Protocol of the Session on February 21, 2020

In diesem Sinne kann ich feststellen: Wir sind an der Stelle gut aufgestellt. Aber wir tun gut daran, wenn wir das, was in der Düngeverordnung an Möglichkeiten gegeben ist, pass- und zielgenau auf Landesebene vorzugehen, auch nutzen. Das wollen wir tun. Gleichzeitig geht es auch darum, dass wir ein besseres Messen, ein besseres Hinschauen und ein differenzierteres Vorgehen bei der Frage, wie man Maßnahmen angeht, akzeptieren. Das ändert nichts daran, dass die Belastungen sind, wie sie sind.

(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: So ist es!)

Wir haben deutlich zu viel Nitrat in unseren Böden und in unseren Gewässern. Das müssen wir ändern. Es ist gut, dass wir als Bundesrepublik jetzt den nächsten wichtigen Schritt gehen, um die Fehler aus der Vergangenheit auszubessern und an der Stelle so gut zu werden, wie wir es auf der Ebene der Europäischen Union beschlossen haben. - Herzlichen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt CDU)

Der Minister hat die verabredete Redezeit um 4 Minuten überzogen. - Ich sehe, dass niemand davon Gebrauch machen will. Die Beratung ist geschlossen.

Dann kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der AfD, Drucksache 19/1998, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Mitglieder des Hauses. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den Alternativantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 19/2010, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Mitglieder der SPD-Fraktion und die Abgeordneten des SSW. Wer ist dagegen? - Das sind die Mitglieder der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, CDU und AfD. Damit ist dieser Antrag ebenfalls abgelehnt.

Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/2014, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, CDU, FDP und AfD. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist dieser Antrag angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 32 auf:

Bericht zum Stand der Inklusion im schulischen Bildungsbereich

Bericht der Landesregierung Drucksache 19/1913

Ich erteile der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Karin Prien, das Wort

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Inklusion ist eine große Aufgabe, auf deren Übernahme wir uns als Gesamtgesellschaft verständigt und zu der wir uns rechtlich auch international verpflichtet haben. Sie ist eine Lebensaufgabe, sie betrifft alle Lebensbereiche, und an unseren Kitas und in unseren Schulen legen wir die Basis für gelingende Inklusion.

Unsere Lehrkräfte, aber auch ausdrücklich alle anderen an Schule Beteiligten, wie beispielsweise un

(Minister Jan Philipp Albrecht)

sere Schulassistenten und Schulbegleitungen und die Schulpsychologen, setzen sich jeden Tag mit hoher Bereitschaft für die inklusive Beschulung vor Ort ein. Dieses Engagement verdient unser aller Wertschätzung und unseren ausdrücklichen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW, Dr. Frank Brodehl [AfD] und ver- einzelt SPD)

Dabei hat sich gezeigt, dass die Haltung jedes Einzelnen, aber auch der Schule als Ganzes zur Inklusion von entscheidender Bedeutung ist. Sie reicht aber nicht aus. Deshalb ist es unsere Verantwortung als Landesregierung, die Schulen bei der Aufgabe besser zu unterstützen und die besten Voraussetzungen für Lehrkräfte, vor allem aber für Schülerinnen und Schüler und Eltern zu schaffen. Wir dürfen die Lehrkräfte, die schulischen Assistenzen und Schulbegleitungen dabei nicht alleinlassen. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass sich mancher im Schulbetrieb mit der Inklusion überfordert fühlt.

Im Fokus steht aus unserer Sicht die qualitative Stärkung der Inklusion an öffentlichen Schulen. Hier gibt es einiges aufzuholen.

Quantitativ hat inklusive Bildung in Schleswig-Holstein eine lange Tradition. Bundesweit haben wir die höchste Inklusionsquote. Insgesamt hatten wir im vergangenen Schuljahr 6,79 % der Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 mit einem anerkannten sonderpädagogischen Förderbedarf. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in inklusiven Maßnahmen lag im Schuljahr 2018/19 bei 69,53 %. Innerhalb von acht Jahren hat sich dieser Anteil mehr als verdoppelt. Seit dem Schuljahr 2015/16 ist eine relativ konstante Quote zu verzeichnen.

Inklusive Beschulung ist für uns aber ausdrücklich nicht ein Wettlauf um die höchste Inklusionsquote. Eine hohe Quote sagt eben noch nichts über das Gelingen von Inklusion aus.

Der Bericht der Landesregierung zeigt: Es ist notwendig, über die rein quantitative Betrachtung der Inklusion hinaus den Blick vor allem auf die Qualität zu richten. Es geht da um das Motto: so viel gemeinsame Beschulung wie möglich, so viel individuelle Unterstützung wie nötig. Im Mittelpunkt steht dabei immer der einzelne Schüler oder die einzelne Schülerin, aber auch deren Eltern. Die Schlüsselfrage lautet: Was hilft dem einzelnen Schüler, was hilft der einzelnen Schülerin am besten?

Um diese Frage möglichst früh beantworten zu können, müssen wir sie stellen, bevor es zu spät ist. Wir brauchen mehr Prävention und mehr Diagnostik. Wir brauchen systematische frühzeitige Sprachstandserhebungen, eine kontinuierliche Unterstützung in den Kitas und Grundschulen, landesweite Qualitätsstandards bei der Gestaltung der Übergänge. Und wir müssen unsere Lehrkräfte besonders gut aus- und fortbilden, damit sie auf die gestiegenen Anforderungen im schulischen Alltag bestmöglich reagieren können. Seit 2014 - also schon in der Küstenkoalition - sind die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass Lehrkräfte aller Schularten in der ersten Ausbildungsphase eine Basisqualifikation für den Umgang mit Heterogenität und Kenntnisse im Bereich der Förderdiagnostik erwerben. Im Bereich der Fortbildungen gibt es eine Vielzahl von Angeboten. Allein 2018 bot das Institut für Qualitätsentwicklung 127 Veranstaltungen zum Themenfeld Inklusion an.

Meine Damen und Herren, das ist aber nur die eine Seite der Medaille, alle Lehrkräfte zur Inklusion grundlegend aus- und fortzubilden. Wir brauchen trotzdem weiterhin verstärkt die Expertise von sonderpädagogischen Fachkräften. Deshalb haben wir in dieser Jamaika-Koalition die Ausbildungskapazitäten für die Sonderpädagogik an der Europa-Universität in Flensburg erheblich erhöht, damit wir es schaffen können, bis 2024 jährlich 70 weitere Stellen für Sonderpädagogen auch mit den entsprechenden Fachleuten besetzen zu können.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

An dieser Stelle möchte ich auch ausdrücklich die Rolle der Förderzentren würdigen. Sie nehmen eine Schlüsselrolle für die Qualität der Inklusion ein. Das gilt sowohl in der Arbeit, die sie an den allgemeinbildenden Schulen leisten, als auch für die Beschulung an den Förderzentren selbst. Manchmal werden einzelne Schülerinnen und Schüler im Rahmen von temporären Maßnahmen auch an Förderzentren beschult. Dafür gibt es gute Beispiele bei uns im Land. Diese temporären Maßnahmen sind aber keine Abkehr von der Inklusion.

Der Bericht der Landesregierung stellt überdies dar, wie sich die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit unter Berücksichtigung von schulischer Assistenz und Schulbegleitung heute darstellt und wie sie sich weiterentwickeln muss. Hierzu gibt es im Land gute und unterschiedliche Modelle, allerdings gibt es auch Kreise, in denen diese noch entwickelt werden müssen.

(Ministerin Karin Prien)

Einzelne Ansätze zu einer engeren Zusammenarbeit haben derzeit noch Pilotcharakter. Sie zeichnen sich durch sehr große Unterschiede in der Reichweite, in der Laufzeit und auch bei den Kooperationspartnern und deren Akzeptanz aus. Derzeit befinden wir uns in der Auswertung der verschiedenen Modelle und erwarten den Evaluationsbericht zu den schulischen Assistenzen. Ich bin zuversichtlich, dass wir gute Rahmenbedingungen für die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit finden werden. In meinen letzten Gesprächen mit den kommunalen Landesverbänden hatte ich das Gefühl, dass auch diese ein großes Interesse daran haben, hier deutlich weiterzukommen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Meine Damen und Herren, die qualitative Weiterentwicklung der Inklusion ist ein langfristiger Prozess, dessen Rahmenbedingungen kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert werden müssen. Die Umsetzung an den Schulen müssen wir sorgsam begleiten und dabei auch die in der Praxis gewonnenen Erfahrungen berücksichtigen. Auch das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der wir unsere Schulen mit ganzer Kraft unterstützen müssen, damit alle Kinder und Jugendliche im Land die bestmögliche Bildung erhalten.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat die verabredete Redezeit um 2 Minuten überzogen. Das steht nun auch allen anderen Fraktionen zusätzlich zur Verfügung. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Anette Röttger.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Inklusionsbericht ist nicht nur ausführlich, sondern erfasst detailliert und umfassend mit einer gut strukturierten Gliederung das komplexe Thema. Ich bedanke mich ausdrücklich bei unserer Bildungsministerin Karin Prien und bei all denjenigen, die an der Erstellung dieses Berichts mitgewirkt haben.

Der Bericht zur Inklusion informiert sehr sorgfältig und differenziert über den aktuellen Sachstand und über Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Inklusion im schulischen Bildungsbereich in SchleswigHolstein. Dass die inklusive Bildung hier eine lange Tradition hat und wir zu den Bundesländern mit der

höchsten Inklusionsquote gehören, hat die Bildungsministerin eben bereits erwähnt. Mit über 82 Förderzentren und 20 Verbundsystemen sind wir hier auf einem guten Weg.

Unser Credo heißt: so viel gemeinsame Beschulung wie möglich, so viel individuelle Unterstützung wie nötig. Was bedeutet das für uns im Alltag? - Gute Inklusion braucht gutes Personal. Inklusion ist und bleibt eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Jeder muss hier mitwirken. All denjenigen, die in diesem Bereich mit hohem Engagement arbeiten, gilt unser ausdrücklicher Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sie tragen ganz wesentlich dazu bei, dass Menschen mit Beeinträchtigungen vertraute Ansprechpartner finden, um einen guten Platz in ihren Familien und in unserer Gesellschaft einnehmen zu können.

Wir freuen uns sehr, dass es jetzt wirklich gelungen ist, mehr Personal für diesen Bereich vorzuhalten: Bis zum Jahr 2024 können insgesamt 490 neue Stellen für Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen geschaffen werden. Das entspricht einem jährlichen Stellenzuwachs von 70 Stellen. Sie werden dazu beitragen, dass jedes Kind nach seinen individuellen Bedarfen bestmöglich unterstützt wird.

Der zweite Aspekt des vorliegenden Berichts greift ausführlich die Frage der Qualität in der Inklusion auf. Wer Qualität beurteilen will, braucht Qualitätsstandards. Das macht der Bericht deutlich. Was für den einzelnen Schüler beziehungsweise für die einzelne Schülerin mit Förderbedarf richtig und wichtig ist, kommt immer sehr auf den Einzelfall an. Eine einfache Antwort kann es nicht geben.

Aber es gibt viele Best-Practice-Beispiele in unserem Land für gute Inklusion, die der qualitativen Weiterentwicklung dienen können. Daran werden wir uns orientieren. Inklusion müssen wir immer vom Kind her denken. Nur so werden wir den individuellen Bedürfnissen gerecht. Um dieses zu erreichen, ist eine möglichst frühe Diagnostik sehr hilfreich. Die zentralen Fragen sind: Wo ist der geeignete Lernort? Welche Schule, welche Gruppe passt zum Kind mit Förderbedarf? Wo sind die geeigneten Rahmenbedingungen, um die besonderen Neigungen und Begabungen der einzelnen Schülerin beziehungsweise des einzelnen Schülers zu erfassen und zu fördern, damit sie sich gut entwickeln können? Was erwarten die Eltern?

(Ministerin Karin Prien)

Ziel inklusiver Beschulung ist nicht nur das Erreichen eines Schulabschlusses. Ziel ist es genauso, einen Beruf zu erlernen, eine Beschäftigung auszuüben und einen festen Platz im Leben zu finden. So endet Inklusion nicht mit dem Verlassen der Schule, sondern setzt sich mit der Berufsfindung fort. Ein kürzlicher Besuch im Bugenhagen-Werk hat uns dies deutlich vor Augen geführt.

Inklusion braucht landesweite einheitliche Qualitätsstandards. Der Bericht befasst sich ausführlich damit und weist dabei auf ganz verschiedene Aspekte hin. Das sind Elternarbeit, Poollösungen, Arbeit in multiprofessionellen Teams oder eine besondere Unterstützung der Lehrkräfte.

Lassen Sie uns gemeinsam mit diesem Bericht weiter daran arbeiten, die inklusive Beschulung qualitativ stetig weiterzuentwickeln. Dabei wollen wir stets beides: die Förderzentren und die Regelschule; denn nur so kann das Motto „So viel gemeinsame Beschulung wie möglich, so viel individuelle Unterstützung wie nötig“ umgesetzt werden. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Kai Vogel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Wenn ich mich in meine Rolle als Deutschlehrer zurückversetze, muss ich leider sagen: Das ist ein typischer Fall, bei dem man dem Schüler einen Aufsatz mit der gnadenlosen Bemerkung zurückreichen würde: „Thema verfehlt“.

(Beifall SPD - Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine ermutigende Kritik, Herr Kollege!)

- Manchmal muss man auch ehrlich sein, werte Kollegin.