesetz in SchleswigHolstein an. Solche Verstöße geschehen in der Praxis etwa durch nicht zuordenbare Immobilienerwerbe oder durch Stückelung von Geldbeträgen, um unter der meldepflichtigen Grenze von 10.000 € zu bleiben.
Geldwäsche wird zu Recht streng geahndet. Es ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar von bis zu zehn Jahren möglich. 69 Vor-Ort-Kontrollen allein im letzten Jahr haben verschiedene Verstöße ans Licht gebracht. Viele Verstöße ließen sich vermutlich verhindern, wenn die Verpflichtung zur Mitwirkung an der Verhinderung von Geldwäsche noch bekannter und nachdrücklicher verlautbart würde. Aus diesem Grund ist die Aufklärungsarbeit der Behörde ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit. Ich danke der Finanzministerin und ihren Mitarbeitern für die Erstellung dieses wichtigen Berichts.