Ich kann nicht erkennen, dass diese Landesregierung eine menschenunwürdige Flüchtlingspolitik verfolgt. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Tat haben wir eine sehr ausführliche schriftliche und mündliche Anhörung durchgeführt. Liebe Frau Kollegin Ostmeier, alle bis auf einen einzigen Anzuhörenden, also alle schriftlichen und auch in der mündlichen Anhörung vortragenden Expertinnen und Experten, haben nicht so wirklich ein gutes Haar an dem Gesetzentwurf gelassen. Es wurde von vielen gesagt, dass der Gesetzestext an vielen Stellen zu unklar und zu unkonkret sei. Es wurde auch angemerkt, dass nicht klar sei, was überhaupt gemeint sei. Es gab auch einige wenige Punkte, die einer Überprüfung gar nicht standgehalten hätten, weil sie an das Strafvollzugsgesetz angelehnt sind. Ich finde, dass das die heftigste Kritik gewesen ist. Einige wenige Punkte haben Sie verändert. Nichtsdestotrotz bleibt es dabei, dass Sie nicht auf den Hauptkritikpunkt eingehen, der wirklich von allen genannt worden ist. Sie wollen mit ihrem Gesetzentwurf nicht vermeiden, Kinder und Minderjährige in Haft zu nehmen.
Wir bleiben dabei, verehrte Frau Kollegin, dass wir es nicht für richtig halten, dass Kinder und Jugendliche inhaftiert werden.
Da wir das hier im Parlament schon miteinander ausgetauscht haben, möchte ich aus den Stellungnahmen zitieren. Der Deutsche Anwaltverein schreibt:
„Auch wenn hier Bezug genommen wird auf § 62 Absatz 1 Satz 3 AufenthG, so lehnen wir die Inhaftierung von Kindern grundsätzlich ab. Der Schaden, den die Minderjährigen bei einer Inhaftierung nähmen, lässt die Haft mit dem Kindeswohl immer unvereinbar und daher unverhältnismäßig werden.“
„Es ist dringend erforderlich, dass der Gesetz- oder Verordnungsgeber den Begriff der ‚Nachtruhe‘ definiert.“
Das haben Sie diesmal getan. Wir werden uns das ganz genau ansehen, wie das in der Praxis umgesetzt wird.
Ich habe gesagt, wir haben alles miteinander ausgetauscht. Ich beziehe mich hier auf die Bemerkungen aus der schriftlichen Anhörung. Das ist alles ohne Bewertung. Ich möchte das einmal vorlesen, weil immer der Anschein erweckt wurde, als stellten wir von der SPD und vom SSW Dinge in den Raum, die nicht gingen.
Es gibt ja noch weitere Stellungnahmen. Neben den NGOs hat auch die GdP zum Beispiel deutlich Kritik geäußert. Das möchte ich einmal vortragen, da ich es nach so einer Anhörung angemessen finde zu sagen, es wäre, Frau Kollegin, mehr drin gewesen.
Normalerweise ist es, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt, üblich, dass man sich nach der Anhörung zusammensetzt und versucht, einen großen Wurf zu machen. Sie haben sich dagegen entschieden. Das müssen wir respektieren.
Frau Midyatli, ich dachte, wir hätten in der Plenartagung Anfang März hier eine gemeinsame Vorgehensweise beschlossen. Sie bestätigen sicherlich, dass es nach wie vor den Erlass gibt, wonach wir Minderjährige und Frauen nicht unterbringen wollen. Das ist, glaube ich, noch ein Erlass, der unter Ihrer Regierungsverantwortung entstanden ist. Ist das richtig?
Ich will Sie gar nicht daran hindern, das alles zu verlesen, ich kenne das auch. Ich habe deutlich gesagt -
- Ich darf doch hier wohl meine eigene Meinung vortragen. Was darf man hier eigentlich noch als Opposition?
Frau Kollegin, ich meine, ich habe in diesem Parlament immer noch das Recht, eine Rede so zu halten, wie ich es für angemessen halte. - Vielen herzlichen Dank dafür.
„Der vorliegende Gesetzentwurf ist an die Abschiebungshaftvollzugsgesetze anderer Bundesländer angelehnt, erinnert aber aus unserer Sicht in weiten Teilen dann aber doch zu sehr an die gesetzgeberischen Vorgaben im Landesstrafvollzugsgesetzes SH. …
‚Wohnen minus Freiheit‘ sowie ‚Unterbringung und Vollzug müssen so sicher wie nötig, aber insbesondere so human wie möglich sein‘, finden wir im Gesetzentwurf nicht zwingend wieder. Es werden Schwerpunkte auf die Sicherheit und Ordnung in der Einrichtung gelegt. So wird beispielsweise oftmals von verbotenen Gegenständen gespro
chen und es sind Einschränkungen gewisser Freiheiten zulässig, wenn Sicherheit und Ordnung der Einrichtung gefährdet sind. Der hohe Anteil an gesetzlich geregelten Sicherheitsmaßnahmen, um die Sicherheit und Ordnung der Einrichtungen nicht zu gefährden, lässt den Schluss zu, dass die Landesregierung mit Widerständen der Untergebrachten gegen die anstehende Abschiebung rechnet. Dafür wiederum ist der Gesetzentwurf nicht konkret genug.“
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie können sich alle Stellungnahmen einmal durchlesen. Es ist an vielen, vielen Stellen nicht konkret genug, nicht klar genug. Das ist etwas, bei dem wir eigentlich davon ausgegangen sind, dass zumindest Sie als regierungstragende Fraktionen die Chance nutzen, hier mehr Klarheit zu schaffen.
Es gibt auch die Kritik des DGB, der sagt, man wisse noch nicht genau, wer in dieser Anstalt arbeiten solle. Letztendlich findet der DGB es schwierig, weil die Menschen, die dort inhaftiert werden, ja mehr Freiheiten haben sollen, dass es nicht ausreichend ist, dort Justizvollzugsbeamte zu beschäftigen. Vielmehr brauche man noch einen anderen Background, um dann auch wirklich das, was Sie sich in dem Gesetz vorgenommen haben, auch vollziehen zu können.
Ich habe auch mit einer Kollegin aus Hamburg telefoniert. Diese sagte mir, sie sei ein bisschen verwundert; denn normalerweise seien die Hamburgerinnen und Hamburger bei Abschiebungen ja nicht gerade zimperlich gewesen. Das habe ich hier ja auch sehr oft kritisiert. Die Kollegin sagte mir, das, was es in Schleswig-Holstein gebe, sei tatsächlich noch schärfer als das, was es in Hamburg gebe. Das ist zumindest das, was von einer Kollegin aus Hamburg an mich herangetragen worden ist. Wir werden darüber sicherlich noch weitere Gespräche führen.
Für uns, für die SPD-Fraktion, ist klar, dass der Punkt mit den Kindern und Minderjährigen in dem Gesetzentwurf weithin ausgefüllt ist. Für uns ist nach wie vor auch noch nicht klar, wie Sie die Unterbringung in diesen Einrichtungen insgesamt regeln wollen. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Das Wort hat für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Eka von Kalben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wiederreinrichtung der Abschiebehafteinrichtung in Schleswig-Holstein ist für mich persönlich - das wissen Sie - eine der schwersten Jamaika-Pillen, die ich zu schlucken hatte. Deshalb betone ich zu Anfang, dass für mich Flucht kein Verbrechen ist und dass es grundsätzlich falsch ist, Geflüchtete zu inhaftieren.
Aus diesem Grund ist es für uns aber auch ganz klar - Frau Ostmeier hat es zum Glück ja auch ausgeführt -, dass der Fokus immer auf der freiwilligen Rückführung liegen muss. Abschiebehaft ist - darüber sind wir uns alle einig - immer Ultima Ratio.
Im Haushalt 2018 hat die Koalition den Ansatz für freiwillige Rückführung entsprechend verdoppelt und auf insgesamt 3,4 Millionen € erhöht. Dadurch senden wir ein klares Signal. Wenn Rückführungen nicht zu verhindern sind, setzen wir uns dafür ein, dass diese unter humanitären Bedingungen erfolgen müssen.
Wir als Grüne haben auf unserem Parteitag am Wochenende noch einmal beschlossen und unsere Position bekräftigt, dass wir Abschiebehaft aus dem Bundesgesetz streichen wollen. Denn, meine Damen und Herren, wer Abschiebehaft wirklich verhindern will, muss sich auf Bundes- und Europaebene dafür einsetzen. Wahr ist eben auch, dass wir als Land Abschiebehaft nicht komplett verhindern können.
Dieser bundesgesetzlichen Realität müssen wir uns stellen. Es ist aber möglich, unseren landespolitischen Spielraum zu nutzen und beispielsweise Erlasse und konkrete Bestimmungen in der Verordnung zu formulieren. Aus diesem Grund müssen wir heute auch das Gesamtbild betrachten: das Gesetz, das hier beschlossen wird, die Verordnung und den Erlass, der ja schon gilt und auf den schon hingewiesen wurde.