Protocol of the Session on January 24, 2019

Wichtig ist für uns in dem Prozess: Die Inhalte unserer KI-Handlungsfelder werden unter Einbindung wichtiger Partner definiert. Wer möchte, soll sich gerne daran beteiligen. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen mitzumachen. Hierbei entwickeln wir aktuell eine Online-Beteiligungsplattform. Wir meinen, das Ergebnis wird besser, wenn viele unterschiedliche Perspektiven einfließen, weil einzelne Bedürfnisse so besser berücksichtigt werden und politisches Handeln damit schneller und zielgerichteter möglich ist.

Auch der persönliche Austausch ist uns wichtig. Deshalb werden wir am 20. März 2019 gemeinsam mit der CAU, der IHK, dem Verein Digitale Wirtschaft Schleswig-Holstein und opencampus einen KI-Kongress veranstalten. Dort wollen wir verschiedene Handlungsfelder unserer KI-Politik breit diskutieren. Wenn man so will, kann man die Art und Weise, wie wir die Inhalte unserer KI-Handlungsfelder entwickeln wollen, als Demokratisierung von KI bezeichnen.

(Beifall CDU und Dennys Bornhöft [FDP])

Angesichts der Tragweite dieser neuen Technik für unser gesellschaftliches Zusammenleben halte ich das auch für den einzig richtigen Weg.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, SchleswigHolstein wird mit der Entwicklung dieses Handlungsrahmens seine gute Position im Bereich der künstlichen Intelligenz weiter festigen. Wir sind in diesem Zukunftsfeld schon sehr gut aufgestellt.

An allen Hochschulen gibt es KI-Arbeitsgruppen, die oft sogar im internationalen Vergleich ganz vorn mitmischen. Viele Unternehmen im Land nutzen die Technologie bereits heute erfolgreich, zum Beispiel die Firma Meteolytix. Dort wird mithilfe von künstlicher Intelligenz die notwendige Backmenge für eine Großbäckerei berechnet. Auf diese Weise werden die Regale immer genau richtig gefüllt, und es muss weniger Brot weggeschmissen werden.

Auch in der Verwaltung werden wir künftige Vorgänge automatisieren und unsere Daten besser nutzen. Ende vergangenen Jahres haben wir den Startschuss beim Joint Innovation Lab in Lübeck gegeben, um dort neue digitale Verwaltungsdienstleistungen zu entwickeln und zu erproben. Wir sind also gut davor.

Wir sind also gut davor. Das sollten wir uns vor Augen führen und als Ansporn nehmen, um die Digitalisierung weiter mutig voranzutreiben - auch beim Schlüsselelement künstliche Intelligenz.

Meine Damen und Herren! KI bietet uns völlig neue Chancen. Diese wollen wir mit unseren Handlungsfeldern für die künstliche Intelligenz für die Menschen in Schleswig-Holstein ergreifen. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/1094 sowie den Alternativantrag Drucksache 19/1198 dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und die Abgeordneten des SSW. Wer ist dagegen? - Das sind alle übrigen Abgeordneten. Damit ist das abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 19/1094, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der SPD. Wer ist dagegen? Alle anderen Abgeordneten. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich lasse dann abstimmen über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/1198. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CDU, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der AfD sowie die Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Abgeordneten der SPD und des SSW. Damit ist dieser Antrag angenommen. Ich danke Ihnen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf:

Bericht zum Konflikt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den Naturschutzverbänden zum Weiterbau der A 20

(Ministerpräsident Daniel Günther)

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/1156

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.

Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer das will, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe, das ist - jedenfalls bei denjenigen, die die Hand heben - einstimmig der Fall. Ich nehme an, dass es keine Gegenstimmen gibt. - Das ist der Fall.

Ich erteile das Wort für die Landesregierung dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Dr. Bernd Buchholz.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank! Die Überschrift über diesen Antrag, über den wir zu später Stunde debattieren, suggeriert, es gebe einen riesigen Konflikt über eine gegebenenfalls rechtswidrige Maßnahme. Ich glaube, es geht auch ein bisschen kleiner. Deshalb teile ich Ihnen hier nur in aller Kürze mit, was ich schon dem Wirtschaftsausschuss zu dem, was tatsächlich vorgefallen ist, mitgeteilt habe.

In Wahrheit ist es so, dass im Zuge des sechsspurigen Ausbaus der A 7 auch die Frage, wie die Brückenbauwerke dort aussehen müssen, zu klären war. Es ging unter anderem um das Brückenbauwerk der K 81, eine Brücke, die südlich der Autobahnanschlussstelle Bad Bramstedt über die A 7 führt. Da diese K-81-Brücke abgängig ist, weil sie unter sogenanntem Betonkrebs leidet und irgendwann sowieso abgerissen werden muss, ist im Zuge der Verbreiterung die Frage gestellt worden, ob sie an dem Ort, wo später einmal das Autobahnkreuz mit der A 20 entstehen könnte, bleiben könne oder ob es nicht schlauer sei, die neue Brücke für die K 81 gleich dort aufzubauen, wo sie später hingehören wird. Das wäre ökonomisch sinnig und extrem vorteilhaft gewesen. Denn was hätte das für die Region bedeutet? Wenn man die neue K-81-Brücke gleich etwas weiter südlich gebaut hätte, hätte man die alte K-81-Brücke bis zu ihrer Abgängigkeit weiter nutzen können. Jetzt dagegen entsteht für die Region wahrscheinlich das Problem, dass man den ganzen Bereich sperren muss.

Um das alles hinzubekommen, war der Brückenneubau der K 81 in den Planfeststellungsbeschluss zur A 20 - vierter Teilabschnitt - aufzunehmen. Deshalb ist das Thema „Neubau Brückenbauwerk

K 81“ Teil des Planfeststellungsbeschlusses zum vierten Abschnitt der A 20 geworden.

Dieser Planfeststellungsbeschluss ist nach seinem Erlass - wie wir es eigentlich immer machen, damit wir auch mit den Naturschutzverbänden gut klarkommen - außer Vollzug gesetzt worden. Wir machen also das, was wir möglicherweise tun könnten - den Sofortvollzug in Angriff nehmen und dann sofort mit der Beräumung beginnen -, nicht, weil wir nicht riskieren wollen, im Ergebnis von Rechtsstreitigkeiten etwas zurückbauen zu müssen. Wir wollen auch keinen Konflikt mit den Naturschutzverbänden insoweit, dass wir sagen: Lasst uns lieber erst den Rechtsstreit austragen!

Aber: In diesem Zusammenhang hat das Amt für Planfeststellung die Aussetzung der Vollziehbarkeit in bestimmten Bereichen beschränkt. In diesen kann man also trotzdem schon vollziehen, insbesondere wenn es um Umweltausgleichsmaßnahmen, sogenannte CEF-Maßnahmen, geht und um das Brückenbauwerk, das heißt um die Verlegung der K 81 - eben wegen der Abgängigkeit. Das könnte man im Zuge des Sofortvollzugs angehen.

Das haben wir bei der DEGES in Auftrag gegeben. Die DEGES hat deshalb angefangen - und zwar nicht erst zu Weihnachten, sondern lange vor dem Urteil, das in Leipzig erlassen worden ist -, auf der westlichen und der östlichen Seite der A 7 zwei Gehöfte abzubrechen, die im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland stehen. Diese Abbrucharbeiten waren am Tag der Urteilsverkündung, dem 27. November 2018, nicht vollständig abgeschlossen. Die DEGES hatte zudem vor dem 27. November 2018 völlig rechtmäßig damit begonnen, Mutterboden abzuschieben und zu dem ersten Bereich einer Rampe für die Brücke der K 81 aufzufahren. Das alles war bis zum damaligen Zeitpunkt komplett rechtmäßig.

Dann kam das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Nach diesem Urteil war nicht nur der Planfeststellungsbeschluss zur A 20 im Teilabschnitt vier rechtswidrig; auch der Aussetzungsbeschluss ist weggefallen. Damit sind weitere Maßnahmen an diesem Bau nicht zulässig - völlig klar! Dementsprechend musste geschaut werden, wie weit die Gehöfte abgebrochen waren. Teilweise standen nur noch einzelne Mauern. Ich glaube, eine steht immer noch. Diese muss aus Sicherheitsgründen weiter abgebrochen werden. Das ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht absolut genehmigungsfrei, weiterhin völlig rechtmäßig und dementsprechend zu veranlassen.

(Präsident Klaus Schlie)

Was war schwierig? Nach dem 27. November 2018 hat die DEGES möglicherweise - das ist noch nicht gesicherte Erkenntnis - die Anschubarbeiten für die Rampe fortgesetzt. Das hat mein Staatssekretär zwischen Weihnachten und Neujahr nicht gewusst; denn er ist von der DEGES nur über die Abrissarbeiten an den Gehöften unterrichtet worden. Übrigens wusste der Regionalleiter der DEGES auch nicht mehr, als dass an den Gehöften gearbeitet worden ist.

Als ich aus dem Weihnachtsurlaub wiederkam und feststellen musste, dass möglicherweise Anschubarbeiten an der Rampe vorgenommen worden sind, habe ich selbstverständlich sofort veranlasst, dass diese Anschubarbeiten aufhören, weil sie nicht mehr auf der Basis des Aussetzungsbeschlusses zulässig waren. So einfach ist der ganze Sachverhalt oder so kompliziert, je nachdem, wie man es nimmt. Ich finde, er war relativ einfach und, ehrlich gesagt, die Aufregung nicht wert, die dann teilweise gemacht worden ist. Ein Anruf der Naturschutzverbände im Ministerium hätte möglicherweise viel deeskaliert. So sind Fotos gemacht und einer Zeitung zugespielt worden, und daraus wurde ein großer Konflikt gemacht.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle sage ich auch - nur, damit es gleich alle Beteiligten wissen -: Vorgestern haben auf demselben Gebiet dort Baumfällarbeiten stattgefunden. Ich erwähne das, damit nicht jemand denkt, diese Landesregierung plane, die A 20 dort weiterzubauen. Diese Baumfällarbeiten waren notwendig, weil der Borkenkäfer den Baumbestand derartig angefressen hatte, dass der Zweck- und Wegeverband den Antrag stellte, diese Bäume zu fällen; sie drohten nämlich, auf eine Kreisstraße zu fallen. Auch das ist selbstverständlich vollständig rechtmäßig.

Was also soll mit diesem Antrag bewirkt werden? Glaubt allen Ernstes jemand, diese Landesregierung werde sich hier hinstellen und sagen: „Eigentlich hatten wir vor, die A 20 auch ohne Planfeststellungsbeschluss fröhlich weiterzubauen“? Wer glaubt das denn?

(Zuruf CDU: Heimlich! - Heiterkeit CDU)

- Heimlich! Und dann auch noch am Autobahnkreuz südlich von Bad Bramstedt! Ich glaube, das hat niemand angenommen. Die Aufregung war ein bisschen selbst gemacht.

(Beifall FDP, CDU und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Trotzdem bin ich für den Berichtsantrag dankbar; denn er gibt mir die Chance, auch über das Verhältnis zu den Naturschutzverbänden und die Frage, wie wir in Gespräche kommen, etwas zu sagen.

Meine Damen und Herren, ich sage es hier noch einmal ausdrücklich, auch wenn es die letzte Debatte am heutigen Tag ist: Mir ist es wichtig, dass wir, was die A 20 angeht, mit den Naturschutzverbänden in guten Gesprächen sind und in konstruktive Gespräche kommen. In konstruktive Gespräche zu kommen setzt aber auch etwas voraus. Es hat bereits Gespräche gegeben - diese waren von einer positiven Atmosphäre geprägt -, übrigens nicht nur mit mir, sondern auch unter Beteiligung des MELUND. Ein Fledermausworkshop hat stattgefunden. Im Februar soll es eine Fortsetzung zu dem Thema Streckenabschnitt drei bei Bad Segeberg geben.

Ich lade die Naturschutzverbände auch zu weiterführenden Gesprächen ein, und zwar für alle Streckenabschnitte. Diese Gespräche sollten wir frühzeitigst anfangen. Denn sehr oft in der Diskussion hören wir von den Naturschutzverbänden, sie würden immer zu spät beteiligt. Dann stünden die Planungen schon, und sie könnten keinen richtigen Einfluss mehr nehmen. Deswegen sage ich: Wir müssen viel früher beteiligen.

Wenn sich allerdings - auch im Zuge der Diskussion um die K 81 - ein Geschäftsführer eines Naturschutzverbandes hinstellt und sagt: „Wir kommen erst dann, wenn es Planungen gibt, zu Gesprächen“, dann beißt sich die Katze in den Schwanz.

(Beifall FDP und CDU)

Wir müssen uns entscheiden: Wollen wir die frühzeitige Einbindung? Darum bitte ich; denn dann können wir Probleme, können wir ökologische Themen frühzeitig aufgreifen. Oder wir warten ab, bis die Planungen feststehen. Dann ist der Planungsstand in der Regel allerdings so verfestigt, dass die Planungen ohne weitere Verzögerungen umgesetzt werden oder wir bei Problemen vor Gericht gehen müssen. Das bringt uns aus diesem Kreis nicht heraus.

Deswegen appelliere ich an die Naturschutzverbände: Nehmen Sie meine Einladung an, über alle Teilabschnitte - über die Fehlerbeseitigung beim dritten und vierten Teilabschnitt, über den Umgang mit den Zwergschwänen im fünften und sechsten Abschnitt und über die Frage, wie wir mit dem Adlerhorst beim siebten Teilabschnitt umgehen - zu diskutieren. Das gilt auch, wenn wir noch keine fertigen Planungen haben. Das würde uns im Land richtig

(Minister Dr. Bernd Buchholz)

gut voranbringen. Meine Einladung steht; meine Arme sind offen. Ich hoffe auf das Verständnis von allen. - Herzlichen Dank.

(Beifall FDP, CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein [fraktionslos])

Der Minister hat die vereinbarte Redezeit um 4 Minuten überzogen. Theoretisch wird diese zusätzliche Redezeit nun allen weiteren Rednern ebenfalls zur Verfügung stehen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die SPDFraktion erhält der Abgeordnete Kai Vogel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Vielen Dank, Herr Minister, für den mündlichen Bericht. Trotzdem bleiben bei uns noch mehrere Fragen offen. Die Meldungen Ende letzten Jahres überraschten vermutlich alle, die nicht bei der DEGES beschäftigt sind. Sie haben eben dargelegt, dass auch der Staatssekretär von den weiteren Arbeiten überrascht worden ist. Er hat, wahrscheinlich genauso wie ich, im Urlaub davon erfahren. Wir alle waren verwundert, dass sich in einem Bereich etwas tut, in dem sich eigentlich nichts tun sollte. Nur Dank des Protests der Naturschutzverbände wissen wir davon; insofern möchte ich das nicht ins Lächerliche ziehen. Ich bin dankbar, dass jemand geguckt hat, was dort passiert.

(Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Obwohl es seit November 2018 einen gerichtlich verhängten Baustopp für den vierten Bauabschnitt zwischen Wittenborn und Bad Barmstedt gibt, gab es für die A 20 bauvorbereitende Maßnahmen an der K 81; das haben Sie eben dargelegt. Dass man sich um die K 81 gekümmert hat, weil die A 7 ausgebaut wurde, mag Zufall sein. Aber die Linienführung für den dritten Bauabschnitt ist noch nicht festgelegt; das heißt, niemand weiß genau, wo es am Ende zum vierten Bauabschnitt kommt.