Viel Spaß! - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Vor uns liegt ein Gesetzentwurf zur Integration und Teilhabe, der es wirklich in sich hat; das ist keineswegs positiv gemeint. Der Gesetzentwurf markiert nach dem Abschiebehaftvollzugsgesetz einmal mehr einen Tiefpunkt der legislativen Fähigkeiten der Jamaikaner. Er zeigt aber noch viel stärker auf, wohin die Reise ginge, stimmte man diesem Gesetzentwurf kritiklos zu.
Schauen wir einmal hinein: Man muss zunächst einmal festhalten, dass der Gesetzentwurf ein Einzelgesetz schaffen soll, welches sich anschickt, einen rechtlichen Rahmen für Integration und Teilhabe in Schleswig-Holstein zu schaffen, einen gesetzlichen Rahmen, der von der Landesebene bis in die kommunale Verwaltung hinein ausstrahlen soll, um dort Begriffe, Werte, Ziele festzulegen. Das Integrations- und Teilhabegesetz geriert sich hier also als Staatszielbestimmung. Staatszielbestimmung, meine Damen und Herren, ist ureigene Aufgabe der Verfassung; keinesfalls aber steht dies einem Einzelgesetz zu. Nicht ohne Grund sind die Hürden für verfassungsändernde Eingriffe sehr viel höher. Das aber wollen Sie umgehen, indem Sie hier ein Gesetz präsentieren, welches sich als Normen-, Werteund Zielbestimmung über eine Vielzahl an beste
Der Gesetzentwurf ist auch substanziell ungeeignet, als klare Norm für staatliches Handeln herangezogen zu werden. An zu vielen Stellen finden sich unbestimmte Rechtsbegriffe, Doppelungen und Überlagerungen mit Bundesrecht wieder, sodass es im Grunde kaum möglich sein wird, diesem Gesetz auf der einen Seite eindeutig zu entsprechen und ihm auf der anderen Seite eindeutig zu widersprechen und gegen das Gesetz zu verstoßen. Dieses Gesetz ist Ausdruck linker Wunschpolitik, mehr nicht.
Sie möchten Integration als staatliche Aufgabe in allen Bereichen unseres Lebens festschreiben. Sie schreiben dies der Gesellschaft als verpflichtende Bringschuld vor. Genau andersherum ist es richtig: Jeder - jeder! -, der in unser Land kommt, muss doch zunächst einmal daran bemessen werden, ob er sich zu Recht hier aufhält. Niemand, der ohne Aufenthaltsperspektive in unser Land gekommen ist, sich hier vielleicht sogar illegal aufhält, muss integriert werden.
Im Gegensatz zu Ihrem Gesetzentwurf ist der Aufenthaltsstatus eines Ausländers sehr wohl von Bedeutung; denn hier wird die Frage zu klären sein, ob es integrative Maßnahmen geben kann, und falls ja, in welchem Umfang. Ein Zitat mit Ihrer Erlaubnis:
„… dass wir einen Unterschied machen zwischen denen, die hier dauerhaft leben - um deren Integration müssen wir uns kümmern -, und denen, die wir wieder in die Heimat schicken müssen, weil sie nicht das Recht haben, hier dauerhaft zu leben.“
Der heutige Ministerpräsident Daniel Günther wird sich möglicherweise an den 12. Oktober 2016 erinnern, als er diese Worte bei der Aussprache zum damaligen Integrationsgesetz gesprochen hat.
Integration, meine Damen und Herren, ist dann zuallererst eine Bringschuld desjenigen, der in unser Land kommt. Wir müssen doch voraussetzen, dass ein Ausländer in unserem Land den klaren Willen erkennen lässt, sich in unsere deutsche Gesellschaft zu integrieren, wenn er hierbleiben möchte und das auch darf. Diesen Willen müssen wir unmissverständlich einfordern, und wir müssen das auch
Gelingende Integration besteht aus Fördern und Fordern. Grundlage der Integration ist die Rechtsund Werteordnung Schleswig-Holsteins, der Bundesrepublik Deutschland und Europas. Integration ist ein Angebot, aber auch eine Verpflichtung der Migrantinnen und Migranten zu eigener Anstrengung. - Das, meine Damen und Herren, ist ein weiteres Zitat gewesen aus der politischen Position der Landes-CDU, nicht etwa aus grauer Vorzeit, sondern aus dem Oktober 2016.
Ihr Gesetzentwurf stellt hier eine vollständige Umkehr und damit einen weiteren Linksruck einer ehemals konservativen CDU dar. Das wird auch darin deutlich, dass im Gesetzentwurf die Einbürgerung voranzutreiben ist. Sie sehen die Einbürgerung als einen Teil, als einen Baustein der Integration von Ausländern. Wir von der AfD sehen die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit als ein hohes Ziel, also am Ende einer gelungenen Integration.
Mit diesem Gesetzentwurf verdonnern Sie dieses Land zur unabdingbaren und undifferenzierten Aufnahme und Integration, einer Integration aber der angestammten Menschen und doch derer, die tatsächlich mit Migrationshintergrund vor Jahrzehnten nach Deutschland kamen und die sich aus eigener Kraft hervorragend und beispielhaft integriert haben in eine linke Utopie einer bunten Gesellschaft.
Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion lehnt Ihren Gesetzentwurf in der gegenwärtigen Form ab. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein erster Eindruck zum Gesetzentwurf ist: ein vernünftiger Ansatz, aber schade, dass nicht mehr daraus wurde. Ein vernünftiger Ansatz, weil die formulierten Ziele richtig sind: Integration, interkulturelle Öffnung, jeder Form von Rassismus und Diskriminierung entgegentreten, Menschen mit Migrationshintergrund die Teilhabe in allen Berei
chen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen - in Bildung, Ausbildung und natürlich auch in den Gremien. Schade, weil der Gesetzentwurf trotz des angekündigten groß angelegten Beteiligungsprozesses enttäuscht.
Wer sind hier eigentlich die Menschen mit Migrationshintergrund? Die Begriffsbestimmungen sind, wenn wir den vorliegenden Gesetzentwurf mit anderen Integrationsgesetzen vergleichen, immer leicht variierend. In Berlin orientiert man sich beispielsweise am Jahr 1949, in NRW an 1950. Manchmal bezieht man sich auch auf das Grundgesetz, Artikel 116 Absatz 1.
Bei uns soll es neben den zugewanderten und nicht zugewanderten Ausländerinnen und Ausländern das Jahr 1955 sein. Das umfasst neben jenen, die die Bundesrepublik seit Mitte der 50er-Jahre als Arbeitskräfte im Ausland angeworben hat, zudem auch zugewanderte Deutsche mit dem Aussiedlerund Spätaussiedlerstatus. Die meisten kamen aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und aus weiteren osteuropäischen Ländern. Somit sind Menschen mit eigener Migrationserfahrung genauso gemeint wie hier geborene Deutsche mit zumindest einem Elternteil, der nicht in Deutschland geboren ist. Man geht davon aus, dass jede vierte Person in Deutschland einen Migrationshintergrund hat. Also, liebe Kollegen von der AfD: Bunt sind wir schon lange.
Im Januar hat die Landesregierung noch die Auftaktveranstaltung mit 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gefeiert. Und nun dieser Gesetzentwurf, der irgendwie niemanden tatsächlich glücklich zu machen scheint. Er bleibt einfach an vielen Stellen zu unkonkret. Ich habe an vielen Punkten Notizen „Wie?“, „Welche Maßnahmen?“ und „Umsetzung“ gemacht, selbst bei den spezifischen Maßnahmen unter § 11.
Am sichtbarsten wird es aber vielleicht in § 12. Auf eine „angemessene“ Beteiligung sei „hinzuwirken“. Es sei sicherzustellen, dass die Interessen von Menschen mit Migrationshintergrund „berücksichtigt“ werden. Das Land solle eine Beteiligung in solchen Gremien „ermöglichen“, aber nur, „soweit dies den Zielen des Gesetzes dient“. Da frage ich mich dann doch: Was ist „angemessen“, wie macht das Land das, in welchem Ausmaß soll hier überhaupt wirklich beteiligt, hingewirkt, berücksichtigt werden? Das alles ist immer noch viel zu schwammig.
Meine Damen und Herren, ganz ehrlich: § 7 Absatz 1 regt mich schon ein wenig auf. Sie betonen eine Selbstverständlichkeit, nämlich dass Gesetze
einzuhalten sind. Das gilt übrigens auch für Deutsche. Sie betonen das aber extra für Menschen mit Migrationshintergrund. Das ist nicht nur unnötig, es ist fahrlässig. Sie unterstellen damit, dass das hier besonders nötig ist, und spielen so auch Rechtsradikalen in die Hände. Bitte streichen Sie das aus Ihrem Gesetzentwurf; das gehört wirklich nicht hinein.
Der konkreteste Punkt, den wir beim SSW wiederum sehr gut finden, ist der § 13, die Einrichtung eines Integrationsbeirates als beratendes Gremium. Auch wenn das Nähere noch durch einen Erlass geregelt werden soll, möchte ich hier wirklich einmal mein Lob aussprechen.
Sie hören von unserer Seite aus ein eher nüchternes Fazit. Aber wenn ich dann lese, wie der Konflikt innerhalb der Regierungskoalition seit Monaten läuft, kann man vielleicht auch nichts anderes erwarten. Die einen sprechen von „Leitkultur“ und wollen Sanktionsmöglichkeiten bei mangelnder Integrationsbereitschaft, die anderen stören sich offenbar ebenso wie ich an dem Mangel konkreter Maßnahmen und deren Finanzierung. Hier wird deutlich, wo die Regierungsparteien nicht zusammenpassen und es offensichtlich nicht geschafft haben, einen sinnvollen Kompromiss zu finden.
Schon jetzt kommt vom Gemeindetag der Hinweis, dass mit diesem Entwurf die Entscheidung über finanzielle Mittel der Kommunen ausgeblieben ist. Das lässt sich meiner Meinungen nach schlecht beiseitewischen.
Ein „zähes Ringen“, so haben es gestern die „KN“ beschrieben und es damit gut getroffen. Sie wollten große gesellschaftliche Akzeptanz, haben aber bisher nichts Halbes und nichts Ganzes zustande gebracht. Es ist gut gemeint; aber Sie haben es irgendwie nicht hinbekommen.
Für ein weltoffenes und faires Schleswig-Holstein brauchen wir aber ein bisschen mehr. Ich kann nur hoffen, dass Sie sich in der Anhörung zu konkreten Formulierungen bewegen lassen und irgendwie auch ein gemeinsames Ziel finden, gerne auch zusammen mit der Opposition; denn dieses Thema ist zu wichtig, als dass es so schwammig bleiben kann. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte Ihnen ja versprochen, dass ich auch noch eigene Vorschläge unterbreiten werde.
Warum halte ich nichts von einem Landesintegrationsgesetz? Ich halte deshalb nichts davon, weil Integration eine Querschnittsaufgabe ist. Deswegen müssen wir in alle Bereiche hineinschauen, wo Menschen mit Migrationsgeschichte sind, in denen aber auch die Mehrheitsgesellschaft betroffen ist, und dann müssen wir dort ganz konkret die Gesetze ändern.
Was kann ich mir insoweit zum Beispiel vorstellen? Aminata Touré hat es bereits gesagt: die Vielfalt und Diversität der Menschen in Schleswig-Holstein. Die Landesregierung, die Arbeitgeberin, kann mehr tun und für mehr Vielfalt und mehr Diversität in der Landesverwaltung sorgen. Das wird zum Beispiel auch in Berlin gemacht. Es gibt darüber hinaus viele andere Bundesländer, in denen auch andere Konzepte entwickelt werden. Ihre Abteilung will das nicht und sträubt sich dagegen. Aber ganz im Ernst, Herr Innenminister Grote, vielleicht schaffen Sie es ja, diese zu überzeugen; denn andere Länder bekommen dies ja auch hin.
Warum haben Sie zum Beispiel Ihre Einbürgerungskampagne, wofür es bereits Haushaltsmittel gibt, in dieses Gesetz hineingeschrieben? Wir wissen - AfD, hören Sie zu -, dass Menschen, die bereits die deutsche Staatsbürgerschaft, also einen deutschen Pass haben, sich besser und schneller integrieren. Von daher ist es ein großer Schritt für die Menschen, auch insoweit für den Erhalt eines deutschen Passes zu sorgen. Übrigens sind mehr als die Hälfte aller Menschen mit Migrationsgeschichte bereits Menschen mit deutschem Pass. Das ist etwas, was wir ganz oft vergessen.
Ich finde es toll, Herr Rossa, dass Sie so auf die Gastarbeitergeneration und die verfehlte Integrationspolitik abgestellt haben. Özlem und ich haben das damals sogar ohne Integrationspolitik geschafft. Migration und Integration passieren also bereits, ob der Gesetzgeber das nun will oder nicht; denn die Menschen wollen sich integrieren, sie haben hier eine Heimat, sie haben aber auch eine schleswig-holsteinische Identität. Auch das muss einmal anerkannt werden.
Dritter Punkt. Wenn knapp 40 % der unter zehnjährigen Kinder bereits einen Migrationshintergrund haben, frage ich mich, ob unsere Lehrkräfte zu
100 % darauf vorbereitet sind. Interkulturelle Kompetenz ist hier das Stichwort. Wie gesagt, in Berlin gilt dies schon als Voraussetzung für Neueinstellungen.
Aber ein Blick in die anderen Bundesländer hätte hier auch mal geholfen. Am besten gefällt mir die Lösung von Baden-Württemberg. Der dortige Gesetzgeber hat nämlich genau das gemacht, was ich für richtig gut halte. Dort hat man kein Landesintegrationsgesetz verabschiedet, sondern hat dies als Querschnittsaufgabe betrachtet. Deshalb hat man das Schulgesetz geändert, man hat das Hochschulgesetz geändert, und man hat das Justizvollzugsgesetz geändert.