Protocol of the Session on December 14, 2018

(Beifall SSW, vereinzelt SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Von der Politik in anderen EU-Ländern wurde dieses Thema bereits aufgegriffen. Beispielsweise haben Österreich und England bereits reagiert. Dort wurden entsprechende politische Initiativen auf den Weg gebracht beziehungsweise umgesetzt. Das Tierschutzgesetz in Österreich hat in diesem Jahr einen Passus hinzubekommen, § 8 a Absatz 2, der das Inverkehrbringen sowie den Internetverkauf von Tieren regelt. Mit diesem neuen Passus wird klargestellt, was verboten beziehungsweise was erlaubt ist. Auch der britische Umweltminister beabsichtigt, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das den Verkauf und Handel mit Hunden und Katzen regeln soll.

(Claus Schaffer)

Die SPD hat hier einen Antrag eingebracht, der im ersten Moment nach einem Nischenthema aussieht, doch die genannten Beispiele verdeutlichen die Dimension dieser Problematik. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir uns hier im Landtag mit dem Thema befassen.

(Beifall SSW und SPD)

Auch Tierschutzorganisationen in Deutschland machen bereits seit Längerem auf das Problem aufmerksam und fordern klare Regelungen für OnlineVerkaufsbörsen. Das wäre durchaus ein erster Schritt. Ich glaube aber nicht, dass das letztendlich ausreichen wird, um dem Problem Herr zu werden.

Der vorliegende Antrag der SPD geht weiter und nennt darüber hinaus Maßnahmen, die meines Erachtens durchaus sinnvoll sind. Wir sollten ernsthaft anstreben, hierbei umfänglich und nachhaltig, aber vor allem auch transparent Lösungen zu finden. Vordringlich geht es dabei natürlich um den Schutz der Tiere. Nachrangig geht es aber auch darum, die Käufer vor möglichen Betrügereien zu schützen. Denn häufig sind die angebotenen Tiere aufgrund der unsachgemäßen Behandlung verwahrlost und sogar krank. Die neuen Tierbesitzer haben dann kaum Freude an diesen Tieren, teilweise müssen diese Tiere sogar von ihren Leiden erlöst werden.

Deshalb wäre es neben den angestrebten politischen und rechtlichen Maßnahmen sinnvoll, mit Kampagnen auf das Problem und die Missstände aufmerksam zu machen. Nur so kann es gelingen, den Produzenten, den Fahrern und den Händlern dieser Tiere den Boden für ihr Handeln zu entziehen. Entsprechende Hinweise für die Haltungsbedingungen und die Vorgehensweise der vermeintlichen Züchter und Händler wären dabei durchaus hilfreich.

Ich würde es begrüßen, wenn wir den Antrag im Ausschuss näher beraten könnten. Es wäre, denke ich, ein unheimlich gutes Signal an den Bund, wenn alle demokratischen Parteien gemeinsam zu einem Antrag kommen würden. - Jo tak.

(Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Wir kommen jetzt zu den Kurzbeiträgen. Zunächst hat sich dafür die fraktionslose Abgeordnete Doris von Sayn-Wittgenstein gemeldet. Sie hat jetzt das Wort.

(Zuruf CDU: Tierisch!)

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Zu Recht hat der Deutsche Bundestag 2002 per Gesetzesänderung Deutschland zu dem Land gemacht, das als erster Staat in der EU dem Tierschutz Verfassungsrang einräumte. So ist es nicht recht verständlich, warum Tiere überhaupt als Ware behandelt werden; denn sie sind Teil der Schöpfung und haben nach meinem Dafürhalten auch eine Seele.

Herr Weber, Sie haben sehr anschaulich Ihre Beweggründe für den Antrag geschildert. Dem folge ich voll und ganz. Die Tierheime quellen über von Tieren, die aufgrund unüberlegter Käufe dort auf Kosten der Allgemeinheit und mit großem Leid entsorgt werden.

„Tiere vor Missbrauch schützen“, so lautet Ihr Antrag, ein Anliegen, dem ich mich persönlich seit Jahrzehnten verbunden fühle. Das Anbieten von Tieren im Internet, wie es im Antrag heißt, muss zum Wohle der Tiere reglementiert und rechtlich verankert werden. Selbstverständlich beinhaltet das Bekenntnis zum Tierschutz mindestens das Eintreten für einen art- und tiergerechten Online-Handel mit Tieren. Auch die Frage von aus dem virtuellen oder tatsächlichen Ausland angebotenen Tieren wird hier noch zu diskutieren sein. Man könnte sich aus den von mir dargelegten Gründen sogar fragen, ob der Online-Handel nicht gänzlich verboten oder zumindest stark eingeschränkt werden müsste. Ich werde deshalb Ihrem Antrag sehr gern zustimmen.

Abschließend schließe ich mich den Wünschen der Kollegen zum Jahreswechsel an und danke Ihnen.

Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat jetzt der Abgeordnete Bornhöft aus der FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank dafür. Ich möchte einen einzigen Aspekt noch einmal kurz anführen. Sämtliche Problemlagen, die hier angesprochen worden sind, sind komplett richtig. Es sind aber nicht originär Problemlagen der digitalen Welt, sondern meistens der analogen und realen; denn wenn man von einem anonymen Tierhandel im Zusammenhang mit Online-Handel spricht, wäre die Konsequenz, dass die Tiere verschickt und vom Postboten zu mir nach Hause gebracht werden müssten, dass es also überhaupt keinen Kontakt

(Flemming Meyer)

zum Verkäufer gäbe. Diese Möglichkeit besteht aber nur bei sehr wenigen Tieren. Bei Wirbellosen gibt es diese Möglichkeit und teilweise auch bei einigen Fischen, für die es spezielle Versandbeutel gibt, die innerhalb von maximal 36 Stunden irgendwo ankommen müssen.

Ansonsten hat man selbst bei eBay Kleinanzeigen mit irgendjemandem Kontakt. Ich sage einmal, ich finde, es ist in gleicher Weise schädlich, sich mit jemandem an einer Raststätte zu verabreden, um Geld zu überreichen und aus irgendeinem Sprinter hinten die Hunde herauszuholen, egal, ob der Kontakt über eine Zeitungsannonce oder online zustande gekommen ist. Das ist die gleiche Problemlage.

Das nur noch für die weitere Beratung im Umweltund Agrarausschuss. Vielen Dank auch für den Antrag von der SPD. Ich habe mich sehr darüber gefreut.

(Beifall FDP, SPD und SSW)

Das Wort hat für die Landesregierung der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Jan Philipp Albrecht.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Online-Handel mit Tieren ist heute eine weit verbreitete Realität und muss dementsprechend geregelt werden. Es ist deswegen richtig und gut, dass sich der Landtag mit dem Thema auseinandersetzt und eventuelle Regelungsnotwendigkeiten aufzeigt.

Lassen Sie mich kurz auf die im Antrag genannten Punkte aus Sicht des Ministeriums eingehen. Die Landesregierung möchte sich auf Bundesebene für eine Anpassung des Bundestierschutzgesetzes einsetzen, damit der Online-Handel mit Tieren rechtlich geregelt und das anonyme Verkaufen von Tieren möglichst ausgeschlossen wird. Beides sind Ziele, die ich und mein Haus unterstützen.

Allerdings ist es so, dass eine Person, die geschäftsmäßig eine Tierbörse betreibt und gewerbsmäßig mit Tieren handelt, bereits nach derzeitiger Rechtslage eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz benötigt. Die Erlaubnis beinhaltet auch eine Sachkundeprüfung. Sollen Tiere über Landesgrenzen hinweg verbracht werden, benötigen sie ebenfalls bereits jetzt einen Heimtierausweis. Er enthält Informationen zur individuellen Kennzeichnung des Ein

zeltieres und ermöglicht eine eindeutige Identifizierung. Die Online-Rückverfolgbarkeit von Angeboten im Internet ist im Telemediengesetz geregelt. Danach haben geschäftsmäßige Diensteanbieter, zu denen auch die einzelnen Anbieter gehören, Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Es wird deutlich, der Online-Handel mit Tieren ist schon jetzt reglementiert. Aber offenbar sind die Regelungen nicht ausreichend, um den illegalen Handel wirksam zu unterbinden. Das gilt tatsächlich online wie offline.

Erst kürzlich hat sich auch der Tierschutzbeirat des Landes mit dem Thema des privaten und gewerblichen Online-Handels von exotischen Haustieren befasst. Auch dieses Fachgremium einschließlich der neuen Tierschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Das Tierschutzministerium teilt deswegen diese Einschätzung und ist gern bereit, an Verbesserungen der derzeitigen Rechtslage und Praxis mitzuarbeiten. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP, SSW und Volker Schnurrbusch [AfD])

Vielen Dank, Herr Minister, auch für die vorbildliche Redezeit. Das haben wir aufseiten der Landesregierung ja auch nicht immer.

(Beifall)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag, Drucksache 19/1116, dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer dem folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 10 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts „IT-Verbund Schleswig-Holstein“

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/1084

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 19/1134

Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Kollegin Barbara Ostmeier, das Wort.

(Dennys Bornhöft)

Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf mit den entsprechenden redaktionellen Änderungen anzunehmen.

(Beifall CDU, SPD und FDP)

Vielen Dank der Berichterstatterin. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall.

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 19/1084, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig der Fall.

Ich rufe nunmehr auf:

Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags

Drucksache 19/1124

Wir kommen zur Abstimmung über die Sammeldrucksache. Die Voten zu den einzelnen Tagesord

nungspunkten, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 19/1124. Voraussetzung für die Abstimmung insgesamt ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. - Das ist offenbar der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung.

Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache 19/1124 einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Damit hat der Landtag diese Empfehlungen einstimmig bestätigt.

Ich wünsche Ihnen, bevor ich die Tagung schließe, frohe und entspannte Festtage. Wir sehen uns hier wieder zur nächsten Plenarsitzung am 23. Januar 2019. - Vielen Dank.

(Beifall)