Es gibt aber noch einen ganz anderen interessanten Aspekt: Corona hat uns gezeigt, was tatsächlich möglich ist. Sie werden sich vorstellen können, dass wir von der AfD nicht ohne eine gewisse Verwunderung und mit Erstaunen feststellen mussten, dass Grenzkontrollen wirken. Grenzkontrollen sagen uns nämlich, wer in unser Land kommt und ob er dazu berechtigt ist oder nicht. Grenzkontrollen verhindern unerlaubte Einreisen, und sie dienen auch der Bekämpfung der Kriminalität. So wurden während der gegenwärtigen Grenzschließung 1.696 Straftaten aufgeklärt. Es gab 1.324 Fahndungstreffer, und circa 105.000 Personen wurde die Einreise nach Deutschland verwehrt. Das ist ein großartiger Erfolg. Was im Jahr 2015 nicht geschafft wurde und angeblich auch nicht möglich ist, haben nicht nur Gipfeltreffen geschafft, sondern jetzt auch das Coronavirus. Grenzkontrollen sind möglich. Es sind keine Grenzschließungen, sondern ich rede von Grenzkontrollen. Sie sind vernünftig, und sie wirken auch. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Jahr feiern wir das deutsch-dänische Freundschaftsjahr. Darauf haben wir uns alle gefreut. 2020 sollte uns in zahlreichen grenzüberschreitenden Projekten, Begegnungen und Festaktivitäten als Nachbarn und Grenzregion noch enger zusammenbringen. Stattdessen erleben wir weltweite Reisebeschränkungen, die Abschottung einzelner Bundesländer untereinander und eben leider auch die Schließung der Grenze zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark. Dies ist ein schwerer Einschnitt, gerade und insbesondere für uns als SSW sowie für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ihren Alltag auf beiden Seiten dieser Grenze leben.
Den vorliegenden Antrag begrüßen wir daher insgesamt, allerdings möchte ich auf zwei Punkte näher eingehen: zum einen auf den deutsch-dänischen
Zu letzteren: Ja, der grenzüberschreitende Reiseverkehr - auch innerhalb der deutschen Bundesländer hat zur Verbreitung des Virus beigetragen, keine Frage. Grenzschließungen und Quarantänebestimmungen waren daher zunächst angemessene und auch geeignete Maßnahmen. Noch viel gravierender wirkt sich doch aber beispielsweise der internationale Flugverkehr aus. Wir möchten hier keine Schuldzuweisungen vornehmen, aber die ganz strengen Quarantänemaßnahmen machen aus unserer Sicht zwar gegebenenfalls für den Flugverkehr Sinn, aber doch nicht für unsere deutsch-dänische Grenzregion,
in der die Infektionszahlen wirklich sehr niedrig sind. Hier sollten also eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Lockerung der Verordnung vorgenommen werden können.
Nun zum deutsch-dänischen Grenzverkehr und den Reisebestimmungen: Selbstverständlich war die beiderseitige Schließung der Grenze Mitte März für uns hart, aber insgesamt nachvollziehbar und akzeptabel, trotz der großen negativen menschlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Folgen. Aber wir haben auch von vornherein deutlich gemacht, dass diese Maßnahme das Alltagsleben in der Grenzregion hochsensibel treffen wird und nicht länger als absolut notwendig aufrechterhalten werden darf.
In den letzten Tagen kam ja nun ordentlich Bewegung in diese Diskussion. Wir begrüßen es sehr, dass Ministerpräsident Günther unsere Forderung nach Grenzlockerungen inzwischen aufgenommen und sich mit Bundesinnenminister Seehofer auch auf eine schrittweise Öffnung der deutschen Grenze zu Dänemark ab Mitte Mai verständigt hat. Gleichzeitig erreichten uns aus Dänemark zuletzt ja leider eher zurückhaltende Meldungen. Jetzt muss die Devise aber lauten, dranzubleiben und den direkten Dialog mit der dänischen Seite zu suchen. Mit wechselseitigen, unabgestimmten Statements über die Presse ist doch niemandem geholfen, erst recht nicht den betroffenen Menschen.
Stattdessen braucht es eine enge Abstimmung und Koordinierung sowohl zwischen Deutschland und Dänemark als auch zwischen Schleswig-Holstein und den anderen Bundesländern.
Wie gesagt, alle haben Verständnis für die Maßnahmen, die uns allen zum Schutze dienen. Auch uns geht es ja nicht darum, die Grenzen sofort für alle auf einmal wieder zu öffnen. Aber wir plädieren ausdrücklich dafür, dass die Grenze insbesondere für die Bewohnerinnen und Bewohner des Grenzlandes und für Familien mit Angehörigen auf beiden Seiten der deutsch-dänischen Grenze, geöffnet wird.
Klar ist: Sobald über Lockerungsmaßnahmen diskutiert wird, muss im Gegenzug die Selbstverantwortung höher sein. Ist dies gegeben? - Wir sehen, dass sich die Maßnahmen sowohl nördlich als auch südlich der Grenze sehr ähneln. Gerade in der Grenzregion sind die Infektionszahlen sehr niedrig. Die Menschen handeln also vorbildlich und verantwortungsvoll. Daher sagen wir: Ja, eine solche vorsichtige Grenzöffnung wäre gerechtfertigt und kontrollierbar. Die Vorsorgemaßnahmen sowohl in Dänemark als auch in Deutschland wären nicht gefährdet.
Zu Christopher Vogt, der mir ein bisschen mehr zutraut als Lars Harms: Ich habe Mette Frederiksen gerade eben geschrieben. Ich glaube, wir sollten gemeinsam dafür Sorge tragen. Ich bitte in die Richtung unseres Ministerpräsidenten, dass er noch einmal das Gespräch sucht. Uns erreichen jeden Tag unendlich viele E-Mails von Menschen auf beiden Seiten der Grenze, die sich nicht besuchen können, von Familien, die auseinandergerissen worden sind. Wenn wir 2020 schon nicht als Freundschaftsjahr feiern können, dann sollten wir doch gefälligst dafür Sorge tragen, dass die Staatsoberhäupter zusammenkommen und sagen: Wir öffnen die Grenzen, damit wir einen Grenzverkehr haben und zumindest ein bisschen feiern dürfen, weil wir uns gemeinsam alle angestrengt haben.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich aufgerufen gefühlt, noch einmal zum Thema Kontrollen im Hamburger Randgebiet zu sprechen. Ich möchte um Verständnis für die Polizei werben. Ich kann Ihnen kurz erklären, wie ich darauf komme. Ich habe mich mit einer jungen Bäderdienstbeamtin
in Scharbeutz unterhalten, kurz nachdem in der Presse berichtet wurde. Ich fragte: Woher kommst du? - Sie sagte: Ich komme aus dem Hamburger Rand. - Selbstverständlich fragte ich nach ihrem Eindruck: Was war da los im Hamburger Randgebiet? - Sie sagte: Herr Hansen, wir mussten etwas tun. Die sind dort in Rudeln aufgetreten, und wir wussten noch gar nicht, wie die Umsetzung der neuen Landesverordnung mit dem neuen Bußgeldkatalog läuft. Deswegen mussten wir in der Anfangsphase die Kontrollen verschärfen.
Ich fragte: Wie ist das denn hier an der Ostseeküste? - Sie sagte: Ein Unterschied wie Tag und Nacht. Hier sind die Menschen gelassen. Sie sind nicht aggressiv gegenüber der Polizei. Man kommt ins Gespräch.
Insofern wird sich dort eine ganz andere Situation dargestellt haben, und für diese Situation möchte ich werben. Nehmen wir den Charakterzug aus Ostholstein mit: Bleiben wir besonnen und gelassen, auch in der Bewertung der Situation in der Anfangsphase. - Vielen Dank.
Die sehr geehrte Präsidentin hat keine weiteren Wortmeldungen gesehen. - Somit erteile ich der Ministerin für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus hat das Land Schleswig-Holstein, die Bundesrepublik Deutschland und die gesamte Welt vor riesengroße Herausforderungen gestellt, und das Virus wird uns noch weiter beschäftigen. Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, wurde kurzfristig eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen. Uns ist bewusst, dass wir damit hart in das Leben der Menschen eingegriffen haben. Das hat niemand im Kabinett gern gemacht, aber das konsequente Handeln war notwendig, um einen exponentiellen Anstieg der Infektionen wirksam zu bremsen.
Natürlich überprüfen wir fortlaufend alle getroffenen Maßnahmen. Wo erforderlich, wird nachgesteuert, wie es auch bereits mehrfach hinsichtlich der Bekämpfungsverordnung geschehen ist. Das gebietet auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Schließlich muss die Beschränkung der Freiheiten in einem angemessenen Verhältnis zu unseren Zielen stehen: erstens dem Infektionsschutz und zweitens dem Schutz des Gesundheitssystems vor einer Überlastung. Dazu gehört natürlich auch, dass die Maßnahmen nicht länger aufrechterhalten bleiben als zwingend notwendig. Daher heben wir die Reisebeschränkungen nach Schleswig-Holstein zum 18. Mai 2020 auf.
Natürlich behalten wir dabei das Infektionsgeschehen im Blick. Falls die Infektionszahlen wieder hochschnellen, werden wir reagieren. Um die Erfolge unserer vielen Maßnahmen nicht zu gefährden, haben wir am 9. April 2020 die Musterquarantäneverordnung des Bundesinnenministeriums für Schleswig-Holstein übernommen. Hierdurch stellen wir sicher, dass durch Einreisen aus dem Ausland keine zusätzlichen Impulse für das Infektionsgeschehen geschaffen werden und neue Infektionsherde entstehen. Ob die Regelungen weiterhin aufrechterhalten werden müssen, werden wir nun immer wieder neu bewerten. Wir wollen diese Verordnung nur so lange aufrechterhalten, wie es die Infektionsdynamik in den anderen Staaten erfordert. Mit den anderen Bundesländern, aber auch mit dem Bund bleiben wir hierzu in engem Austausch, denn uns ist es wichtig, möglichst im Gleichklang die Regelungen aufzuheben.
Sehr geehrte Damen und Herren, wer hätte gedacht, dass wir 100 Jahre nach der Volksabstimmung über den Grenzverlauf zwischen Deutschland und Dänemark wieder Grenzkontrollen einführen? - Ich selbst hätte das nicht erwartet. Ich sage auch ganz deutlich, dass ich möglichst bald wieder offene Grenzen sehen möchte. Dabei spreche ich im Namen der ganzen Landesregierung; denn das Markenzeichen der Europäischen Union und das Herzstück unserer deutsch-dänischen Grenzregion ist der lebendige grenzüberschreitende Austausch.
In der Telefonschalte mit den CDU- und CSU-Innenministern am Mittwoch waren wir uns auch alle einig: Eine Öffnung der Grenzen im Gleichschritt mit den Lockerungen in anderen Bereichen ist möglich. Zur konkreten Umsetzung der Grenzöffnung zu Dänemark werde ich nun mit dem Bundesinnenminister im Gespräch bleiben. - Vielen Dank.
den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die AfDFraktion hat der Abgeordnete Volker Schnurrbusch.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beantragen heute, die Förderung des Naturschutzbundes Schleswig-Holstein aus Landesmitteln auf den Prüfstand zu stellen. Die Verfehlungen des NABU wiegen zu schwer, als dass wir als Hüter des Haushalts einfach so weitermachen können wie bisher.
Rund 420.000 € gab es im letzten Jahr aus der Landeskasse. 35.000 € davon waren institutionelle Förderung, 385.000 € waren für die Betreuung von Schutzgebieten. In einem dieser Schutzgebiete sind vor drei Monaten Pferde so stark vernachlässigt worden, dass sie teilweise qualvoll verendeten. Angesichts dieses Skandals hatte Minister Albrecht gesagt - ich zitiere mit Erlaubnis -: „Wir müssen und werden dafür sorgen, dass so etwas nicht wieder passiert.“ - Genau darum geht es heute, denn wir wollen eine Aufarbeitung dieses Skandals und harte Konsequenzen.
Geht es um Kritik an der Nutztierhaltung, ist der NABU ganz vorn mit dabei und meldet sich dazu oft zu Wort. Geht es jedoch um die eigene Verantwortung und um anvertraute Tiere, nimmt es der NABU offensichtlich nicht so genau. Sonst wäre der Skandal um die Konik-Pferde nicht zu erklären. Der Sachverhalt ist durch die übrigens sehr gute und kritische Berichterstattung hier im Land bekannt.
Der NABU ist nach § 2 des Betreuungsvertrags mit dem Landkreis Dithmarschen Eigentümer und Halter der Pferde im Wöhrdener Loch und damit verantwortlich für deren Wohlergehen. Dazu gehören
Genau das blieb aber für die stark angewachsene Herde aus, sodass die Pferde verendeten - teilweise qualvoll. Geradezu grotesk war die Ablehnung von Futter, das alarmierte Landwirte bereitgestellt hatten: Spenden in Form von Naturalien könne man angeblich nicht annehmen. Noch unverschämter jedoch war der Versuch, dem Land den Schwarzen Peter zuzuschieben und zu behaupten, die Umweltbehörden trügen eine Mitschuld am Tod der Pferde, statt einfach zuzugeben, dass man wieder einmal das eigene Satzungsziel verfehlt hat.
In Dithmarschen wurden die Prinzipien des Tierschutzes mit Füßen getreten, und leider handelt es sich dabei nicht um einen bedauerlichen Einzelfall. Es gab in der Vergangenheit schon eine ganze Reihe an NABU-Projekten, bei denen ihm anvertraute Tiere einen unnatürlichen Tod fanden. Die Serie erstreckt sich mittlerweile über viele Jahre und über ganz Deutschland. Es gibt also bereits zahlreiche Fälle, bei denen der NABU bei der Erfüllung seiner Kernaufgabe kläglich versagt hat. Vor diesem Hintergrund sind die Forderungen des NABU und anderer Verbände besonders kritisch zu sehen, 30 % der Landesfläche als Naturschutzflächen ausweisen zu lassen.