Protocol of the Session on February 21, 2020

regierung das Verfahren zur Düngeverordnung schon so lange verschleppt? - Das ist eine der Kernfragen. Die Länder warten hier schon lange auf eine Einigung zwischen EU-Kommission und Bundesregierung und haben selbst viele Vorschläge gemacht.

Es ist schon gesagt worden: Anfang April befasst sich der Bundesrat mit der Düngeverordnung. Mit unserem Alternativantrag, für den ich sehr werbe, bitten wir die Landesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Regelungen der Verordnung so gut wie möglich angepasst werden. Nährstoffeinträge in die Gewässer müssen zielgerichtet minimiert werden, und vor allem dürfen nicht diejenigen Betriebe, die bereits in der Vergangenheit gewässerschonend gewirtschaftet haben, zusätzlich belastet werden. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt.

(Beifall FDP und Katja Rathje-Hoffmann [CDU])

Wir wollen ein bundesweit einheitliches Verfahren für die Ermittlung der Belastungsgebiete. Außerdem wollen wir, dass die Erfassung der Nährstoffströme in den landwirtschaftlichen Betrieben bundesweit einheitlich erfolgt. Wir sind der Ansicht, dass der Bund die Voraussetzungen schaffen muss, um gewässerschonende Betriebe zu entlasten. Der Bund kann aufgrund eigener Versäumnisse leider nicht mehr ein einheitliches Berechnungsverfahren für Einträge an der Oberfläche schaffen. Nach unserem Dafürhalten muss dies zusammen mit einer bundesweiten Verbesserung des Messnetzes im Nachgang zur Düngemittelverordnung dringend angegangen werden.

Wir und die Landesregierung werden uns dafür einsetzen, dass alles Mögliche getan wird, um die Düngemittelverordnung im Bundesratsbeteiligungsverfahren zu verbessern und praktikabel zu machen. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, bei der Umsetzung der Düngeverordnung für nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe zugeschnittene Lösungen und Ausnahmen zu schaffen.

Klar ist aber auch: Die Diskussion um die Zukunft der Landwirtschaft endet nicht mit dem Beschluss einer Düngeverordnung. Sie wird weitergehen. Ich hoffe, dass wir auch weiter für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein an einem Strang ziehen. Danke schön.

(Beifall FDP und CDU)

Das Wort für die Abgeordneten des SSW hat der Abgeordnete Flemming Meyer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weil Deutschland es lange Zeit versäumt hat, die EU-Nitratrichtlinie umzusetzen, ist der Druck vonseiten der EU ständig gestiegen. Durch die Aussicht auf Strafzahlungen in erheblicher Größenordnung hat sich binnen kürzester Zeit viel getan. Auf einmal ist Bewegung in die Sache gekommen, und der Bund hat - nach zähem Ringen - endlich eine Düngeverordnung vorgelegt, mit der die EU-Nitratrichtlinie nun eingehalten werden soll.

Für viele Landwirte ist die Düngeverordnung ein Dorn im Auge, weil die damit einhergehenden Einschränkungen ihrer Meinung nach zu heftig seien und sie dadurch zu sehr belastet würden. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Ausweisung der Gebietskulisse für Nitrat und Phosphat. Das heißt: Gebiete, deren Grundwasserkörper eine Überschreitung des Schwellenwertes von 50 mg/l Nitrat aufweisen, gelten demnach als belastet. Für Schleswig-Holstein bedeutet das, dass rund 51 % der Landesfläche betroffen sind. Das ist eine erschreckende Größe. Es stellt sich aber die Frage, wie aussagekräftig die Messergebnisse und damit die Gebietskulisse wirklich sind, und ob nicht doch ein Spielraum vorhanden ist. Das soll heißen: Nicht alle Messstellen in den roten Gebieten kommen zu dem Ergebnis, dass der Schwellenwert überschritten wird. Hierin sehen wir ein Problem, weil dadurch alle Landwirte betroffen sind, die sich innerhalb der ausgewiesenen Gebietskulisse befinden - egal, wie sie heute wirtschaften.

Das Thema ist schwierig, aber eines ist klar: Unser Grundwasser darf durch zu hohe Nitratwerte nicht belastet werden. Schwierig ist das Thema auch, weil wir hier über Messwerte reden, die keine Aussage über die derzeitige landwirtschaftliche Düngung geben. Was jetzt im Grundwasser gemessen wird, ist der Nitratüberschuss, der vor vielen Jahren verursacht wurde. Im Umkehrschluss bedeutet das: Wenn die Düngeverordnung in Kraft tritt, ist es nicht möglich, dass wir in kurzer Zeit positive Messwerte im Grundwasser verzeichnen. Diese Flächen würden dann über Jahre und Jahrzehnte in der Nitratkulisse bleiben. Das kann so nicht gewollt sein.

Daher brauchen wir bundesweit einheitliche und umfangreiche Messmethoden, die bereits in kürz

erer Zeit zu aussagefähigen Ergebnisse kommen. Gerade vor dem Hintergrund der drohenden Strafzahlungen muss Deutschland beweisen, dass das Problem ernst genommen wird und man gewillt ist, die Situation zu verbessern.

Die Binnendifferenzierung innerhalb der roten Gebieten halten wir für unabdingbar, um nicht diejenigen Landwirte zu bestrafen, die die Grenzwerte einhalten. Nur mit einem engmaschigeren Messstellennetz, das bereits früher Daten liefert, und einem entsprechenden Kontroll- und Sanktionssystem schaffen wir Transparenz und Akzeptanz - sowohl in der Landwirtschaft als auch in der Bevölkerung.

Wir erleben jetzt ein Gezerre um eine Düngeverordnung, das auf Misstrauen und Existenzangst zurückzuführen ist. Damit ist niemandem geholfen. Sowohl beim Messverfahren wie auch beim Messumfang muss es Verbesserungen geben. Nichtsdestotrotz sehen wir auch die Landwirtschaft in der Verantwortung, zur Verbesserung beizutragen und insbesondere den überschüssigen Stickstoff in den Griff zu bekommen. Wir erwarten, dass sich die Landwirtschaft der Verantwortung stellt und Lösungen erbringt.

(Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir erwarten eine Düngepraxis, die sich nicht negativ auf das Grundwasser auswirkt. Gleichzeitig wird dieser Anpassungsprozess viele Betriebe vor Veränderungen stellen. Umso mehr ist zu begrüßen, dass vonseiten der Landwirtschaft mittlerweile erkannt wurde, dass Änderungsbedarf besteht. Wir kommen nicht umhin: Die hohen Nitratbelastungen müssen zum Schutz des Grundwassers weg. Die Überschüsse müssen reduziert werden. Dafür brauchen wir aussagekräftige Zahlen. Darum müssen wir jetzt politisch ringen. - Jo tak.

(Beifall SSW)

Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Marlies Fritzen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte, meine Stimme zu entschuldigen. Ich bin total erkältet, versuche es aber einmal. - Mich erinnert diese Debatte manchmal an Diskussionen, die ich mit meinem Mann führe, wenn wir mit dem Auto unterwegs sind und ich der Meinung bin: „Es ist doch

wirklich deutlich rot“, und er sagt: Nein, das war noch gelb.

(Minister Dr. Bernd Buchholz: Kirschgrün!)

Stünde da ein Blitzer, würde er - ich würde ja sagen: rot zeigen - aber auf jeden Fall klar und deutlich aussagen, wie die Ampel tatsächlich geschaltet war, wie also gemessen wurde. Die Debatte über die Messmethoden oder Messstellen halte ich für eine Debatte, die davon ablenkt, wofür wir eigentlich stehen.

Mein Kollege Bernd Voß hat es gesagt: Man kann das Problem nicht „wegmessen“. Wir haben ein gutes Messnetz. Ich bin überhaupt nicht dagegen, das noch einmal zu überprüfen. Transparenz ist auch an dieser Stelle gut. Ich bin aber einigermaßen überzeugt, dass dabei herauskommt, dass unser Messnetz - gerade in Schleswig-Holstein - ein sehr gutes ist.

Wir haben in unserem Arbeitskreis schon häufiger, auch in der Vorbereitung auf die Frage: „Wie könnte man die Düngemittelverordnung differenzierter ausgestalten?“, darüber gesprochen, wie die Situation in Schleswig-Holstein ist. Ich möchte es noch einmal sagen dürfen - weil gerade die Rede davon war, wir könnten die Messstellen auch direkt hinter den Trecker hängen -: Wir messen hier im oberen Hauptgrundwasserleiter. Die Methode ist die gleiche wie in allen anderen Bundesländern. Wir haben zusätzlich eine Risikobewertung - auch darüber haben wir gesprochen - mit der berühmten N2/ArgonMethode, die uns anzeigt - was nur in Niedersachsen und Schleswig-Holstein möglich ist -, wie viel Stickstoff im Boden abgebaut werden kann und wie viel Risiko dann noch nachbleibt. Wir haben gelernt, dass der Abbau endlich ist, und dass, wenn diese Möglichkeit nicht mehr besteht, der Stickstoff ungefiltert in unser Grundwasser gelangt.

Deshalb ist es nicht seriös, nach 30 Jahren oder, um genau zu sein, 28 Jahren die Messstelle und Messmethode infrage zu stellen, wenn es jetzt sozusagen fünf vor zwölf ist. Dass es fünf vor zwölf ist, hat nichts mit den Messmethoden zu tun, sondern damit, dass politisch nicht umgesetzt wurde, was vor 28 Jahren beschlossen worden ist.

Dass das die Landwirte massiv betrifft und in ihren Möglichkeiten bedroht, kann ich nachvollziehen. Es ist aber wie mit jeder anderen Regelung, bei der es Übergangszeiträume gibt, in denen man sich darauf einstellen kann, seine Wirtschaftsweise zu ändern. Das gilt in jedem anderen Gewerbe auch. Dass es hier so verschlafen wurde, ist ein Versagen politischer Mehrheiten, an denen die Interessenvertre

tung der Landwirte beteiligt war, die in diesem Fall die Interessen der tatsächlich betroffenen Betriebe nicht in angemessener Weise vertreten hat. - Ich danke Ihnen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Flemming Meyer [SSW])

Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Jan Philipp Albrecht.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zur Düngemittelverordnung haben wir, wie wir bereits sehr ausführlich gehört haben, eine Debatte und eine Rechtslage, die schon weit zurückreichen. Es ist richtig, noch einmal darauf zu verweisen, dass auf Ebene der Europäischen Union die Grundlagen für diese Frage schon Anfang der 1990er-Jahre entschieden wurden. Es ist auch richtig, darauf hinzuweisen, dass so eine Entscheidung nicht vom Himmel fällt, sondern durch die demokratisch gewählten Abgeordneten im Europäischen Parlament, den Ministerrat und damit auch die Bundesregierung und Bund und Länder als Körperschaften gemeinsam gefallen ist. Genauso richtig ist es, so eine demokratische Entscheidung als solche ernst zu nehmen und umzusetzen.

Umso wichtiger ist es, deutlich zu machen, dass es nicht länger warten kann, eine rechtskonforme Umsetzung tatsächlich durchzuführen. Wenn wir im Bundesrat auf Vorschlag der Bundesregierung über die Verabschiedung dieser Verordnung reden und die übernächste Sitzung am 3. April 2020 ins Auge fassen, ist das wahrscheinlich der letzte Augenblick, eine Verabschiedung der Verordnung ohne entsprechende Strafzahlungsverfahren der Europäischen Kommission zu Ende zu bringen. Deswegen ist es richtig, dass wir uns an der Stelle dafür einsetzen, dass es zur Verabschiedung kommt.

Ebenso ist es richtig, dass wir uns an dieser Stelle nochmals deutlich dafür einsetzen, dass die richtigen Schritte gegangen werden. Da hätten wir uns rückblickend natürlich deutlich mehr gewünscht, auch unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Länder hinsichtlich der Verordnung, die sie in den vergangenen Jahren immer wieder deutlich gemacht haben.

Ich war noch nicht einmal ein halbes Jahr im Amt, als ich mit diesen Fragen konfrontiert und gebeten

(Marlies Fritzen)

wurde, zu einem ersten Entwurf der Bundesregierung - der beiden zuständigen Ressorts - Stellung zu nehmen. Ich habe mich sehr intensiv damit auseinandergesetzt, und für mich war in dem Moment Anfang des letzten Jahres - auf dem Weg nach Berlin - klar: Wir brauchen eine Düngemittelverordnung, die darauf ausgerichtet ist, dass diejenigen Betriebe, die gewässerschonend wirtschaften, belohnt und entlastet werden, während diejenigen, die besonders dazu beitragen, dass wir so hohe Nitratbelastungen haben - das ist unzweifelhaft der Fall -, besonders zur Verringerung der Nitratbelastung beitragen müssen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Flemming Meyer [SSW])

Wir haben damals als Länder - ein großer Teil der Länder - in der Agrarministerkonferenz immer wieder auf die Möglichkeit hingewiesen, in einem Miteinander den landwirtschaftlichen Betrieben einerseits entgegenzukommen, wenn für den Gewässerschutz tatsächlich etwas geleistet wird. Andererseits geht es um die Möglichkeit der Transparenz, dass die landwirtschaftlichen Betriebe ihre Betriebsdaten zur Verfügung stellen, damit man eine sogenannte Hoftorbilanz erstellen kann: Welche Nährstoffe gehen auf einen Hof rauf und welche verlassen ihn am Ende wieder? Diese Rechnung vorzunehmen, ist eigentlich eine relativ simple Angelegenheit. Man braucht dafür die Daten, um dann eine Entscheidung zu treffen: Welche Maßnahmen zur Nährstoffbilanzverbesserung können passgenau für diesen Betrieb ergriffen werden?

Ich hätte mir gewünscht, dass das stärker berücksichtigt worden wäre, als die Bundesregierung der Europäischen Kommission ihre Vorschläge vorgelegt hat. Es ist doch klar, dass in dem Moment, in dem ihr die Vorschläge vorliegen, eine Europäische Kommission, die um die Umsetzung einer Richtlinie von vor 28 Jahren bemüht ist, nicht lange fackelt, sondern sagt: Okay, wenn das wirksame Vorschläge sind, werden wir sie ergreifen. - Dann müssen die umgesetzt werden.

Damals wurden die 20 % Abschlag bei der Düngemenge in den roten Gebieten vorgeschlagen. Von denen kommen wir jetzt leider nicht mehr runter; die werden beschlossen werden. Davon wird es leider nur wenige Ausnahmen in der Düngemittelverordnung geben. Das ist vor allen Dingen bedauerlich, weil uns als Ländern in der Verordnung eben nicht die Möglichkeit gegeben wird, von diesem Prinzip weiter abzuweichen. Es werden am Ende nur wenige extensiv wirtschaftende Betriebe und Grünlandbetriebe von dieser Beschränkung befreit

werden können. In der Regel wird es so laufen müssen, wie es jetzt auf dem Tisch liegt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium haben uns den finalen Entwurf für diese Verordnung vor etwas über einer Stunde offiziell zugeleitet.

Wir werden über diese Verordnung abstimmen. Ich bin davon überzeugt, dass diese Verordnung verabschiedet wird. Ich würde mir wünschen, dass das zum Anlass genommen wird, auf der einen Seite tatsächlich diejenigen Betriebe, die gut wirtschaften, etwas für den Gewässerschutz und den Umweltschutz tun, in Zukunft stärker zu unterstützen und zu fördern. Auf der anderen Seite sollten wir es tatsächlich ernst nehmen, wenn Betriebe über Jahre hinweg nicht die Maßgaben befolgen, die wir ihnen gemacht haben. Wir sollten das stärker kontrollieren und an der Stelle ansetzen. Wir als Land werden im Rahmen der Möglichkeiten, die uns die Verordnung gibt, alles dafür tun, genau dieses Prinzip wirken zu lassen. Wir werden uns auch auf Bundesebene noch einmal für diese Perspektive einsetzen. Klar ist aber: Am Ende darf die Verabschiedung der Verordnung nicht an dieser Frage scheitern. Ich glaube, da sind wir uns hier einig.

Ich bin davon überzeugt, dass wir bei der Düngemittelverordnung einen Schritt vorankommen können, wenn es in die Richtung geht, wie es der Bund jetzt offenbar machen will, nämlich dass es ein einheitliches Verfahren für die Binnendifferenzierung geben soll.

Das erkenne ich aus den aktuellen Vorschlägen. Ich halte das für richtig. Ich glaube, es ist richtig, an der Stelle bundesweit einheitliche Verfahren festzulegen. Das Problem bei der Binnendifferenzierung war in der Vergangenheit, dass sehr unterschiedliche Bemessungen - auch für die Größe der Grundwasserkörper - existierten. So war es zum Beispiel so, dass die Binnendifferenzierung, die eben noch einmal angesprochen worden ist, nämlich die in Niedersachen, im Grunde genommen nichts anderes als die Verkleinerung der Grundwasserkörper war - so, wie wir das in Schleswig-Holstein bereits von Anfang an gemacht haben. Das war eine sehr grobschnittige Binnendifferenzierung.

Das, was jetzt noch möglich ist, muss bundesweit einheitlich geregelt werden. Es muss auf der anderen Seite kompatibel mit dem sein, was die Grundlage dafür ist, das ist die Wasserrahmenrichtlinie. Die Wasserrahmenrichtlinie sieht klare Vorgaben dazu vor, welche Qualitäten Grundwasserkörper erreichen müssen, damit sie entweder in die unbe

(Minister Jan Philipp Albrecht)

denklichen Grundwasserkörper oder in die zu stark belasteten Körper eingestuft werden.

Auch die Messstellen haben für mich eine große Bedeutung. Deshalb ist es auch so, dass wir in Schleswig-Holstein seit Beginn der Messungen die führen wir hier schon ziemlich lange durch - die Messstellen immer nach ihrer Funktionstüchtigkeit überprüft haben und dies auch weiter intensiv tun werden. Insbesondere im Zuge der jetzt zu verabschiedenden Düngeverordnung werden wir das tun müssen. Dabei geht es auch darum, nicht nur auszubessern und zu aktualisieren, sondern das bereits große Messstellennetzwerk zu erweitern und weitere Messstellen einzuführen, wenn es irgendwo Veränderungen in der Landnutzung gegeben hat oder auch dort, wo das fachlich geboten ist.

Sie können fest davon ausgehen, dass wir als Landesministerium uns intensiv darum bemühen werden, ein möglichst präzises Bild über den Zustand der Gewässer erstellen zu können. Allein schon aus Gewässerschutzgründen ist das von enormer Bedeutung, und das wird für uns in der Zukunft eine noch größere Bedeutung haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ver- einzelt CDU und FDP)

In diesem Sinne kann ich feststellen: Wir sind an der Stelle gut aufgestellt. Aber wir tun gut daran, wenn wir das, was in der Düngeverordnung an Möglichkeiten gegeben ist, pass- und zielgenau auf Landesebene vorzugehen, auch nutzen. Das wollen wir tun. Gleichzeitig geht es auch darum, dass wir ein besseres Messen, ein besseres Hinschauen und ein differenzierteres Vorgehen bei der Frage, wie man Maßnahmen angeht, akzeptieren. Das ändert nichts daran, dass die Belastungen sind, wie sie sind.