Protocol of the Session on December 14, 2018

Es ist deshalb an der Zeit, den Irrweg des Jahres 2004 zu korrigieren und die damals erfolgte Einführung zulassungsfreier Handwerksberufe rückgängig zu machen. Hierzu hat die AfD-Bundestagsfraktion im September dieses Jahres einen Antrag eingereicht, der heute Morgen im Bundestag beraten und überwiesen wurde. - Das klappt im Bundestag im Gegensatz zu hier.

(Beifall AfD)

Der Antrag lautet: „Meisterpflicht wiedereinführen - Handwerk stärken“. Auch hier geht es darum, die Attraktivität von Handwerksberufen zu fördern und den Nachwuchskräftemangel zu beheben. Erst wenn diese elementare Korrektur vorgenommen worden ist, werden sich die Perspektiven für Handwerksbetriebe in Deutschland wieder grundsätzlich verbessern.

Landespolitische Maßnahmen wie die Prämie können eine begleitende Funktion übernehmen. Das strukturelle Problem der Überalterung und der ausbleibenden Nachfolge wird sie leider nicht lösen. Dazu bedarf es weiterer Anstrengungen, um das Handwerk weiter zu unterstützen und wertzuschätzen. Daran sollten wir gemeinsam arbeiten, um einen starken Mittelstand zu sichern. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Das Wort für die Abgeordneten des SSW hat der Abgeordnete Flemming Meyer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Vielen Dank für den vorgelegten Bericht. Er gewährt quasi einen Blick in den Maschinenraum der Wirtschaftsförderung: In dem Bericht kann man Argumente und Ausgestaltungsideen einer neuen Maßnahme nachlesen, bevor diese tatsächlich an den Start geht. Leider fehlt in dem Bericht ein Hinweis auf die geplante Evaluation der Maßnahme. Ich denke, es wäre zielführend, nach vier oder fünf Jahren zu überprüfen, ob durch die

(Volker Schnurrbusch)

Maßnahme die Ziele erreicht werden und dieses zusätzliche Angebot die Überlebensrate der Betriebe tatsächlich erhöht.

Die Meistergründungsprämie hat gute Gesellschaft: In Schleswig-Holstein gibt es bereits viele Existenzgründungsprogramme. Allein auf der Homepage des Ministeriums wird auf fünf verschiedene Unterstützungsinstitutionen verwiesen: die Investitionsbank Schleswig-Holstein, die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Bürgschaftsbank und das Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums. Da hat man es als Gründungswilliger mit sehr vielen Helfern zu tun. Da kann ja eigentlich gar nichts schiefgehen, aber genau das tut es doch.

Viele Existenzgründer kennen ihren Markt nicht, haben keine finanziellen Rücklagen oder sind einfach schlecht in der Akquise. So verschwinden sie vom Markt. Damit man mich nicht falsch versteht: Das ist beileibe kein Beinbruch. Man muss den Mut haben, etwas auszuprobieren. Davon lebt die Wirtschaft. Eine Katastrophe wird es nur, wenn mit dem Betriebsende der persönliche Ruin verbunden ist. Darum ist es gut, dass die Wirtschaftsförderer in Krisensituationen solide Beratungen anbieten.

Doch ums Durchhalten geht es bei der Meistergründungsprämie erst einmal nicht. Maximal 10.000 € stellt das Land jungen Meistern bei der Betriebsgründung zur Verfügung - keine große Summe, aber ein gutes Argument bei Verhandlungen mit den Banken.

(Beifall Jette Waldinger-Thiering [SSW] und Kay Richert [FDP])

Bei höheren Volumen besteht die Gefahr, dass sich Meister zur Gründung verführen lassen. Bei 10.000 € ist klar, dass die Prämie nur einer von mehreren Finanzierungsbausteinen sein kann.

Bei dem geringen Fördervolumen ist auch klar, dass die Ziele der Prämie etwas vollmundig ausgefallen sind. Eine „Sicherung vorhandener sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Handwerk“ ist mit dieser Prämie allein nicht zu erreichen. Dazu gehört auch eine gute Gründungsidee, eine Gründerpersönlichkeit und nicht zuletzt ein gutes Beratungsnetzwerk.

Ich habe bereits im letzten Jahr davor gewarnt, Gründungen quasi staatlicherseits lenken zu wollen. Der Staat kann das nicht; er hat nicht die Kompetenz dazu. Er kann nur Anreize bieten und Bürokratie vereinfachen.

Wenn er das tut, sollte er das aber für alle Gründer tun. Der SSW setzt sich für einfache, transparente und nachhaltige Unterstützung aller Gründungsvorhaben ein; eine Bevorzugung für Meister halten wir nach wie vor für den verkehrten Weg, auch wenn wir damit in diesem Haus sehr alleine sind.

Gerade die Meistergründungsprämie hat zusätzlich einen gewaltigen Schönheitsfehler: Der Anteil von Meisterinnen im Handwerk liegt nur etwa bei 20 %. Im Handwerk haben es Frauen immer noch schwer; viele weibliche Auszubildende in traditionellen Handwerksberufen wechseln nach der Gesellenprüfung das Fach, und das, obwohl Frauen oftmals zu den Innungsbesten bei den Prüfungen gehören. Wenn man insbesondere Frauen begeistern und motivieren will, eigene Unternehmen zu starten, dann verfehlt die Meistergründungsprämie dieses Ziel. Jo tak.

(Beifall SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung und erkläre den Tagesordnungspunkt für erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 33 auf:

Tiere vor Missbrauch schützen: Online-Handel mit Tieren rechtlich regeln

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/1116

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die SPDFraktion hat der Abgeordnete Stefan Weber.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der weltweite Online-Handel mit Waren und Dienstleistungen wächst ständig und macht auch nicht vor lebenden Tieren halt. Im World Wide Web werden nicht nur massenhaft Hundewelpen, Katzen und Kaninchen angeboten, sondern auch fast jedes exotische Wildtier.

Besonders problematisch ist der Inseratenhandel, bei dem Privatpersonen, Züchter und Tierhändler auf diversen Plattformen Verkaufsanzeigen einstellen. Oft verbergen sich hinter diesen Inseraten kommerzielle Anbieter aus dem In- und Ausland, die beispielsweise Zuchthündinnen unterschiedlicher Rassen wie Gebärmaschinen halten und unglaubliche Mengen an Welpen anbieten. Händler werben

(Flemming Meyer)

damit, eine große Auswahl verschiedener Moderassen anbieten zu können. Oft werden die jungen Hunde sehr günstig angeboten. Ein Rassewelpe wird schon einmal für ein Drittel des Marktpreises verkauft. In Osteuropa, wo die Hunde in regelrechten Tierfabriken gezüchtet werden, wird weder geimpft, noch auf Gesundheit oder gutes Futter geachtet. Illegale Hundehändler geben sich auch als seriöse Züchter aus, um höhere Preise zu verlangen.

Das Leid der Hundewelpen ist immens. Sie werden meist viel zu früh von der Mutter getrennt, sodass die für Hunde sehr wichtige Sozialisierung nicht stattfinden kann. Ein Hund lernt zwischen der dritten und achten Woche seines Lebens die wichtigen Grundlagen sozialen Verhaltens. Wer ihn seiner Mutter zu früh wegnimmt, schadet seiner Psyche und macht ihn anfällig für Krankheiten. Hinzu kommt, dass sich illegale und betrügerische Angebote im Inseratendickicht kaum von seriösen Anzeigen unterscheiden lassen. Am Ende sind die Leidtragenden nicht nur die betroffenen Tiere, sondern auch die arglosen Käufer. Die Gefahr, ein krankes Tier im Internet zu kaufen, ist sehr groß. Skrupellosen und profitorientierten Tierhändlern ist die Gesundheit ihrer Ware egal. Die niedlichen Anzeigenfotos von munteren Hunde- und Katzenbabys haben nichts mit der Realität zu tun, denn dahinter verbergen sich oft Tiere mit chronischen oder sogar tödlichen Infektionskrankheiten.

Auch der Handel mit exotischen Wildtieren ist äußerst lohnend, zumal die Nachfrage nach immer ungewöhnlicheren Haustieren wächst und Sammler zum Beispiel für einen seltenen Papagei über 10.000 € bezahlen. Entsprechend umfangreich ist die Angebotspalette im Internet. Der Großteil der exotischen Tiere wird aus Herkunftsländern meist aus dem ostasiatischen oder afrikanischen Raum, aber auch aus Südamerika nach Deutschland importiert. Die Haltung der Tiere vor Ort ist häufig katastrophal, und den Transport überleben oft nur wenige Tiere. Experten gehen davon aus, dass selbst geschützte Arten verbotenerweise in freier Wildbahn gefangen werden und als Nachzucht deklariert nach Europa gelangen. Am Tier selbst lässt sich meist kaum erkennen, ob es in der Wildnis oder in einem Terrarium geboren worden ist.

Sind die Tiere endlich beim neuen Besitzer, geht das Leiden weiter, denn diese halten ihre wilden Haustiere oft nicht artgerecht und oft auch nicht unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften. Nach § 11 Tierschutzgesetz braucht in der Bundesrepublik Deutschland derjenige, der gewerblich mit Tieren handeln will, eine Erlaubnis der zuständigen

Behörde. Im Internet klappt dies aber nicht. Hier gibt es keine Regeln, hier kann ganz einfach das Tier anonym angeboten und verkauft werden.

Lassen Sie mich bitte auch noch meine ganz persönliche Meinung zum Online-Handel mit Lebewesen anmerken: Wir Abgeordneten hier im Parlament sind unserem Gewissen gegenüber verantwortlich. Wenn ich hier weiter darüber nachdenke, frage ich mich: Lebewesen, für die wir Menschen eine Schutzpflicht und eine Fürsorgepflicht haben und die wir nicht fragen können, werden wie Gegenstände, wie Möbelstücke über einen anonymen digitalen Markt angeboten? Ethisch gesehen müsste man hier eigentlich fragen: Was machen wir Menschen mit unseren Mitgeschöpfen? - Aber das ist eine andere Frage, die jeder für sich beantworten muss. Der anonyme Online-Handel mit Tieren muss verboten werden, um die Tiere vor Missbrauch und Quälerei zu schützen.

(Beifall SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD und Beifall Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein [fraktionslos])

Für den legalen Online-Handel braucht es verbindliche Regelungen zum Schutz der Tiere. Hier sind die Händler stärker in die Verantwortung zu nehmen. Gerade jetzt zur Weihnachtszeit stehen auch wieder niedliche Hundewelpen und Katzenbabys auf einigen Wunschzetteln. Die Anschaffung eines Haustieres sollte aber gut überlegt sein. Ich bin der Meinung: Lebende Tiere gehören nicht unter den Weihnachtsbaum.

(Beifall im ganzen Haus)

Ich beantrage Überweisung in den Ausschuss. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Heiner Rickers das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen! Herr Weber, es gibt für den gewerbsmäßigen Tierhandel - das haben Sie richtig beschrieben - klare Vorgaben dafür, wie, egal wo - unter anderem auch online - gehandelt wird. Alles, was Sie gesagt haben, können wir nur unterstützen. Sie rennen damit im Grunde offene Türen ein. Ich denke, da sind wir uns im Plenum alle einig.

(Beifall CDU, SPD und FDP)

(Stefan Weber)

Herzlichen Dank für diesen Antrag in der Vorweihnachtszeit. Sie haben all die Missstände beschrieben, die es im Online-Handel gibt. Gerade der Online-Handel - nicht nur mit Tieren, sondern allgemein - macht viele Dinge einfacher, baut viele Hemmschwellen ab, setzt Standards herunter oder suggeriert den Käufern Bilder, die sie woanders in der Realität so nicht vorfänden.

Aber: Es gibt beim Online-Handel natürlich auch positive Aspekte. Die haben Sie nicht genannt. Es gibt gerade im Bereich der Zucht- und Nutztiere große Auktionen im Online-Handel. Es werden nicht nur Hunde, die vorher und nachher vernünftig gehalten werden, sondern zum Beispiel insbesondere auch Pferde im ganz großen Stil online gehandelt. Da ist alles geregelt - Sie haben es richtig beschrieben -; der § 11 des Bundestierschutzgesetzes gibt das her. Wer gewerbsmäßigen Tierhandel betreibt, muss all diese Standards erfüllen. Er muss die Herkunft nachweisen sowie an wen die Tiere letztlich verkauft werden und mit einem Hinweisblatt darauf hinweisen, wie sie gehalten wurden oder zukünftig zu halten sind. Er muss den Käufern einen Beipackzettel mitgeben, um ihnen zu erklären, wie diese Tiere artgerecht gehalten werden. Das gilt für Wirbeltiere genauso wie für wirbellose Tiere. Auch das ist in Ordnung. Da ist zum Teil für den gewerbsmäßigen Handel geregelt, wie diese Tiere transportiert werden müssen, nämlich in vernünftigen Tiertransportboxen, die groß genug für den Transport sind. Die Tiere müssen, wenn die Transportdauer 12 Stunden überschreitet, während einer Unterbrechung versorgt werden und so weiter und sofort. Das alles gilt aber, wie gesagt, nur für den anerkannten, zugelassenen gewerbsmäßigen Tierhandel.

Genau da beginnt das Problem. Da hätte ich mir etwas mehr Lösungsvorschläge von Ihnen gewünscht, denn Sie haben am Ende nur gesagt: Wir müssen sehen, dass wir den Handel mit Tieren online ein Stück weit begrenzen und den Händlern zukünftig dann quasi verbieten oder nur eingeschränkt ermöglichen, online mit Tieren zu handeln. - Das ist das Problem: Wo beginnt der gewerbsmäßige Tierhandel? Wann ist dieser Standard erreicht? Wer wird unter „gewerbsmäßig“ geführt? Wie können wir als Politik, letztendlich auch als Gesetzgeber kontrollieren, ob das nun gewerbsmäßiger Handel ist? Wer soll das am Ende online auch tatsächlich hoheitlich kontrollieren? - Auf diese Fragen fehlen noch einige Antworten. Darüber sollten wir im Ausschuss diskutieren.

Wir sind uns einig, dass es diese Probleme gibt, umso mehr kurz vor Weihnachten, denn die Tiere werden den falschen Käufern gegeben oder von falschen Verkäufern und Produzenten abgegeben. Wir kennen das Problem: Nach Weihnachten sind die Tierheime wieder einmal mit all den Tieren überfüllt. Das kann nicht im Sinne des Tierschutzes und der Politik sein. Insofern bedanke ich mich noch einmal bei Ihnen und hoffe auf eine gute Debatte zu dem Thema im zuständigen Ausschuss. Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Lasse Petersdotter das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Zurzeit werden 69 Hunde, 57 Katzen, 63 Wellensittiche und Kanarienvögel und 30 Reptilien bei eBayKleinanzeigen zum Verkauf angeboten, wenn man für die Stadt Kiel guckt. Geht man darüber hinaus, sieht man natürlich noch viel mehr Angebote. In Kiel werden zusätzlich zum Beispiel noch Pferde und andere Tiere angeboten - das alles bei eBayKleinanzeigen, einem der mittlerweile größten Umschlagplätze für Tiere aller Art.

Wie jeder Handel ist auch der Handel mit Tieren mittlerweile digitalisiert und ein Stück weit ins Internet verlegt worden. Das ist irgendwie nachvollziehbar, und man wird nicht ganz davon abkommen - auch wenn wir Grüne uns immer gewünscht haben, den Tierhandel aus dem Internet heraushalten zu können. Das wird mit Sicherheit nicht ganz gelingen; darauf gehe ich gleich noch ein.

Das Problem bei dem Ganzen ist nicht, dass im Internet gehandelt wird, sondern, dass Tiere kein Gut wie jedes andere sind, mit dem man problemlos im Internet handeln kann. Es handelt sich hier um Lebewesen, und man hat hierbei ganz andere Voraussetzungen und Bedingungen für den Handel.