Warum halten sich Rassismen überhaupt so hartnäckig? Menschen haben im 17. Jahrhundert begonnen, andere Menschen in vermeintliche Rassen einzuteilen. Wir wissen alle, dass sich im 19. Jahrhundert daraus die sogenannten Rassenlehren entwickelten, die Einzug in die verschiedenen Wissenschaften hielten. Millionen von Menschen fielen schließlich dem deutschen Nationalsozialismus zum Opfer.
Bei den zugrunde liegenden Ideologien lassen sich Kontinuitäten erkennen. Das Konzept der Rasse diente der Einteilung von Menschen; ihnen wurden und werden mit diesen Einteilungen kollektive Eigenschaften zugeschrieben. Daraus wiederum ergibt sich die Vorstellung einer hierarchischen Ordnung. Diese lieferte beispielsweise die Rechtfertigung der europäischen Staaten für ihre kolonialistischen, gewaltvollen Unterwerfungen und Ausbeutungen. Die Auswirkungen sind bis heute global in gesellschaftlichen Machtverhältnissen und tradierten Vorurteilen spürbar.
Rassistische Strategien haben sich weiterentwickelt und sind perfider geworden. Selbst Rassisten wollen heute - bis auf wenige Ausnahmen - nicht mehr Rassisten genannt werden. Sie verabschieden sich offiziell von biologistischen Rassetheorien und begründen ihren Rassismus nun mit vermeintlich feststehenden kulturellen Faktoren. Wir kennen das beispielsweise explizit von der Neuen Rechten, aber eben auch von Menschen aus der Mitte der Gesellschaft.
Wir sehen: Die Idee vermeintlicher Rassen und sich daraus ergebende Machtansprüche reichen weit zurück. Besonders die Aufarbeitung der Kolonialherrschaft des Deutschen Kaiserreichs und der damaligen Gewaltverbrechen scheint uns bisher im Bewusstsein der deutschen Bevölkerung zu wenig präsent zu sein. Der Genozid an den Herero und Nama
in Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia, wird überhaupt erst seit 2015 auch von der Bundesregierung „Völkermord“ genannt. Historiker gehen davon aus, dass deutsche Truppen etwa 65.000 der 80.000 Herero und mindestens 10.000 der 20.000 Nama töteten, und sehen hierin den ersten Genozid des 20. Jahrhunderts.
Auch der Aufstand gegen die deutsche Kolonialherrschaft in Deutsch-Ostafrika, der von 1905 bis 1907 gewaltsam niedergeschlagen wurde, während die Bevölkerung durch die Kriegstaktik der verbrannten Erde ausgehungert wurde, muss stärker in die öffentliche Diskussion rücken. Aus Sicht des SSW müssen die Auswirkungen der europäischen Kolonialzeit zwingend im Rahmen eines Aktionsplans gegen Rassismus thematisiert werden.
Wie können wir hier im Land beginnen? - Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und darauf aufbauende Diskriminierungen betreffen viele Menschen auf unterschiedliche Art und Weise. Der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus bildet die Kategorien Antisemitismus, Rassismus gegen die Minderheit der Sinti und Roma, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Rassismus gegen schwarze Menschen und erweitert sie um die Bekämpfung von Homosexuellen- und Transfeindlichkeit. Danach können auch wir uns natürlich richten.
Neben den staatlichen Akteuren müssen aus Sicht des SSW besonders die zivilgesellschaftlichen Akteure eingebunden werden. Vor allem die Selbstorganisation von Menschen, die von Rassismus betroffen sind, sollte hier Gehör finden. Wir sind davon überzeugt, dass ein Landesaktionsplan nur durch Beratung von Betroffenen und in Zusammenarbeit mit ihren Vertretungen innerhalb eines breiten Beteiligungsprozesses wirkungsvolle Maßnahmen ergeben kann. Wir müssen nämlich zusehen, die Mitte der Gesellschaft zu erreichen. Die, die von diesem Rassismus betroffen sind, können uns am besten dabei helfen, das hinzubekommen. Ich hoffe immer noch, dass die Mitte-Studien uns danach irgendwann insgesamt bessere Ergebnisse liefern. - Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich stelle fest, dass der Berichtsantrag, Drucksache 19/1435, durch die Be
Gemeinsame Beratung a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/1347
b) Begleitantrag zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/1374
Ich erteile das Wort der Frau Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Abgeordneten Barbara Ostmeier.
Wunderbar. - Wortmeldungen zu dem Bericht liegen nicht vor. Ich eröffne somit die Aussprache. Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Claus Christian Claussen das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Wir beschäftigen uns heute erneut mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes. Es geht um die Verlängerung des Moratoriums bis zum 31. Dezember 2020. Das ist notwendig, um die Planung zu sichern und die Einwendungen, die aus den bisherigen öffentlichen Beteiligungen eingegangen sind, aufarbeiten und abwägen zu können. Das kann man nicht übers Knie brechen. Tausende Einwendungen zu erfassen und rechtssicher zu bearbeiten, ist für die beteiligten Mitarbeiter in der Verwaltung eine echte Herausforderung. Da ich selbst einmal Planfeststellungsverfahren bearbeitet habe, ist mir das sehr bewusst.
Es ist notwendig, die Akzeptanz für die Windenergie in der Bevölkerung zu stärken. Sonst wird die Energiewende nicht zu schaffen sein. Gerade dazu dient die Planung. Die Öffentlichkeit muss mitgenommen werden, sonst drohen viele Klagen und sehr viel Unruhe vor Ort. Während dieser Planungszeit können weitere Windkraftanlagen über Ausnahmen genehmigt werden; das ist ein entscheidender Baustein dazu, dass ein solches Moratorium verfassungsrechtlich haltbar ist.
Natürlich ist fraglich, ob die Dauer von circa fünfeinhalb Jahren noch angemessen ist; aber der Nachweis, dass die Planungen konzentriert vorangetrieben werden, wird durch die vielfältigen Bemühungen des Innenministeriums erbracht. Über unseren Begleitantrag wird noch einmal unmissverständlich klargestellt, dass wir politisch wünschen, alle sich bietenden Beschleunigungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Die Lage der Windenergiebranche ist durchaus ambivalent. Einerseits gibt es so viel Windstrom wie nie zuvor, andererseits geht der Neubau drastisch zurück. Das ist bundesweit die Situation und nicht allein in Schleswig-Holstein, wie vonseiten der SPD gerne behauptet wird. Bundesweit gingen in den ersten drei Monaten des Jahres 2019 41 Anlagen ans Netz, fast 90 % weniger als im gleichen Quartal des Vorjahres. In neun von 16 Bundesländern wurden gar keine Anlagen errichtet. Ursache dafür ist auch die große Zahl von Klagen.
Da schließt sich der Kreis: Ohne eine vernünftige, von der Bevölkerung akzeptierte Planung wird der Ausbau der Windenergie nicht gelingen. Ich bin überzeugt davon, dass dieses Gesetz einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird.
Wenn bereits jede Gemeinde über eine Veränderungssperre für bis zu vier Jahre Bauvorhaben verhindern kann, um die gemeindlichen Planungen zu sichern, sollte es auch für das Land möglich sein, für seine landesweiten Planungen einen Zeitraum von fünfeinhalb Jahren in Anspruch zu nehmen.
Was wäre die Alternative? Eine geregelte Entwicklung wäre nicht mehr gewährleistet. Der bürokratische Aufwand, sich mit jeder Anlage im Detail eines Genehmigungsverfahrens auseinanderzusetzen, wüchse immens an. Letztlich wären erheblich mehr Klagen zu erwarten, und der Widerstand vor Ort dürfte sich deutlich verfestigen und verstärken. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich die Begeisterung in der Bevölkerung vor Ort beim Bau von Windkraftanlagen deutlich abgeschwächt hat. Diese Skepsis kann nur durch den laufenden Planungs
Wir haben derzeit tatsächlich keine vernünftige Alternative zu unserem Gesetzentwurf. Unser Begleitantrag stellt klar, dass unnötige Verzögerungen vermieden und alle Beschleunigungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Ich bitte deshalb um Zustimmung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern hat die Kieler Ratsversammlung den Kieler Klimanotstand beschlossen. Das ist ein Beschluss, der mit der Mehrheit von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW zustande gekommen ist. Das ist ein guter Beschluss.
Das ist ein sehr, sehr mutiger Beschluss. Das ist auch ein Erfolg für die Klimaaktivisten von Fridays for Future. Zu Recht fordern die Demonstranten von Fridays for Future schnelles, konkretes Handeln in Sachen Klimaschutz.
Schnell, konkret und erfolgreich sind aber Begriffe, die diese Koalition offensichtlich nicht beherrscht. Tempolimit will sie nicht, Energiewende kann sie nicht.
Die Bilanz dieser Landesregierung beim Ausbau der Windenergie an Land ist nach zwei Jahren Regierungszeit verheerend. Noch zu Zeiten der guten alten Küstenkoalition
waren wir Energiewendeland Nummer eins. Wir waren Vorbild in Deutschland. Diese Vorbildfunktion haben wir verloren. Dabei ist es eindeutig so, und es steht doch völlig außer Frage, dass Wind
energie bei der Energiewende eine zentrale Rolle spielt. Sie ist nun einmal der wichtigste Bereich bei den erneuerbaren Energien.
Wir werden den Kohleausstieg, den Ausstieg aus der Atomenergie und die Mobilitätswende am Ende nur erreichen, wenn genügend erneuerbare Energie vorhanden ist.
Die gescheiterte Politik von CDU, FDP und Grünen hat die Branche der regenerativen Energiewirtschaft in Schleswig-Holstein sehr schwer beschädigt. Nun zeigt sich, wie unverantwortlich Daniel Günthers Wahlversprechen war. Mit seiner windigen Politik dreht der Ministerpräsident der Akzeptanz der Windenergie endgültig den Saft ab.