Obwohl es seit November 2018 einen gerichtlich verhängten Baustopp für den vierten Bauabschnitt zwischen Wittenborn und Bad Barmstedt gibt, gab es für die A 20 bauvorbereitende Maßnahmen an der K 81; das haben Sie eben dargelegt. Dass man sich um die K 81 gekümmert hat, weil die A 7 ausgebaut wurde, mag Zufall sein. Aber die Linienführung für den dritten Bauabschnitt ist noch nicht festgelegt; das heißt, niemand weiß genau, wo es am Ende zum vierten Bauabschnitt kommt.
Ich möchte nicht missverstanden werden: Auch wir wollen, dass das irgendwann realisiert wird. Nichtsdestotrotz steht der Bauabschnitt in keiner Weise fest. Wenn dann bauvorbereitende Maßnahmen an der K 81 durchgeführt werden, geht man davon aus, dass dort irgendwann die A 20 entlangführen wird obwohl wir das im Augenblick nicht wissen.
Dieses Vorgehen möchte ich sehr in Zweifel ziehen. Nicht grundlos haben Sie, als Sie im Januar 2019 wieder im Dienst waren, glaube ich, sofort einen Baustopp verhängt. Die Meldungen machten deutlich, dass die DEGES eindeutig über das Ziel hinausgeschossen sei. So sind Sie zumindest in der Presse zitiert worden.
Ich bin der Vorsitzenden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dankbar dafür, dass sie den Ministerpräsidenten zu einem Spitzengespräch mit der Landesregierung und den Umweltverbänden aufforderte beziehungsweise darum bat, diese einzuladen.
Ich rate Ihnen ebenfalls dazu, Ihr Verhältnis zu den Naturschutzverbänden zu klären. Wenn das Verhältnis so gut ist, wie Sie uns immer Glauben machen wollen, dann würden Sie mit diesen doch nicht ständig über Kreuz liegen.
Wie unterschiedlich Ihre Auffassungen in der Koalition dazu sind, hat uns die letzte Debatte über die A 20 exemplarisch gezeigt. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten den Kollegen der CDU, Herrn Arp: Wer BUND und NABU unterstützt, der schadet dem Standort Schleswig-Holstein.
Herr Kollege Arp, es tut mir leid, aber das haben Sie gesagt. Ich bin zutiefst davon überzeugt, NABU und BUND wären besser beraten, wenn Sie sich bereits mit den Projekten auseinandersetzten, sich konstruktiv beteiligten, aber nicht an jeder Stelle klagten.
Bisher nehme ich nicht wahr, dass die Koalition einen Schritt unternimmt, in der Debatte konstruktiv auf die Naturschutzverbände zuzugehen.
(Beifall SPD und SSW - Dennys Bornhöft [FDP]: Haben Sie nicht zugehört? Was sagt der Minister denn jedes Mal?)
Im Übrigen ist es an Ihnen, der Landesregierung, auf die Naturschutzverbände zuzugehen und Vorschläge für die Realisierung der A 20 einzubringen. Es ist nicht Aufgabe der Landesverbände, die Regierung anzurufen. Vielmehr ist es Aufgabe der Landesregierung, entsprechende Vorschläge einzubringen.
Ich glaube, die Medien sind nicht grundlos auf dieses Thema aufgesprungen. Das lag sicherlich nicht an dem - sozusagen - Presseloch zu Weihnachten und Silvester. Wenn jemand an dem vierten Bauabschnitt bauvorbereitend tätig wird, dann erweckt
das nicht im Ansatz den Eindruck, dass der Baustopp und das Anliegen der Naturschutzverbände respektvoll behandelt wurden.
Vielen Dank, Herr Kollege Vogel. - Ich möchte zwei Punkte ansprechen. Erstens: Sie wissen, wir reden über den vierten Planabschnitt, zu dem der Planfeststellungsbeschluss kam, den die Umweltverbände beklagt haben. Es ist abenteuerlich, dass Sie hier behaupten, es wäre einfacher, wenn man einen entsprechenden Planungsbeschluss hätte; dieser ist von den Umweltverbänden beklagt worden. Das ist das eine.
Zweitens: Ist Ihnen aufgefallen, dass das Gericht die Trassenführung gar nicht beanstandet hat? Sie haben vorhin die Trassenführung erwähnt; diese hat das Bundesverwaltungsgericht gar nicht beanstandet. Insofern, glaube ich, ist Ihre Argumentation an dieser Stelle noch nicht komplett ausgereift.
- Zu Punkt eins, Herr Vogt: Es ist in diesem Moment, glaube ich, nicht an uns, auf die Naturschutzverbände zuzugehen. Es ist einzig und allein Aufgabe der Landesregierung, Dinge auf den Weg zu bringen, dass die Naturschutzverbände dann hoffentlich keinen Grund mehr haben zu klagen.
Wir stellen im Augenblick nicht die Landesregierung. Würden wir die Landesregierung stellen, wären die Vorhaltungen angemessen. Aber bedingt dadurch, dass kein Einvernehmen mit den Naturschutzverbänden hergestellt wird, muss ich, ehrlicherweise, den Ball zurückspielen. Es ist an Ihnen, dieses Einvernehmen herzustellen.
Zu Beginn wurde die Landesregierung gefragt, ob sie sich im Einvernehmen mit den Naturschutzverbänden befinde. Ich habe jetzt allerdings - wir sprechen ja auch mit den Naturschutzverbänden - nicht den Eindruck, dass nach den anfänglichen Gesprächen - die haben wirklich stattgefunden, das will ich nicht leugnen - konstruktive Gespräche erfolgten. Diese Vorhaltung kann man, glaube ich, durchaus machen. Wir wissen, dass die Klagen, die die A 20 betreffen, von den Naturschutzverbänden eingereicht worden sind.
Dann ist es doch sinnvoll, mit diesen ein entsprechendes Gespräch zu führen, damit die Klagen abgewendet werden.
- Nein, das tun Sie im Augenblick nicht, sonst würde es nicht diese Vorhaltung geben. Der Minister hat ja selbst gesagt, es wäre schön, wenn die Naturschutzverbände im Ministerium anrufen würden. Das heißt, im Augenblick findet da keine Kommunikation statt.
Zum zweiten Punkt, zur Linienführung: Ich gebe Ihnen recht, die Linienführung des vierten Bauabschnitts ist nicht infrage gestellt worden, allerdings die Linienführung des dritten Bauabschnitts und damit die Passfähigkeit des vierten Bauabschnitts. Im Augenblick gibt es noch Untersuchungen, ob die Linienführung nördlich oder südlich von Bad Segeberg realisiert werden soll. Ich glaube nicht, dass es dazu kommt. Nichtsdestotrotz war das Gerichtsurteil nicht grundlos, das genau diesen Baustopp vorgab.
Es ist doch naiv, davon auszugehen, zu wissen, wo sich der vierte Bauabschnitt befindet, wenn der dritte Bauabschnitt noch nicht festgelegt ist. Das, finde ich, sollte man genauso gut infrage stellen.
Vielen Dank. Das ist ja noch interessanter. Das heißt, wenn bei der Planung nachgearbeitet wird und wir
für den vierten Planabschnitt Baurecht haben, plädiert die SPD dafür, diesen nicht zu realisieren, bevor nicht der dritte fertiggestellt ist?
In dem Moment, in dem ein Planfeststellungsbeschluss für den vierten Bauabschnitt erfolgt ist, ist klar, dass in irgendeiner Art und Weise eine Passgenauigkeit mit dem dritten Bauabschnitt hergestellt wurde. Im Augenblick gibt es allerdings ein Gerichtsverfahren; das ist noch nicht entschieden. Solange das nicht entschieden ist, ist es, finde ich, nicht rechtens, bauvorbereitende Maßnahmen am vierten Bauabschnitten zu realisieren. Da haben wir vermutlich ein unterschiedliches Rechtsverständnis. Wenn das Gericht den Baustopp anmahnt, heißt es für mich, dass der Baustopp realisiert werden muss.
Wer heute bereits an der Verlegung einer Kreisstraße bauvorbereitend arbeitet, kann doch nicht begründen, dass der genannte gerichtlich verhängte Baustopp akzeptiert wird. Ich will nicht missverstanden werden; die SPD-Fraktion steht weiterhin selbstverständlich zum Bau der A 20. Doch Recht und Gesetz müssen ohne Wenn und Aber gelten.
Wir haben allerdings weiterhin unsere Zweifel daran, dass das Verkehrsministerium das tut. Warum haben wir diese? Die DEGES ist mit der Planung der A 20 und ihrer Bauausführung beauftragt worden. Doch keine einzige Bauausführung der DEGES darf ohne Genehmigung des Verkehrsministeriums realisiert werden. Wenn eine Bauausführung erfolgt sein sollte, dann müssen Sie sofort klarmachen, wer der Auftraggeber und wer der Auftragnehmer ist.
Sie haben in Ihrer Rede vorhin gesagt, Herr Minister, möglicherweise habe es dort weitere Maßnahmen gegeben. Aber davon wüssten Sie nichts. Ich habe am 27. Dezember 2018 aus der Presse erfahren, dass das passiert ist. Sie haben Anfang Januar 2019 - ich weiß nicht mehr, an welchem Tag genau - den Baustopp verhängt. Mittlerweile sind ein paar Wochen ins Land gegangen. Wie kommt es, dass
Sie bis heute noch nicht feststellen konnten, ob weitere bauliche Maßnahmen durchgeführt worden sind? Da kann man doch den Eindruck haben, dass das Verhältnis zwischen DEGES und Verkehrsministerium nicht richtig geklärt ist.