Das Verlangen nach Freiheit ist eine der stärksten menschlichen Triebfedern. Es gibt kaum etwas Bedrückenderes als dass Gefühl der Unfreiheit, Gängelung und Bevormundung. Unsere Freiheitsrechte, die das festschreiben und ohne die wir uns ein Leben gar nicht mehr in unserem Alltag vorstellen, sind in unserem Grundgesetz festgeschrieben und uns garantiert.
Eine freie Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn die Bürgerinnen und Bürger Verantwortung übernehmen. Verantwortung heißt, dass Menschen die Folgen ihres eigenen Tuns tragen müssen und auch dürfen - je nachdem, ob es gut oder schlecht läuft. Solidarität bedeutet, dass Schwache von der starken Gemeinschaft getragen werden. Solidarität bedeutet auch, dass niemand diese Gesellschaft ausnutzt. Solidarität bedeutet gegenseitige Rücksichtnahme und Wertschätzung.
Ich komme kurz zu Ihrem Antrag, Herr Hölck. Die soziale Marktwirtschaft wurde in Bad Godesberg erfunden? - Das ist mir ganz neu. Aber sei es drum.
- Ich habe zugehört, ich habe sogar mit Erstaunen zugehört. Ich habe auch gehört, dass Sie offensichtlich zwischen Enteignungen nach Artikel 14 und Artikel 15 des Grundgesetzes nicht unterscheiden können. Natürlich gibt es Enteignungen nach Artikel 14 Grundgesetz. Das machen wir in vielen Bereichen - in populären und in weniger populären. Wenn beispielsweise eine Autobahn gebaut werden muss, kann es zu einer Enteignung kommen. Wenn eine Startbahn verlängert werden muss, kann es
Dagegen sind Enteignungen nach Artikel 15 sehr ungewöhnlich, sie wurden noch nie angewendet, deshalb denke ich, es ist durchaus angebracht, sie aus unserem Grundgesetz zu streichen. Denn mittlerweile haben wir uns tatsächlich auf eine Wirtschaftsordnung festgelegt.
Herr Kilian sprach schon an, warum Ihr Antrag deutliche Schwächen hat. Er sagte, die soziale Marktwirtschaft bestehe nicht nur aus Arbeitnehmerrechten. - Da hat er Recht. Ich würde sogar noch ein Stück weitergehen. Ein Antrag wird nicht allein dadurch gut, dass man die Überschriften der Anträge der letzten zehn Jahre in loser Reihenfolge hintereinander aufschreibt. Das hat alles überhaupt keinen Zusammenhang. Ich kann nicht sehen, dass Sie damit einen guten Diskussionsbeitrag zu dem Thema leisten.
Sehr geehrter Herr Kollege Richert, wenn Sie sich einmal mit der Geschichte - Sie haben ja einen Blick in die Geschichte geworfen - des Grundgesetzes befassen, dann stellen Sie fest, was man ändern und was man nicht ändern kann. Wenn Sie dann noch einmal genauer hinschauen, stellen Sie auch fest, welcher Mehrheiten es bedarf, das Grundgesetz zu ändern. Die Forderung, solche Paragrafen aus dem Grundgesetz zu entfernen, wird - wenn ich das richtig sehe - öffentlich nur von der FDP vorgetragen. Für eine Zweidrittelmehrheit sind Sie noch ein bisschen zu klein, deshalb wird das nichts werden.
- Es ist interessant, dass Sie Bemerkungen über die Zustimmungswerte von Parteien machen. Mir ist sehr klar, was Sie damit meinen - nicht mit den Zustimmungswerten, sondern mit dem, was Sie sonst gesagt haben. Das Grundgesetz besteht übrigens aus Artikeln. Es gibt eine Ewigkeitsgarantie, die in Artikel 20 geregelt ist. Da haben Sie vollkommen recht. Trotzdem glaube ich, dass eine Vorschrift, die noch nie angewendet wurde, auch nicht unbe
dingt weiter im Grundgesetz stehen muss. Da sie in Zukunft auch nicht angewendet werden wird, tut sie uns aber auch nicht weh. - Vielleicht befriedigt Sie das. Gut.
Meine Damen und Herren, es hat in Deutschland sehr viele Wirtschafts- und Gesellschaftsordnungen gegeben: Feudalherrschaft, Großgrundbesitz, Agrarstaat, sozialisierte Wirtschaften verschiedenen Grades mit Planwirtschaft, Kapitalismus und die soziale Marktwirtschaft. Wir von der FDP bekennen uns zur sozialen Marktwirtschaft. Für uns und unsere Koalitionspartner ist die soziale Marktwirtschaft der Kern allen wirtschaftspolitischen Handelns.
Wir sind davon überzeugt, dass die soziale Marktwirtschaft nachhaltiges Wirtschaften fördert, Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Chancen für Männer und Frauen gleichermaßen in unserem Land ermöglicht. Wir glauben an den Dreiklang aus Ökonomie, Ökologie und sozialer Verantwortung.
Von den drei vorliegenden Anträgen ist der Jamaika-Antrag ganz klar der beste. Ich bitte um Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist der Antrag der AfDFraktion für niemanden eine Überraschung, der die Debatten hier im Landtag in den letzten Monaten verfolgt hat: Wohnraumschutzgesetz - abgelehnt! Mietpreisbremse - weg damit! Landesmindestlohn ohne uns! Tariftreuegesetz - brauchen wir nicht!
In diesem Haus gibt es derzeit eine stabile Mehrheit, die staatliche Daseinsvorsorge und Verbraucherschutz nicht fördert.
In dem Antrag der AfD steht konsequenterweise drin: Der Staat ist überflüssig, wenn die Freiheit des Marktes nur ordentlich zum Zuge kommt. - Das ist aber falsch.
Das zeigt schon ein erster Blick in die Statistik. Die Zahl der armen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner ist immer noch hoch. Die Kinderarmut ist drückend, und die Mieten befinden sich weiterhin im Höhenflug. Viele Menschen haben am Monatsende nach Abzug von Miete und Nebenkosten nichts mehr im Portemonnaie übrig, um noch etwas davon anzusparen.
Wenn doch, dann frisst die Inflation die mageren Bankzinsen auf. Das ist Altersvorsorge aus der Hölle.
Deshalb muss der Staat ausgleichen, was der Markt nicht hergibt. Er muss Chancengleichheit verbessern und Daseinsfürsorge für alle leisten. Der Staat muss das übernehmen, weil der Markt alles, was sich nicht monetarisieren lässt, ignoriert. Keine Marktwirtschaft der Welt erschließt den ländlichen Raum mit Straßen und Infrastruktur, weil dort einfach zu wenig Kunden wohnen. Wenn hier nicht der Staat für gleiche Lebensverhältnisse sorgen würde, dann wäre gerade in Schleswig-Holstein das Land schon lange abgehängt.
Ich erinnere hier noch einmal an die Telekom, die die Internetanbindung in den ländlichen Regionen über Jahre vernachlässigt hat.
Die Versorgung mit Elektrizität oder die Müllabfuhr sind weitere Strukturen der Daseinsfürsorge, die der Staat organisieren, finanzieren und vorhalten muss, damit alle Bürgerinnen und Bürger angeschlossen werden und nicht nur diejenigen, die sich das leisten können. Dazu kommt die bildungspolitische Herausforderung, sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen einen guten Start in Beruf und Karriere zu ermöglichen. Auch das macht der Staat, damit sich nicht nur die Reichen gute Schulbildung leisten können, sondern auch alle anderen. Auch das ist Daseinsvorsorge.
Unsere Städte und Gemeinden bilden das Herzstück dieser Struktur. So soll das auch bleiben. Kurz gesagt: Der allumfassende Versorgungsstaat, von dem hier die Rede war, ist ein Popanz und eine Konstruktion, die mit der Lebenswirklichkeit nichts zu tun haben.
Das zeigt auch der Alternativantrag der SPD, der die soziale Verantwortung staatlichen Handels in vielen Bereichen thematisiert und ausdrücklich fordert.
Der AfD-Antrag ist an so vielen Stellen falsch, dass er überhaupt nicht mehr zu reparieren ist. „Ein Totalschaden“, würde mein Versicherungsagent sagen.
Die AfD beabsichtigt nämlich nicht nur, ein anderes Staatsverständnis zu verankern, sondern möchte am liebsten auch gleich die Debatte darüber verbieten. Der Landtag soll Forderungen nach Verstaatlichung oder Enteignung von Immobilienunternehmen gar nicht erst führen. Solchen Dingen will der Antrag einen Riegel vorschieben. Dabei ist doch gerade der Landtag der Ort, an dem zwingend solche Debatten geführt werden müssen. Wir müssen gemeinsam um die besten Argumente ringen. Denk- und Redeverbote verbieten sich dabei ausdrücklich.
Ich möchte betonen: Eine Diskussion zum Berliner Wohnungsmarkt und den entsprechenden Fürsprechern, die sich in anderen Bundesländern gefunden haben, ist keine politische Fehlentwicklung, wie der Antrag es glauben machen will. Zwischen einer Diskussion und einer politischen Fehlentwicklung gibt es nämlich ein paar nicht zu ignorierende Zwischenschritte: Gesetzesinitiativen, Anhörungen, Ausschussberatungen, und dann kommt erst das eigentliche Gesetz. Deshalb kann vorher von einer Fehlentwicklung weiß Gott keine Rede sein.
Dazu gehört das Engagement des Staates in Sachen Sozialwohnungen, das in den letzten Jahren etwas in Vergessenheit geraten ist. Mieterinnen und Mieter sollen nicht mehr als ein Drittel ihres Einkommens für Wohnen ausgeben müssen. Leider sieht die Realität in den Ballungsräumen und auch auf den nordfriesischen Inseln völlig anders aus. Mieterinnen und Mieter erwarten vom Landtag geradezu
konkrete Maßnahmen hin zu mehr bezahlbarem Wohnraum. Sie erwarten nicht, dass wir nur auf den Markt verweisen,