Stefan Weber
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In 13 Tagen ist Weihnachten. Besonders in der Weihnachtszeit finden sich Kaninchen, Hunde, Katzen und viele andere Tiere auf den Wunschzetteln - vor allen Dingen von Kindern. Jahr für Jahr werden aber auch Tiere nach dem Weihnachtsfest in den Tierheimen abgegeben oder - noch viel schlimmer - einfach ausgesetzt. Das ist leider traurige Realität. Dabei ist es ohnehin mehr als fraglich, ob man Tiere überhaupt wie Ware zu Weihnachten verschenken sollte - aber das ist ein anderes Thema.
Nun zum Anliegen unseres Antrags: Bei einem gefundenen Tier sind die Kommunen verpflichtet, für dessen artgerechte Unterbringung zu sorgen. Hierzu bedienen sie sich regelmäßig der Tierheime vor Ort. Jedoch kommen sie zum Leidwesen der Tierheime für die Kosten der Unterbringung in der Regel nur für 28 Tage auf.
Tierheime finanzieren sich heute vor allem aus Spenden. Viel zu oft ist das Geld knapp. Deshalb brauchen wir eine verlässliche Finanzierung der Unterbringung von Tieren über die 28 Tage hinaus.
Bereits in unserem Antrag vom 7. Januar dieses Jahres habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass wir eine verlässliche Finanzierung für die Versorgung von Tieren in Tierheimen brauchen, die aus desolaten Verhältnissen aufgenommen werden. Leider ist seitdem nichts geschehen.
Die mündliche Anhörung, die wir im Umwelt- und Agrarausschuss am 21. Oktober 2020 durchgeführt haben, hat noch einmal deutlich aufgezeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Nicht wenige Tiere, die in Tierheimen abgegeben werden, sind verwahrlost oder krank. Da braucht es schon längere Zeit, sie wieder gesund zu pflegen, um sie für die Vermittlung freigeben zu können. Es bedarf oft zusätzlicher Pflege durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder ärztlicher Untersuchung und Medikamente. Diese Extrakosten verbunden mit dem län
geren Aufenthalt verschärfen die finanzielle Lage der Tierheime zusätzlich.
Deshalb brauchen die Tierheime eine finanzielle Unterstützung über die 28 Tage hinaus, zumindest für die Dauer der Unterbringung, längstens für sechs Monate.
Die jetzige Regelung verträgt sich nicht mit den Realitäten in den Tierheimen.
Der Städte- und Gemeindetag hat im März dieses Jahres deutlich gemacht, dass er die neue Verwaltungsvorschrift in Mecklenburg-Vorpommern ablehnt. Die Vorschriften schafften falsche Anreize für die Bürgerinnen und Bürger, war seine Argumentation. Wer sich der eigenen Katze entledigen oder einen zugelaufenen Hund wieder loswerden wolle, könne nun darauf zählen, dass die Folgekosten von der öffentlichen Hand getragen würden. Über diese Argumentation kann ich mich nur sehr wundern.
Die meisten Menschen gehen doch davon aus, dass die Tierheime für die Unterbringung der Tiere aufkommen. Es ist ihnen egal, wer die Kosten am Ende tatsächlich trägt, Hauptsache, den Tieren geht es gut. Immerhin ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert.
Die ohnehin schon notleidenden Tierheime bekommen die Auswirkungen der Coronapandemie mehrfach zu spüren. Viele der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer gehören zur Risikogruppe. Daher fallen sie seit Beginn der Coronapandemie bis auf Weiteres für die Versorgung der Tiere aus. Auch die Spendenbereitschaft hat deutlich nachgelassen. Unsere Tierheime stehen vor einer großen Belastungsprobe.
Für uns ist daher klar: Wir brauchen dringend eine neue Richtlinie über die Verwahrung von Fundtieren. Kommunen und Tierschutzvereine brauchen Rechtssicherheit im Hinblick auf die Finanzierung der Unterbringung. Deshalb fordern wir, dass alle Betroffenen an der Erarbeitung der neuen Richtlinie mitwirken.
Lassen Sie uns mit diesem Antrag einen Startschuss geben und gemeinsam etwas gegen die Not der Tierheime tun!
Ich möchte Sie kurz vor Weihnachten noch einmal daran erinnern: Bitte verschenken Sie keine Tiere zu Weihnachten! Wenn Sie sich für die Anschaffung eines Haustieres entscheiden, kaufen Sie dieses nicht im Internet oder über Online-Portale!
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Ich wünsche Ihnen frohe Feiertage. Bleiben Sie alle gesund! - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schaffer, ich muss Ihnen da widersprechen. Die Corona-App ist aus meiner Sicht ein Erfolg. Das ist von meinen Kollegen auch schon genannt worden: Eine staatliche App, die so viel Zuspruch von den Datenschützern, vom Bundesdatenschutzbeauftragtem, und vom Chaos Computer Club bekommen hat, das ist schon ein Erfolg. Wir müssen weiter daran arbeiten, dass diese App vorangebracht wird.
Herr Plambeck hat es gesagt, die anderen auch: Das zentrale Problem ist, die Akzeptanz zu schaffen.
Für mich ist allerdings die Frage, schaffen wir die Akzeptanz dadurch, dass wir mehr Angebote machen? Ja, für diejenigen, die die App jetzt schon nutzen. Da sind die Punkte, die angesprochen worden sind, wichtig, wenn sie im Rahmen des Datenschutzes dann auch umgesetzt werden können. Dazu gibt es diverse Angebote, die genutzt werden können, um das Ganze in der App datensicher einzubauen, damit diejenigen, die die App jetzt schon nutzen, daraus auch weitere Vorteile ziehen können.
Die zweite wichtige Frage ist aber: Wie bekomme ich die Menschen, die diese App noch nicht nutzen, dazu, dass sie sich für diese App entscheiden? Das ist ein Punkt, an dem wir ansetzen müssen. Wir müssen also mehr Werbung für diese App machen. Wir müssen schauen, dass auch ältere Geräte Nutzungszugänge bekommen, dass die Schnittstellen so gestaltet werden, dass auch Geräte von anderen Herstellern, chinesische Geräte, diese App nutzen können. Das ist der wichtige Punkt. Wir müssen also sehen, dass wir die Werbung für diese App vorantreiben.
Denn es ist nicht wichtig, dass die App attraktiv ist, sondern es ist wichtig, dass diejenigen, die die App jetzt nicht nutzen, sich für sie registrieren lassen und sie einsetzen. Das sollte unser Ziel sein. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Geldinstitute in Deutschland haben einen brisanten Schatz: nachrichtenloses Vermögen, oft von Verstorbenen, deren Erben nichts davon wissen. Genaue Summen liegen zwar nicht vor, es gibt aber Schätzungen, Herr Plambeck hat es eben schon gesagt. Derzeit könnten in der Bundesrepublik bis zu 9 Milliarden € auf nachrichtenlosen Konten bei den Geldinstituten liegen. Auch hat Herr Plambeck schon ausgeführt, worum es sich bei nachrichtenlosen Konten handelt. Es gibt allerdings keine allgemeingültige Definition.
In den meisten europäischen Staaten gibt es Regelungen zu nachrichtenlosen Konten, in Deutschland gibt es keine. Hier gelten aktuell die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen zwischen Geldinstitut und dem Kunden. Grundsätzliche Pflichten der Geldinstitute aus den Kontoverträgen sind Kontoführung, Abwicklung von Überweisungen, Information der Kunden mittels Kontoauszüge und Rechnungsabschlüsse. Die Kunden sind ihrerseits aus dem Vertrag verpflichtet, vereinbarte Entgelte zu zahlen.
Mangels Beendigung - zum Beispiel durch Kündigung - besteht der Kontovertrag fort, wenn über einen längeren Zeitraum kein Kontakt zwischen Geldinstitut und Kunden besteht, auch dann, wenn keine Zahlungen mehr ein- oder ausgehen. Wie erfährt nun ein Geldinstitut beispielsweise über den Tod eines Kontoinhabers? Wie erfährt die Bank von einem Nachlassfall? - Im Optimalfall melden die Erben den Tod der betreffenden Person an das kontoführende Geldinstitut.
Dazu müssen Sie der Bank ihre Legitimation - in der Regel durch einen Erbschein - nachweisen. Das ist der Idealfall. Ohne Kenntnis vom Tod des Kontoinhabers wird das Konto in Deutschland mindestens 30 Jahre weitergeführt. Nach 30 Jahren verbucht der Finanzdienstleister das Geld von nachrichtenlosen Konten als Gewinn, auch wenn sich das bilanziell kaum lohnt.
Das Vorgehen ist rechtlich zulässig, beruht es auf der handels- und steuerbilanziellen Sichtweise, dass nach 30 Jahren die Inanspruchnahme durch einen nicht mehr erreichten Kunden unwahrscheinlich ist. So fallen die Gelder den Banken beziehungsweise Sparkassen zu. Im Vergleich zu vielen europäischen Staaten wie beispielsweise Dänemark, Niederlande, Luxemburg, Schweiz und Frankreich steht Deutschland nicht günstig da. Selbst in Jersey gibt es Regelungen für nachrichtenlose Konten. Die Schweiz zum Beispiel hat im Internet ein zentrales Register, wo die Schweizer Banken Namen und Kontonummer von Konten, die sehr lange Zeit nachrichtenlos sind, veröffentlichen. Nach Fristablauf wird das Geld an die Schweizer Bundesverwaltung übergeben. In Großbritannien werden nicht abgerufene Gelder aus der Meldeliste beispielsweise für gemeinnützige Zwecke verwendet. Wir brauchen nach dem Beispiel anderer europäischer Länder ein Meldesystem für nachrichtenlose Konten. Auch das hat mein Kollege Plambeck eben schön ausgeführt.
In Deutschland ist es auch für die Erbenermittler und Nachlasspfleger sehr schwierig, gesicherte Informationen über den vollen Umfang von Vermö
genswerten bei den Finanzinstituten zu erhalten. Wir brauchen einen guten und angemessenen gemeinnützigen Einsatz für das Geld aus nachrichtenlosen Konten, das in eine öffentlich-rechtliche Stiftung übertragen werden sollte. Die Verwendung der Mittel sollte unter Beteiligung der Zivilgesellschaft erfolgen und gemeinnützig für soziale, Klimaschutz- und Umweltprojekte eingesetzt werden. Start-ups gehören aus meiner Sicht nicht dazu. Ich kann wirklich nicht erkennen, wieso ausgerechnet Start-up-Förderung aus diesen Mitteln erfolgen soll und somit Mittel der Gemeinnützigkeit vorenthalten werden.
So etwas kann sich vermutlich nur Jamaika in Schleswig-Holstein ausdenken.
Es geht aber auch nicht an, dass nachrichtenloses jüdisches Vermögen stillschweigend einbehalten werden kann. Denn die Vermutung liegt nahe, dass zumindest Teile der in nachrichtenlosen Konten verbliebenen Mittel ehemalige Vermögenswerte von Opfern des NS-Regimes darstellen, die heute nicht mehr zugeordnet werden können. Deshalb sollen die Gelder aus der zu gründenden Stiftung für nachrichtenlose Konten auch für Projekte zur Erinnerung an die Opfer der Gräueltaten des NSRegimes verwendet werden. Ich freue mich auf eine Debatte im Finanzausschuss. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage.
Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Albrecht, vielen Dank für Ihren Bericht; auf diesen werde ich später noch ein wenig eingehen.
Im März 2019 hatten wir die Landesregierung aufgefordert, innerhalb der Landesverwaltung Plastikund Verpackungsmüll deutlich zu reduzieren und, wenn möglich, auf Plastik- beziehungsweise überflüssige Verpackungen ganz zu verzichten.
Plastikabfall schadet unserer Umwelt. Er findet sich überall - in dicht besiedelten Gegenden unserer Erde, aber auch dort, wo wenig Menschen leben, zum Beispiel in der Arktis. Plastikmüll belastet unsere Flüsse, verunreinigt zahlreiche Strände, schwimmt auf der Meeresoberfläche, schlummert am Grund der Ozeane.
Mindestens die Hälfte des Plastikmülls stammt von Verpackungen. Wir müssen dieser bedrohlichen Entwicklung wirksam entgegentreten.
Verstärkt wird der Trend auch dadurch, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger Essen, Schuhe, Kleidung und vieles mehr nach Hause liefern lassen. Denn durch den Boom des Online-Handels wird die Verpackungsflut immer größer.
Ja, wir sind vergleichsweise gute Trenner, Sammler und Recycler. Aber wir produzieren durch unseren Konsum- und Wegwerfmüll einfach viel zu viel Plastik.
Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger möchte weniger Plastik verbrauchen. Sie brauchen aber auch das verpackungsfreie Angebot im Handel, um eine Wahl zu haben. Die Verantwortung können wir nicht dem Verbraucher oder der Verbraucherin auflasten. Politik muss einerseits den Rahmen schaffen, andererseits auch Vorbild sein. Deshalb wurde damals der Antrag auf Reduzierung von Plastik
und Verpackungsmüll in der Landesverwaltung eingebracht.
Wir müssen überflüssige Verpackungen vermeiden. Nachhaltiges Konsumverhalten ohne Pappbecher, Mikroplastik und vermüllte Städte ist möglich, ohne dass unser Wohlstand gefährdet ist. Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Dort müssen wir ansetzen.
Lassen Sie mich im Zusammenhang mit der Coronakrise noch auf eines hinweisen, was vielen nicht bekannt sein dürfte: Da im Zusammenhang mit der Pandemie die Rohstoffpreise und damit auch die Preise für Erdöl gesunken sind, kommt erdölbasierte Kunststoffneuware unschlagbar günstig auf den Markt. Dies ist auf der ZDF-Internetseite vom 2. September 2020 nachzulesen. Die niedrigen Ölpreise machen es möglich, Kunststoffverpackungen viel günstiger als Verpackungen aus Recyclingmaterial anzubieten.
Ich möchte hinzufügen: In der Coronapandemie soll sich laut dem Bericht auch die Menge der Leichtverpackungsabfälle im Schnitt um 20 % erhöht haben - ja, vor allem aus hygienischen Gründen. Kleine, einzelne Verpackungen haben die Müllberge weiter anwachsen lassen, Salz und Pfeffer dürfen nicht mehr unverpackt auf den Tisch, Essen wird einzeln verpackt - um nur einige Beispiele zu nennen.
Bevor ich noch kurz zu Ihrem Bericht komme, bringe ich mit Erlaubnis des Präsidenten ein Zitat aus Ihrer Rede aus dem Jahr 2019:
„Wir wollen zügig das Ziel einer deutlichen Reduktion beziehungsweise Vermeidung von Plastik- und Verpackungsmüll in den Landesbehörden erreichen und damit als gutes Beispiel gegenüber anderen Ländern und Behörden und vor allem gegenüber den handelnden Verbrauchern dienen …“
Das haben Sie auch eben in Ihrer Rede zu Ihrem Bericht deutlich gemacht, den Sie uns vorgelegt haben. Sie haben darin auch bereits einige Punkte aufgezeigt, wo in den Landesverwaltungen dementsprechend gearbeitet wird.
Ich hätte mir gewünscht, dass Sie nicht erst jetzt mit der Äußerung kommen, Sie wollten den Landesverwaltungen vorschlagen, dass Einzelverpackungen gar nicht mehr genutzt werden. Das ist eine Aussage, die schon vor einem Jahr hätte gemacht werden können.
Ich denke aber, dass die Landesregierung angesichts dessen, was Sie uns heute berichtet haben, Herr Minister, auf dem richtigen Weg ist, Verpackungsmüll und noch mehr Plastik zu vermeiden. Vor allem auch Ihr Ansatz, sich noch einmal die Kriterien für die Vergabe anzugucken und zu schärfen, ist ein wichtiger Ansatz, um den Müll zu vermeiden und so mit gutem Beispiel voranzugehen. Ich hoffe, dass die Landesregierung auf diesem Wege zügig vorangeht.
Ich werde dranbleiben und dann demnächst aus einem erneuten Bericht hoffentlich weitere Schritte erfahren. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Herr Brockmann, sicherlich werden wir ähnliche Reden hören. Dennoch muss das eine oder andere hier noch gesagt werden.
Mit dem jetzt vorliegenden Ersten Medienänderungsstaatsvertrag wurde der Weg freigemacht für die Abstimmung in den Landesparlamenten. Der Rundfunkbeitrag soll um 86 ct steigen; das haben wir schon gehört. Seit 2009 ist es damit die erste Erhöhung. Die neue Beitragsperiode wird von Januar 2021 bis Dezember 2024 dauern. Die Länder hatten einen deutlich höheren Finanzbetrag angemeldet und rechnen deshalb mit Kürzungen.
Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Die KEF erstellt ihre Empfehlung auf der Grundlage des Finanzbedarfs von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die diesen vorher anmelden.
Angesichts der herausfordernden Finanzlage - wir haben dies eben schon ansatzweise gehört - hat der NDR bereits reagiert. Er wird in den kommenden vier Jahren 300 Millionen € einsparen. Ausgaben für Personal, Produktion, Verwaltung und Programm werden gesenkt. Bis 2028 will der NDR 10 % seines Aufwands für Personal kürzen. Um das zu erreichen, müssten mindestens 200 Planstellen nicht nachbesetzt werden. Das sind tiefe Einschnitte.
Der Rundfunkrat unterstützt die geplanten Maßnahmen des NDR. Ich bin aber sicher, dass die Leistungsfähigkeit des NDR auch in Zukunft gesichert bleiben wird, und hoffe, dass dies auch bei der Qualität und der Vielfalt erhalten bleibt. Man kann den NDR nur loben, der seinen Auftrag für Bildung, Information, Kultur und Unterhaltung unter erschwerten finanziellen Bedingungen zu erfüllen versucht.
Nun kurz zu der Abstimmung in den Landesparlamenten. Nach langen Verhandlungen haben sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags geeinigt. Eigentlich sollte jetzt alles klappen, um damit die Zustimmung in den Landesparlamenten zu erreichen. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bundesrepublik könnte gesichert sein. Aber nein, aus dem CDU-geführten Bundesland Sachsen-Anhalt droht Widerstand gegen die Anhebung. Was liest man nicht alles in den Printmedien für Argumente der Gegner gegen eine Anhebung: zu groß, zu teuer oder vielleicht zu links.
Mit dem bisherigen Querstellen zum Rundfunkstaatsvertrag steht die CDU in Magdeburg aber nicht alleine da. Auch die AfD lehnt ihn ab. Allerdings ist sie grundsätzlich gegen den öffentlichrechtlichen Rundfunk und will diesen komplett abschaffen.
Dass eine Koalition der Neinsager den Rundfunkstaatsvertrag kippen könnte, müsste jede Demokratin und jeden Demokraten mehr als beunruhigen.
Übrigens, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU: In Medienberichten erscheint Ihr früherer Fraktions- und Landeschef Christian von Boetticher auch zu den Neinsagern zu gehören. Als Vorsitzender des Wirtschaftsrates der Nord-CDU fordert er die Ablehnung des Änderungsstaatsvertrages. Angeblich sollen die 86 ct Anhebung nicht zielführend mit dem Blick auf den zunehmenden Wettbewerb im internationalen Informationsmarkt sein. In diesem Zusammenhang frage ich mich, seit wann eigentlich Informationsangebote öffentlich-rechtlicher Sender unter Marktaspekten betrachtet werden.
Nun aber zurück nach Sachsen-Anhalt. Herr Günther, Sie haben es eben schon ausgeführt. Ich bitte Sie, weiterhin Kontakt mit Ihrem Ministerpräsidentenkollegen Reiner Haseloff zu halten und dafür zu werben, dass er endlich gegen die unbegründeten
Widerstände gegen die Rundfunkbeitragserhöhung angeht.
Bedenken Sie bitte auch die Alternative. Sollten nicht alle Landtage einem solchen Beitragsanstieg zustimmen, könnte ein Rechtsstreit kommen. Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass die Anstalten vor dem Bundesverfassungsgericht klagen würden und dass diese Klage dann auch gute Erfolgsaussichten hat.
Gerade in Zeiten von Fake News und wachsendem Populismus braucht die Gesellschaft die redaktionellen Angebote der Sender dringender als je zuvor.
Um den Ersten Medienänderungsstaatsvertrag vielleicht sogar platzen zu lassen, ist eine Erhöhung von 86 ct der falsche Ansatz. Es liegt jetzt an uns in den Parlamenten, mit der Beitragserhöhung Verbesserungen in der Finanzausstattung von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf den Weg zu bringen. Wir müssen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk angesichts zunehmender Angriffe auf die Pressefreiheit bei gleichzeitiger besorgniserregender abnehmender Medienvielfalt die angemessene Bedeutung zumessen - und das auch finanziell.
In Zeiten von Hetze und Falschmeldungen stehen gerade die öffentlich-rechtlichen Sender für journalistische Unabhängigkeit. In der Coronarise ist überdeutlich geworden, wie wichtig unabhängiger Qualitätsjournalismus ist; in dieser Krise suchen Menschen nach seriösen Informationsquellen. Und da leisten unsere öffentlich-rechtlichen Sender eine sehr gute Arbeit.
Unsere Fraktion wird dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag zustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Vorab vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Ministerpräsident Günther, und vielen Dank an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie an den Herrn Staatssekretär für die Ausarbeitung des Medienstaatsvertrags. Sie waren daran maßgeblich beteiligt, Sie haben es eben beschrieben.
Der neue Medienstaatsvertrag soll den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag ersetzen. Er gilt nicht mehr nur für Radio- und Fernsehsender und bestimmte Online-Angebote, sondern erfasst auch InternetSuchmaschinen, Streaminganbieter, Social Media, Video, Sharing-Plattformen, Sprachassistenten und App-Stores. Es ist wichtig, dass der Rundfunkbegriff neu definiert wird. Das bedeutet, dass Hürden für die Zulassungsverfahren, um Rundfunk zu betreiben, gesenkt werden - wir haben es eben gehört. Die Bagatellgrenze wird auf 20.000 Nutzer gesetzt.
Das schafft insbesondere für junge Medienschaffende, die noch nicht eine so große Reichweite haben, Handlungssicherheit. Mit dem Vertragswerk werden auch die Vorgaben aus der im Herbst 2018 verabschiedeten EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste in nationales Recht umgesetzt. Ziel dieser überarbeiteten AVMD-Richtlinie ist, vergleichbare Rechtsvorschriften zu schaffen. Gerade in Zeiten, in denen Fake News an der Tagesordnung sind, die politischen Debatten mit gezielten Falschmeldungen beeinflusst werden und damit zur Desinformation beigetragen wird, sind Festlegungen für mehr Transparenz und ein Diskriminierungsverbot ein ganz wichtiger Grundstein für Medienvielfalt.
Erstmals werden auch Suchmaschinen wie Google und Videoplattformen wie YouTube in die Medienregulierung einbezogen. Das war dringend erforderlich. Zudem haben Videoplattformen Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einzuhalten. Der neue Medienstaatsvertrag schafft die medienrechtliche Grundlage, um die großen Online-Plattformen wie Google, Facebook und YouTube zu regulieren. Das ist ein großer Fortschritt.
Doch der Reformprozess muss weitergehen. Zum Medienstaatsvertrag haben alle Bundesländer eine Protokollerklärung abgegeben, in der sie zum Ausdruck bringen, dass es noch weiteren Reformbedarf gibt. Dies betrifft neben dem Jugendmedienschutz, regionaler Vielfalt, Rundfunkzulassung und Medienkonzentrationsrecht auch die Barrierefreiheit. Mit einer gemeinsamen Erklärung hatten sich die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung im Januar 2020 an die Landesregierungen und Länderparlamente gewandt. Sie kritisierten, dass der Medienstaatsvertrag nach wie vor erhebliche Lücken bei der Barrierefreiheit von Medienangeboten aufweist. Besonders bei den privaten Anbietern gibt einen eklatanten Handlungsbedarf für barrierefreie Medienangebote.
Auf Seite 115 im Medienstaatsvertrag heißt es in der Protokollerklärung, dass es das Ziel der Länder ist, durch den Ausbau barrierefreier Medienangebote allen Menschen die Teilhabe am medialen Diskurs und an der Gesellschaft insgesamt zu ermöglichen. Wir haben eben gehört, dass das auch das erklärte Ziel der Landesregierung Schleswig-Holsteins ist.
Öffentliche und vor allem private Anbieter müssen stärker in die Pflicht genommen werden, um echte Barrierefreiheit umzusetzen. Hier muss dringend nachgebessert werden, denn die Freiwilligkeit von öffentlichen und privaten Medienanbietern wird hier nicht weiterhelfen. Die Protokollnotiz betont
ganz richtig, dass die Länder bereits heute von allen Medienanbietern verstärkte Anstrengungen beim Ausbau barrierefreier Angebote erwarten.
Es wird aber nicht reichen, bis zum nächsten Medienstaatsvertrag zu warten. Auch da haben wir positive Signale gehört. Die Beauftragten drängen in ihrer Presseerklärung ganz richtig darauf, für die Umsetzung barrierefreier Angebote der Rundfunkanstalten sowie der Mediendienste Aktionspläne mit verbindlichen Zielen und Fristen zu erarbeiten. Gute Barrierefreiheit braucht auch eine leicht zugängliche und öffentlich verfügbare Online-Anlaufstelle für Beschwerden. Wir brauchen verbindliche und umfassende Vorgaben, die Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen, damit Menschen mit Behinderung ihr Recht auf Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit gleichberechtigt mit anderen durch die von ihnen gewählten Formen der Kommunikation ausüben können.
Ich freue mich somit, dass wir beide Anträge im Ausschuss gemeinsam diskutieren können und sehe wirklich Punkte, bei denen wir uns annähern können. Vielleicht bekommen wir im Sinne der Menschen mit Behinderung einen gemeinsamen Antrag auf den Weg. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es gehört: Im Naturschutzgebiet Wöhrdener Loch hielt der Naturschutzbund NABU Schleswig-Holstein seit Herbst 2004 eine Herde Koniks. Das Konik ist eine Ponyrasse aus dem mittel- und osteuropäischen Raum, die sowohl in der Landwirtschaft als auch bei der Erhaltung von zahlreichen Naturschutzgebieten eingesetzt wird. Ende Februar hatten Spaziergänger beim Kreis Dithmarschen die schlechte Verfassung der Koniks gemeldet. Mehrere Tiere mussten von der Weide geholt werden. Inzwischen sollen laut Zählstand am 1. April 2020 elf Koniks - fünf Stuten und sechs Fohlen verendet beziehungsweise vom Tierarzt eingeschläfert worden sein.
Ein größerer Teil der Pferde ist mittlerweile entnommen und anderweitig untergebracht. Wer ist aber nun für den Tod mehrerer verwahrloster Konik-Wildpferde im Meldorfer Speicherkoog verantwortlich? - Hier beginnt ein Kompetenzwirrwarr, ein Hin- und Hergeschiebe der Verantwortlichkeit. Aus der Lektüre von Presseartikeln erschließt sich mir kein eindeutiges Bild und keine eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeit.
Der NABU soll als Halter zunächst die Kosten für das Management der Herde, also für Tierärzte, Zusatzfutter et cetera, übernommen und diese dann mit dem Kreis Dithmarschen und dem Land abgerechnet haben. Der NABU selbst ist nicht Bewirtschafter der Flächen. Hier schon einmal zwischendurch als Hinweis an die AfD-Fraktion: Der NABU erhielt daher für seine Aufgabe auch keine Zahlungen aus Agrar-Mitteln der EU.
Nach Darstellung des NABU wurden professionelle Tierhalter verpflichtet, die Tiere zu beaufsichtigen, wenn nötig tiermedizinisch zu versorgen und bei Bedarf zuzufüttern. Zu meinem Kollegen Vorredner: So steht es in einem Vertrag vom 29. März 2010 zwischen dem NABU und den vom NABU beauftragten Landwirten, also Fachleuten, die für diese Tiere zuständig waren.
Jetzt werfen sich der NABU und das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gegenseitig eine Teilschuld vor. Dabei geht es um eine defekte Fanganlage, um deren Funktionieren sich laut Umweltminister Jan Philipp Albrecht der NABU hätte kümmern müssen. Der NABU wies das
wiederum zurück und erklärte, dass er immer wieder vom zuständigen Landesamt vertröstet worden sei. Ja, was stimmt denn nun, Herr Minister Albrecht? Vielleicht können Sie uns hierzu heute noch aufklären?
Fest steht bisher, dass im Fall der vernachlässigten und verendeten Konik-Pferde Polizei und Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen haben. Zum jetzigen Zeitpunkt eine finanzielle Förderung des NABU auf den Prüfstand zu stellen, erschließt sich mir dabei nicht. Auch hier gilt die Unschuldsvermutung.
Der NABU ist ein föderal aufgebauter Verband mit demokratischen Strukturen. Nach einer umfassenden Prüfung des Jahresabschlusses durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer wird das Ergebnis in einem schriftlichen Bericht dem Präsidium vorgelegt. Für den NABU ist Transparenz eine zentrale Leitlinie, und ich bin mir nicht sicher, ob das bei der AfD genauso aussieht. Der Verband hat die Selbstverpflichtungserklärung der Initiative „Transparente Zivilgesellschaft“ unterzeichnet und stellt grundlegende Informationen zur Satzung, zu wesentlichen Entscheidungen, zur Herkunft und Verwendung der Mittel sowie zur Personalstruktur auf Anfrage öffentlich zur Verfügung. Und der NABU positioniert sich deutlich gegen Diskriminierung, Rassismus und Fremdenhass. Bereits 2015 stellte sich der NABU mit einer Resolution jedweder Diskriminierung sowie jedwedem Rassismus und Fremdenhass entschieden entgegen. Liegt hier vielleicht der Grund für den Antrag? Möchte die AfDFraktion vielleicht nur einen Kämpfer für eine gesunde Umwelt und gegen die Klimakrise diskreditieren? Wer weiß das?
Wir jedenfalls lehnen Ihren Antrag selbstverständlich ab. - Vielen Dank.
Herr Landtagspräsident! Der Finanzausschuss hat sich in seinen beiden letzten Sitzungen mit dem Nachtragshaushalt beschäftigt. Die Fraktionen konnten Fragen stellen, die Fragen wurden schnell beantwortet. Mein Dank geht noch einmal an das Ministerium und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für die schnelle Beantwortung. Ich verweise auf die Beschlussvorlage.
Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Ich habe mir einmal die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Tierschutzes vom 17. Juli 2019, V 244, durchgelesen. In der Tat sind das für Nichtfachleute beziehungsweise ehrenamtlich Tätige in Tierheimen sehr umfangreiche Anforderungen. So heißt es zum Beispiel unter den Nachweispflichten in Kapitel 7.3:
„In den Belegen über Eigenleistungen sind u.a. anzugeben:
- Ort, Art und Tag der einzelnen Arbeiten
Unter 3.7 des Antragsformulars heißt es zu Fragen zur Finanzierung:
„Weshalb ist die Durchführung des Vorhabens ohne die Gewährung einer Zuwendung nicht möglich? Aus welchen Gründen wurde
5960 Schleswig-Holsteinischer Landtag (19. WP) - 78. Sitzung - Donnerstag, 23. Januar 2020
von einer Antragstellung bei anderen Stellen oder von einer Kreditaufnahme abgesehen?“
Dies und vieles mehr wird abgefragt und soll ausgeführt werden. Ich frage mich wirklich: Was sollen diese vielen Fragen?
Die Beispiele zeigen: Die Antragsmodalitäten für die Beantragung von Mitteln müssen dringend vereinfacht werden. Es geht nicht an, dass nur ein Bruchteil der Mittel bei den Tierheimen ankommt, weil bürokratische Hürden die Mittelvergabe hemmen.
Dies zeigt sich auch in den Antworten auf die Kleinen Anfragen von Herr Harms, Drucksache 19/1897, und Frau Krämer, Drucksache 19/1906. In der Antwort heißt es unter anderem: Die Landesregierung will die Vereinfachung der Förderrichtlinien prüfen - und das in Abstimmung mit den Akteuren. Das ist ein erster guter Schritt, aber, lieber Minister Albrecht, prüfen allein hilft den Tierheimen nicht.
Auch die 28-Tage-Frist ist nicht mehr zeitgemäß. Die Kommunen bezahlen für die ersten 28 Tage die Unterbringung der Tiere. Das ist absolut nicht ausreichend, denn die Tiere bleiben häufig für einen viel längeren Zeitraum in den Tierheimen. Der Grund liegt unter anderem darin, dass immer mehr alte und kranke Tiere aufgenommen werden, die medikamentös versorgt werden müssen und deren Weitervermittlung schwierig ist. Hier brauchen wir Lösungen für Tier und Tierheim. Die Kommunen in Schleswig-Holstein wissen, was sie an ihren Tierheimen haben.
Über den Vorschlag der Kollegin Krämer, diese Frist auf 90 Tage auszudehnen, wie sie es in ihrer Kleinen Anfrage angefragt hat, können wir ja einmal intensiv diskutieren.
Zu der Antwort der Landesregierung nur so viel: Ja, die Träger der Tierheime, die überwiegend ehrenamtlich geführt werden, sollen mit den Kommunen verhandeln. Ist das aber immer auf Augenhöhe? Dies ist vor allem wichtig im Zusammenhang mit der zunehmenden Problematik von Fällen der Tiersammelwut in Schleswig-Holstein, auch Animal Hoarding genannt.
Um nur ein Beispiel zu nennen: Rund 160 Tiere wurden vor einem Jahr nach der Zwangsräumung einer Dreizimmerwohnung in Kiel-Gaarden aus der
Wohnung herausgeholt. Für einige Tiere kam die Hilfe leider viel zu spät. Nach Aussagen der stellvertretenden Vorsitzenden des Landestierschutzbundes Schleswig-Holstein Susanne Tolkmitt nimmt vor allem die Zahl der besonders schweren Fälle von Animal Hoarding zu. Das belastet Tierheime in ganz Schleswig-Holstein. Die Tiere sind pflegebedürftig und belasten die Tierheime mit hohen Tierarztkosten.
Die Zustände in den meisten Wohnungen der Sammler sind erschreckend. Kot und Urin auf dem Boden gehören noch zu den leichteren Fällen. Oft liegen tote Tiere wochenlang am Boden und verwesen. Es mangelt an Futter, Wasser, Pflege und tierärztlicher Betreuung, aber auch die psychisch kranken Menschen verwahrlosen meist mit.
Die Tiere können sich nicht wehren. Sie können nicht einfach zum nächsten Tierheim gehen und um Hilfe bitten. Das klingt zynisch, aber das ist die Lebenssituation dieser armen, wehrlosen Geschöpfe. Das Elend der Tiere, die bei einem Tiersammler leben, ist unbeschreiblich groß. Animal Hoarding bedeutet unfassbares Leid. Wenn es dann gelungen ist, die Tiere aus ihrem Martyrium zu befreien, sind es die Tierheime, die den verwahrlosten und kranken Geschöpfen Hilfe und Schutz bieten. Dafür benötigen die Tierheime schnelle, unbürokratische Hilfe. Ich denke, darüber sollten wir noch einmal ausführlich reden. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Kollege, ich weiß jetzt nicht genau, worauf Sie hinauswollen. Aber in unserem Antrag haben wir geschrieben, dass dies gemeinsam mit den Kommunen erörtert und beraten werden soll. Es ist nicht so dargestellt worden, dass hier eine Vorgabe geschaffen werden soll, nach der die Kommunen das machen müssen. Ich bitte Sie deshalb, den Text des Antrages vielleicht doch noch einmal genauer nachzulesen.
Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! - Wartet die Rede ab! - Liebe Gäste! Die AfD möchte § 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein ändern. Die Steuer für Jagdhunde soll wegfallen.
Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz gewährleistet kommunale Selbstverwaltung. Sie wollen hier eingreifen und den Kommunen die Steuer für die Jagdhunde einfach streichen.
In der Tat übernehmen Jagdhunde beispielsweise in ländlichen Regionen die Nachsuche. Aber letztlich nutzt der Jäger den Hund auch für sich selbst für seine Jagd. Das ist meines Erachtens ein entscheidender Punkt. Wenn sich die Jäger eine teure Ausrüstung leisten können, ist dann eine Hundesteuer nicht auch verkraftbar? Die Frage ist auch: Was kommt als Nächstes? Streichung der Steuer für Arbeits- oder Hofhunde? Oder Streichung der Hundesteuer aus gesundheitlichen Aspekten, zur Gesundheitsprävention?
Es gibt nämlich zahlreiche Indizien dafür, dass Haustiere ihren Haltern guttun.
Da sind zum Beispiel die physischen Effekte, also die körperlichen Auswirkungen auf Tierbesitzer. Einer Untersuchung von US-Wissenschaftlern zufolge reichen 150 Minuten Bewegung pro Woche aus, um einen positiven Effekt auf das Herz-Kreislauf-Sys
tem zu haben. Hundebesitzer erreichen diese Zeit eher als Menschen ohne Hund.
Außerdem haben Menschen, die sich jeden Tag an der frischen Luft bewegen, Studien zufolge ein stärkeres Immunsystem, weil ihr Hund sie zum regelmäßigen Rausgehen zwingt. Das kann ich aus eigener Erfahrung berichten. Logik könnte dann sein: Hundesteuer streichen.
Mittlerweile ist auch belegt, dass die reine Anwesenheit von Tieren, vor allem das Streicheln, sehr hilft, den Blutdruck und die Herzfrequenz der Menschen zu senken.
Für Goldfische gilt das allerdings weniger als für Hunde. Weil es gesundheitsfördernd ist, einfach in die vom Grundgesetz gewährleistete Selbstverwaltungsgarantie eingreifen und die Hundesteuer streichen?
Selbst wenn es eine Gemeinde gibt - wir haben eben ein Beispiel gehört -, die dieser Logik folgt, wird dies vor Ort in den Kommunen entschieden. Meine Gemeinde, Sievershütten - dort bin ich der Bürgermeister -,
hat zum Beispiel für Jagdhunde, die eine Prüfung abgelegt haben und zur Jagd eingesetzt werden, bei der Hundesteuer eine Ermäßigung von 50 % ermöglicht. Mehr können wir uns leider nicht leisten.
- Das ist richtig, aber finanziell, na ja. - Ob es hier Erleichterungen oder Ermäßigungen geben soll, wollen wir bitte den Kommunen selbst überlassen. Selbst wenn man einen ermäßigten Hundesteuersatz bezahlt, verschwindet das Geld nicht einfach, sondern wird von der Gemeinde verantwortungsvoll eingesetzt und leistet so einen Beitrag zum Wohl der Allgemeinheit.
Man kann vielleicht auch fragen, ob nicht die jetzige Landesregierung mit dem Verbot der Pferdesteuer 2018 erst die Geister gerufen hat, die jetzt zum Angriff auf die Hundesteuer blasen.
Wollen wir einmal hoffen, dass das nicht der Fall ist.
Zurück zur generellen Streichung der Steuer für Jagdhunde. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf, den
Eingriff in das vom Grundgesetz gewährleistete kommunale Selbstverwaltungsrecht, ab. Mit uns wird es einen solchen Eingriff nicht geben. - Vielen Dank.
Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Mitglieder des Finanzausschusses haben in den letzten Monaten intensiv über den Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 beraten und legen Ihnen jetzt mit der über 350 Seiten starken Beschlussempfehlung das Ergebnis ihrer Arbeit vor.
Wir haben die Haushaltsberatungen nach dem bewährten Verfahren durchgeführt: Die Fraktionen reichen ihre Fragen zum Haushaltsentwurf schriftlich ein, die Landesregierung antwortet schriftlich. In den Einzelplanberatungen, die gemeinsam mit den betroffenen Fachausschüssen stattfinden, werden offene Punkte, weitere Nachfragen und Schwerpunkte behandelt.
An dieser Stelle bedanke ich mich bei allen Beteiligten, dass alles reibungslos funktioniert hat, insbe
sondere bei der Verwaltung, Frau Finanzministerin, für die zügige und zuverlässige Beantwortung unserer Fragen, beim Landesrechnungshof, Frau Dr. Schäfer, für die konstruktive Begleitung und besonders bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Sie mir als neuem Vorsitzenden die Sitzungsleitung einfach gemacht haben.
Gemeinsam mit dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof hat der Finanzausschuss die Landesfinanzen und ihre Konsolidierung stetig im Blick. Nach den Ausschussberatungen ist es gelungen, die Personalausgaben und die Zinsausgaben gegenüber dem Haushaltsentwurf leicht abzusenken. Die Investitionsquote liegt bei 9,7 %, die vorgesehene Nettotilgung bei 27 Millionen €.
Die Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitiker beschäftigt vor allem die Frage, inwieweit Finanzmittel beziehungsweise mögliche Haushaltsüberschüsse für die Tilgung von Altschulden oder die Sanierung unserer Infrastruktur verwendet werden sollen.
In den Voten des Finanzausschusses zu den diesjährigen Bemerkungen des Landesrechnungshofs, die wir ebenfalls in dieser Tagung beschließen werden, heißt es:
„Angesichts der aktuellen Wachstums- und Steuerprognosen nimmt der Finanzausschuss die Einschätzung des Landesrechnungshofs, dass die Einnahmen des Landes voraussichtlich nicht ausreichen werden, um alle Projekte der Landesregierung und die großen Herausforderungen der nächsten Jahre zu finanzieren, zur Kenntnis. Der Finanzausschuss empfiehlt daher der Landesregierung, den Ausgabenanstieg möglichst zu begrenzen und Schwerpunkte zu setzen.“
Eine solche Herausforderung beziehungsweise ein Schwerpunkt ist das UKSH, mit dessen wirtschaftlicher Situation wir uns im Finanzausschuss - zum größten Teil unter Beteiligung des Sozialausschusses und des Bildungsausschusses - sowie im Beteiligungsausschuss in mehreren Sitzungen befasst haben.
Mit dem am 12. November 2019 geschlossenen Zukunftspakt UKSH geben Landesregierung und Landtag dem Universitätsklinikum eine sichere und planbare finanzielle Perspektive.
Auch darüber werden wir heute noch einmal abstimmen.
Der Finanzausschuss hat letzten Donnerstag über die Haushaltsanträge der Fraktionen und kurzfristig eingegangene Änderungsvorschläge der Landesregierung abgestimmt. Die Opposition bringt ihre im Ausschuss abgelehnten Anträge - wie üblich - noch einmal in den Landtag ein. Angenommen wurden vom Finanzausschuss vier Anträge des SSW und die Anträge der Koalition inklusive der von der Landesregierung nachgeschobenen Änderungen.
Mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW gegen die Stimmen der SPD und AfD empfiehlt der Finanzausschuss dem Landtag, das Haushaltsgesetz, das Haushaltsbegleitgesetz und den Plan des Landeshaushalts für das Jahr 2020 in der Fassung der Ihnen mit Drucksache 19/1846 vorliegenden Beschlussempfehlung anzunehmen.
Schließlich empfiehlt der Finanzausschuss dem Landtag, dem Landesrechnungshof und der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Finanzministerium hat uns gestern mitgeteilt, dass die Beschlussfassung des Finanzausschusses zum Haushalt einen kleinen Fehler enthält. Der Finanzausschuss hat einen interfraktionellen Änderungsantrag zum Thema Clearingstelle Windenergie - neues Kapitel 01 07 - beschlossen, der auch vom Finanzministerium für den Finanzausschussbericht im Planaufstellungsverfahren vollumfänglich erfasst wurde. Bedauerlicherweise sind die Einbeziehung des neuen Kapitells sowie der Änderungsantrag zum Kapital 07 42 bei der Erstellung der Druckdatei nicht erfolgt. Insoweit fehlen die entsprechenden Seiten im Finanzausschussbericht, sind aber in den Gesamtzahlen des Haushalts enthalten.
Das Finanzministerium hat das fehlende Haushaltskapitel und den Änderungsantrag inzwischen in die Beschlussempfehlung eingearbeitet; die aktualisierte Drucksache 19/1846 (neu) ist im Internet veröffentlicht und wurde elektronisch verteilt. Da die Drucksache über 350 Seiten umfasst, konnte sie nicht mehr rechtzeitig neu gedruckt werden. Aus diesem Grund liegen Ihnen nur die fehlenden Seiten der Drucksache als Tischvorlage vor. Ich bitte Sie, über die Beschlussempfehlung inklusive der Einrichtung des neuen Kapitels 01 07 abzustimmen.
Ich möchte mich hiermit noch einmal bei allen Beteiligten bedanken, vor allem auch bei den Mitar
beiterinnen des Ausschussbüros, die mich auch sehr unterstützt haben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da sind sie wieder, die Reihengesetze der AfD in den Bundesländern. Herr Brockmann hat die Länder schon aufgezählt. Ich will nur ergänzen, dass gerade in der letzten Woche in Rheinland-Pfalz von Ihnen das gleiche Thema vorgebracht worden ist.
Wir wissen, worauf Sie hinauswollen. Sie haben sich dazu gerade positioniert. Die von Ihnen hier gemeinte Beteiligung der SPD oder anderer Parteien an Medienunternehmen hat zumindest bei uns historische Gründe, die genau das verhindern sollen, was Ihnen offenbar vorschwebt: eine Gleichschaltung der Berichterstattung über Ihre Partei und deren Anhänger. Vielen Dank, das hatten wir schon einmal.
In einer Zeit, in der die Sozialdemokratie scharfen Angriffen aus dem bürgerlichen Lager ausgesetzt war und ihre aktiven Mitglieder mit vielfältigen Nachteilen rechnen mussten, erfüllten diese Beteiligungen eine wichtige Aufgabe, um Medienvielfalt überhaupt zu gewährleisten. Warum stellen Sie sich nicht einfach hier hin und sagen, was Sie wirklich wollen, statt uns hier solche abgeschriebenen Anträge zu präsentieren? Machen Sie es doch so, wie Herr Höcke es freimütig im ZDF getan hat, lassen Sie es einfach raus: Wenn Sie an die Macht kommen, dann wird hier aufgeräumt! Mit der Presse, mit dem Rundfunk und allen anderen, die den Leuten die Wahrheit über Ihre Partei erzählen oder Ihnen sonst im Weg stehen. - Sagen Sie es einfach öffentlich. Das befreit.
Dann können die Leute selber entscheiden, ob sie mit Ihnen zurück in alten Zeiten oder lieber im 21. Jahrhundert leben wollen.
Sie spielen sich hier als Gralshüter der Medienvielfalt auf, dabei hätten Sie doch überhaupt keine Skrupel, nach einer Machtübernahme der AfD
was der liebe Gott und die Wähler verhüten mögen - nach dem Vorbild Ihres Gesinnungsgenossen Victor Orban die Pressefreiheit einzuschränken oder die Deutungshoheit über die Berichterstattung zu erlangen, wie es Donald Trump tut, indem er kritische Fragsteller einfach aus der Pressekonferenz wirft.
Ich behaupte, Sie und Ihre rechtspopulistischen Genossen in der Schweiz und in Österreich würden als Erstes den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen und dafür sorgen, dass Leute nur noch auf dem Niveau von „Fox-News“ über das Tagesgeschehen informiert werden. Die AfD als Vorkämpfer der Pressefreiheit - ich fasse es nicht! Nachdem Björn Höcke in dem inzwischen schon erwähnten Interview mit dem ZDF den Redakteur vor laufender Kamera bedrohte und ihm sinngemäß in Aussicht stellte, dass „sich einiges ändern würde“, wenn er eine „bedeutendere Rolle in der Politik dieses Landes“ bekäme, muss man schon ganz mutig oder ziemlich ignorant sein, um hier solche Anträge zu stellen.
Sicherlich, es ist der Traum jedes Politikers, Einfluss auf Berichterstattung nehmen zu können. Auch ich würde mir wünschen, dass über meine Partei einmal etwas positiver berichtet würde.
- Genau. Das Ergebnis sehen wir. Wir haben es eben auch von Herrn Brockmann gehört. Viele positive Berichte über die SPD in der Presse? - Da muss man ziemlich suchen. Ihre Annahme der Beeinflussung läuft hier nun wirklich ins Leere.
Sie schreiben in Ihrer Begründung, dass die Regelungen des Parteiengesetzes zur Offenlegung von Unternehmensbeteiligungen in Rechenschaftsberichten nicht ausreichend seien, um für Transparenz zu sorgen. Zu diesem Thema muss ich sagen: Sorgen sie erst einmal für Transparenz in Ihrer eigenen Partei!
Die Sorge der AfD um die Presse ist doch nur Heuchelei. Sie wollen unser bewährtes, kritisches Mediensystem, Sie wollen die Meinungsfreiheit in Deutschland diskreditieren. Hören Sie auf, verdrehte Tatsachen und Zwietracht zu säen! Das haben vor 80 Jahren schon einmal Männer Ihrer Couleur gemacht. Das lassen wir nicht zu.
Ihrem Gesetzentwurf werden wir definitiv nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Mülltrennen ist Deutschland Spitzenklasse. Doch Deutschland, das Mutterland der Mülltrennung, produziert so viel Plastikmüll wie kein anderes Land in Europa. 18,16 Millionen t Verpackungsmüll haben die Deutschen im Jahr 2016 produziert. Das berichtete das Umweltbundesamt. Darin sind sowohl die Abfälle aus Industrie als auch aus privaten Haushalten eingerechnet. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts, sagt dazu - ich zitiere -:
„Wir produzieren viel zu viel Verpackungsmüll - ein trauriger Spitzenplatz in Europa.“
Dass der Verbrauch trotz vieler Maßnahmen nicht sinkt, hat viele Gründe. Ein Beispiel sind zusätzliche Funktionen der Verpackung wie Dosierhilfen oder aufwändige Verschlüsse. Diese benötigen mehr Material und machen das Recyceln schwerer. Zudem setzt sich der Trend fort hin zu kleineren Portionen statt Großverpackungen und zu Versandhandel, anstatt vor Ort zu kaufen.
Glas, Papier, Blech, Pappe und Plastik sind nicht nur Müll, sondern auch wertvolle Rohstoffe. Im Idealfall entsteht ein Kreislauf, in dem nichts verschwendet wird und vieles wieder neu verwertet werden kann. Bei den meisten Stoffen klappt das ganz gut, nicht jedoch beim Plastik. Nur ein Teil davon landet wie gewünscht in den Recyclinganlagen, die Flaschen, Verpackungen, Tüten und Einweggeschirr aus Plastik in Kunststoffpellets verwandeln. Der große Rest verschmutzt dagegen die Weltmeere oder wird ins Ausland exportiert, wo der Abfall einfach ohne Schutzvorkehrungen verbrannt oder deponiert wird und die Umwelt ruiniert.
Jährlich werden gut 1 Million t Plastikabfälle von Deutschland ins Ausland exportiert.
Deutschland hat sich lange nicht dafür interessiert, was mit dem Wohlstandsmüll seiner Bürger ge
schieht. Länger ignorieren können wir dieses Problem allerdings nicht.
Nachdem China als größter Importeur von Plastikmüll 2018 einen Importstopp für Plastikmüll verhängt hatte, ist das Problem zum ersten Mal sehr deutlich geworden, denn 50 % aller Plastikabfälle landeten dort. Aber was ist passiert? Ein Umdenken? - Nein. Die Müllentsorgung hat sich einfach in andere Länder verschoben, vor allen Dingen nach Malaysia, Thailand und Vietnam. Nach den gravierenden Auswirkungen brennender Müllberge in Malaysia verschiebt sich das Problem weiter nach Indien und Indonesien. Aber auch die Türkei hat keine Importeinschränkung verhängt.
Das Verbot von Plastiktellern, Trinkhalmen und anderen Wegwerfprodukten aus Kunststoffen in der Europäischen Union ist zwar ein erster Schritt, doch dieser reicht nicht aus, solange weiterhin Verpackungsmüll in rauen Mengen produziert und exportiert wird.
Zu begrüßen ist deshalb die Verständigung von 187 Staaten vom vergangenen Wochenende. Die Vertragspartner des Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung haben sich auf drei Punkte geeinigt: Jedes Land muss künftig vor dem Export von Plastikmüll genau angeben, welche Inhaltsstoffe dieser aufweist. Gehandelt werden darf nur noch vorsortierter, gesäuberter Plastikmüll, der entsprechend recycelbar ist. Importierende Staaten sollen bei der Verarbeitung besser gefördert werden. Zudem verpflichten sich die Vertragsstaaten, die globale Produktion von Plastik zu reduzieren.
Das ist ein ermutigender Schritt. Jetzt wird es darauf ankommen, dass dies in den einzelnen Ländern auch entsprechend umgesetzt wird. Der Erfolg hängt von funktionierender Kontrolle ab.
Wie in der Begründung unseres Antrags ausgeführt, bleiben Deutschland und Europa trotz dieses Schrittes in der Verantwortung, ihren Plastikmüll selbst zu sortieren, zu recyceln und zu entsorgen. Vielleicht reduziert das auch unseren hohen Verbrauch. Die Bundesregierung sollte deshalb den Export von Plastikmüll generell verbieten und solche Verbote auch auf EU-Ebene durchsetzen.
Der Alternativantrag der Jamaika-Koalition ist in der Sache richtig. Uns geht er aber nicht weit genug. Jetzt ist Handeln angesagt. Ich würde gern mit Ihnen beide Anträge im entsprechenden Ausschuss diskutieren und beantrage deshalb Überweisung in den Umwelt- und Agrarausschuss. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon einiges gesagt worden, trotzdem noch einmal etwas zur Erläuterung. Das deutsche Urheberrechtsgesetz bestimmt in Deutschland die Verwendung von geistigem Eigentum in Bezug auf ideelle und materielle Aspekte. Das Urheberrecht sieht sich immer wieder konfrontiert mit Veränderungen in der Medienwelt. Das deutsche Urheberrecht und seine verwandten Leistungsrechte erhielten im Laufe der Zeit immer wieder Anpassungen und Veränderungen. Dies soll sicherstellen, dass die Vorschriften nicht den Anschluss an die technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen verlieren.
Ende März stimmte das Europaparlament der Reform des Urheberrechts zu. Damit kommt auch Artikel 13, der aktuell Artikel 17 geworden ist, also die Pflicht für Internetplattformen wie YouTube, Inhalte auf mögliche Verstöße gegen das Urheberrecht zu überprüfen, mit in die Regelung. Ziel der Europäischen Union ist, das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anzupassen und unter anderem für eine faire Bezahlung von Urhebern und Rechtsinhabern zu sorgen. Es geht darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizensierung zu zwingen.
Die Zielrichtung ist richtig, und es hört sich zunächst auch ganz richtig an. Aber wie kann man das gewährleisten? Hier liegt das Problem. Dienstanbieter, die Werke in großem Umfang speichern oder öffentlich zugänglich machen, müssen nun geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass das Recht der Urheber nicht verletzt wird. Artikel 17 besagt, dass die Plattformen wie YouTube,
Instagram, Facebook zukünftig dafür haftbar sind, wenn über ihre Plattform Inhalte verbreitet werden, an denen sie keine Rechte haben, und zwar bereits zum Zeitpunkt des Hochladens. Bisher ist es so, dass sich Urheber selbst an YouTube wenden müssen, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen. Die Plattform muss dann dagegen vorgehen.
Dass sich etwas ändert, ist wichtig. Man kann zwar argumentieren, wenn jemand nicht will, dass seine Arbeit beziehungsweise Werke weiter benutzt werden, dann soll man sie eben nicht ins Netz stellen. Das ist aber nicht ganz richtig, denn viele Werke landen heute irgendwie im Internet. Keiner weiß, wie sie dorthin gekommen sind. Darüber hat der einzelne Künstler beziehungsweise der Rechtsinhaber kaum Kontrolle. Daraus für sich das Recht abzuleiten, einfach alles verwenden zu dürfen, geht nicht. Aber dieses Verhalten ist leider weit verbreitet. Daher müssen neue Regelungen her. Nur Uploadfilter sind der denkbar schlechteste Weg. Der Einsatz von Uploadfiltern, der Einsatz einer Software, die Dateien beim Hochladen überprüft und gegebenenfalls abweist, wird zwar nicht explizit vorgeschrieben, aber die großen Internetplattformen können auf die automatischen Filter zurückgreifen. Das tun sie zum Teil auch schon jetzt.
Ein kurzer Zwischeneinwurf: Pro Minute werden etwa 400 Stunden an Videos auf YouTube hochgeladen. Da sieht man, wo das Problem ist. Solche Uploadfilter sind aber fehleranfällig und können auch Legales zurückweisen. Sie können nicht zwischen Erlaubtem und Unerlaubtem unterscheiden. Da die Übergänge fließend sein können, ist unklar, wie den Filtern die Unterscheidung gelingen soll. Weiter besteht die Gefahr, dass das System dazu verwendet werden könnte, unliebsame Meinungen zu blockieren. Technologisch ist diese Möglichkeit auch jetzt schon gegeben.
Voraussetzung für die Zustimmung zur EU-Richtlinie war die von Bundesministerin Katarina Barley abgegebene Protokollerklärung, dass wir Artikel 13 - jetzt Artikel 17 - falsch finden.
Die nationale Umsetzung der EU-Urheberrichtslinie muss ohne Uploadfilter auskommen. Wir wollen keine Uploadfilter im Internet. Die Verwertung und Vergütung kreativer Inhalte darf nicht auf Kosten von Freiheitsrechten gehen. Wir wollen Uploadfiltern keine Entscheidungen über unsere Meinungsfreiheit überlassen. Es darf keine Nutzung von Uploadfiltern in Deutschland geben.
Ich freue mich daher, dass die Anträge in den Ausschuss überwiesen werden, und bin auf die Diskussion gespannt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Plastik ist überall, Plastik ist ein Riesenproblem und genießt sozusagen die Anonymität unseres Alltags. Es umgibt uns so sehr, dass wir die Mengen von Plastik gar nicht mehr wahrnehmen. Mehr Kleidung wird heutzutage aus Polyester und Nylon hergestellt als aus Baumwolle oder Wolle. Auch die modernen Autos oder Flugzeuge bestehen zum größten Teil aus Kunststoff. Plastik ist in unserer heutigen Gesellschaft Normalität.
Sich mit Plastik zu beschäftigen, bedeutet in gewisser Weise, sich mit unserem Konsumverhalten selbst auseinanderzusetzen. Die Verbraucher finden es praktisch, und die Unternehmen verkaufen ihnen gern eine neue, in der Herstellung preiswerte Kunststoffverpackung für Limonade oder für Schokoriegel, die einzeln verpackt sind. So wie Stahl die Grenzen im Bauwesen verschoben hat, ermöglicht Kunststoff eine billige und simple Verbrauchskultur, die wir in unserem heutigen Alltag für selbstverständlich halten.
Fakt ist aber: Mittlerweile befinden sich in den Weltmeeren unvorstellbare Mengen an Plastikmüll. Praktisch alles, was wir in unserer modernen Gesellschaft an Plastikprodukten hervorgebracht haben, ist dort zu finden. Mit dem bloßen Auge nicht erkennbar sind da sogar Mikroplastikteilchen. Auf den ersten Blick sichtbar ist Plastik nur an der Meeresoberfläche; doch der größte Teil treibt darunter, bis hinunter in die Tiefsee. Diverse Expeditionen stellten fest, dass sich längst riesige Mengen von Kunststoff am Meeresboden ablagern. Kurzum: Die Ozeane sind voller Plastik.
Es wurde herausgefunden, dass die Plastikteile einen besonderen Geruch absondern, der von Vögeln als Geruch von Nahrung wahrgenommen wird. So findet man immer mehr Kadaver von Seevögeln mit Kunststoffteilen im Magen. Die Tiere ersticken, erleiden tödliche Verstopfungen oder verhungern
mit vollem Bauch. Es wurden auch Wale gefunden, deren Mägen mit Plastik gefüllt waren, oder man fand Tiere, die sich im Müll verheddert hatten und so qualvoll verendet sind.
Mehr als 8 Millionen t Plastik landen jährlich in den Ozeanen. Der Großteil des Meeresmülls stammt vom Land. Einige Plastikprodukte bleiben bis zu 400 Jahre lang nahezu in ihrer ursprünglichen Form in den Meeren und können all diese Jahre verheerende Auswirkungen haben. Plastikmüll gelangt auch mit dem Abwasser und dem Wind ins Meer. Vor allen Dingen durch die natürlichen Strömungen, die Gezeiten, aber auch durch Stürme verteilt sich Plastik von den Küsten aus relativ schnell in alle Ozeane.
Ein Problem ist beispielsweise der Abfall, der einfach irgendwo zurückgelassen wird, im Park, auf der Straße und ganz besonders in der Nähe von Gewässern. Eine Chipstüte, Zigarettenkippe oder Plastiktüte, die irgendwo achtlos fallengelassen wird, wird leicht in den nächsten Fluss geweht, der das Ganze dann langsam in Richtung Meer spült. Eigentlich dürfte so etwas nicht mehr vorkommen; aber leider ist es doch so.
Wer die Berge von Plastikmüll reduzieren will, muss mehr recyceln und vor allem dem Verpackungswahnsinn ein Ende setzen.
Im Grunde bräuchten wir für den Meeresschutz mehr Maßnahmen als das bevorstehende Verbot von diversen Einwegplastikartikeln. Was gestern im Europäischen Parlament beschlossen und womit dem Kommissionsvorschlag gefolgt wurde, ist ein Anfang und regt zu weiterem Handeln an. Es ist ein erster konsequenter Schritt in die richtige Richtung. Wir können und müssen bei uns in Schleswig-Holstein schon jetzt - nicht erst in zwei Jahren, wie es die EU-Ebene vorgibt - einen Beitrag dazu leisten.
Es freut mich, dass wir hier im Landtag bei diesem Thema in den Fraktionen gleicher Auffassung sind. Lassen Sie uns diesen Schritt gemeinsam gehen, um den Plastik- und Verpackungsmüll in Schleswig-Holsteins Landesverwaltung deutlich zu reduzieren und, wo es möglich ist, ganz zu vermeiden ich meine: am besten sogar ganz zu verbieten, wie auf EU-Ebene. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einmal duschen mit etwas Duschgel, dann noch Haare waschen mit Shampoo, und schon strömen 100.000 kleinste Plastikpartikel in den Abfluss. Viele Produkte zur Körperpflege enthalten synthetisch hergestellte und mikroskopisch kleine Polymere: Körperlotionen, Deos, Aftershaves, Lippenbalsam, Puder und vieles mehr. Mikroplastik sind Plastikpartikel, die 5 mm oder kleiner sind. Oftmals haben sie durchaus eine Funktion. Duschgels und Cremes zur Körperpflege bilden einen dünnen Film und legen sich so angenehm auf die Haut. Die Kunststoffe im Shampoo umhüllen das einzelne Haar und erleichtern das Kämmen. Im Haarschaum schützt der Plastikfilm vor der Hitze des Föns. Andere Kunststoffe wie Polyethylen oder Nylonpolymere erhöhen im Lippenstift die Viskosität. Wenn wir also die Haare waschen oder duschen, spülen wir diese Inhaltsstoffe und damit auch die kleinen Plastikteile ab. So gelangen sie in den Abfluss und eben auch in den Wasserkreislauf. Die meisten Kläranlagen haben keine Filter, die diese Plastikartikel zurückhalten können. Das heißt, dass die Teilchen in die Flüsse und am Ende in das Meer gelangen. Das bedeutet
wie für so viel anderen Plastikmüll: Endstation Meer.
Wie sich Mikroplastik auf die Ökosysteme im Meer auswirkt, ist bisher nicht genau geklärt, aber gut ist es bestimmt nicht. Muscheln und Fische nehmen es auf. In Seehunden ist es nachgewiesen. Mikroplastik ist aber auch im Honig und im Trinkwasser gefunden worden. Somit gelangen diese Teilchen in die Nahrungskette. Wir Menschen nehmen sie unter anderem beim Verzehr von Fisch auf. Bisher ist ungeklärt, wie sich das auf die menschliche Gesundheit auswirken könnte. Man braucht aber nicht viel Fantasie zu haben: Mikroplastik über die Nahrungsaufnahme direkt in den Verdauungstrakt des Menschen? Das hat langfristig bestimmt keine guten Folgen. Nach der Untersuchung vom Fraunhofer Institut für Umwelt vom Juni 2018 zu Mikro- und Makroplastik ist eine Wirkung auf den Menschen nicht auszuschließen.
Es gibt aber auch die Sekundärmikroplastik, die nämlich durch Abrieb von Makroplastik entsteht. Spätestens beim baldigen Wechsel von Winter- auf Sommerreifen wird vielen Autofahrern in diesem Frühjahr wieder auffallen, dass das Profil an den Reifen abgenommen hat. Über 100.000 t Reifenabrieb landen pro Jahr auf deutschen Straßen und gelangen von dort über die Kanalisation in Flüsse oder ins Erdreich. Sichtbar ist dies oft auch an den schwarzen Streifen auf den Straßen, die beim Bremsen oder beim rasanten Anfahren entstehen. Der weitaus größte Teil des Abriebs liegt jedoch kaum sichtbar als Feinstaub auf den Straßen und dann auch auf den Pflanzen. Welchen Folgen hat das für die Umwelt? Bei Niederschlägen wird der Reifenabrieb abgespült, gelangt in die Kanalisation oder direkt ins Erdreich. Hier muss in Zukunft weiter geforscht werden, um ein klares Bild davon zu bekommen, welche Bedeutung Reifenabrieb und die Elemente aus dem Reifenabrieb für die Organismen haben.
Hier muss geprüft werden, wie wir einen Eintrag daraus in die Umwelt verringern können. All das legt nahe: Die Verwendung von Mikroplastik muss deutlich eingeschränkt und speziell in Kosmetika verboten werden.
Zu Letzterem gibt es bereits einen Landtagsbeschluss von 2017, Drucksache 19/290. Passiert ist bis heute leider nichts. Daher freue ich mich, dass die demokratischen Kräfte dieses Landtages heute
noch einmal einen gemeinsamen und weitergehenden Antrag zu diesem wichtigen Thema auf den Weg bringen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich danke Herrn Minister Albrecht für seinen Bericht, auch für seine Einschätzung, dass nicht nur
die Quantität, sondern auch die Qualität von Hackerangriffen zunimmt, vor allem gerade auch in dem Bereich, der eben von dem Kollegen Vogt angesprochen worden ist, nämlich bei Unternehmen und bei staatlichen Einrichtungen.
Nach dem Bundeslagebericht 2017 des Bundeskriminalamtes zur Cybercrime deuten polizeiliche Ermittlungsergebnisse darauf hin, dass sich Täter im Bereich Cybercrime zunehmend professionalisieren, indem sie flexibel auf aktuelle technische Rahmenbedingungen reagieren.
Cybercrime-Täter begehen heute nicht mehr ausschließlich Straftaten im digitalen Raum, sondern bieten auch die zur Begehung von Straftaten erforderliche Schadsoftware oder komplette technische Infrastrukturen in der im Internet bestehenden kriminellen Schattenwirtschaft an.
Mit zunehmender Digitalisierung erhöht sich die Anfälligkeit digitaler Infrastrukturen bei Cyberattacken. Angreifern stehen immer leistungsfähigere Methoden zur Verfügung. Vereinfachte Prozesse ermöglichen Kriminellen, Angriffe auf digitale Systeme effektiv zu gestalten. Es ist gut zu hören, dass unsere Verwaltung durch den länderübergreifenden Anbieter Dataport abgesichert ist.
Aber wie sieht es mit anderen sensiblen Einrichtungen aus? Missbräuchliche Eingriffe, zum Beispiel in die Energieinfrastruktur, sind eine Bedrohung. Besonders gefährlich wird dies in Bereichen, deren Ausfall nachhaltige Versorgungsengpässe oder erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit zur Folge haben.
Cyberangriffe gehen nicht immer direkt in das Stromnetz. Cyberangriffe benutzen häufig Umwege. Hacker greifen nicht unbedingt direkt Kraftwerke oder Stromnetze an, sondern schleichen sich über die Bürokommunikation ein und arbeiten sich Schritt für Schritt in die kritische Infrastruktur vor.
Wie gut die Energiebranche geschützt ist, ist oft von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Bei kleinen Stadtwerken ist der Schutz oft verbesserungswürdig; denn es soll vorkommen, dass sich der IT-Beauftragte häufig nebenbei um das Thema kümmern muss. - Ja, da haben Sie recht, Herr Albrecht: Hier, aber auch in vielen weiteren Bereichen brauchen wir Spezialisten und gut ausgebildetes Personal.
Die Bedrohungen sind aber keineswegs nur theoretisch. Bereits 2015 gelang es einer Hackergruppe, das Stromnetz in Teilen der Ukraine lahmzulegen. Dabei nutzten die Angreifer Phishing-Mails mit fin
gierten Excel- und Word-Dokumenten, die an Mitarbeiter von Netzbetreibern gerichtet waren. Beim Öffnen dieser Dateien installierte sich eine Malware, die wichtige IT-Systeme zur Netzbetreuung unter ihre Kontrolle brachte.
Mit dem Aufbau intelligenter Stromnetze wird die Gefahr von Hackerangriffen weiter steigen; denn immer mehr Einheiten sind in Smart-Grids über das Internet miteinander verbunden. Damit wächst die Zahl möglicher Angriffspunkte. Smart-Grids - das sind intelligente Stromnetze, die Erzeugung, Speicherung und Verbrauch kombinieren können. Das bedeutet, dass in einem Smart-Grid nicht nur Energie, sondern auch Daten transportiert werden, sodass Netzbetreiber in kurzen Abständen Informationen zu Energieproduktion und -verbrauch erhalten.
Im September 2018 warnte der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik vor Hackerattacken auf die deutsche Energiebranche. Energieversorger registrieren täglich Attacken. Es wird bewusst versucht, die Systeme zu infiltrieren, um später vielleicht wirklich Kraftwerke oder Netze lahmzulegen. Bislang ist es Hackern noch nicht gelungen, Kraftwerke oder Stromnetze in Deutschland ernsthaft zu attackieren. Richtig ist daher, die Kompetenzen auszuweiten, für bessere Aufklärung zu sorgen und hochqualifiziertes Personal vorzuhalten. Daran werden wir Sie messen, ebenso die Landesregierung. Hier müssen Taten folgen, Herr Minister!