Das gab es bislang eben nicht. Wir erhöhen den Fachkraft-Kind-Schlüssel von 1,5 auf 2,0. Wir vereinheitlichen die Gruppengrößen auf 20 Kinder, in Ausnahmefällen 22 Kinder. Bisher hatten wir deutlich höhere Zahlen.
Wir schreiben erstmals einheitliche Verfügungszeiten fest: Als eines der Ergebnisse aus der Anhörung
Zudem haben wir eine bedarfsgerechte Lösung bei der Frage der Leitungsfreistellung erarbeitet, nach der bis zu 1,5 Kräfte in Abhängigkeit zur Zahl der bestehenden Gruppen in den Einrichtungen freigestellt werden - auch das ist ein Ergebnis der Anhörung. Wir haben erstmalig Schließzeiten gesetzlich normiert, beruhend auf einen tragfähigen Kompromiss aller Beteiligten: Weihnachten und Silvester sind jetzt inkludiert. Das war den Eltern besonders wichtig, um Berufs- und Familienalltag zu organisieren, aber auch für die Angestellten in den Kitas bildet es eine Perspektive, privat und im Berufsalltag künftig anders planen zu können, etwa den Jahresurlaub mit einem Partner, der auf Schulzeiten keine Rücksicht nehmen kann. Wir haben dafür viel Lob und Anerkennung bekommen.
Meine Damen und Herren, mit der Kita-Datenbank wird es zukünftig einfacher und transparenter sein, einen Platz zu finden. Das Wunsch- und Wahlrecht rief große Sorge bei den Bürgermeistern hervor inzwischen ist es ein akzeptiertes Instrument, und vor allem wird es die Bedarfsplanung in Zukunft unterstützen, denn es wird unbestechlich sein und ehrliche Zahlen liefern.
Ein weiteres Versprechen halten wir, um die wichtige Elternarbeit bei der weiteren Qualitätsentwicklung zu ermöglichen. Wir unterstützen die Landeselternvertretung mit einer Geschäftsstelle, auch wenn wir uns in Detailfragen sicherlich nicht immer einig sind.
Das Standardqualitätskostenmodell hält ebenso Mittel für den weiteren Ausbau unserer Kita-Landschaft bereit. Davon profitieren nicht 30 %, sondern 100 % aller Einrichtungen im Land.
Das Wichtigste an den Basisstandards ist Folgendes: Niemand wird gezwungen, an Mindeststandards festzuhalten, sondern man kann natürlich individuelle Verbesserungen vornehmen. Nur kann man die Basisstandards nicht unterschreiten. Das gab es bisher nicht.
ger beispielsweise in die Lage versetzt, ihre Ausstattung zu verbessern, eine bessere Vergütung ihrer Angestellten oder auch einen höheren Personalschlüssel zu realisieren.
Man schafft auf diese Art und Weise Arbeitszufriedenheit. So bindet man Arbeitnehmer und holt vielleicht sogar abgewanderte Fachkräfte zurück in die Kinderbetreuung. Gleichzeitig haben wir im Gesetz Übergangsvorschriften und damit zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen für jene Einrichtungen geschaffen, die die Standards ab dem 1. August 2020 nicht sofort einhalten können.
Wir haben immer dargestellt, dass die Reform nicht abschließend ist. Das darf sie auch gar nicht sein, weil das Stillstand bedeuten würde.
Auch wir mussten Kompromisse eingehen, vor allem aus Verantwortung angesichts der Haushaltslage. Ein Mehr kann man immer fordern - das gilt vor allem für die Opposition -, aber ein solches Mehr muss bezahlbar sein.
Ein Versprechen, welches Jamaika laut der SPD gebrochen haben soll, lautet - ich zitiere wieder Frau Abgeordnete Midyatli -:
Eltern, die heute mehr als den künftigen Deckelbeitrag entrichten müssen, werden direkt vom Deckel profitieren. Eltern, die heute weniger als den künfti
gen Deckelbeitrag entrichten, müssen durch die Reform keineswegs mehr bezahlen. Tatsache ist, dass die Landesregierung bis 2022 1 Milliarde € in das System stecken wird.
Dieses Geld wird teilweise Qualitätsstandards kompensieren. Ein weiterer Teil wird in die Elternentlastung fließen. Wichtig ist uns, dass wir nicht eine Interessengruppe gegen die andere ausspielen: sinkende Elternbeiträge gegen steigende Qualität, Verbesserungen der Arbeitsbedingungen gegen kommunale Entlastung oder Trägerinteressen.
Erstmals wird die Tagespflege mitgedacht. Erstmals werden Mindestvergütungssätze festgelegt. Die Kooperation zwischen verschiedenen Tagespflegepersonen wird gestärkt, und auch hier wird der Elternbeitragsdeckel gelten.
Meine Damen und Herren, natürlich wird auch für uns langfristig das Ziel die Herabsetzung des Elternbeitrags auf Null bleiben, aber das wird erst dann möglich sein, wenn das Land es finanziell stemmen kann. Das sollte, wie Familienminister Dr. Garg formuliert, ein Ziel der nächsten Legislaturperiode sein. Uns ist wichtig, dass wir zu diesem Zweck keine neuen Schulden machen müssen. Wir wollen nicht, dass die Beitragsfreiheit Qualitätseinbußen zur Folge hat.
Dort, wo wir als Land nun verstärkt vorangehen, wird uns der Bund zukünftig unterstützen müssen. Allen Mühen zum Trotz wird das Land es nicht allein finanzieren können. Mit dem von Bundesfamilienministerin Giffey initiierten Gute-KiTa-Gesetz bewegt sich der Bund in die richtige Richtung.
Ein Bundesgesetz sollte den Anspruch haben, nicht nur nett zu klingen, sondern über die laufende Legislaturperiode verlässlich zu unterstützen.
Mein letzter Satz ist: Mit uns wird es zukünftig keine steigenden Elternbeiträge mehr geben. Dieses haben wir den Eltern versprochen.