Wir müssen umdenken und einen Weg gehen, der uns langfristig erlaubt, komplett ohne fossile Energieträger auszukommen. Diesen Prozess werden wir weiterhin politisch unterstützen. SchleswigHolstein hat bundesweit durchaus eine Vorreiterfunktion in Sachen erneuerbare Energien und Energiewende. Hier haben wir bereits einen weiten Weg zurückgelegt, aber am Ziel sind wir noch lange nicht.
Trotz unserer kritischen Bedenken zum zweiten Punkt werden wir den Antrag unterstützen, denn für uns steht im Vordergrund, dass die steuerrechtlichen und abgaberechtlichen Hürden zu beseitigen sind, um den Ausbau der erneuerbaren Energien, der Sektorenkopplung und der Energiespeicherung nicht zu hemmen. Aber auch den Antrag der SPD können wir durchweg unterstützen. - Jo tak.
Für die Landesregierung hat der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Dr. Robert Habeck, das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Sehr geehrte Damen und Herren! Auch aus Sicht der Landesregierung noch ein paar Aspekte, die beizutragen sind: Ich danke den Fraktionen, den regierungstragenden Fraktionen, aber auch SPD und SSW für diese Anträge. Die Debatte hat die beiden zentralen Aspekte, die jetzt im Moment politisch zu verhandeln und hoffentlich auch bald zu entscheiden sind, noch einmal aufgerufen.
Da ist erstens die aktuelle Situation, und zwar die klimapolitische, die ökologische sowie die ökonomische Situation der Branchen der erneuerbaren Energien zu nennen. Diese Aspekte haben hier eine durchgehende Rolle gespielt. Das sage ich mit Blick auf Schleswig-Holstein mit großem Ernst. Wir haben Kurzarbeit bei Max Bögl, wir haben die Ankündigung von Entlassungen bei vielen Projektierern. Man muss nur den Blick der Digitalisierung
auf die ländlichen Räume werfem, um zu sehen, dass wir einen Infrastrukturbruch im ländlichen Raum riskieren, wenn die Wertschöpfungskette der Energiewende abreißt, und diese droht aus Gründen, die hier in der Debatte genannt wurden, abzureißen. Insofern braucht die Branche, braucht das Land, brauchen auch die ländlichen Räume und die Investoren schnell Planungssicherheit dahin gehend, wie es weitergeht.
Wie diese Planungssicherheit aussieht, muss aus meiner Sicht klar sein. Es ist in allen Beiträgen zur Debatte, mit Ausnahme von dem der AfD, genannt worden: Wir haben die Herausforderung, eine von Menschen gemachte Erderwärmung zu stoppen oder zumindest so einzuhegen, dass sie handelbar ist. Wir haben in Schleswig-Holstein tatsächlich eine Vorreitersituation, weil wir das Land der erneuerbaren Energien sind, weil wir es jedenfalls waren und hoffentlich in Zukunft weiter sein können.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die zweite Frage, die diese beiden Anträge beleuchtet, mit großer Dringlichkeit: Wie kriegen wir das, was man Sektorenkoppelung nennt, hin? Wie kriegen wir erneuerbare Energien auch in die anderen fossilen Bereiche Wärme, Verkehr und Industrie? An dieser Stelle ist es tatsächlich richtig, dass die bisherigen ordnungsrechtlichen Rahmen dringend reformiert werden müssen. Das, was man allgemein als staatlich induzierte Strompreise bezeichnet, also EEG-Umlage, Netzentgelte und so weiter, verhindert technologischen Fortschritt; nicht nur bei den Speichern, das ist richtig. Es ist gesagt worden, dass die Netzentgelte für die Netzstabilitätsspeicher gesenkt wurden. Damit ist aber nicht gesagt, dass die dauerhafte Speicherung von Strom ermöglicht wurde.
Das ist also ein kleiner Teil der Debatte. Die Anträge der regierungstragenden Fraktionen und der SPD zielen ja gerade auf eine Technologieöffnung in allen Bereichen, um die erneuerbaren Energien besser nutzen zu können. Insofern verbietet sich auch die Rede vom Wegwerfstrom. Wir haben riesige Bereiche, die wir noch erschließen müssen. Wir müssen nur die Hürden für diese Erschließung überwinden. Wäre dies möglich, stünde Schleswig-Holstein in der Tat vor einer zweiten Phase der Wertschöpfungskette.
Das heißt Ja zu einer Neuordnung der staatlich induzierten Preisbestandteile, die Fortschritt und die Zukunft neuer Technologien möglich macht und befördert. Es braucht aus meiner Sicht auch ein bisschen mehr Mut zur Lücke, weil man noch nicht
ganz genau weiß, wo das in zehn Jahren endet: Wird sich Wasserstoff durchsetzen, oder werden sich Batteriesysteme durchsetzen? Daher - das sagt auch die Rede von der Technologieoffenheit -: Probieren wir doch einfach beides. Es soll sich im Wettbewerb am Markt beweisen, wer die besseren und effizienteren Renditen erreichen kann.
Zweitens möchte ich darauf hinweisen, dass die Finanzierung der Infrastruktur - Netzentgelte heißen ja Netzentgelte, weil die Stromnetze, die wir da hinstellen, irgendwie bezahlt werden müssen - gewährleistet werden muss. Das gilt natürlich auch für alle anderen staatlich induzierten Bestandteile. Es stellt sich die Frage, wie dies gewährleistet werden kann. Wenn man alles billiger macht, gibt es am Ende eine Rechnung, die nicht aufgeht. Irgendetwas muss teurer gemacht werden, oder irgendwer muss die Kosten tragen.
Deshalb ist auch drittens, darauf hat Thomas Hölck hingewiesen, die Frage der Belastung der Endverbraucher immer mit zu bedenken. Das heißt, das ganze System ist letztlich neu auszurichten. Es ist sicherlich zu kompliziert, als dass all dies mit einem Federstrich hinzubekommen wäre, aber wir müssen daran arbeiten. Die Anträge der SPD und der regierungstragenden Fraktionen fordern diese Arbeit ein. Das ist schon beim letzten Energiewendebeirat so beschrieben worden. Wir sind da dran, und ich freue mich, dass diese Debatte in der sozusagen ersten regulären Landtagssitzung die Debatte genau auf die zentralen Zukunftsfelder lenkt.
Ich hoffe noch einmal für die Branche und für die Wertschöpfung in Schleswig-Holstein, dass schnell und bald Planungssicherheit, aber auch Wertschöpfung wieder in diesem Land einziehen können. Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse zunächst über den Alternativantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 19/201, abstimmen.
Wir haben es so verstanden, dass erst über die Ausschussüberweisung abgestimmt wird. Darum bitten wir.
Dann lasse ich über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 19/201, abstimmen. Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Wer stimmt dieser zu? - Wer stimmt dagegen? - Dann ist die Ausschussüberweisung mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen von SPD, SSW und AfD angenommen.
- Die Ausschussüberweisung ist mit den Stimmen von CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW beschlossen.
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP Drucksache 19/143, abstimmen. Über diesen Antrag soll in der Sache abgestimmt werden. Wer zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Dieser Antrag ist mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW angenommen worden.
Bevor ich die Sitzung für die Mittagspause bis 15 Uhr unterbreche, erinnere ich an die Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Abgeordneten des SSW hat die Kollegin Jette Waldinger-Thiering.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion rund um dieses Thema ist für uns nicht neu. Vor 16 Jahren - einige von uns werden sich vielleicht daran erinnern - hat die CDU selbst den Austausch über ein Haus der Landesgeschichte initiiert, und es wurde sogar einstimmig dafür gestimmt. Und, liebe CDU, in Ihrem voller Versprechungen steckenden Wahlprogramm tauchte das Haus der Landesgeschichte nun wieder auf. Gern nehmen wir diesen Ball auf und erinnern Sie in Ihrer jetzigen Regierungsverantwortung an dieses Projekt.
2003 wurde das Vorhaben aufgrund der damaligen Haushaltslage wieder zurückgezogen. Jetzt sieht unsere Haushaltslage anders aus. Wenn wir ehrlich sind, können wir sagen: Noch nie waren die Bedingungen für ein solches Angehen so günstig wie jetzt. Die Küstenkoalition hat mit günstigen Voraussetzungen gut gehaushaltet - trotz Schuldenabbau.
In der jetzigen Finanzlage kann mit Überschüssen gerechnet werden, die wir nutzen könnten und auch sollten. Wir müssen uns jetzt darauf verständigen, wofür wir die frei werdenden Mittel nutzen wollen. Wir sagen: In der Schaffung eines Hauses für Landesgeschichte sind sie sinnvoll angelegt.
Wir fordern die Landesregierung deswegen auf, jetzt mit dem Erstellen eines Umsetzungskonzepts für die Einrichtung eines Hauses der Landesgeschichte zu beginnen. Der Anlass ist klar: 2021 feiern wir das 75-jährige Bestehen des Bundeslandes Schleswig-Holstein.
Die Geschichtsgesellschaft hat darauf hingewiesen, dass sich die Landesregierung noch 2017 ernsthaft diesem Thema widmen muss, wenn dieses Projekt bis 2021 verwirklicht werden soll. Es wird lange dauern, Gespräche mit möglichen Partnern zu führen und herauszukristallisieren, welches Museum oder welche Museen sich für eine Angliederung anbieten. Wir sind in dieser Hinsicht offen für verschiedene Konzepte. Es muss nicht das eine Haus sein, in dem alles stattfindet. Nur eine Wanderausstellung jedoch wird unserer Vorstellung von einer stetigen Einrichtung nicht gerecht. Einrichtungen wie die Landesmuseen, die Landesbibliothek und das Landesarchiv müssen eng eingebunden werden. Das ist natürlich von Vorteil. Ein Grundstock für
landesgeschichtliche Ausstellungen lagert in diesen Institutionen. Die Bestände der Landesbibliothek beispielsweise sind mit etwa 50.000 Objekten aus dem 18. und 19. Jahrhundert bestens geeignet.
Wir wollen die Geschichte unseres Bundeslandes und des Grenzgebietes ausgestellt und vermittelt wissen. Ein Haus der Landesgeschichte muss deswegen auch ein Zentrum für didaktische Vermittlung und Forschung sein. Momentan sind die Ressourcen für landeshistorische Forschungsvorhaben rar. Dies ließe sich hier umsetzen. Fast alle anderen Bundesländer haben übrigens eine solche Einrichtung oder ein vergleichbares Institut.
Ich glaube, wir brauchen dieses Haus, wir brauchen einen Ort, der die Geschichte unseres Bundeslandes aufarbeitet. Wir brauchen einen Ort, der Lehrerinnen und Lehrer darin unterstützt zu vermitteln, warum genau Schleswig-Holstein zu dem geworden ist, was es ist. Für die heutigen Schülerinnen und Schüler liegt der Kampf um die Abstimmung über die deutsch-dänische Grenze lange zurück.
Wir leben zwischen den Meeren, zwischen Skandinavien und Mitteleuropa, im Grenzland. Kulturelle Einrichtungen wie Museen sind Orte, die institutionelle Erinnerungen schaffen; hier atmet Erinnerungskultur, hier wird ein gemeinsames Narrativ aufgegriffen, reflektiert und weiterentwickelt.
Für uns als SSW ist es wichtig, dieses Narrativ mitzugestalten und die für die Bundesrepublik Deutschland einzigartigen Gegebenheiten eines Bundeslandes mit autochthonen Minderheiten und Minderheitensprachen immer wieder in das öffentliche Bewusstsein zu tragen hin zu einer gemeinsamen heterogenen, kollektiven Identität.
Diesen Ansatz verfolgen wir auch mit unserem Antrag zu einem eigenen Feiertag zur Landesverfassung. Demokratie und Menschenrechte, Offenheit und Vielfalt müssen sich in unserer Identität wiederfinden.
Deshalb beantrage ich, sowohl unseren Antrag als auch den Antrag der regierungstragenden Fraktionen an den Ausschuss für Bildung und Kultur zu überweisen, damit wir dort gemeinsam etwas Kluges für Schleswig-Holstein entwickeln können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.